Energieeffizienznachweis bei Neubauten vereinfacht
Seit dem Jahr 2005 muss jeder Vermieter oder Verkäufer einer Immobilie einen Energieeffizienzausweis für das Gebäude vorlegen. Am 8. November 2016 teilten das Bundesbauministerium und das Bundesumweltministerium mit, dass es bezüglich Neubauten eine Vereinfachung des Verfahrens geben werde (1).