DIA-Studie: Wohn-Riester muss schlanker werden
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat ein Papier vorgestellt, in dem es eine deutliche Verschlankung bei Wohn-Riester fordert. Laut Aussage der Experten stellt die aktuelle Umsetzung einen enormen Verwaltungsaufwand dar und schafft zu Teilen deutliche Ungerechtigkeit bei den Sparern.
- Die aktuelle Vorgehensweise bei Wohn-Riester ist zu langsam und zu teuer.
- Anbieter müssen Kundenkonten noch für rund 20 Jahre nach Beendigung des Vertrages verwalten.
- Der Zinssatz für das Wohnförderkonto fällt unangemessen hoch aus.
- Die derzeitige Form der Besteuerung führt zu einer Ungleichbehandlung der Sparer.
Schlanke Prozesse senken die Verwaltungskosten
Die zentrale Forderung des DIA sieht eine Verschlankung der Prozesse und eine Verlagerung der Arbeitsabläufe zwischen Anbietern von Wohn-Riesterverträgen und der Zentralen Zulagestelle für Altersvorsorge (ZfA) vor. Ein weiteres Kriterium der Neuregelungen zielt auf die nachgelagerte Besteuerung ab.
Bezüglich der Verlagerung der Aufgaben sieht das DIA eine zu komplexe Prüfung bei der Entnahme von Geldern aus Geld-Riesterverträgen zugunsten von Wohn-Riester. Aktuell liegt die Prüfung bei den Anbietern der Geld-Riesterverträge. Diese müssen die Verträge auch nach Beendigung der tatsächlichen Kundenbindung für eine spätere Besteuerung noch in den Büchern halten. Dies verursacht einen Aufwand hinsichtlich der IT und kostet damit unnötig Geld. Sinnvoller wäre eine Auslagerung und damit Bündelung dieser Verträge bei der ZfA.
Insgesamt legen die Autoren vier Punkte vor, die einer Reform bedürfen.
Prüfbescheinigung durch Anbieter
Zur Zeit wird die Prüfbescheinigung für Riester durch die ZfA erstellt. Das bedeutet einen erhöhten Aufwand, da die Daten, die bei den Anbietern vorliegen, erst an die ZfA übermittelt werden müssen. Effizienter wäre es, wenn die Anbieter der Verträge die Entnahmen zur Baufinanzierung direkt prüfen würden. Dies würde die Zeitspanne für die Prüfung deutlich verkürzen, der Sparer könnte schneller über das Geld verfügen.
ZfA führt Wohnförderkonto zur Entlastung der Anbieter
Ebenfalls IT- und damit kostenintensiv zeigt sich der Umstand, dass die Anbieter das Wohnförderkonto aufgrund der Besteuerung bis zum 85. Lebensjahr des Riester-Sparers führen und verwalten müssen. Das heißt, für viele Jahre, nachdem die Geschäftsbeziehung faktisch beendet wurde.
Sinnvoller wäre es, wenn die ZfA die Förderkonten nach der letzten Entnahme führen würde. Dies würde die Anbieter entlasten, ein Kostenvorteil, der wiederum an die Sparer weitergegeben werden könnte. Alternativ bliebe die Lösung, dass im Vertrag von vornherein eine vorzeitige Entnahme ausgeschlossen wird.
Aktuelle Verzinsung unrealistisch
Wohn-Riester wird im Nachgang mit einem fiktiven Kapital versteuert, dem ein Zinssatz von zwei Prozent pro Jahr zugrunde liegt. Vor dem Hintergrund des seit Jahren historisch niedrigen Zinsumfeldes ist dieser Zinssatz zum einen unrealistisch, zum anderen in der Höhe den Sparern nur schwer zu vermitteln.
Das DIA schlägt vor, die Verzinsung komplett zu unterlassen oder an einen flexiblen Basiszinssatz zu koppeln, der eine realistische Marktlage widerspiegelt. Die Verzinsung des fiktiven Kapitals stellt zwar eine hypothetische Wertentwicklung der Immobilie dar, kann aber in den Augen der DIA vernachlässigt werden.
Änderung der Besteuerung am Ende der Auszahlungsphase
Die derzeitige Rechtsgrundlage bei Riester sieht vor, dass die Erträge nachgelagert mit Beginn des Rentenbezugs versteuert werden. Bezieher einer Riester-Rente erhalten monatlich eine konkrete Leistung. Das Wohnförderkonto dient dazu, den fiktiven Ertrag zu ermitteln, da die Leistungsnutzung bereits vor dem Eintritt des Riester-Sparers in den Ruhestand erfolgt.
Zur Zeit können Nutzer von Wohn-Riester wählen, ob sie eine laufende Besteuerung bis zum 85. Lebensjahr vorziehen, oder die Steuerschuld in einer Summe begleichen. Dafür erhalten sie einen Nachlass in Höhe von 30 Prozent auf das zu versteuernde Guthaben aus dem Riester-Vertrag. Wer im Alter von 67 Jahren in Rente geht, müsste jedes Jahr ein Achtzehntel des auf dem Förderkonto aufgelaufenen Betrags versteuern. Dieses Vorgehen schafft jedoch eine Ungleichheit, da nicht jeder in der Lage ist, den Betrag in einer Summe aufzubringen und so von der Ersparnis zu profitieren.
Außerdem erhöht die einmalige Anrechnung des zu versteuernden Betrags auf das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Einmalveranlagung das Einkommen überproportional. Dies kann dazu führen, dass der Nachlass von 30 Prozent durch die gestiegene Steuerprogression nivelliert wird.
Die Autoren des Papiers schlagen daher eine Fünftelung der Steuerschuld vor. Analog zur Besteuerung von Abfindungen wird der zu versteuernde Betrag aus dem Wohnförderkonto auf fünf Jahre verteilt. Damit schlägt sich der zu versteuernde Betrag nicht in einem Jahr, sondern verteilt auf fünf Jahre nieder. Die Steuerprogression fällt damit geringer aus. Darüber hinaus dürfte auch die Zahl derer steigen, die sich die Regelung der kürzeren Besteuerungsphase eher leisten können.
Wohn-Riester heute
Zusammengefasst hier noch einmal das Vorgehen, wie es heute praktiziert wird:
- Die Prüfbescheinigung bei Entnahmen vom Förderkonto wird durch die ZfA erstellt.
- Das Wohnförderkonto muss auch nach Ablauf der aktiven Geschäftstätigkeit vom Anbieter des Wohn-Riestervertrages geführt werden.
- Das fiktive Kapital auf dem Wohnförderkonto wird mit zwei Prozent jährlich verzinst. Diese Verzinsung muss später vom Sparer mitversteuert werden.
- Der Sparer kann wählen, ob er das fiktive Guthaben auf dem Wohnförderkonto mit Eintritt in das Rentenalter in einer Summe mit 30 Prozent Nachlass versteuert. Alternativ kann er das Kapital auch jährlich bis zum 85. Lebensjahr versteuern.