Niedrige Zinsen – die gefährliche Verführung
Das extrem niedrige Zinsniveau hat zwei Auswirkungen. Zum einen können sich heute Mieter den Traum von den eigenen vier Wänden leichter erfüllen, zum anderen ist es verlockend, bei traumhaft niedrigen monatlichen Raten zu finanzieren.
Der Klassiker, nur ein Prozent anfängliche Tilgung zu wählen, kann sich aber schnell als Sprengsatz in der Finanzierung entpuppen.
Zwei Prozent Tilgung – gerade bei Niedrigstzinsen noch zu wenig
Bei einem Sollzinssatz von zwei Prozent bei zehn Jahren Zinsbindung eine anfängliche Tilgung von einem Prozent zu vereinbaren ist Irrsinn, zwei Prozent sind ebenfalls noch zu wenig. Warum, zeigt zunächst in Zahlen das folgende Beispiel.
Die Darlehenssumme beträgt 150.000 Euro, der Zinssatz zwei Prozent, die anfängliche Tilgung zum einen ebenfalls zwei Prozent, zum anderen vier Prozent bei einer Zinsbindung von zehn Jahren.
Anfängliche Tilgung | Monatliche Rate | Restschuld nach zehn Jahren | Gesamtlaufzeit bei gleichem Zinssatz |
---|---|---|---|
2 % | 500 Euro | 116.820,09 Euro | 34 Jahre, 10 Monate |
4 % | 750 Euro | 83.640,14 Euro | 20 Jahre, 5 Monate |
Abgesehen davon, dass die Gesamtlaufzeit des Darlehens bei einer anfänglichen Tilgung von vier Prozent rund ein Drittel kürzer ausfällt, konnte bei diesem Tilgungssatz fast die Hälfte des Darlehens getilgt werden. Bei einer anfänglichen Tilgung von zwei Prozent ist es noch nicht einmal ein Drittel.
Die Anschlussfinanzierung – das ultimative Risiko
Angenommen, zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung beträgt der Zinssatz sechs Prozent, ergibt sich bei einem zweiprozentigen Tilgungssatz folgendes Szenario:
- Die monatliche Zinsbelastung alleine beträgt auf die Restschuld von 116.820,09 Euro 584,10 Euro.
- Bei einem gleichbleibenden Tilgungssatz von zwei Prozent beläuft sich der Tilgungsanteil auf 194,70 Euro.
- Die Rate steigt, trotz bereits erfolgter zehnjähriger Tilgung, auf 778, 80 Euro und liegt damit sogar noch höher als bei einer anfänglichen Tilgung von vier Prozent pro Jahr.
Wie drastisch die Verschlechterung bezüglich der Ratenhöhe bei einer anfänglichen Tilgung von nur einem Prozent ausfällt, kann sich jeder leicht selbst ausmalen. Das oberste Gebot lautet daher, die Tilgungsrate so hoch wie möglich anzusetzen und die Zinsbindung solange wie möglich zu vereinbaren. Nur so kann ein böses Erwachen bei der Anschlussfinanzierung vermieden werden.
Darüber hinaus spart ein hoher Tilgungsanteil aufgrund der kürzeren Darlehenslaufzeit in der Summe einen enormen Zinsaufwand ein.