Spanien auf dem Weg der Besserung
Spanien war eines der Länder, welches sich unter den Euro-Rettungsschirm ESM flüchtete. Rund 41 Milliarden Euro benötigten die Iberer in den Jahren 2012 und 2013, um ihre in Schieflage geratenen Banken zu retten.
Neben Spanien waren es noch Irland, Griechenland, Zypern und Portugal, die auf die Hilfe aus Brüssel zurückgriffen. Die letzten Nachrichten aus den gebeutelten Ländern waren durchweg positiv. Spanien überrascht jetzt erneut mit einer frühzeitigen Rückzahlung.
Spanien wartet mit starken Zahlen auf
Spanien hat sich in dieser Gruppe zum Musterknaben entwickelt. Bereits zum siebten Mal zahlen die Spanier eine fällige Tranche, diesmal in Höhe von fünf Milliarden Euro, vorzeitig zurück. Gut für Spanien ist, dass diese Kredite anders gehandhabt werden, als Darlehen in der Privatwirtschaft, denn eine Vorfälligkeitsentschädigung stellte der ESM nicht in Rechnung.
Was ist der ESM?
ESM steht für Europäischer Stabilitätsmechanismus. Früher nannte sich diese Einrichtung Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Sinn und Zweck ist die Stabilisierung des Euro-Wirtschaftsraums. Der ESM, 2012 ins Leben gerufen, verfügt über ein Volumen von 705 Milliarden Euro. Davon stehen 80,5 Milliarden Euro als eingezahltes Stammkapital zur Verfügung. Die Differenz ist bei den Mitgliedsstaaten jederzeit abrufbar.
Die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes spricht für sich. Allerdings darf man nicht vergessen, dass nach einer totalen Flaute der Neustart überdimensioniert ausfällt und sich langsam wieder auf normal einpendelt. Diesen Sachverhalt spiegelt auch die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes wider. Belief sich der Anstieg im Jahr 2016 auf stolze 3,3 Prozent, waren es im Jahr 2017 immer noch 3,1 Prozent. Für das Jahr 2018 rechnen die Experten der EU-Kommission mit einem Zuwachs von 2,6 Prozent.
Die Verschuldung in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank im 3. Quartal 2017 auf 98,7 Prozent gegenüber 99,9 Prozent im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Ein Blick auf Portugal, das Nachbarland auf der Halbinsel zeigt, dass die Portugiesen mit 130,1 Prozent im Jahr 2016 deutlich höher lagen. Völlig indiskutabel sah es in Griechenland mit 180,8 Prozent aus.
Dies vor allem, wenn man die Regularien der Europäischen Union berücksichtigt. Diese sehen eigentlich eine maximale Verschuldungsquote von 60 Prozent des BIP vor. Selbst Deutschland konnte mit 68,1 Prozent diesen Standard im Jahr 2016 nicht erfüllen.
Stand Dezember 2017 sahen die verbliebenen Verbindlichkeiten Spaniens, Zyperns und Griechenlands wie folgt aus:
Land | Restschuld |
---|---|
Spanien | 31,7 Mrd. Euro per 16.11.2017 |
Griechenland | 38,2 Mrd. Euro per 20.2.2017 |
Zypern | 6,3 Mrd. Euro per 8.10.2015 |
Quelle: Bundesfinanzministerium
Neue Luft für den ESM
Spaniens vorzeitige Rückzahlung deutet nicht nur auf die wiedererstarkte Wirtschaft hin. Zwei Aspekte sind erwähnenswert:
Positive Wirtschaftsdaten ziehen Investoren an. Diese haben ihr Vertrauen in die Spanier zurückgewonnen und steigern ihre wirtschaftlichen Aktivitäten deutlich. Der ehemaligen Abwärtsspirale steht jetzt eine Aufwärtsspirale gegenüber. Die Arbeitslosenquote fiel von 26,3 Prozent im Februar 2013 auf 17,1 Prozent im August 2017. Im Dezember 2017 erreichte der Stand mit 3,41 Millionen Erwerbslosen den tiefsten Stand seit acht Jahren (1).
Für die EU haben die Zahlungen Spaniens noch eine weitere positive Nebenwirkung. Durch die vorzeitige Rückführung erhöht sich wieder der Spielraum für den Rettungsschirm in der Kreditvergabe.
So funktioniert der ESM
Im Jahr 2015 waren etwas über 700 Milliarden Euro im ESM als Stammkapital hinterlegt. Welches Land wie viel Geld zu hinterlegen hat, wird von einem EZB-Schlüssel definiert, der sich an der Beteiligung der jeweiligen Länder an der EZB orientiert. Aus diesem Grund stellt Deutschland 27 Prozent der Mittel für das Sicherungssystem. Im Einzelnen sieht so der Verteilungsschlüssel aus:
Mitglieder des ESM können darum ersuchen, mit den verfügbaren Mitteln unterstützt zu werden, sollte ihre Volkswirtschaft das nötig machen. Dazu reicht allerdings keine reine Mittelabforderung. Das Gesuch muss gut begründet eingereicht werden und wird von der europäischen Kommission geprüft. Sie spricht sich dazu mit der EZB und, wenn nötig, auch mit dem internationalen Währungsfonds, der Troika, ab.
Für die Entscheidungsfindung sind vor allem drei Fragen zu beantworten:
- Droht eine Gefährdung für den gesamten Euro-Raum?
- Kann die Verschuldung des ESM-Mitglieds geschultert werden?
- Wie sieht der tatsächliche Geldbedarf des ESM Mitglieds aus und kann ggf. dessen Privatwirtschaft beteiligt werden?
Schematisch dargestellt verläuft der Prozess von der Antragsstellung bis zur Auszahlung so: