Bankenaufsicht: Die Schwerpunkte im Jahr 2018
Die nationalen Notenbanken erarbeiten mit der Europäischen Zentralbank (EZB) jährlich Aufsichtsschwerpunkte, in welchen Bereichen sie gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden die Kreditinstitute einer besonderen Prüfung unterziehen wollen. In Deutschland liegt diese Aufgabe bei Bundesbank und BaFin.
Im Wesentlichen werden die Schwerpunkte des Jahres 2017 fortgeführt, es gibt aber auch Neuerungen. Welche Schwerpunkte stehen für 2018 konkret an?
Die Prioritäten 2018
In ihrer Veröffentlichung vom Mai 2018 gab die EZB bekannt, auf welchen vier Schwerpunkten die Prüfungen in diesem Jahr basieren. Im Großen und Ganzen basieren sie auf den Themen des Jahres 2017.
Auf folgenden Säulen baut die diesjährige Überprüfung auf:
- Bankenspezifische Geschäftsmodelle und Definition der jeweiligen Ertragskraft
- Kredit- und Zinsrisiko
- Risikomanagement
- Geschäftstätigkeiten mit mehrdimensionierten Risiken
Ein weiteres Aufsichtsthema bildet darüber hinaus die nicht angemessene respektive fehlende IT-Sicherheit. Das dürfte im jüngsten Lapsus der Deutsche Bank AG mitbegründet liegen (1).
Bankenspezifische Geschäftsmodelle
Die Prüfungen fokussieren sich hier auf das von der jeweiligen Bank in den Fokus gerückte Geschäftsmodell und dessen Rentabilität. Letztere wird einer kritischen Prüfung vor dem Hintergrund einer möglichen Zinsänderung unterzogen.
Kredit- und Zinsrisiko
Das Kreditrisiko nimmt einen besonderen Stellenwert ein. Nach wie vor stuft die EZB die Zahl notleidender Kredite als zu hoch ein. Erfreulicherweise bewegt sich Deutschland in diesem Fall im hintersten Bereich des Rankings.
Folgendes Diagramm zeigt die Summe der faulen Kredite je Land in Milliarden Euro:
Klicken Sie auf die Beschriftungen über dem Diagramm, um einzelne Datenlinien aus- und wieder einzublenden.
Hohe Bestände an notleidenden Krediten hemmen zum einen die Ertragskraft der Banken und verhindern andererseits die gewollte größere Vergabe neuer Darlehen an die Wirtschaft und private Haushalte. Die EZB, und damit auch die nationalen Aufsichtsbehörden, sehen in der Abwicklung dieser Darlehen eine der Prioritäten für 2018.
Nach der Veröffentlichung des dafür vorgesehenen Leitfadens setzen die nationalen Aufsichtsbehörden die Überprüfung der Umsetzung fort und analysieren dabei die Effizienz in der Vorgehensweise. Gegebenenfalls erfolgt eine Unterstützung durch die Notenbank und die EZB bei der qualitativen Verbesserung.
Ebenfalls im Zusammenhang mit Krediten erfolgt bei der Risikokonzentration eine stärkere Kontrolle. Sie beinhaltet eine Kontrolle der Bewertung und Verwaltung der Sicherheiten. Was bislang bei Schiffskrediten recht erfolgreich umgesetzt wurde, soll nun auch auf andere Assetklassen, beispielsweise Immobilien, angewendet werden.
Risikomanagement
Auch das Risikomanagement war in den Vorjahren schon wesentlicher Bestandteil der Prüfungen. Ziel ist es, die hausinternen Mechanismen auf ihre Belastbarkeit hin zu analysieren. Das Augenmerk der geplanten Prüfungen vor Ort richtet sich dabei auf das Kreditrisiko, das Marktrisiko und das Gegenparteiausfallrisiko. Auf den Ergebnissen aufbauend, erfolgt die Herausgabe des „Leitfaden[s] der EZB zu internen Modellen“.
Weiterhin ist geplant, die Kapital- und Liquiditätssteuerung bei den Kreditinstituten künftig zu verbessern. Der bereits im Jahr 2017 erstellte Leitfaden soll anhand der Ergebnisse des Jahres 2018 noch einmal optimiert werden.
Die EZB möchte Ergebnisse zum Umgang der Banken mit den unterschiedlichen regulatorischen Veränderungen. Wichtig ist für die Zentralbank und die Notenbanken, zu erfahren, wie es mit dem Vorbereitungsstand der Banken in Hinblick auf die strukturelle Liquiditätsquote, die Verschuldungsquote und die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten vorangeht.
Geschäftstätigkeiten mit mehrdimensionierten Risiken
Die letzten Komponenten der Kontrollmaßnahmen stellen der Brexit und der Stresstests dar. Im Zusammenhang mit dem Brexit gilt es zu verifizieren, wie der Schritt von den vorbereiteten Tätigkeiten zur praxisbezogenen Umsetzung der Grundsatzstrategie erfolgt. Für die Nationalbanken und die Aufsichtsbehörden steht an erster Stelle die Prüfung der Vergabe von Banklizenzen der Institute, die ihren Sitz von England in die EU verlegen wollen.
Es soll vermieden werden, dass lediglich Mantelinstitute ihren Sitz in die EU verlegen. Vor diesem Hintergrund gilt die Überprüfung ebenso der Einhaltung der Überprüfung der Umsetzungsstrategie.
Der zweite Punkt, die Stresstests, findet europaweit statt. Das Ergebnis erlaubt eine Beurteilung der Banken in den unterschiedlichsten Risikosegmenten.
Was bedeuten die Prüfungspläne für die Verbraucher?
Zunächst einmal wird sich für die privaten Kunden in Deutschland, gerade die Kreditnehmer, wenig ändern. Das Kreditausfallrisiko ist hierzulande so gering, dass es keiner weiteren Stellschrauben bedarf, um dieses Risiko weiter zu minimieren.
Gleiches gilt für die Beurteilung der Sicherheiten. Die Gehaltsabtretung als primäre Sicherheit bewährt sich seit vielen Jahrzehnten. Der Versuch, mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie die Vergabe von Baugeld für die Banken sicherer zu machen, hat sich hierzulande als Schlag ins Wasser erwiesen. Was in Spanien notwendig gewesen sein mag, war in Deutschland überflüssig. (2)
Interessant könnte der Passus werden, wie Banken auf eine Veränderung des Zinsniveaus reagieren. Sicherlich werden steigende Zinsen im Aktivgeschäft zeitnah an die Verbraucher weitergegeben, im Passivgeschäft, also bei den Sparprodukten, dürfte es die übliche zeitliche Verzögerung geben.
Quellen und weiterführende Links
(1) ARD-Mediathek – Panne bei Geldtransfer – Deutsche Bank überweist versehentlich 28 Milliarden Euro
(2) Bundesregierung – Leichterer Zugang zu Hauskrediten