Neue KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit und Einbruchsschutz
Aufgrund der hohen Nachfrage in den vergangenen Jahren stellt der Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erneut Mittel für Mieter und Eigentümer bereit, die ihr Wohneigentum einbruchssicher und/ oder barrierefrei gestalten möchten. Waren es beispielsweise im Jahr 2017 noch 50 Millionen Euro für den Einbruchsschutz, hob das zuständige Ministerium des Inneren, Bau und Heimat die Fördermittel für 2018 auf 65 Millionen Euro an.
- Nachfrage nach Subventionen für Einbruchschutz und Barrierereduzierung ist gestiegen.
- KfW und Bundesinnenministerium stellen auch 2018 wieder Fördergelder für einbruchschützende (65 Mio. Euro) und barrieresenkende Maßnahmen (75 Mio. Euro) bereit.
- Gelder gegenüber 2017 deutlich erhöht.
- Förderung für Einbruchschutz gestaffelt.
- Mittel für barrierefreie Umbauten als Zuschuss und als Darlehen erhältlich.
Einbruchschutz
Die Fördergelder für barrierefreies Wohnen und Einbruchschutz tragen zum einen der demografischen Entwicklung Deutschlands als auch dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Bürger hierzulande Rechnung. Die große Nachfrage nach den beiden Programmen zeige deren Relevanz, so KfW-Vorstandsmitglied Dr. Ingrid Hengster (1).
Noch im Vorjahr waren das Fördervolumen abgesenkt und eine gestaffelte Förderung eingeführt worden. Insgesamt 80.000 Wohneinheiten profitierten im Jahr 2017 von den Fördermaßnahmen der KfW.
Das Programm 455-E: Was wird gefördert und wie wird gefördert?
Mit dem Programm 455-E fördert die KfW folgende Maßnahmen:
- Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627.
- Einbruchhemmender Garagentore und -zugänge bei direkter Verbindung von der Garage zum Wohnhaus ab Widerstandsklasse WK2 nach DIN V ENV 1627.
- Nachrüstsysteme für Haus- und Wohnungseingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser, Schutzbeschläge und Schließbleche.
- Nachrüstsysteme für Fenster, Balkon- und Terrassentüren
- den Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen nach DIN EN 50131 Grad 2, Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser, Geräteabschaltungen.
- den Einbau von Türspionen (z. B. Kamerasysteme)
- (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme, elektronische Antriebssysteme und elektronische Zeitschaltuhren für Rollläden
- erforderliche Nebenarbeiten
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 1.000 Euro Kosten 20 Prozent, bei Beträgen darüber hinaus zehn Prozent. Maximal werden Aufwendungen bis 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.
Barrierefreies Wohnen
Der Wunsch, in einem möglichst barrierefreien Zuhause zu leben, findet eine zunehmend breitere Basis. Vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten werden diese Mittel auch für das Jahr 2018 wieder mit 75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Der Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung
Im Rahmen des Förderprogramms 455-B erhalten Eigentümer und Mieter einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.250 Euro. Gefördert werden alle Maßnahmen, die eine bessere Bewegungsfreiheit in der Wohnung gewährleisten. Parallel zum Zuschuss steht auch das Finanzierungsprogramm 159 mit besonders günstigen Zinsen zur Verfügung.
Problematik der Finanzierung im Alter
Wer im Alter von beispielsweise 40 Jahren eine Immobilie erwirbt, macht sich in der Regel noch keine Gedanken über Barrierefreiheit. Diese Überlegungen kommen in der Regel erst im fortgeschritteneren Alter auf. Die Krux ist in diesem Fall allerdings die recht restriktive Kreditvergabepolitik der Banken. Es gibt durchaus Institute, die Darlehen nur bis zu einem bestimmten Alter vergeben oder darauf bestehen, dass das Darlehen bis zu einem bestimmten Alter zurückgezahlt sein muss. Andernfalls wird vom Alter und der gewünschten Laufzeit abgeleitet, bis zu welcher Höhe ein Kredit vergeben werden kann.
Nun stellt sich diese Frage nicht bei einem KfW-Darlehen, aber es gibt gerade im Zusammenhang mit Immobilien genügend Anlässe, die eine Finanzierung notwendig machen. Dazu zählen beispielsweise klassische Renovierungen oder Sanierungsarbeiten, die nicht über einen KfW-Kredit abgedeckt werden können. Um Interessenten unnötige Anfragen bei Banken, die bei älteren Darlehensnehmern nicht aktiv werden möchten, zu ersparen, haben wir für Sie eine Übersicht der Altersgrenzen erstellt:
Quellen und weiterführende Links
(1) KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau – Bundesinnenministerium und KfW: Wieder Zuschüsse für den Abbau von Barrieren und Aufstockung der Mittel für den Einbruchschutz