Große Koalition verpasst Einstieg in Entspannung des Wohnungsmarktes
Die Bundestagswahlen 2017 rücken näher und so ist es nicht verwunderlich, dass die Regierungspartner auf der Suche nach einem eigenen „scharfen“ Profil sind. Die Themen, auf welche dabei zurückgegriffen wird, sind dabei schon nebensächlich.
Dass die Situation auf dem Wohnungsmarkt dazugehören wird, ist sicher. Der Wohnungsmarkt ist angespannt und wird es wohl auch bleiben. Wie der Bundesverband der Wohnungswirtschaft Anfang Juli in Berlin erklärte, fehlen in Deutschland aktuell 400.000 bezahlbare Wohnungen.
Die Wohnungswirtschaft ist zwar nach wie vor die treibende Kraft bei der Erstellung von Wohnraum – ohne private Investoren wäre die Lage aber noch kritischer. Der im Bundeskabinett diskutierte Vorschlag zielte auf eine Sonderabschreibung für die ersten drei Jahre nach Fertigstellung ab.
SPD und Union konnten hinsichtlich einer Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch Steueranreize aber keinen gemeinsamen Nenner finden. Der Gesetzentwurf wurde ad acta gelegt, es findet keine weitere Diskussion statt.
Die Anhörung im Finanzausschuss warf lediglich Zweifel auf, ob es gerade beim sozialen Wohnungsbau durch Steuervorteile zu den gewünschten Zielen kommen könnte.
Es stand viel mehr die Frage im Mittelpunkt, ob nicht Investoren im höherpreisigen Sektor von diesen Anreizen profitieren. Eine Unternehmensförderung auf diese Weise sei in keinster Weise gewünscht.
Beides zu kombinieren – sozialen Wohnungsbau zu fördern und teure Wohnungen von der Förderung auszuschließen – wäre durchaus möglich gewesen. Ein Schlüssel hätte eine Mietpreisbindung für geförderte Wohnungen sein können. Eine Einigung der Koalitionspartner auf diese Lösung kam aber nicht infrage.
Dabei war das geplante Konstrukt gar nicht mal so schlecht. Vorgesehen war eine Förderung für Wohnungen im niedrigen und mittleren Mietpreissegment. Die erhöhte Abschreibung von je zehn Prozent in den ersten zwei Jahren und neun Prozent im dritten Jahr war für Gestehungskosten von bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter gedacht. [1]
Überstiegen die Baukosten 3.000 Euro pro Quadratmeter, war keine Förderung mehr vorgesehen. Der Vorschlag einer Kappungsgrenze bei 2.600 Euro pro Quadratmeter und einer Bemessungsgrundlage von 1.800 Euro je Quadradmeter fand ebenfalls keine Mehrheit.
Was bleibt, ist der anhaltende Wohnungsnotstand. Was kommen wird, sind blumige Versprechungen im Wahlkampf und Forderungen, diesen Notstand endlich zu beheben.
Dass es mit der abgelehnten Gesetzesvorlage durchaus Chancen gab, diese aber an den Befindlichkeiten der Koalitionspartner scheiterten, wird wohl verschwiegen werden.
Weiterführende Informationen
[1] www.kreditvergleich.net.w01368e7.kasserver.com: Details zur geplanten Förderung