Änderung bei Energieeffizienz-Programmen der KfW – die Uhr tickt!
Bisher konnten Bauherren und Sanierer ganz entspannt auf die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur energieeffizienten Sanierung oder für das energieeffiziente Bauen zurückgreifen. Ab dem 17. April 2018 werden die Möglichkeiten aber stark eingeschränkt.
Was genau ist von der neuen Regelung betroffen und wird somit teurer? Wer kann jetzt noch sparen und wie funktioniert die Teilnahme am KfW-Förderprogramm? Unser Artikel klärt auf.
Bedingungen für Darlehensnehmer werden restriktiver
Wer noch in vollem Umfang von den geradezu traumhaften Konditionen der KfW in Bezug auf energieeffizientes Bauen oder Sanieren profitieren möchte, muss Gas geben. Die Konditionen verschlechtern sich in allen Bereichen. Der Antrag muss vor dem 17. April 2018 bei der KfW vorliegen, damit Antragsteller noch die alten Konditionen nutzen können. Folgende Änderungen gelten ab dem Stichtag:
- Die Darlehenslaufzeit wird auf zehn Jahre verkürzt, die 20-jährige Zinsbindung entfällt.
- Kostenlose Sondertilgungen sind für Kredite, die nach dem 16. April 2018 eingereicht werden, nicht mehr möglich.
- Die Zeit für die zinsfreie Bereitstellung der nicht abgerufenen Darlehensteile reduziert sich von zwölf Monaten auf sechs Monate. Danach fallen pro Monat 0,25 Prozent Zinsen auf den bereitgestellten, aber nicht abgerufenen, Darlehensanteil an.
Welche Immobilien sind betroffen?
Die Förderung der KfW betrifft im Bereich der Energieeffizienz alle Objekte, welche dem Standard des Energieeffizienz-Hauses 55, 40 oder 40 plus entsprechen.
Die maximale Höhe des Darlehens beträgt 100.000 Euro. Voraussetzung dabei ist, dass es sich nicht um
- eine Ferienwohnung
- eine Umschuldung
- eine Nachfinanzierung
handelt.
Nicht infrage gestellt ist der Tilgungszuschuss für die aufgeführten Häuser nach KfW-Standard (1). Der Tilgungszuschuss kann bis zu 15.000 Euro betragen und ergibt sich wie folgt:
KfW-Effizienzhaus | Höhe Tilgungszuschuss |
---|---|
KfW-Effizienzhaus 40 Plus | 15 % der Darlehenssumme, bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 40 | 10 % der Darlehenssumme, bis zu 10.000 Euro je Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 55 | 5 % der Darlehenssumme, bis zu 5.000 Euro je Wohneinheit |
Wie nehme ich am KfW-Förderprogramm für Energieeffizienz teil?
Die Darlehen sind, wie bereits erwähnt, auf 100.000 Euro maximiert. In der Regel bedarf es also eines weiteren Geldgebers. Die Unterlagen für die KfW-Darlehen werden bei der Bank mit eingereicht, welche den Hauptteil der Finanzierung trägt.
Im ersten Schritt muss sich der Darlehensnehmer an einen Experten für Energieeffizienz wenden, der die Baumaßnahme auf Fördertauglichkeit prüft und sicherstellt, dass die Ziele erreicht werden.
Im zweiten Schritt kann der Bauherr das Darlehen bei Selbstnutzung der Immobilie durch eine Finanzierung aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm (2) kombinieren. Dieses Programm sieht Darlehen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro bei selbst genutzten Immobilien vor. Die Darlehen zeichnen sich durch eine tilgungsfreie Vorlaufzeit aus. Hier die Konditionen Stand März 2018:
Sollzins (Effektivzins) pro Jahr | Laufzeit | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Zinsbindung |
---|---|---|---|
1,00% (1,00%) | 4 bis 25 Jahre | 1 bis 3 Jahres | 5 Jahre |
1,55% (1,56%) | 4 bis 25 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 10 Jahre |
Schritt Drei sieht vor, dass sich der Kreditnehmer eine weitere Bank für die Finanzierung sucht. Dort reicht er auch die Unterlagen für die beiden KfW-Kredite ein.
Sind die Bau- oder Sanierungsmaßnahmen beendet, legt der Darlehensnehmer die „Bestätigung nach Durchführung“ bei seinem Finanzierungspartner vor. Dieser leitet die Bestätigung an die KfW weiter und der Tilgungszuschuss kommt zur Auszahlung.
KfW-Finanzierungen reichen meist nicht aus, um den Kaufpreis oder die Gestehungskosten einer Immobilie vollständig zu finanzieren. Sie bieten aber Käufern oder Bauherren die Option, einen Teil des Finanzierungsaufwandes durch staatliche Subventionen abzufördern und damit die Gesamtkosten der Investition nachhaltig zu reduzieren. Um so wichtiger ist es für Erwerber oder Bauherren energieeffizienter Gebäude, jetzt die Unterlagen auszufüllen und einzureichen.
Hier noch einmal die Änderungen ab 17. April 2018 auf einen Blick:
Alte Regelung | Neue Regelung | |
---|---|---|
Zinsfestschreibung | 10 oder 20 Jahre | nur noch 10 Jahre |
Bereitstellungszinsen fällig | nach einem Jahr | nach sechs Monaten |
Kostenfreie Sondertilgung | komplett möglich | entfällt vollständig |
Quellen und weiterführende Links
(1) KfW- Anlage zum Merkblatt Energieeffizient Bauen (153)
(2) KfW- Wohnförderprogramme für Neubau und Sanierung