Jahresrückblick und Trends für den Kredit- und Immobilienmarkt 2018/19
Für die Banken war 2018 ein eher schreckliches Jahr. Die Zinswende verschob sich abermals, die Erträge waren rückläufig und das Provisionsgeschäft half auch nicht mehr aus der Patsche. Was den Banken Verluste bedeutete, war ein Gewinn für die Kunden. Die Zinsen blieben immer noch niedrig.
Was beschäftigte die Banken 2018 und was ist für 2019 zu erwarten? Der Rückblick und die Trends.
- Geringe Zinsbewegungen im Jahr 2018
- Privatkunden konnten von Krediten mit Minuszinsen profitieren
- Baukindergeld schafft Anreize zum Eigentumserwerb
- Neuordnung der Grundsteuer heftig umstritten
- Lockerungen bei Wohnimmobilienkreditrichtlinie
- Neuer Betriebsmittelkredit von PayPal
- Auch Banken und Bankkunden von DSGVO betroffen
- Starke Wertverluste für Deutsche Bank und Commerzbank, Spekulationen über gemeinsame Fusion
- Gewinner- und Verlierer-Fintechs kristallisieren sich heraus
- Brexit bleibt weiterhin aktuell
Ein Rückblick auf das Jahr 2018
Die wichtigsten Fakten bei Baufinanzierungen
Die Baufinanzierungsbranche unterlag im Laufe des Jahres zwar einiger Abwechslung, am Ende war aber wieder alles so, wie es begann. Im Januar lag der durchschnittliche Zinssatz für Darlehen mit einer zehnjährigen Zinsbindung bei 1,34 Prozent, kletterte Ende Februar auf 1,59 Prozent, um das Jahr bei 1,37 Prozent ausklingen zu lassen.
Das wichtigste Ereignis im Zusammenhang mit Baufinanzierungen stellte zweifelsfrei die Entlastung von Familien durch das neue Baukindergeld dar. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 konnten Familien ab dem 19. September 2018 mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 75.000 Euro Baukindergeld beantragen. Die Einkommensobergrenze erhöht sich pro Kind um 15.000 Euro, förderfähig sind maximal drei Kinder. Die Förderung im Überblick:
Anzahl Kinder | Pro Jahr | In 10 Jahren |
---|---|---|
Förderung bei einem Kind | 1.200 € | 12.000 € |
Förderung bei zwei Kindern | 2.400 € | 24.000 € |
Förderung bei drei Kindern | 3.600 € | 36.000 € |
… | … | … |
Einer Studie der LBS Research zufolge ermöglicht das Baukindergeld 58.000 zusätzlichen Familien den Erwerb von Wohneigentum. Es bleibt fraglich, welche Auswirkungen dies auf den Immobilienmarkt hat beziehungsweise wie hilfreich es den Familien wirklich ist. Seit dem Start im September 2018 sind bis Jahresende 47.741 Anträge auf Baukindergeld bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eingegangen. Der Anteil der Antragsteller an der deutschen Bevölkerung beträgt damit gerade einmal 0,0577 Prozent.
Neuerungen bei der WIKR
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR), erfuhr eine Neuerung mit Gültigkeit zum 01. Mail 2018, die eine Lockerung im Sinne der Verbraucher bedeutet. Zum einen spielt der Wert der Immobilie bei der Kreditentscheidung wieder eine Rolle. Dies gilt insbesondere bei Anschlussfinanzierungen, da die Immobilie in der Regel zu einem gewissen Grad entschuldet ist. Zum anderen ist das Alter des Antragstellers wieder irrelevant. Gleiches gilt für die Familienplanung.
KfW mit Veränderungen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, für viele Erwerber und Bauherren im Rahmen des Finanzierungsplans eine feste Größe, änderte im April einige Stellschrauben bei ihren Krediten. Für Kreditanträge, die nach dem 16. April 2018 eingingen, wurde die Zinsbindung auf zehn Jahre begrenzt. Darüber hinaus entfällt für diese Darlehen die Möglichkeit der kostenlosen Sondertilgung. Die zinsfreie Dauer für die Bereitstellung nicht abgerufener Darlehenstranchen wurde von zwölf auf sechs Monate begrenzt.
Auf der anderen Seite gibt es von der KfW auch Gutes zu vermelden. Die Fördermittel einbruchshemmende Maßnahmen wurden von 50 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 65 Millionen Euro angehoben. Für barrierefreie Umbauten standen 2018 stolze 75 Millionen Euro zur Verfügung.
Privatkredite
Die Zinsentwicklung bei Privatkrediten verlief etwas anders als bei Baufinanzierungen. Die Tendenz ging über das Jahr gesehen abwärts. Lag der durchschnittliche Zinssatz für ein Darlehen mit fünfjähriger Laufzeit noch bei leicht unter 4,5 Prozent p.a., lief er am Ende des Jahres bei 4,3 Prozent aus. Im Großen und Ganzen gab es keine Aufreger bei der Entwicklung der Zinsen für Privatkredite. Nach wie vor ist die Nachfrage nach Privatkrediten ungebrochen. Stabile Arbeitsplätze und eine florierende Wirtschaft sind die Hauptgründe.
Für Furore sorgten allerdings diverse Angebote mit Negativzinsen für Kredite. Beispielsweise bei einer Laufzeit von zwölf Monaten und einem Darlehensbetrag von 1.000 Euro boten verschiedene Vermittler Kredite mit einem Zinssatz von bis zu minus fünf Prozent an. Ein netter Marketingansatz, der allerdings auch aufzeigte, wie ruinös inzwischen der Kampf um Kunden im Internet geführt wird.
PayPal mit neuem Unternehmenskredit
Spannender ging es hingegen bei den Unternehmenskrediten zu, genauer genommen bei Betriebsmittelkrediten. PayPal präsentierte im November seinen neuen PayPal Businesskredit für angeschlossene Onlinehändler. Das Darlehen kommt ohne zeitraubende Bonitätsprüfung aus und stellt auf die Umsätze des Händlers, die er mit PayPal tätigt, ab. Die Obergrenze soll in Deutschland zunächst 10.000 Euro betragen. Die Rückzahlung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt mit Raten, sinnvollerweise dann, wenn die Einnahmen wieder fließen. Alle 90 Tage sind fünf Prozent der Kreditsumme fällig. Dazu kommt, dass der Kunde keine Zinsen bezahlt, sondern eine einmalige Gebühr. Die Akzeptanz in den USA, Großbritannien und Australien, wo das Darlehen bereits länger erhältlich ist, sollte den hiesigen Banken zu denken geben.
EU-DSGVO
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) bildet seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union. Die Verordnung dient dem „Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten“. Ferner schützt die Verordnung „die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten“. (5)
Kreditinstitute sind von dieser Regel natürlich nicht ausgenommen. Ein heikles Thema im Kreditbereich ist für einige Verbraucher womöglich der Kontencheck im Rahmen eines volldigitalen Kreditabschlusses. Dabei gewährt der Antragsteller dem Kreditinstitut per Online-Banking-Login einen Blick auf seine Kontobewegungen der letzten Zeit. Das erspart dem Antragsteller das Einreichen der Kontoauszüge und ermöglicht der Bank eine unkomplizierte Kreditwürdigkeitsprüfung, die Voraussetzung für die Kreditvergabe ist.
Was einem Kreditinstitut aufgrund der DSGVO nun also beispielsweise untersagt ist, ist das Nutzen der Informationen für weitere Verkaufsansätze oder die Weitergabe an Dritte ohne das Einverständnis des Antragstellers. Die eigenen Daten sind also bei der volldigitalen Beantragung eines Kredits sicher, sofern es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Eine Auswahl seröser Kreditgeber mit volldigitalem Kreditabschluss finden Sie im Vergleich:
Dieselskandal zieht auch bei Banken seine Kreise
Der Begriff „Widerrufsjoker“ hat auch im Jahr 2018 nicht an Popularität verloren. Einmal mehr ging es um fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der Banken, diesmal traf es die Mercedes Bank und die Volkswagen Bank (Volkswagen Financial Services). Käufer von Dieselautos, insbesondere von Volkswagen, hat es durch den Dieselskandal schwer erwischt. Eine Rücknahme des Autos lehnen die Unternehmen ab. Wurde der Wagen finanziert und die Widerrufserklärung ist fehlerhaft, kann der Kredit rückwirkend aufgelöst werden. Und da der Kredit der Finanzierung des Fahrzeugs diente, kann der Darlehensnehmer jetzt auch den ungeliebten Diesel dem Händler wieder auf den Hof stellen.
Urteile
Über das Urteil zum Widerrufsjoker hinaus wurden 2018 noch weitere Urteile gefällt, die die Finanzwelt betreffen. Einen Überblick geben die Beispiele in der Auflistung:
- Firmenwohnung wird Mietwohnung (Az. VIII ZR 241/16)
- „Möglicher Mietausfall“ eines Mieters kein Kündigungsgrund (Az. VIII ZR 105/17)
- Frist für Instandsetzung nach Beschädigung der Mietwohnung belanglos (Az. VIII ZR 157/17)
- Zinscap-Prämie teilweise rechtlich unzulässig (Az: XI ZR 790/16)
Die Kredittrends für 2019
Schon heute werden zahlreiche Trends für den Finanz- und Immobilienmarkt für 2019 diskutiert. Allgemein wird mit einem Anstieg der Hypothekenzinsen gerechnet. Wer den Erwerb einer Immobilie plant, sollte nicht auf einen Preisrückgang am Markt warten, sondern die noch niedrigen Zinsen für die Finanzierung nutzen.
Spannend bleibt, wie der PayPal Business Kredit von deutschen Onlinehändlern aufgenommen wird. Dies und vieles mehr im Überblick.
Der Immobilienmarkt 2018
Wurde zu Jahresbeginn immer wieder darauf hingewiesen, dass im Jahr 2018 die Immobilienblase platzen würde, ist davon am Ende des Jahres wenig zu merken. Nach wie vor steigen die Immobilienpreise weltweit, auch in Deutschland:
Dennoch gehen die Europäische Zentralbank und der Rat der Immobilienweisen von einer rückläufigen Nachfrage aus. Die Gründe:
- Schwächeres Wirtschaftswachstum
- Steigende Zahl von Neubauten
- Nachlassender Zuzug in Ballungsräume
- Steigende Zinsen bei Baufinanzierungen
Das Hauptaugenmerk liegt bei der Trendanalyse des Immobilienmarkts natürlich auf der Entwicklung der Preise. Der Preisanstieg für selbst genutztes Wohneigentum betrug im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2017 im bundesdeutschen Mittel 7,5 Prozent, bei Mehrfamilienhäusern mussten Erwerber 9,7 Prozent mehr entrichten. Berlin hat sich einmal mehr als Hauptstadt präsentiert: Die Preissteigerung für selbst genutztes Wohneigentum lag bei 12,3 Prozent (4). Der gepriesene Anstieg neuer Wohnungen greift leider nur für einen kleinen Teil der Erwerbswilligen, wie für den Brennpunkt Berlin beispielsweise ein Blick auf einschlägige Immobilienvermittlungsportale zeigt.
Das Baukindergeld könnte dem erwarteten Rückgang der Preise durch eben eine nochmals steigende Nachfrage durchaus entgegenwirken. Auch hier trifft es wieder die Immobilienangebote, welche für Normalverdiener erschwinglich sind. Eher als mit massiven Preisrückgängen ist mit einem Abflachen der Preissteigerungskurve zu rechnen.
Darauf zu warten, dass die Prognosen zu den Preisrückgängen eintreten, kann ein gefährliches Spiel werden. Umso mehr, wenn es tatsächlich zu einem Anstieg bei den Bauzinsen kommt. Allen Unkenrufen zum Trotz zeichnet sich keine Trendwende am Immobilienmarkt ab. Wer den Erwerb plant, sollte sich daran machen.
Neuordnung der Grundsteuer
Die vom Bundesverfassungsgericht verfügte Neuordnung der Grundsteuerberechnung und die im laufenden Jahr vorgelegten Vorschläge dürften zu den wichtigsten Ereignissen im Jahr 2018 zählen (2). Während die Bundesländer durchaus sinnvolle Vorschläge unterbreitet haben, rief der Vorschlag des Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD) überwiegend Irritationen hervor. Sein Gedanke, die Grundsteuer künftig für jede Wohnung getrennt zu berechnen, sehen viele als nicht machbare Beschäftigungsaufgabe für die Finanzbehörden und als Schaffung eines „Bürokratiemonsters“ (3).
Fusionen
Die Fusion der Deutsche Bank AG und der Commerzbank AG sowie eine mögliche grenzüberschreitende Verschmelzung der italienischen UniCredit SpA und der französischen Societe Generale SA sind zwei hochkarätige Kombinationen, über die in diesem Jahr ständig spekuliert wurde – und dies wird sich wahrscheinlich fortsetzen 2019.
Große Fusionen werden von einigen als letzter Ausweg angesehen, um das Endergebnis zu verbessern und die Kosten in größerem Umfang zu senken, während Analysten auch die Frage stellen, ob ein Zusammenschluss wirklich das Problem der schlechten Vermögenswerte oder das Fehlen eines nachhaltigen Geschäftsmodells lösen kann.
Die Chancen für kleinere Fusionen sehen besser aus, und der stark fragmentierte deutsche Bankenmarkt könnte sich im neuen Jahr etwas konsolidieren. Die spanischen mittelständischen Banken Unicaja Banco SA und Liberbank SA verhandeln bereits über mögliche Zusammenschlüsse. Kleinere Kreditgeber aus dem Vereinigten Königreich, die größere Wettbewerber zu fordern suchen, können sich zusammenschließen, da die Margen unter Druck geraten.
Fintechs
Banken werden weiterhin von der Konkurrenz der Fintechs betroffen sein, da viele der Startups ihr Geschäftsmodell möglicherweise stabilisieren und in neue Märkte und Geschäftsbereiche expandieren können. Während sich Zahlungsverkehrsunternehmen zu einem etablierten Teilsektor entwickelt haben, dessen Marktbewertungen in Milliardenhöhe gehen, sind andere Bereiche wie Girokonten, Brokerage oder Asset Management noch relativ klein – vorerst. Banken müssen Milliarden investieren, um in ihre ältere Infrastruktur zu investieren.
Einige Fintechs, wie die Berliner Solarisbank AG oder die N26, planen, 2019 Pläne für eine Börsennotierung oder zusätzliche Finanzierungsrunden zu formulieren und diese Mittel werden wahrscheinlich für die Expansion verwendet. Es eröffnet jedoch auch die Chance, dass größere Banken Angebote für einen Technologieführer in Betracht ziehen.
Gleichzeitig verschwanden zahlreiche Fintechs wieder vom Markt, durch Insolvenz, Fusion, Übernahme oder Rückzug aus dem Markt. Dazu gehören zum Beispiel Fintura, Cringle, Moneymap, Lendstar, Getsafe, Cashlink und Lendico. Dieser Trend könnte natürlich auch 2019 andauern, zumal die „Gafas“ nicht nur den Banken das Geschäft streitig machen, sondern auch den moderneren Fintechs.
Text fehltBrexit
Der Brexit steht bevor, allem Anschein nach ist ein harter Brexit unausweichlich. Im Falle eines harten Brexits sind zwar schwerste Schäden durch Notfallmaßnahmen vermeidbar. Die betroffenen Unternehmen sind allerdings kaum auf diesen Fall vorbereitet. Würde es zu einem harten Brexit kommen, würde sich das Wirtschaftswachstum in der Eurozone spürbar verlangsamen, im Jahr 2019 mutmaßlich um ca. 0,5 Prozentpunkte. Dies würde konkret in den Handelskosten und -barrieren, einer Rezession im Vereinigten Königreich sowie einem hohen Vertrauensverlust begründet liegen. (6)
Quellen und weiterführende Link
(1) n-tv – Immobilienpreise haben Zenit erreicht
(2) Kreditvergleich.net – Bundesverfassungsgericht: Grundsteuer ist gesetzeswidrig
(3) Berliner Morgenpost – Scholz legt Grundsteuer-Plan vor – und erntet massive Kritik
(4) Stiftung Warentest – Immobilien: Preisanstieg hält an
(5) DSGVO – Art. 1 DSGVO Gegenstand und Ziele
(6) KfW – Jahresausblick 2019, Konjunktur im Härtetest