Förderrichtlinie Familienwohnen – Freistaat Sachsen macht bei Immobilien mobil
Der Freistaat Sachsen hält für kauf- oder bauwillige Bürger ein Millionengeschenk bereit. Ab Freitag, den 17. März 2017, stehen für das laufende und für das kommende Jahr je 30 Millionen Euro billigstes Baugeld bereit.
Für Käufer, Bauherren und Sanierer ist jedoch Eile geboten. Gemäß dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ kann das Kontingent schnell vergriffen sein.
Die Details zum Sachsen-Darlehen
Der Freistaat stellt ab dem 17. März 2017 über die Sächsische Aufbaubank (SAB) 30 Millionen Euro für Darlehen zur Verfügung. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre, der Zinssatz sagenhafte 0,75 Prozent über für gesamte Darlehensdauer (1)(2).
Dieses Kontingent ist jedoch für Interessenten mit Auflagen verbunden. Da das Land Sachsen Familien fördern möchte, ist mindestens ein Kind Voraussetzung. Pro Kind können die Erwerber 50.000 Euro Darlehen beantragen. Dabei gelten jedoch Einkommensgrenzen.
Das Einkommen darf bei Alleinstehenden 60.000 Euro im Jahr nicht übersteigen, bei Verheirateten 100.000 Euro. Diese Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes im Haushalt lebende, kindergeldberechtigte Kind um weitere 10.000 Euro.
Die Summe der „positiven Einkünfte“, wie es in der Richtlinie heißt, ist im deutschen Steuerrecht die Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten unter Ausschluss negativer Einkünfte.
Die Gemeinde, in der die Antragsteller kaufen, bauen oder sanieren wollen, muss darüber hinaus bestätigen, dass die Lage der Immobilie mit den demografischen und wohnungspolitischen Vorstellungen der Gemeinde übereinstimmt.
Rechenbeispiel zum staatlichen Darlehen
Eine Familie mit zwei Kindern und einem Familieneinkommen von 88.000 Euro interessiert sich für ein Eigenheim, das inkl. der Nebenkosten 125.000 Euro kosten soll. 25.000 Euro bringen sie selbst dank Eigenkapital und elterlicher Unterstützung mit ein.
Wichtig für die Förderung ist, dass die Eigenheimerwerber 20 Prozent des Finanzierungsaufwandes selbst tragen.
Die Einkommensgrenze für die Familie läge bei 100.000 + 20.000 für jedes Kind, in Summe also bei 120.000 Euro. Da liegen sie locker drunter, was grünes Licht für den Antrag bedeutet.
Die Familie kann also für ihr Vorhaben 100.000 Euro beantragen und finanziert das Darlehen bis zur vollständigen Tilgung nach 25 Jahren. Bei einem festgeschriebenen Zinssatz von 0,75 Prozent macht das eine monatliche Belastung von lediglich 365,66 Euro (3). Die anfängliche Tilgungshöhe beträgt dabei satte 3,64 Prozent.
30 Millionen sind schnell vergeben
So sinnvoll und notwendig diese Variante der staatlichen Förderung ausfällt, so muss man die Planung doch ein wenig mit Skepsis betrachten. Der infrage kommende Personenkreis kann pro Kind 50.000 Euro beantragen.
Legt man ein Kind pro Antragsteller zugrunde, stehen maximal 600 Darlehen á 50.000 Euro zur Vergabe bereit. Bei zwei Kindern pro Antragsteller reduziert sich die Zahl der Berechtigten bereits auf 300, da die SAB pro Familie 100.000 Euro als Darlehen gewährt.
Diese Rechnung kann man jetzt beliebig fortführen. Da in Sachsen drei Kinder durchaus nicht exotisch sind, wäre die Tranche bei 200 Anträgen von Familien mit drei Kindern vergeben.
(Noch) keine konkrete Auskunft aus dem Innenministerium
Die Förderrichtlinie „Familienwohnen“ gibt solange klare Auskünfte, solange die Tranche von 30 Millionen Euro für das Jahr 2017 noch nicht voll ausgereizt ist. Sobald dies jedoch der Fall ist, treten Fragen auf.
- Was passiert, wenn im Idealfall 600 Familien im Jahr 2017 ein Darlehen erhalten, es aber weitere Bewerber gibt?
- Denkbar wäre, dass sie auf eine Warteliste kommen und am 2. Januar 2018 automatisch als erste Antragsteller des neuen Jahres ihr Darlehen ausgezahlt bekommen.
- Es könnte aber auch sein, dass am 2. Januar 2018 das Rennen von vorne beginnt. Werden in diesem Fall Gelder aus der Tranche für 2018 bereits in 2017 vergeben?
Auf direkte Frage antwortete uns eine Sprecherin des Innenministeriums, dass es sein könnte, dass der Fördertopf aufgestockt werde. Zum aktuellen Zeitpunkt gebe es aber in dieser Hinsicht keine Überlegungen, man wolle das Programm erst einmal anlaufen lassen.
Fazit
Dem Land Sachsen ist ein großer Wurf gelungen, der bei entsprechender Verbreitung ein voller Erfolg werden wird. Ein derart günstiges Darlehen ist am Markt nicht zu bekommen und wird den Weg zum Eigenheim für Familien drastisch ebnen. Leider aber nur für ein paar wenige, die schnell genug sind.
Das Ministerium muss sich an dieser Stelle leider vorhalten lassen, mit sehr heißer Nadel gestrickt zu haben. Die Größe des Fördertopfes wird sich aller Voraussicht nach als wesentlich zu klein erweisen.
Auf die Frage, was mit der Familie passiert, die ein wenig zu spät dran ist und keine Förderung mehr abbekommt, gibt es aus der Landeshauptstadt bis jetzt keine Antwort.
Auf der Internetseite der SAB finden sich zu diesem Programm aktuell noch gar keine Informationen. Diese werden laut SAB und dem sächsischen Innenministerium am Freitag online gestellt. Wir werden unseren Artikel dann entsprechend ergänzen.
Wer bisher noch nicht im Prozess ist, ein Eigenheim zu finden oder zu bauen, der sollte jetzt nicht die Euro-Zeichen in die Augen bekommen und sich auf Teufel-komm-raus in die Immobilienfinanzierung stürzen.
Da Baufinanzierungen allgemein sehr günstig sind, sind die Preise für Immobilien entsprechend gestiegen. Der Preis, der auf dem Markt verlangt wird, kann unverhältnismäßig hoch über dem sogenannten „Inneren Wert“ liegen. Diese Differenz gleicht unter Umständen auch das enorm günstige Darlehen des Staates nicht aus.
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Staatsministerium des Inneren Sachsen – Wohnraumförderung
(2) Sächsische Aufbaubank – Zum Programm „Familienwohnen“
(3) Thomas Gottfried EDV – Hypothekenrechner