Einbruchdiebstahl – Prävention hilft!
Die Polizeikriminalstatistik 2016 geht zwangsläufig auch auf das Thema Einbruchdiebstahl ein. Fast 160.000 Einbrüche wurden im Jahr 2016 gezählt. Erfreulicherweise gingen diese Straftaten allerdings um 9,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2015 zurück. Dabei lässt sich ganz klar festhalten, dass es durchaus jahreszeitabhängige Spitzen gibt.
Mit Beginn des Herbstes wird es früher dunkel, die Bewohner sind aber nach wie vor noch an ihrem Arbeitsplatz. Trotz der rückläufigen Gesamtzahlen an erfolgten Einbrüchen stieg der Anteil der erfolglosen Versuche von 42,7 Prozent im Jahr 2015 an. Was kann dieser Anstieg bedeuten?
Die Statistiken zeigen, je kürzer die Tage, umso höher die Anzahl an Delikten. Im November und Dezember ist es um 17 Uhr längst dunkel, und viele Menschen sind noch an ihrem Arbeitsplatz.
Das sorgt natürlich für unbewachte Behausungen und den Schutz der Dunkelheit. Kein Wunder also, dass die Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle in der Zeit deutlich zunimmt.
Aufgrund der Tatsache, dass im Dezember die meisten dieser Straftaten begangen werden, im Januar die Zahl aber drastisch zurückgeht, obwohl sich die Rahmenbedingungen nicht geändert haben, kann geschlussfolgert werden, dass wohl auch der Geschenke-Druck zu Weihnachten einen verstärkenden Einfluss auf die Täter hat.
Die Kriminalstatistik erfasst aber nicht nur die vollzogenen Einbrüche, sondern auch die Versuche. Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 151.265 Fälle registriert. Davon entfielen 66.960 Delikte auf erfolglose Versuche, eine Quote von 44,3 Prozent. Im Jahr 1993 waren es nur 28,3 Prozent.
Interessant ist auch ein Blick auf die Verteilung der Einbrüche über den Tag hin. Entgegen dem landläufigen Klischee finden die meisten Einbrüche tagsüber statt, nicht in der Nacht. Das macht auch Sinn, denn tagsüber sind viele Wohnungen und Häuser leer.
Einbrecher legen keinen gesteigerten Wert auf ein Treffen mit den Bewohnern. Die sind potentielle Gefahren für den eigenen Leib und das Leben und daher ein Risiko, dem besser aus dem Weg gegangen wird. Vorzugsweise geht es schnell rein und mit möglichst gewinnbringender Beute schnell wieder raus.
Prävention vor Einbrüchen hilft am meisten
Die Statistischen Zahlen belegen eindeutig, dass einerseits die Zahl der vollzogenen Einbrüche zurückgeht und gleichzeitig die Zahl der Einbruchsversuche ansteigt. Der Umkehrschluss sagt aus: Immer mehr Einbrecher scheitern beim Versuch, in ein Zuhause einzusteigen.
Aufklärungsarbeit und technischer Fortschritt sind hier die Erfolgsbringer. Den Menschen wird bewusst, dass sie sich schützen können und besondere Finanzierungen und staatliche Hilfen erleichtern den Schritt zusätzlich:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, eine staatliche Förderbank, vergibt schon seit vielen Jahren subventionierte Darlehen und Zuschüsse, wenn sich Verbraucher durch entsprechende bauliche Maßnahmen vor Einbrüchen schützen möchten.
Besondere Kreditformen, wie etwa der Modernisierungskredit, stellt Gelder zu vergünstigten Konditionen bereit, um die eigenen vier Wände besser vor ungebetenen Gästen zu schützen.
Wohnungseinbrüche im Fokus der Politik
Die Strafverschärfung für Wohnungseinbrüche war der jüngste Schritt der Politik, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Die Bemühungen für einen stärkeren Schutz der Bürger reichen aber deutlich weiter zurück. Dabei steht die Prävention im Vordergrund.
Strafverschärfung führte bislang über alle Bereiche hinweg jedoch kaum zu Tatrückgängen. Abschreckung als Instrument ist nur selten erfolgreich. Was können Mieter und Inhaber aber tun, um über ein „Aufrüsten“ der Wohnung hinaus möglichen Einbrüchen vorzubeugen?
Sorgfalt auch aus Sicht der Versicherer gefragt
Zunächst einmal gilt, dass bei Verlassen der Wohnung oder des Hauses alle Fenster geschlossen und die Zugangstür verriegelt sein muss. Bereits ein gekipptes Fenster kann den Versicherer von der Haftung freistellen, da der Einbruch durch Gewaltanwendung definiert ist. Erhalten die Täter Zugang durch ein nicht verschlossenes Fenster handelt es sich um „Einschleichen“, ein Tatbestand, der nicht versichert ist.
Als Einbruch gilt jedoch auch, wenn der Täter durch widrig an sich gebrachte Schlüssel Zutritt zur Wohnung erhält. Hier liegt die Beweislast allerdings beim Bewohner, dass er die Schlüssel nicht nur verloren hat.
Die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung zählt zu den am häufigsten vertretenen Policen in deutschen Haushalten. Kein Wunder, sichert sie doch das ab, was sich Versicherungsnehmer im Laufe eines Lebens aufgebaut haben. Versichert sind dabei Schäden durch
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm / Hagel
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
Die Prämien fallen je nach Gesellschaft, Region und Deckungsumfang unterschiedlich aus. In Postleitzahlengebieten mit einer Häufung von Einbruchsdelikten verteuert sich der Prämienanteil für diese Deckung entsprechend. In anderen Regionen wirken sich Sturmschäden überdurchschnittlich auf den Beitrag aus. Die folgende Grafik zeigt, dass Norddeutschland eine deutlich höhere Einbruchsquote aufweist, als der Rest der Republik mit Ausnahme des Großraums Berlin:
Bei der Tarifierung unterscheiden die Versicherer in der Regel zwischen drei Varianten, die auf Namen wie „Classic“, „Komfort“ und „Premium“ hören. In Bezug auf Einbruchdiebstahl liegen die Unterschiede in dem Deckungsumfang für das Fahrrad und den möglichen Verzicht der Einrede bei grober Fahrlässigkeit, sprich dem gekippten Fenster.
Was kostet eine Hausratversicherung?
Vorweggesagt, im Vergleich zu dem möglichen Schaden sind die Beiträge für eine Hausratversicherung verschwindend gering. Wir wollen einmal die Beiträge für eine Standarddeckung, mittlere Tarifvariante, für Berlin und eine Kleinststadt im Hintertaunus miteinander vergleichen. Die Zahlen stammen von einem Marktführer und sind aktuell.
Ortschaft | Wohnfläche | Versicherungssumme | Beitrag p.a. |
---|---|---|---|
10179 Berlin | 50 m² | 32.500 € | 138,96 € |
100 m² | 65.000 € | 246,00 € | |
61279 Grävenwiesbach | 50 m² | 32.500 € | 104,40 € |
100 m² | 65.000 € | 184,80 € |
Neben dem Einbruchdiebstahl kommt dem Fahrraddiebstahl als Risiko für Privathaushalte ein besonderes Gewicht zu. Die Bremer trifft es hier wieder am meisten:
Je nach Tarif fällt der Versicherungsschutz für Fahrräder aus. Dieser kann von „zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in einem abgeschlossenen Raum“ bis rund um die Uhr und an jedem Ort reichen. Wer ein hochwertiges Fahrrad besitzt, sollte eine entsprechende Absicherung wählen. Fahrräder sind prozentual abhängig von der Versicherungssumme abgedeckt. Die Deckung greift in der Regel ab fünf Prozent, kann aber gegen einen Mehrbeitrag bis zu 20 Prozent aufgestockt werden.
Die Fahrradklausel sollte besondere Aufmerksamkeit verdienen. Häufig ist die Leistungsvoraussetzung, dass Fahrräder im Freien an einem festen Gegenstand gesichert werden. Zudem stellen einige Versicherer auch Mindestanforderungen an das Schloss.
Fällt die Versicherungssumme zu gering aus, bleibt nur die Option, diese nach oben aufzustocken, auch wenn dann die Relation zu den Quadratmetern nicht mehr stimmt.
Gleiches trifft übrigens auch auf Wertsachen zu. Als Wertsachen gelten unter anderem
- Schmuck
- Bargeld
- Gobelins
- Münzsammlungen
- Gold
- Teppiche
- Kunstgegenstände
Abhängig von der Tarifstufe fällt die Deckelung respektive die Mindestgrenze für die Entschädigung bei Wertsachen aus.
Zum Abschluss ein Auszug aus den Tarifbestimmungen der oben angesprochenen Versicherung, der die unterschiedlichen Einstufungen der jeweiligen Risiken verdeutlicht (Tarifnamen geändert):
Leistungen (verkürzte Darstellung) | Standard | Komfort | Premium |
---|---|---|---|
Versicherungssumme mit Unterversicherungsverzicht | 650 €/qm | 650 €/qm | unbegrenzt |
Entschädigungsgrenze für Wertsachen | 30 % | 40 % | 350 €/qm |
Wertsachen außerhalb von Behältnissen: | |||
Bargeld | 2.000 € | 2.000 € | 2.000 € |
Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € |
Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren (alle Materialien), Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € |
Deckung für Wertsachen im Bankschließfach | – | 20.000 € | 100.000 €, Bargeld bis 20.000 € |
Überspannungsschäden durch Gewitter | 20% | bis zur Höhe der VS | unbegrenzt |
Verzicht auf Anrechnung der groben Fahrlässigkeit | 10.000 € | bis zur Höhe der VS | unbegrenzt |
Unbewohntsein der Wohnung | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate |
Außenversicherung | 30% | 40% | unbegrenzt, |
6 Monate | 6 Monate |