Neue Antragsfrist beim Baukindergeld
Ab dem 17. Mai 2019 gilt eine Änderung bei der Beantragung von Baukindergeld. Seit dem Jahr 2018, rückwirkend zum 1. Januar 2018 eingeführt, haben Familien bei Erwerb einer Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Baukindergeld. Die Auflagen sollen sicherzustellen, dass diejenigen davon profitieren, für die Immobilienerwerb ohne den staatlichen Zuschuss nur schwer möglich wäre. Wie gestaltet sich das Baukindergeld und was ist neu bei der Antragsfrist?
- Antragsfrist für Baukindergeld beträgt ab 17. Mai 2019 sechs Monate ab Einzug (vorher: drei)
- Einkommensgrenzen als Voraussetzungen bleiben unverändert
- Antragstellung erfolgt online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Antragstellung kann erst nach Umzug erfolgen
Die Eckdaten
Das Baukindergeld beträgt pro Jahr 1.200 Euro pro Kind, für welches Kindergeldanspruch besteht, und wird maximal für die Dauer von zehn Jahren ausgezahlt. Das Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für die Voraussetzungen des zu versteuernden Haushaltseinkommens und die Höhe des Baukindergeldanspruchs gelten folgende Grenzen:
Anzahl der Kinder | Max. Einkommen (75.000 + 15.000 EUR pro Kind) | Höhe Baukindergeld (12.000 EUR pro Kind) |
---|---|---|
1 | 90.000 Euro | 12.000 Euro |
2 | 105.000 Euro | 24.000 Euro |
3 | 120.000 Euro | 36.000 Euro |
… | … | … |
Gefördert wird der Bau oder der Kauf einer selbstgenutzten Wohneinheit. Nicht gefördert wird der Erwerb von Ferienimmobilien oder der Übertrag innerhalb einer Familie. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf Baukindergeld haben, nutzen Sie unseren Baukindergeldrechner. Nicht jeder kennt sein zu versteuerndes Einkommen, vor allem, wenn der aktuelle Steuerbescheid noch nicht vorliegt. Unser Rechner basiert auf dem Bruttoeinkommen abzüglich des Grundfreibetrages.
Den Antrag auf Baukindergeld können Anspruchsberechtigte erst nach Einzug in das erworbene oder neu gebaute Objekt stellen. Soll der Antrag mit anderen Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) gestellt werden, müssen diese Anträge jedoch vor dem Kauf oder Baubeginn erfolgen.
Was ist neu?
Bislang betrug die Antragsfrist maximal drei Monate ab Einzug in die erworbene Immobilie. Eine Beantragung vor Einzug ist nicht möglich. Diese Frist wurde jetzt auf sechs Monate verlängert. Die Antragstellung erfolgt nach wie vor über die KfW. Zeitpunkt für den Beginn der Frist ist das Einzugsdatum auf der Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde. Wird die Frist überschritten, verfällt der Anspruch.
Wie wird das Baukindergeld beantragt?
Die KfW bietet die Möglichkeit des Onlineantrags. Die Unterlagen, Steuerbescheid und Grundbuchauszug, können online hochgeladen werden, die Identifizierung des Antragstellers erfolgt im Rahmen des VideoIdent-Verfahrens.
Die Nachfrage nach Baukindergeld
Bis April 2019 lagen bereits 83.000 Anträge auf Baukindergeld bei der KfW vor. Die Auszahlung der Gelder, die im Jahr 2018 beantragt wurden, begann im März 2019. Bereits über 4.200 Familien erhielten die erste Rate (1). Eine staatliche Förderung von mindestens 12.000 Euro für die Dauer von zehn Jahren scheint eine attraktive Lösung für Erwerber darzustellen.
Weitere staatlichen Förderungen für den Immobilienerwerb
Die öffentliche Hand hatte sich mit Wegfall des Paragrafen 10e Einkommensteuergesetz recht massiv aus der Förderung des privaten Immobilienerwerbs zurückgezogen. Allerdings verblieben noch einige Optionen und neue kamen dazu. Aktuell stehen privaten Immobilienerwerbern beispielsweise folgende staatliche Förderangebote zur Verfügung:
- Wohnungsbauprämie
- Arbeitnehmersparzulage für Bausparverträge im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen
- Wohnriester
- Verschiedene KfW-Förderprogramme, beispielsweise für energieeffizientes Bauen oder Sanieren.
Eine detaillierte Aufstellung der aktuellen staatlichen Förderprogramme für den Bau, Erwerb oder die Sanierung von Wohneigentum finden Sie hier.
Quellen und weiterführende Links
(1) Springer Professional – Zahlen zum Baukindergeld