Analyse des AGIS AG Policenverkaufs
Die 2001 gegründete AGIS AG ist auf den Ankauf von Kapitalverträgen spezialisiert. Ziel des schwäbischen Unternehmens ist es laut eigener Auskunft, den Kunden so viele Vorteile wie möglich zu verschaffen.
Die beginnen bei höheren Gewinnen und enden in der unkomplizierten Abwicklung des Verkaufsprozesses. Ob die AGIS AG Ihre Ziele erreicht und Versprechen hält, haben wir in unserem Test untersucht.
Gründe für den Verkauf der Police bei der AGIS AG
Die AGIS AG verspricht Ihren Kunden beim Verkauf der Lebensversicherung gegenüber der Kündigung drei entscheidende Vorteile.
Vorteil 1: Bis zu 15 Prozent höhere Erlöse. Bei der Kündigung der Police erhalten Sie nur den aktuellen Rückkaufswert abzüglich Storno- und Verwaltungskosten. Meistens deckt die Summe nicht mal die eingezahlten Beiträge ab. Beim Verkauf entfallen diese Kosten und die am Laufzeitende fälligen Überschüsse werden im Kaufpreis ebenfalls berücksichtigt.
Vorteil 2: Todesfallschutz. Dieser würde bei einer Kündigung erlöschen. Bei einem Verkauf jedoch wird die Police von der AGIS AG weitergeführt und Ihr Todesfallschutz bleibt bestehen. Die Beiträge dafür müssen Sie selbstverständlich nicht mehr zahlen.
Vorteil 3: Unkomplizierte Abwicklung. Die Abwicklung des Verkaufs soll so einfach und schnell wie möglich gestaltet werden. Da der Verkauf einer Lebensversicherung nicht zu Ihrem Alltag gehört, verspricht die AGIS AG zudem ein Höchstmaß an Transparenz und Offenheit.
Voraussetzungen
Bevor Sie Ihre Police an die AGIS AG verkaufen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Police auch den Verkaufskriterien entspricht. Der aktuelle Mindestrückkaufswert muss 25.000 Euro betragen, die Restlaufzeit darf nicht mehr als 15 Jahre betragen.
Vom Kauf ausgeschlossen sind Rentenversicherungen, Direktversicherungen (auch Firmendirektversicherungen) und Fondspolicen. Ab einem Rückkaufswert von 100.000 Euro werden von den Spezialisten der AGIS AG, die auf die Abwicklung solcher Verträge geschult sind, betreut.
Ablauf
Die AGIS AG zeigt auf dem Weg zum Verkauf Ihrer Police zwei Möglichkeiten auf: den schnellen Weg und den praktischen Weg.
Der schnelle Weg
Voraussetzung für den schnellen Weg ist, dass Sie alle Vertragsdaten und den aktuellen Rückkaufswert kennen. In diesem Falle nutzen Sie das Online-Formular der AGIS AG. Dies füllen Sie vollständig aus. Die AGIS AG prüft Ihre Daten und unterbreitet anschließend per Post oder Mail ein Angebot.
Wenn Sie dieses annehmen möchten, schicken Sie die unterschriebenen Kaufverträge, den Versicherungsschein im Original und die Kopie Ihres Personalausweises an die AGIS AG. Danach muss nur noch Ihre Versicherungsgesellschaft die Übernahme des Vertrages durch den Käufer bestätigen. Nach der Bestätigung wird innerhalb von 24 Stunden der Kaufpreis auf Ihr Konto überwiesen.
Der praktische Weg
Hierfür rufen Sie zunächst bei Ihrer Versicherungsgesellschaft an und erfragen alle notwendigen Daten. Die AGIS AG stellt Ihnen dafür einen vorformulierten Fragebogen zur Verfügung. Die erfragten Daten müssen vom zuständigen Sachbearbeiter schriftlich bestätigt werden.
Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie nun an die AGIS AG oder tragen die Ergebnisse in das Online-Formular ein. Ab diesem Punkt funktioniert die Abwicklung wie auf dem vorher beschriebenen schnellen Weg. Sofern alle Daten vollständig vorliegen, unterbreitet die AGIS AG Ihnen ein Angebot.
Kontakt
Auch bei Fragen an die AGIS AG stellt das Unternehmen auf der Homepage ein Online-Formular zur Verfügung. Natürlich können Sie auch anrufen (Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr) oder Ihre Anliegen auf dem Postweg schildern.
Zudem listet die AGIS AG auf der Homepage eine Reihe von Kooperationspartnern, die mit dem Unternehmen zusammenarbeiten, auf. Diese können Sie vor Ort aufsuchen oder telefonisch bzw. per Mail kontaktieren.
Angebot
An dieser Stelle können Sie ein kostenloses Angebot für den Verkauf Ihrer Police bei der AGIS AG anfordern.
Mindestangaben und repräsentatives Beispiel gemäß der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Alle Informationen erhalten wir seitens der Banken. Mindestens zwei Drittel der Kunden erhalten den angegebenen effektiven Jahreszins im genannten repräsentativen Beispiel oder einen günstigeren bei der jeweiligen Bank. Individuelle Berechnungen können von dem repräsentativen Beispiel dennoch abweichen, da der angegebene effektive Jahreszins von individuellen Faktoren abhängig ist. „k.A.“, „K.A.“ oder Keine Angabe seitens der Bank“, bedeutet, dass uns seitens der Bank diese Informationen (noch) nicht übermittelt wurden. Wir ergänzen diese, sobald sie uns vorliegen. Alle Informationen haben wir nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, sie sind jedoch ohne Gewähr.