Senkt das Bestellerprinzip tatsächlich die Preise beim Immobilienkauf?
Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln stellt die These auf, dass das Bestellerprinzip die Maklerkosten durchgängig reduzieren und dadurch den Bruttokaufpreis von Immobilien senken würde. Als Beispiel führen die Kölner Länder an, in denen von jeher der Verkäufer die Kosten trägt. Die Maklercourtagen tendieren dort mit zwei Prozent deutlich unter den Sätzen in Deutschland. In der Spitze muss ein Erwerber hier mehr als sieben Prozent an den Vermittler abführen. Wie haltbar aber ist diese These?
- Der Immobilienkäufer muss aktuell i.d.R. die halbe oder volle Höhe der Maklercourtage tragen
- Bestellerprinzip heißt: Wer den Makler bestellt, muss ihn bezahlen
- Politik sieht dabei Entlastung der Käufer zu Ungunsten der Verkäufer vor
- unveränderte Bruttopreise, aber höhere Eigenkapitalanforderungen könnten die Folge sein
Bestellerprinzip reduziert die Kaufnebenkosten
Das Bestellerprinzip bezieht sich auf Immobilienmakler und bedeutet, dass die Leistungen eines Maklers von demjenigen bezahlt werden, der ihn bestellt. Diese Regelung gibt es schon für Mietwohnungen und trat gesetzlich 2015 in Kraft. Nun wird diese Regel auch für den Erwerb von Immobilienbesitz diskutiert.
Beim Kauf einer Immobilie fällt die Maklercourtage nicht zwingend an, aber in den meisten Fällen. Der Prozentsatz unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, die gesetzlich vorgeschriebenen Obergrenzen für die Maklerprovision sind Ländersache.
Unstrittig ist, dass die Einführung des Bestellerprinzips die Nebenkosten in den Bundesländern, in denen es nicht bereits eine hälftige Übernahme der Courtage durch Käufer und Verkäufer gibt, für den Käufer beim Immobilienerwerb senken würde.
Ebenso unstrittig ist aber auch, dass die Makler nicht ohne weiteres künftig auf einen Teil ihrer Courtage verzichten wollen. Bereits in den achtziger Jahren setzten Immobilienmakler auf den Zusatz „Provisionsfrei für Käufer“. Wer nicht ganz naiv war, wusste, dass die Courtage im Kaufpreis enthalten war. Diese Überlegung spielt auch bei der Einführung des Bestellerprinzips bei Immobilienerwerb eine Rolle.
Die Nebenkosten werden verringert, der Kaufpreis selbst steigt an, der Bruttokaufpreis bleibt identisch. Bei einem Objekt mit einem Wert von 500.000 Euro Kaufpreis und fünf Prozent Maklerprovision läge der Käufer bei einem Gesamtwert von 525.000 Euro. An dieser Stelle kommt jedoch die Bank ins Spiel. Durch die eingepreiste Courtage erhöht sich nicht automatisch der Beleihungswert der Immobilie. Das Delta zwischen Kaufpreis auf der einen Seite und Beleihungswert auf der anderen läuft auseinander, die Eigenkapitalanforderung an den Käufer steigt.
Maklercourtage nach Bundesländern
Aktuell wird die Maklercourtage in einigen Bundesländern zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, in anderen Bundesländern hat der Käufer die volle Höhe allein zu tragen. Welche Regelung in welchem Bundesland üblich ist, sehen Sie hier:
Maklergebühren der Bundesländer 2024 | |||
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Bundesland | Maklerprovision | Anteil Verkäufer | Anteil Käufer |
Baden-Württemberg | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Bayern | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Berlin | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Brandenburg | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Bremen | 5,95 Prozent | 2,98 Prozent | 2,98 Prozent |
Hamburg | 6,25 Prozent | 3,13 Prozent | 3,13 Prozent |
Hessen | 5,95 Prozent | 2,98 Prozent | 2,98 Prozent |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 Prozent | 2,98 Prozent | 2,98 Prozent |
Niedersachsen* | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Rheinland-Pfalz | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Saarland | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Sachsen | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Sachsen-Anhalt | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Schleswig-Holstein | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Thüringen | 7,14 Prozent | 3,57 Prozent | 3,57 Prozent |
Quelle: Hausverwaltung-Ratgeber.de, Stand 23.12.2020, Alle Sätze inkl. MwSt. |
Lösung: Nachfrage und Angebot regeln das Bestellerprinzip
Die Digitalisierung erleichtert uns heute die Produktauswahl. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Ratenkredit oder die Dienstleistung eines Maklers handelt.
Die Höhe der Maklercourtage ist von Gesetzes wegen nur nach oben gedeckelt, nach unten ist sie offen. Ein Makler, der Geschäft machen will und gute Chancen sieht, das Geschäft zu platzieren, wird auf zwei Dinge verzichten:
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- Einen Ausschließlichkeitsauftrag
- Eine in Stein gemeißelte maximale Courtage
Der Besteller kann sich also durchaus verschiedene Angebote einholen, und sich dann für denjenigen entscheiden, der am ehesten seine Vorstellung des Preisleistungsverhältnisses trifft.
Seriöse Makler spielen beim Verkauf einer Immobilie für beide Parteien, Käufer und Verkäufer, eine wichtige Rolle. Nicht jeder Immobilienbesitzer kann ein rechtssicheres Exposé erstellen. Dem Käufer spart es Zeit, wenn ein Fachmann die entsprechende Vorauswahl trifft.
Die Erwerbsnebenkosten spielen beim Immobilienkauf eine gewichtige Rolle. Es bleibt aber die Frage, ob eine Regulierung nur im privatwirtschaftlichen Sektor erfolgen soll. Die Länder lieben ihre Grunderwerbsteuer, haben diese daher nicht umsonst in den letzten Jahren teilweise deutlich erhöht. Auf der einen Seite mit dem Finger auf Immobilienmakler zu zeigen, die sechs Prozent Bruttocourtage verlangen, und auf der anderen Seite selbst die Grunderwerbsteuer auf bis zu sechs Prozent zu erhöhen, erzeugt einen faden Beigeschmack bei der „notwendigen Senkung der Erwerbsnebenkosten“.
Quellen und weiterführende Links
- Bundesanzeiger Verlag – Weniger Nebenkosten dank Bestellerprinzip
- Bundesanzeiger Verlag – Bestellerprinzip bei Wohnungskäufen löst das Problem hoher Erwerbsnebenkosten nicht
- Vergleich.de – Maklerprovision: Wer zahlt beim Hauskauf die Maklercourtage?