Staatliche Förderung beim Immobilienerwerb: Wer kann was beantragen?
Die staatlichen Förderungen für den Hausbau, Hauskauf oder Wohnungskauf sind um eine Variante reicher. Seit dem 18.09.2018 können finanzierungswillige Eltern das schon lange angekündigte Baukindergeld beantragen. Neben Bausparen, KfW-Darlehen und Wohn-Riester die vierte Option, den Staat am Immobilienerwerb zu beteiligen. Doch für wen greifen Baukindergeld und Co.?
- Baukindergeld kann seit 18.09.2018 beantragt werden – auch rückwirkend.
- Klassische KfW-Darlehen erhöhen die Eigenkapitalquote des Erwerbers.
- Wohn-Riester verzeichnet eine ungebrochene Nachfrage.
- Bausparverträge mit Wohnungsbauprämie eignen sich bspw. für Sanierungsmaßnahmen.
Baukindergeld
Einkommensgrenzen weit gesteckt
Baukindergeld kann seit dem 18.09.2018 beantragt werden, auch rückwirkend. Antragswirksam sind alle Immobilien, die zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 gekauft wurden oder deren Bau in diesem Zeitraum begann.
Allerdings greift das Baukindergeld nicht für alle Verbraucher in diesem Lande, lediglich für die Meisten. Das zu versteuernde Einkommen darf 75.000 Euro nicht übersteigen. Hinzu ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind. Bei bspw. drei Kindern liegt der Freibetrag folglich bei 120.000 Euro. Das Baukindergeld beträgt zehn Jahre lang 1.200 Euro pro Jahr und Kind, die Anzahl der Kinder ist nicht begrenzt.
Anzahl Kinder | Pro Jahr | In 10 Jahren |
---|---|---|
Förderung bei einem Kind | 1.200 € | 12.000 € |
Förderung bei zwei Kindern | 2.400 € | 24.000 € |
Förderung bei drei Kindern | 3.600 € | 36.000 € |
… | … | … |
Bayern ergänzt die staatliche Subvention noch einmal um 300 Euro pro Jahr und Kind sowie um eine einmalige Zahlung von 10.000 Euro.
Der Antrag für das Baukindergeld erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Kritik am Baukindergeld
In Städten wie München oder Frankfurt ist das Baukindergeld für eine mehrköpfige Familie zwar nett, aber keine Lösung in Bezug auf den unbezahlbaren Wohnraum. Anders verhält es sich bspw. in Teilen Nordbrandenburgs oder Mecklenburg-Vorpommern. Hier kann das Baukindergeld, auch wenn es nur 1.200 Euro im Jahr bei einem Kind sind, eine echte Lösung bieten.
Kritiker sehen aber noch drei weitere gewichtige Punkte. Zum einen erweitert sich der Kreis finanzierungswilliger Familien um rund 60.000, die durch das Baukindergeld in die Lage versetzt werden, Immobilieneigentum zu erwerben. Dies kann zu einer weiter verstärkten Nachfrage nach familienfreundlichen Immobilien mit einer erneuten Preissteigerung führen.
Zum anderen birgt die Zinsbindungsdauer ein Risiko. Die Banken sind gefordert, bei der Kreditvergabe darauf zu achten, dass die monatliche Rate auch nach Ablauf der zehn Jahre Förderungsdauer für die Erwerber noch bezahlbar ist. Dennoch wird es vielen Familien schwerfallen, die zukünftige Ratenbelastung schon heute realistisch einzuschätzen.
Und zuletzt hat keine Familie einen Rechtsanspruch auf dieses Fördergeld. Die Regierung hat für das Baukindergeld ein festes Volumen angesetzt. Wenn das aufgebraucht ist, kann keiner mehr Baukindergeld erhalten. In der Überlegung, ob sich Wohneigentum geleistet werden kann oder nicht, sollte das Fördergeld daher keine Berücksichtigung finden.
Wohn-Riester
Wohn-Riester erfreut sich nach wie vor im Rahmen der unterschiedlichen Förderwege bei Riester der höchsten Zuwachszahlen. Für Immobilienerwerber stehen Tilgungszuschüsse bereit, für potenzielle Käufer bieten sich zertifizierte Bausparverträge an.
Allerdings ist auch Wohn-Riester nicht frei von Kritik. Die Krux liegt in der Besteuerung. Während andere Riester-Verträge mit Erreichen des Rentenalters Erträge ausschütten, die zumindest teilweise für die Begleichung der darauf anfallenden Steuern genutzt werden können, entfällt diese Option bei Wohn-Riester. Hier muss der Immobilienerwerber die Steuerlast aus anderen Mitteln aufbringen. Hinzu kommt, dass Wohn-Riester nicht für jeden zu haben ist. Selbstständige können nicht darauf zugreifen.
KfW-Förderung für alle
Die KfW bietet zinsgünstige Darlehen für den Erwerb oder die Sanierung von Immobilien, unabhängig von Einkommen oder Berufsstand. Die Attraktivität schwindet jedoch, je niedriger die Baufinanzierungszinsen ohnehin am Markt ausfallen. Der Vorteil dieser Darlehen, die maximal 50.000 Euro betragen können, liegt allerdings an anderer Stelle. Trotz Eintrag des Darlehens in das Grundbuch zählt der KfW-Kredit als Eigenmittel und verbessert damit das Standing des Kreditnehmers.
Neben zinsgünstigen Darlehen vergibt die KfW auch nicht rückzahlbare Zuschüsse, beispielsweise für die Bezahlung von Energieeffizienzberater, wenn eine energetische Sanierung geplant ist. Wie groß die Nachfrage nach energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen ausfällt, belegt die folgende Grafik:
Für wen lohnt sich die Wohnungsbauprämie?
Dieser klassische Baustein einer Baufinanzierung zielt darauf ab, Geringverdienern die Möglichkeit zu geben, staatlich gefördert Kapital für den Immobilienerwerb oder für wohnwirtschaftliche Maßnahmen zu bilden. Der Personenkreis ist allerdings sehr eng gefasst, wie die folgende Tabelle zeigt:
Ledige | Verheiratete | |
---|---|---|
Einkommensgrenze | 25.600 € | 51.200 € |
Jährlich max. geförderte Sparleistung | 512 € | 1.024 € |
Höhe der Prämie | 8,80% | 8,80% |
Höchste Prämie | 45,06 € | 90,11 € |
Setzt man die maximale Summe in Höhe von 6.144 Euro für ein verheiratetes Ehepaar in Relation zu den echten Erwerbskosten, reicht der Bausparvertrag in den meisten Fällen noch nicht einmal für die Grunderwerbsteuer. Als „Krankenversicherung“ für die bestehende Immobilie lohnt er sich aber auf jeden Fall.
Fazit
Bis auf das KfW-Darlehen greift nicht jede Fördermaßnahme für jeden Darlehensnehmer. Wer jedoch die Möglichkeit hat, über die KfW hinaus staatliche Hilfen beim Immobilienerwerb in Anspruch zu nehmen, sollte diese Gelder nicht liegen lassen.