Sonnige Zeiten für Landwirte – Kredite mit Zinszuschuss
Die Landwirtschaftliche Rentenbank in Frankfurt gewährt als erstes Institut Landwirten zu einem Darlehen einen Zinszuschuss. Das funktioniert indirekt über die Hausbanken, denn die Landwirtschaftliche Rentenbank vergibt als Förderbank keine Darlehen direkt an den Kreditnehmer.
Kreditinstitute können sich unter Umständen zu weniger als null Prozent Geld am Kapitalmarkt von der EZB beschaffen. Diesen Zinsvorteil wollen die Frankfurter jetzt an ihre Klientel weitergeben. Ein negativer Zinseffekt für den Endkunden entsteht entgegen mancher Berichterstattung allerdings nicht.
Die Förderbank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie gilt als besonders sichere Adresse und verfügt über das bestmögliche Triple-A-Rating durch alle großen Ratingagenturen. Ihrem gesetzlichen Förderauftrag entsprechend wendet sie sich an die Kreditnehmer in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum.
Das Darlehen wird ähnlich wie bei der KfW bei der Hausbank beantragt. Diese stellt dem Darlehensnehmer beispielsweise ein Prozent Zinsen in Rechnung. Die Landwirtschaftliche Rentenbank berechnet der Hausbank dabei keine Zinsen, da sie sich selbst ohne Zinskosten refinanzieren kann.
Dank Zinszuschuss im ersten Jahr mehr als zinsfrei
Der Kreditnehmer erhält neben dem beantragten Darlehen noch einen Förderzuschuss in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme ausgezahlt, der die Zinsen im ersten Jahr kompensieren soll. Dies gilt zwar nicht bei allen Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank, aber doch bei einigen (1).
Gerade kurzfristige Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren sollen auf diese Weise gefördert werden.
Gerade in der Zinspreisklasse A (Je nach Bonität und Kreditsicherheiten) führt dieses Modell im ersten Jahr zu mindestens einer Null-Belastung für den Darlehensnehmer, da der bonitätsabhängige Zinssatz in dieser Preisklasse maximal ein Prozent pro Jahr beträgt.
Nimmt ein Landwirt beispielsweise 100.000 auf, bezahlt er maximal 1 Prozent Zins dafür. Bei einer jährlichen Zahlungsweise ergibt sich eine Kreditrate von 1.000 Euro. Der Zuschuss beträgt ebenfalls 1 Prozent, also 1.000 Euro. Im ersten Jahr ist das Darlehen somit zinsfrei.
Werden die Kreditraten häufiger zurückbezahlt und darum die Zinsen häufiger berechnet, beziehen sie sich immer auf die Restschuld, die kleiner wird. In Summe wird die Zinslast so im ersten Jahr kleiner ausfallen und der Kreditnehmer kann einen Rest des Zuschusses für das kommende Zinsjahr nutzen.
Der Zinszuschuss gilt nur für Bereiche, die die Rentenbank mit ihren besonders günstigen „Top-Konditionen“ fördert:
- Landwirtschaft (Förderprogramme: 242, 243, 245, 246 und 296)
- Fischwirtschaft (Förderprogramm: 253)
- Agrar- und Ernährungswirtschaft (Förderprogramme: 289,290 und 292)
- Neue Energien (Förderprogramm: 255)
Ablauf und Übersicht der bezuschussten Förderprogramme
Die Kredite werden von den Antragsstellern über die Hausbank beantragt. Diese bekommt die Gelder zinsfrei zur Verfügung gestellt. Die Förderbank definiert Höchstgrenzen, bis zu der die Bank oder Sparkasse Zinsaufschläge erheben darf.
Parallel dazu legt die Förderbank auch fest, für welche Kreditkonstellationen Zinszuschüsse ausbezahlt werden. Da speziell diese Programme von besonderem Interesse sind, haben wir dazu zwei Übersichten erstellt:
Ratendarlehen und Annuitätendarlehen | ||
---|---|---|
Laufzeit in Jahren | Zinsbindung in Jahren | Tilgungsfreie Jahre |
4 | 4 | 1 |
5 | 5 | 1 |
6 | 6 | 1 |
7 | 7 | 1 |
8 | 8 | 1 |
10 | 5 | 1 |
5 | 2 | |
12 | 5 | 1 |
5 | 2 | |
15 | 5 | 1 |
5 | 2 | |
20 | 5 | 1 |
5 | 2 | |
30 | 5 | 1 |
5 | 2 |
Quelle: Landwirtschaftliche Rentenbank
Ratendarlehen mit jährlicher Tilgung | ||
---|---|---|
Laufzeit in Jahren | Zinsbindung in Jahren | Tilgungsfreie Jahre |
5 | 5 | 0 |
6 | 6 | 0 |
8 | 8 | 0 |
Quelle: Landwirtschaftliche Rentenbank
Der Unterschied zwischen einem Ratendarlehen und einem Annuitätendarlehen bei der Förderbank ist Folgender:
- Ratendarlehen: In diesem Fall wird die Höhe der Tilgung pro Zeitintervall (z.B. vierteljährliche Zahlungsweise) festgelegt. Sie bleibt über die Laufzeit hinweg konstant. Die Zinslast berechnet sich aus der Restschuld nach jedem Zeitintervall und nimmt daher kontinuierlich ab. In Summe (Tilgung + Zinslast) reduzieren sich die Kreditraten im Laufe der Zeit
- Annuitätendarlehen: In diesem Fall wird die Höhe der Kreditrate festgelegt. Sie bleibt für die Kreditdauer konstant. Auch hier berechnet sich die Zinslast anhand der Restschuld, allerdings führt das nur zu einer Verschiebung von Tilgungs- und Zinsanteil innerhalb der fixen Kreditrate.
Voraussetzung für den Zinszuschuss ist darüber hinaus, dass das Darlehen über das Beihilfemerkblatt beantragt werden muss. Kredite, für die dieser Sachverhalt nicht gilt, werden auch nicht bezuschusst. Doch hierbei handelt es sich um eine reine Formalität.
Ein Rechenbeispiel:
Ohne Zuschuss | Mit Zuschuss | |
---|---|---|
Darlehenssumme | 100.000 Euro | 100.000 Euro |
Laufzeit | 10 Jahre | 10 Jahre |
Zinssatz | 1,0% p.a. | 1,0% p.a. |
Zinszuschuss | 0% | 1% = 1.000 Euro |
Vierteljährliche Rate | 3.051,11 Euro | 3.051,11 Euro |
Gesamte Zinskosten | 5.234,50 Euro | 4.284,76 Euro |
(Quelle: Rechner auf rentenbank.de)
Im Gegensatz zu manchen Berichten in den Medien wird klar, dass es sich auch im Idealfall nicht um einen Kredit mit Negativzinsen handelt. Leider bleibt dieses Szenario zurzeit den Kreditinstituten vorbehalten.
Was den Antragsstellern aber zuteilwird, ist ein Zuschuss, der die Kreditkosten für mehr als das erste Jahr abdeckt und der natürlich nicht zurückbezahlt werden muss.
Im Zinstableau der Förderbank sind die maximalen Konditionen angegeben, die die Banken und Sparkassen verlangen dürfen. Es besteht daher theoretisch Luft nach unten. Dieses Wissen räumt Ihnen einerseits eine bessere Verhandlungsposition ein und rät andererseits dazu, die gleiche Finanzierung bei mehreren Kreditinstituten anzufragen.
Vorsicht vor falschen Propheten
[Update vom 07.04.2017] Leider wird das Angebot der Rentenbank nur zu gerne missverstanden und als Gelddruckmaschine hingestellt. So schreibt beispielsweise Markus Rieksmeier für den Versichericherungsboten:
„Zwar müssen die Kreditnehmer für ihr geliehenes Geld einen Zins bezahlen, aber dieser liegt je nach Kondition unter 1,0 Prozent, der Höhe des Förderzuschusses der Rentenbank. Ernten, ohne zu sähen, würde der Bauer sagen.“
Wie oben beschrieben ist das leider nur bis zu einem sehr eng begrenzten Grad korrekt. Nämlich, ganz grob formuliert, für das erste Jahr. Ab dann macht sich der Kreditzins für den Kreditnehmer auch finanziell als reale Belastung bemerkbar.
Leider versäumt es Herr Rieksmeier zu erwähnen, wie die Förderung funktioniert und ‚zieht damit das Ahnungslos‘. Worin genau der durchaus beachtliche Vorteil für die deutschen Land- und Forstwirte sowie für die anderen geförderten Wirtschaftsbetriebe liegt, haben wir oben beschrieben.
Ein einmaliger finanzieller Zuschuss in der Höhe von einem Prozent der Kreditsumme reicht schon rein rechnerisch nicht, um die Kreditkosten zu decken. Schade für all seine Leser, die sich schon Hoffnungen machten und im weiteren Schritt von der Rentenbank zwangsläufig enttäuscht werden müssen. [Ende Update]
Fördergedanke als Hintergrund
Bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank handelt es sich, ähnlich wie bei der KfW, um eine Förderbank. Primäres Ziel ist also nicht die Erwirtschaftung von Gewinnen, sondern die Förderung der Klientel. Diese findet sich nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch im Bereich Fischzucht, landwirtschaftlicher Energiegewinnung und Umweltschutz (2).
Das Programm der Rentenbank verzahnt sich mit dem Gedanken der EZB im Zusammenhang mit „gezielt langfristigen Refinanzierungsgeschäften“, kurz GLRG II. Die Idee dahinter ist, dass Banken honoriert werden, die ihr Kreditgeschäft kontinuierlich ausbauen, um durch die erhöhte Kreditvergabe Konsum und Investition anzukurbeln (3).
Zusätzlich zum Zins von null Prozent für die Refinanzierung bei der EZB erhalten die Kreditinstitute noch eine Art Bonus für die Kreditvergabe.
Dieser beträgt bei einer Steigerung des Kreditgeschäftes um bis zu 2,5 Prozent zum Vorjahr 0,1 Prozent bis 0,3 Prozent. Ab einer Erhöhung des Kreditvolumens um 2,5 Prozent honoriert dies die EZB mit 0,4 Prozent Bonus.
Nicht mit der Null-Prozent-Finanzierung bei Autos verwechseln!
Die Annahme, dass es doch seitens der Autobanken schon lange Null-Prozent-Finanzierungen gibt, ist zwar richtig, aber nicht zu vergleichen. Während die Förderbanken echte Förderung durch die Weitergabe von Zinsvorteilen aus der Refinanzierung betreiben, preisen die Autobanken den vermeintlichen Zinsvorteil des Kunden in den Endpreis des Fahrzeuges ein.
Dazu kommt, dass die Darlehen sehr kurz laufen und damit eine recht hohe monatliche Rate bedingen.
Die Kredite der Rentenbank können mit einem Jahr Tilgungsaussetzung gewählt werden, weisen trotz der Fokussierung auf kurze Laufzeiten aber auch Festschreibungen von bis zu 30 Jahren auf.
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Die Landwirtschaftliche Rentenbank – Das Konditionstableau der Landwirtschaftlichen Rentenbank (PDF)
(2) Die Landwirtschaftliche Rentenbank: Übersicht der Förderangebote
(3) Kreditvergleich.net – Ratgeber zu den langfristigen Refinanzierungsmöglichkeiten der Banken (GLRG II)