Keine Einigkeit der Gerichte bei Kündigungen von Bausparverträgen
Durch die juristische Landschaft in Deutschland geht bei Bausparverträgen ein Riss. Unterschiedliche Oberlandesgerichte, an dieser Stelle seien Hamm und Stuttgart genannt, fällen mit schöner Regelmäßigkeit hinsichtlich der Kündigung von Verträgen durch die Bausparkassen unterschiedliche Urteile. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes scheint unausweichlich.
Hintergrund für die Klagewelle sind die aktuellen Niedrigzinsen. Bausparer halten nach wie vor ihre Verträge, obwohl diese längst angespart sind, und freuen sich weiterhin über Guthabenzinsen in Höhe von vier oder fünf Prozent.
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