Baufinanzierungen in der Coronakrise
Das Coronavirus hat auf den Immobilienmarkt beachtliche Auswirkungen. Von steigenden und sinkenden Immobilienpreisen ist gleichermaßen die Rede. Während Betongold als sichere Anlage in Krisenzeiten gilt, verzeichnen Baufinanzierer dennoch kein steigendes Geschäft. Denn während manche Verbraucher jetzt erst recht zulangen, haben andere Not, ihre monatliche Finanzierungsrate zu bezahlen. Wie sind also die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt und was müssen Kreditnehmer wissen, die in der Coronakrise nicht ihre Darlehensraten zahlen können?
- Die Nachfrage nach klassischen Baufinanzierungen ist leicht gesunken, hingegen steigt das Interesse der Verbraucher an Forward-Darlehen, um sich die aktuell günstigen Zinsen zu sichern.
- Kosten für Zinsen lassen sich auch über Darlehensvergleiche sparen.
- Baufinanzierungen werden in der Coronakrise konservativer vergeben. Die durchschnittlichen Beleihungsausläufe sanken zuletzt von 84,2 Prozent auf 80,5 Prozent. Die Baufinanzierungszinsen könnten weiter steigen.
- Darlehensnehmer, die aufgrund des Coronavirus finanziell in Not geraten sind, haben ein Recht auf Ratenstundung.
So verändern sich Baufinanzierungen in der Coronakrise
So viel ist sicher: Bisher konnten sich Immobilien als vergleichsweise sichere Geldanlage in Krisenzeiten bewähren. Auch jetzt setzen diejenigen, die es sich leisten können, wieder auf Betongold. Doch scheinbar sind das nicht viele. Andernfalls müsste das Baufinanzierungsgeschäft jetzt noch stärker boomen. Macht es aber nicht. Laut Aussage des Baufinanzierungsvermittlers Dr. Klein sei „die Nachfrage nach Baufinanzierungen […] nicht spürbar zurückgegangen, das Gesamtniveau ist stabil.“ (1). Oder anders formuliert: Die Nachfrage ist unverändert, Tendenz sinkend. Vom vermeintlichen Immobilienboom ist nichts zu beobachten.
Was allerdings steigt, ist die Nachfrage nach sogenannten Forward-Darlehen. Dieses Darlehen wird heute aufgenommen, aber erst später ausgezahlt. Der Sinn dabei ist, sich die aktuellen Zinsen für eine Finanzierung in der Zukunft zu sichern, klassisch für die Anschlussfinanzierung einer Baufinanzierung. In unsicheren Zeiten, wie der aktuellen Coronakrise, greifen Verbraucher erfahrungsgemäß verstärkt zu derartigen Sicherheitsinstrumenten.
Doch wie sinnvoll ist die Aufnahme so eines Zinssicherungskredits momentan wirklich? Statt dem Blick in die Glaskugel muss für eine Antwort auf diese Frage ein Blick auf die bisherige Zinsentwicklung geworfen werden:
Im Diagramm zu sehen ist, dass die durchschnittlichen Zinsen für Baufinanzierungen unterschiedlichster Laufzeiten ihren absoluten Tiefpunkt bereits erreicht haben – und seitdem wieder leicht angestiegen sind. Fakt ist, dass die Zinsen rückblickend dennoch so niedrig sind wie nie. Dass sie noch weiter sinken, ist gewiss nicht auszuschließen. Doch irgendwann muss es auch wieder einen Anstieg geben und der wird in Zeiten der Coronakrise von Experten eher erwartet als eine Zinssenkung. Denn auch Banken werden vor neue Herausforderungen und Unsicherheiten gestellt und können gewisse Leistungen nicht mehr wie gewohnt anbieten. Ein konservativeres Vorgehen bei der Darlehensvergabe ist eine Konsequenz daraus. Das macht sich auch beim Beleihungsauslauf bemerkbar, der durchschnittlich seit Jahresbeginn kontinuierlich gesunken ist.
Die sinkende Entwicklung beim Beleihungsauslauf und die steigende Nachfrage bei Forward-Darlehen belegt der Dr. Klein Trendindikator DTB (2):
Recht auf Ratenstundung bei Baufinanzierungen
Die konservativen Maßnahmen richten sich an neue Baufinanzierungen, doch was ist mit den bestehenden? Darlehensnehmer, die aufgrund der Coronakrise in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit geraten sind, haben es besonders schwer, die monatlichen Raten für eine Baufinanzierung aufzubringen.
Daher hat die Bundesregierung für Abhilfe gesorgt. Im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ sind unter anderem Regelungen für Verbraucherdarlehen inklusive Baufinanzierungen zu finden. Demnach können Darlehensraten, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni fällig werden, gestundet werden. (3)
Stunden bedeutet aussetzen, die Raten sind also definitiv zu einem späteren Zeitpunkt zu zahlen und erlöschen nicht. Konkret sollen die Zahlungen der Kreditraten nach drei Monaten nachgeholt werden. Dabei muss keine Doppelzahlung befürchtet werden, vielmehr verschiebt sich die komplette Laufzeit um drei Monate.
Darlehensnehmer, die von der Ratenstundung Gebrauch machen möchten, müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Baufinanzierung muss vor dem 15. März 2020 abgeschlossen worden sein.
- Dass die Geldnot coronabedingt ist, muss nachgewiesen werden können, zum Beispiel über einen Nachweis des Arbeitgebers zur Kurzarbeit.
- Die Ratenstundung muss mit der Bank abgesprochen sein, Raten können nicht einfach so ausgesetzt werden.
Quellen und weiterführende Links
(1) procontra – Wie sich die Baufinanzierung durch Corona verändert
(2) Dr. Klein – Baufinanzierungen solide, Nachfrage nach Forward-Darlehen steigt
(3) SZ – Zahlpause