Noch 4 Wochen: Am 21. Juni 2016 erlischt der Widerrufsjoker endgültig
Teure alte Immobilienkredite zu widerrufen und durch neue mit wesentlich günstigerem Zins zu ersetzen klingt sehr verlockend. Zumindest für den Endverbraucher. Am 21. Juni 2016 erlischt diese Option.
Banker scheuen den Widerrufsjoker wie der Teufel das Weihwasser. Kein Wunder, für die Branche stehen seit einiger Zeit etwa 45 Milliarden Euro auf dem Spiel. Doch die Branche hat es durch einen geschickten Schachzug geschafft, dieses für sie so gefährliche Spiel zu beenden.
Rechtliche Grundlage für den Widerruf eines Kredits
Jeder Kreditvertrag ist mit einer Widerrufsklausel versehen. Ganz ähnlich dem Recht, online gekaufte Dinge binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken, hat jeder Kreditnehmer das Recht, jeden Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
Während ein Verbraucher im Laden gekaufte Dinge nicht ohne Weiteres zurückgeben kann, ist das bei Kreditverträgen sehr wohl der Fall. Das heißt, jeder Kreditvertrag, online oder beim Bankberater abgeschlossen, kann innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden.
Hintergrund für diesen Unterschied sind die gesetzlichen Grundlagen. Beiden Rechten gemein ist der Paragraph 355, BGB, der das Widerrufsrecht als solches definiert. Die Unterschiede finden sich in folgenden Regelungen:
Das Widerrufsrecht des Online-Shoppers begründet sich auf Paragraph 312g, BGB, da es sich um Fernabsatzverträge handelt.
Das Widerrufsrecht des Kreditnehmers findet sich in Paragraph 495, BGB, der jedem Darlehensnehmer (von seltenen Sonderfällen abgesehen) ein Widerrufsrecht einräumt.
Wie funktioniert der Widerrufsjoker?
Der Gesetzgeber hatte den Banken Formulierungen zur Verfügung gestellt, mit denen sie ihre Kunden über deren Widerrufsrecht informieren und aufklären sollten. Leider haben viele Banken, aus welchen Gründen auch immer, von den Vorlagen Abstand genommen und eigene Formulierungen benutzt.
Das war branchenweit üblich. Ein Beleg dafür sind Untersuchungen der Verbraucherzentralen, die 80 Prozent der Kreditverträge für anfechtbar halten. Die Formulierungen uferten teilweise derart ins Juristendeutsch aus, dass selbst Experten seitens der Banken, der Fachanwälte, der Richter und der Verbraucherzentralen nicht verstehen konnten, was genau gemeint war.
Derartige Taktiken benachteiligen den Otto-Normalverbraucher natürlich enorm. Daher hat der BGH in diversen Urteilen bestätigt, dass derartige Widerrufsbelehrungen ungültig sind. Und genau aus dieser Feststellung entsprang der Widerrufsjoker wie ein Springteufel aus der Spielzeugbox.
Die Begründung des BGH zur Anfechtbarkeit der Widerrufsklausel
Es ist ein simpler Gedankengang mit riesiger Tragweite für den gesamten Bankensektor: Wenn einem Kreditnehmer nicht zugemutet werden kann, eine Widerrufsklausel zur Gänze zu verstehen, so hat dessen Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen.
Im Ergebnis bedeutet das, dass sich jeder Kreditnehmer auf eben dieses Recht zum Widerruf berufen kann, weil sein Widerrufsrecht noch nicht erloschen ist. Banker sprechen daher auch von einem „ewigen Widerrufsrecht“.
Im Original vom BGH heißt es:
„Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung. Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben.“ (BGH, Urteil des XI. Zivilsenats vom 13.1.2009 – XI ZR 118/08)
Wo sind die Chancen erfahrungsgemäß am besten?
Da mittlerweile doch sehr viele Widerrufsbelehrungen untersucht und gegebenenfalls auch angegriffen wurden, lässt sich aus diesen Erfahrungswerten eine Top-Ten Liste der Banken erstellen, bei denen die Chance, den Widerrufsjoker erfolgreich zu ziehen, recht hoch ist:
- Sparkassen
- Volks – und Raiffeisenbanken
- BHW Bausparkasse
- PSD Bank
- Sparda Banken
- DSL Bank
- ING Diba
- Commerzbank
- diverse Versorgungswerke (z.B. Nordrheinwestfälische Ärzteversorgung (NÄV), Münsterländische Ärzteversorgung)
- diverse Versicherungen (z.B. Gothaer, Allianz u.a.)
Wieso endet das ewige Widerrufsrecht?
Es ist klar, es geht um unheimlich viel Geld. Schätzungsweise stehen für die Banken und Sparkassen 45 Milliarden Euro auf dem Spiel. Die Verbraucher haben die Urteile des BGH in der Hinterhand und sind immer besser vernetzt und informiert.
Es gibt nur einen Weg, die Rechtsprechung des obersten Gerichtes auszuhebeln: Man entzieht dem BGH die Entscheidungsgrundlage. Die Richter müssen sich an geltendes Recht halten. Und genau hier setzte die Bankenlobby an und brachte eine Gesetzesänderung auf den Weg.
Dazu nutzte sie eine Neuerung, die per Diktat aus Brüssel in Deutschland umzusetzen war, die Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher (Richtlinie 2014/17/EU). In diesem 160-seitigen Werk war das Widerrufsrecht ursprünglich nicht einmal angesprochen.
Die Lobbyisten schafften es einen Passus in das Werk aufnehmen zu lassen, der das Ende des Widerrufsjokers besiegelt. Mutmaßlich von den Abstimmungsberechtigten weitgehend unbemerkt konnte so die gewünschte Gesetzeslage geschaffen werden, die den Banken den Hals aus der Schlinge zieht.
Welche Schritte sollte ein Kreditnehmer als nächstes gehen
Schritt 1: Die Analyse
Bevor Sie sich die Hände reiben und sich auf den Clinch mit der Bank freuen, sollten Sie erst absichern lassen, ob Ihre Widerrufsklausel auch tatsächlich anfechtbar ist. Das ist etwas, das Sie selbst nicht stemmen können.
Lassen Sie sich dazu von einem Fachanwalt beraten oder suchen Sie eine der Verbraucherzentralen auf. Keine Sorge was die Kosten angeht: Die Verbraucherzentralen sind sehr günstig und es gibt viele Fachanwälte, die eine erste Prüfung kostenlos anbieten.
Dazu hat sich beispielsweise eine Arbeitsgemeinschaft aus 25 Kanzleien gebildet. Alle Mitglieder prüfen die Kreditverträge kostenfrei. Sollten Sie dann einen der Anwälte im Weiteren beauftragen wollen, so fallen die normalen Anwaltsgebühren an, wie sie in der Gebührenordnung festgeschrieben sind.
Die Anwälte helfen übrigens auch weiter, wenn Sie in einer anderen Stadt wohnen. Entweder bieten sie sich selbst an oder können vielleicht einen Kollegen bei Ihnen in der Nähe empfehlen.
Schritt 2: Das Ende des Widerrufsjokers nicht verpassen
Es gilt eine Frist für den Widerrufsjoker. Festgeschrieben wurde der 21. Juni 2016. Es ist allerdings noch nicht klar, ob Sie Ihren Widerruf noch am 21. Juni zur Bank bringen können, oder ob die Frist um 24:00 Uhr am 20. Juni, also mit Beginn des 21. Juni um 0.00 Uhr, endet.
„Spielen Sie auf Nummer sicher und setzen Sie sich den 20. Juni 2016 als absolute Deadline. Wichtig: An diesem Tag muss das Schreiben bei der Bank sein, nicht erst abgeschickt werden.“ rät Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Jochen Strohmeyer.
Schritt 3: Reichen Sie den Widerruf rechtssicher ein
Es geht um viel Geld und Ihr Gegner wird sich stäuben wie eine Katze vor dem Schaumbad. Nutzen Sie daher unbedingt einen Vordruck, wie ihn die Arbeitsgemeinschaft der Anwälte auf deren Webseite zur Verfügung stellt (s. Link etwas weiter oben).
Wie liefern Sie das Schreiben am besten ab?
- Liefern Sie den Widerruf persönlich ab und lassen Sie sich den Erhalt des Widerrufs quittieren
- Senden Sie das Schreiben per Fax und heben Sie unbedingt den Sendebericht auf
- Senden Sie eine E-Mail und fordern Sie eine Lesebestätigung an. Erhalten Sie diese nicht, gehen Sie zusätzlich einen der anderen Wege.
- Holen Sie sich einen Zeugen, zeigen Sie ihm den Widerruf und stecken Sie ihn vor dessen Augen in ein Kuvert. Nehmen Sie ihn mit und geben Sie das Kuvert am Postschalter als Einschreiben auf (so kann die Bank später nicht behaupten, einen leeren Umschlag per Einschreiben erhalten zu haben).
Schritt 4: Die Strategie
Gehen wir davon aus, dass Sie gute Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf haben und sie von Ihrem Recht Gebrauch machen wollen. Sie müssen bereits jetzt an das Thema Rückabwicklung denken.
Wenn Sie den Kreditvertrag anfechten und Recht bekommen, haben Sie 30 Tage Zeit, um den ursprünglich aufgenommenen Kreditbetrag zurückzubezahlen. Sie brauchen also eine Ersatzfinanzierung.
Schauen Sie sich dazu auf dem Markt um. Sprechen Sie mit den Banken in Ihrer Nähe, aber vor allem sichten Sie die Online-Angebote. Sprechen Sie einen potentiellen neuen Finanzierer auch darauf an, dass Sie mit dem Geld einen alten Kreditvertrag ablösen wollen.
Mit diesen Angeboten in der Tasche sprechen Sie mit Ihrer Bank über einen neuen Kredit im selben Haus. Es ist durchaus logisch für eine Bank, den Kunden zu halten. Die alte Finanzierung wird ohnehin terminiert. Warum den Kunden also nicht halten anstatt ihn zum Wettbewerb gehen zu lassen?
Schritt 5: Es wird Ernst, die Klage wird eingereicht
Ihr Anwalt bereitet die Klageerhebung vor und reicht sie beim Gericht ein. Leider müssen Sie sich jetzt auf ein Verfahren einlassen, bei dem die Bank in aller Regel nicht klein beigeben wird. So sinnlos es auch erscheint, aber die Banken gehen oft in die nächste Instanz und spekulieren auf eine gewisse Kurzatmigkeit ihrer Kunden.
Verlieren Sie nicht den Mut und haben Sie keine Angst vor großen Tieren. Sind Sie und Ihr Anwalt sicher, dass sie auf dem richtigen Weg sind, dann gehen Sie ihn auch unbeirrt weiter. Zur Not bis nach Karlsruhe.
Halten Sie sich vor Augen: Wenn die Bank ein Urteil kassiert, das ihre Widerrufsbelehrungen für unzulässig erklärt, sind gut und gern mit einem Schlag zig tausende Kreditverträge betroffen. Ein enormes Risiko für jede Bank, die sich dann vor einem entsprechenden BGH Urteil wohl doch lieber vergleichen möchte.
Zur Geschichte des Widerrufjokers und dessen Ende
In den folgenden Artikeln finden Sie spannende Informationen zu den Hintergründen und den Drahtziehern in Sachen Widerrufsjoker: