Denkmalimmobilien
- Denkmalimmobilien sind eines der letzten legalen Steuersparmodelle.
- 750.000 Immobilien stehen unter Denkmalschutz oder sind in einem Sanierungsgebiet.
- Wird mit der Denkmalimmobilie vermietbarer Wohnraum geschaffen, können die Sanierungskosten über 8 Jahre mit jeweils 9% und dann weitere 4 Jahre lang mit jeweils 7% (§§ 7i, 7h EStG) abgeschrieben werden.
- Diese Sonder-Afa kann innerhalb der 12 Jahre zu einer beträchtliche Steuerersparnis führen. Wie hoch diese sein kann, lässt sich mit unserem Steuerrechner ermitteln.
Steuerersparnis berechnen
Investieren in Kulturobjekte
Nach dem Wegfall von Fördermaßnahmen wie etwa der Eigenheimzulage hält der Staat dem deutschen Anleger immer noch eine Alternative bereit, Immobilien steuersparend wie auch gewinnbringend zu erwerben: Die Rede ist von der Investition in Baudenkmäler.
Rund fünf Prozent aller Immobilien in Deutschland stehen entweder einzeln unter Denkmalschutz oder sind Teil eines historischen Sanierungsgebiets. Es kann sich generell um Leuchttürme, Mühlen, ehemalige industrielle Produktionsstätten, Gutshäuser, herrschaftliche Altbauten, Klöster, Gartenhäuser, Geburtsstätten geschichtlicher Persönlichkeiten, Schlösser oder auch gesamte Wohnanlagen aus der Gründerzeit handeln.
Allen ist gemeinsam, dass sie seit bis zu einem Jahrhundert oder mehr in zentraler Lage eine Ansiedlung, einen Stadtteil oder eine Metropole unverwechselbar in ihrem Aussehen geprägt haben.
Gesetzliche Definition
Was ein Denkmal ist, dafür gibt es eine gesetzliche Definition gemäß §2 DSchG. Vorrangig ist das öffentliche Interesse daran, dass ein Gegenstand oder ein Gebäude erhalten bleibt. Kann eine Bedeutung definiert werden? Wenn diese Antwort historisch, künstlerisch, städtebaulich oder wissenschaftlich bejaht wird, entscheidet die Denkmalbehörde positiv.
Auch Freiflächen, etwa eine Schlossparkanlage, ein Wassergraben oder ältere Bäume, die den Charakter des Baudenkmals entscheidend mitbestimmen, fallen unter den Denkmalschutz. Bauwerke, Fassadenteile, Innenausstattungen werden gegebenenfalls durch Behörden und Wissenschaftler überprüft – immer mehr Objekte fallen heutzutage auf, die die Eigenschaften eines Denkmals in sich tragen.
Sie geben plastisch Zeugnis über Art und Weise des historischen Alltags, aber auch über Handwerk, künstlerisches Denken und Konstruktionswissen früherer Stadien der architektonischen Entwicklung. Gesetzlich ist ebenso geregelt, dass die städtebauliche Umgebung eines Baudenkmals den optischen Gesamteindruck ergänzt, der nicht durch moderne Bauten verfremdet werden soll.
Ein interessantes Beispiel hierfür ist die Westfälische Wilhelms-Universität, deren Verwaltung sowie einige Hörsäle seit 1954 in einem historischen Gebäude untergebracht sind. Zwischen 1767 und 1787 ließ Fürstbischof Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels dieses barocke Schloss errichten, welches ihm selbst als Residenz diente. Zwischen Errichtung und universitärer Verwendung hat das Gebäude anderen Zwecken gedient – doch der aktuelle Gebrauch verspricht eine ständige Sorge und Instandhaltung.
Zur Zeit zählt das Nationale Komitee für Denkmalschutz in Deutschland 748.105 registrierte Baudenkmäler, die neben ihrem möglichen Eigenwert als Kunstwerk beispielsweise entweder an gesellschaftliche oder religiöse Vorgänge erinnern, politische Persönlichkeiten beherbergten, frühere Fabrikationsweisen dokumentieren oder als Stätten sozialer Prozesse untrennbar mit der heutigen Identität einer Gemeinde verbunden sind.
Für einen möglichen Käufer ergibt sich im Erwerbsprozess einer solchen Immobilie zunächst einmal die Frage der eigenen Liquidität bzw. Bonität. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, zehn bis zwanzig Prozent der erwarteten Kosten selbst tragen zu können – auch die Gebühren, die durch Makler, Notare, Amtsgericht und Behörden erhoben werden, staffeln sich nach Kaufpreis. Wie hoch die Kaufnebenkosten im Einzelfall sind, lässt sich mit unserem Rechner ermitteln: