Starke Anreize für Wohnungsbau
Wer in eine neue Mietwohnung investiert, wird vom Staat in den Jahren 2016, 2017 und 2018 massiv honoriert. Bis zu 35 Prozent der Erstellungskosten, ohne Grundstücksanteil und Außenanlagen, sind in den ersten drei Jahren steuerlich abzugsfähig.
In den Jahren 2016 und 2017 können erstmals jeweils zehn Prozent der Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2018 erkennt der Fiskus noch neun Prozent an. Addiert man dazu die reguläre Abschreibung, addiert sich dies auf 35 Prozent.
Insgesamt läuft die Förderung bis zum Jahr 2022. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag in den Jahren zwischen 2016 und 2018 gestellt wurde.
Luxuswohnungen ausgenommen
Voraussetzung, um in den Genuss dieser Sonderabschreibung zu kommen sind allerdings drei Faktoren:
- Das Haus oder die Wohnung muss mindestens für die Dauer von zehn Jahren ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
- Die Entstehungskosten dürfen 3.000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen, die Förderung beträgt dann in der Summe 2.000 Euro je Quadratmeter.
- Die Sonderabschreibung ist auf Regionen mit extrem angespannter Mietwohnlage beschränkt. Dies bedeutet, dass dort eine Wohngeldstufe von IV bis VI zugrunde liegt. In Prozent ausgedrückt, handelt es sich um Gemeinden mit einer Miete, die fünf Prozent über dem Durchschnitt liegt.
Die Regelung der Sonderabschreibung findet aber auch in den Gemeinden Anwendung, in denen eine Mietpreisbremse oder eine Kappungsgrenze gilt. Ein Artikel in der Wochenzeitung „Die Zeit“ aus dem Jahr 2015 gibt einen hervorragenden Überblick über die Mietsituation in Deutschland.
Vorsicht Grundstücksanteil
Käufer sollten bei dem Erwerb einer Neubauwohnung peinlich genau darauf achten, dass der Grundstückspreis nicht zu hoch angesetzt wird, um die Baukosten pro Quadratmeter zu drücken.
Die Finanzämter werden hier sehr genau nachrechnen und gegebenenfalls die Sonderabschreibung verweigern. Rückforderungen entstehen auch, wenn die Wohnung vor Ablauf von zehn Jahren an einen Eigennutzer veräußert wird.