Neue Regeln zur Maklerprovision bei Immobilienkauf ab 23. Dezember
Wenn eine Wohnung oder ein Haus gekauft wird, fällt in der Regel eine Maklerprovision an. Die Höhe entspricht einem bestimmten prozentualen Anteil des Kaufpreises und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bisher galt noch vielerorts, dass der Käufer vollständig oder zum überwiegenden Teil die Maklerkosten übernehmen muss, wenn der Makler nur vom ihm bestellt wurde – Stichwort Bestellerprinzip. Da die Maklerkosten zusätzlich zum Kaufpreis eine große Summe ausmachen können, stellen sie oft eine finanzielle Hürde beim Immobilienkauf dar. Die bisherige Regel tritt daher mit dem 22. Dezember 2020 außer Kraft. Ab dem 23. Dezember gilt stattdessen, dass die vom Käufer zu zahlenden Kosten bundesweit nur noch maximal 50 Prozent der gesamten Maklerprovision betragen dürfen.
- Ab dem 23.12.2020 wird bei einem privaten Immobilienkauf die Maklerprovision in allen Bundesländern zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
- Die Regel gilt unabhängig davon, welche Partei den Immobilienmakler beauftragt hat.
- Zukünftige Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern profitieren von der neuen Regel, in allen anderen Bundesländern wurde die Courtage bereits hälftig aufgeteilt.
- Gewerbeimmobilien sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
- Kosten können nicht nur über die Maklergebühr gespart werden. Weitere Tipps finden Sie hier!
Bisherige Regelung zur Maklerprovision bei Immobilienkauf
Seit Juni 2015 galt lange Zeit auf dem deutschen Wohnungs- und Häusermarkt in Bezug auf die Provision für Immobilienmakler das Bestellerprinzip. Das heißt, einfach ausgedrückt: Es bezahlt immer derjenige die Kosten für den Makler, der ihn beauftragt. Oft ist das der Käufer selbst, weshalb er in diesem Fall den vollständigen oder überwiegenden Teil der Maklerprovision allein zahlen musste.
Aktuell unterscheiden sich die Maklergebühren von Bundesland zu Bundesland. Gerechnet wird je mit einem bestimmten Prozentsatz vom Verkaufspreis Die gesetzlich vorgeschriebenen Obergrenzen für die Maklerprovision sind Ländersache. Nach und nach beschlossen immer mehr Bundesländer, dass die Maklercourtage hälftig aufzuteilen ist. In 2020 war das bereits bei zehn von 16 Bundesländern der Fall:
Maklergebühren der Bundesländer in 2020 (alte Regelung) | |||
---|---|---|---|
Bundesland | Maklerprovision | Anteil Verkäufer | Anteil Käufer |
Baden-Württemberg | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Bayern | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Berlin | 7,14 % | 0,00 % | 7,14 % |
Brandenburg | 7,14 % | 0,00 % | 7,14 % |
Bremen | 5,95 % | 0,00 % | 5,95 % |
Hamburg | 6,25 % | 0,00 % | 6,25 % |
Hessen | 5,95 % | 0,00 % | 5,95 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % | 2,38 % | 3,57 % |
Niedersachsen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Saarland | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Sachsen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Schleswig-Holstein | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Thüringen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Quelle: Vergleich.de, Alle Sätze inkl. MwSt. |
Beispielsweise für eine schicke Eigentumswohnung in Berlin für 500.000 Euro wurden entsprechend bislang zusätzlich noch bis zu 35.700 Euro Maklercourtage fällig. Und damit sind noch nicht einmal weitere Nebenkosten abgedeckt. Für viele Immobilieninteressenten war damit der Traum von einer eh schon überteuerten Immobilie schlussendlich ausgeträumt, da Banken für eine Darlehensvergabe in der Regel voraussetzen, dass zumindest die Nebenkosten aus eigener Tasche gezahlt werden.
50/50-Teilung der Maklergebühr ab Dezember 2020
Ab dem 23. Dezember 2020 darf dem Käufer also nur noch maximal die Hälfte der anfallenden Maklergebühr in Rechnung gestellt werden, auch wenn er selbst den Makler bestellt hat. Das gilt für private Käufer und ist unabhängig davon, ob es sich beim Kaufobjekt um eine Wohnung oder ein Haus handelt.
Hat hingegen der Verkäufer den Makler bestellt, gilt die gleiche Regelung – der Verkäufer braucht maximal 50 Prozent der Maklerkosten bezahlen beziehungsweise darf auch nur maximal 50 Prozent auf den Käufer abwälzen. Allerdings gilt in diesem Fall noch, dass der Käufer erst dann seinen Anteil zahlen braucht, wenn der Verkäufer einen Nachweis zu seiner Anteilszahlung erbracht hat.
Eine Ausnahme gibt es: Wenn der Verkäufer jedoch explizit allein für die Maklercourtage aufkommen möchte, beispielsweise weil es so verhandelt wurde, ist dies gestattet.
Beauftragen beide Parteien den Immobilienmakler, kann dieser seine Provision entsprechend von beiden zu gleichen Teilen verlangen. Zum Stichtag 23.12.2020 dürfen also zusammenfassend maximal folgende Maklergebühren von den jeweiligen Parteien erhoben werden:
Maklergebühren der Bundesländer ab 23.12.2020 (neue Regelung) | |||
---|---|---|---|
Bundesland | Maklerprovision | Anteil Verkäufer | Anteil Käufer |
Baden-Württemberg | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Bayern | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Berlin | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Brandenburg | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Bremen | 5,95 % | 2,97 % | 2,97 % |
Hamburg | 6,25 % | 3,13 % | 3,13 % |
Hessen | 5,95 % | 2,97 % | 2,97 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % | 2,97 % | 2,97 % |
Niedersachsen | regional: 4,76 % – 5,95 % oder 7,14 % | bis zu 3,57 % | bis zu 3,57 % |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Saarland | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Sachsen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Schleswig-Holstein | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Thüringen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Quelle: Vergleich.de, Alle Sätze inkl. MwSt. |
Mit der neuen Regel entfällt das lang bewährte Bestellerprinzip endgültig und es kommt bundesweit zu einer fairen Gestaltung der Kostenaufteilung. Davon profitieren zukünftige Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, die bislang die Maklerprovision in vollem Umfang stemmen mussten oder zumindest zum überwiegenden Teil. In allen anderen Bundesländern wurde die Gebühr bereits vor dem neuen Beschluss hälftig geteilt.
Darüber hinaus gilt zukünftig ein Textformerfordernis für Maklerverträge über die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Eine E-Mail ist dafür schon ausreichend.
Die neue Regelung ist im Übrigen Teil des Wohn- und Mietenpakets der Bundesregierung, welches am 18. August 2019 vereinbart wurde. Das Ziel der Bundesregierung ist es, die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser transparenter und rechtssicherer zu gestalten. Käufer sollen künftig vor der Ausnutzung einer Zwangslage geschützt werden.
Gewerbeimmobilien von neuer Regelung ausgenommen
Von der neuen Regelung zur Maklerprovision nicht betroffen sind hingegen Kapitalanleger, die in Wohn- und Geschäftsimmobilien investieren möchten. Die Regelung bezieht sich ausschließlich auf selbstgenutztes Wohneigentum. Bei Gewerbeimmobilien gilt weiterhin: Das Marktumfeld oder das Verhandlungsgeschick sind ausschlaggebend dafür, wer die Maklerprovision zu welchem Anteil zahlt.
Beim Immobilienkauf nicht nur mit der Maklerprovision sparen
Wer nicht gerade Glück mit der Preisverhandlung hat, kann nicht viel tun, um anfallende Maklerkosten zu senken oder ganz drum herum zu kommen. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, um beim Immobilienkauf zu sparen. Einige Beispiele haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt.
1. Lage, Lage, Lage
In erster Linie kann natürlich beim Kaufpreis selbst gespart werden. Der Preis einer Immobilie richtet sich unter anderem nach der Lage. Muss es wirklich die teure Innenstadt-Lage sein oder geht auch noch ein erschwinglicheres Randgebiet? Bei dieser Kostenrechnung sollte allerdings auch berücksichtigt werden, dass dann wiederrum gegebenenfalls höhere Kosten für den Weg zur Arbeit anfallen, falls sich der Arbeitsplatz in der Innenstadt befindet.
Außerdem macht die Wahl des Bundeslandes mitunter viel aus, nämlich nicht nur in Bezug auf die Maklerprovision, sondern auch in Bezug auf die Grunderwerbsteuer, die sich ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Wer beispielsweise in Grenznähe arbeitet und sich für eine Immobilie im benachbarten, günstigeren Bundesland entscheidet, kann viel sparen.
2. Bei der Grunderwerbsteuer sparen
Zur Grunderwerbsteuer noch ein Tipp: Da sich auch diese anteilmäßig nach der Höhe des Kaufpreises richtet, sollten Sie den Immobilienkaufvertrag wirklich nur auf die reine Immobilie inklusive Grundstück abstellen. Sollten Sie Inventar mitkaufen wollen, bietet sich dafür ein separater Kaufvertrag an. Dann wird die Steuer nämlich nur darauf fällig, wofür sie gedacht ist – den Grunderwerb.
3. So viel Eigenkapital wie möglich
Je mehr Eigenkapital für den Immobilienkauf vorgebracht werden kann, desto geringer kann einerseits der Finanzierungsbetrag ausfallen und desto günstiger werden die Zinsen und Zinskosten andererseits.
4. Wie viel Darlehen benötige ich wirklich?
Um teure Nachverhandlungen und Zusatzkredite zu sparen, sollten Sie wissen, wie viel Kredit Sie für Ihren Immobilienkauf wirklich benötigen. Nicht nur der Kaufpreis bestimmt den Finanzierungsbedarf, sondern auch Nebenkosten, Sicherheitspuffer und Eigenkapital. Unser Baufinanzierungsrechner denkt an all diese Punkte und ermittelt Ihren persönlichen Bedarf.
5. Darlehen und Kosten vergleichen
Mit einem Preisvergleich Kosten sparen zu können, liegt nahe. Der Vorteil bei Immobilienfinanzierungen: Die Zinsen sind in der Regel nicht bonitätsabhängig, sondern richten sich nach der gewählten Laufzeit und der Darlehenssumme. In unserem Online-Darlehensvergleich können Sie daher transparent und auf einen Blick erfahren, wer für Sie der günstigste Anbieter ist. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie bei zwei bis drei Anbietern persönliche Konditionsanfragen stellen. Das ist über unseren Vergleich kostenfrei und unverbindlich möglich. Auch können Sie testen, wie sich beispielsweise eine Veränderung der Laufzeit oder des Tilgungssatzes auf die Zinsen auswirken.
Quellen und weiterführende Links
- Bundesregierung – Maklerkosten werden künftig geteilt