Auszahlung beim Bausparvertrag
Wer die Ansparphase beim Bausparen hinter sich hat und wessen Bausparvertrag im Anschluss die Mindestbewertungszahl erreicht, der kann sich auf die Zuteilung und Auszahlung der Bausparsumme freuen.
Grundsätzlich setzt sich ein Bausparvertrag aus drei Komponenten zusammen: Dem Bausparguthaben, dem Bauspardarlehen und der Bausparsumme.
Die Bausparsumme besteht aus dem Bausparguthaben plus dem Bauspardarlehen. In einfachen Worten bedeutet das, dass der Kunde zuerst einen gewissen Teil der Bausparsumme anspart und dann den noch fehlenden Betrag als Kredit ausgezahlt bekommt. Daher gilt die Formel:
Bausparguthaben + Bauspardarlehen = Bausparsumme
Beim Bausparvertrag wird daher das Pferd meist von hinten aufgezäumt. Die Bausparsumme spiegelt das Kapital wider, das zu einem mehr oder weniger genau bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft zur Verfügung stehen soll.
Um die machbare Sparrate und im Weiteren auch die tragbare Kreditrate zu bestimmen, kommt es darauf an, was das Haushaltsbudget hergibt. Dazu bieten sich Online Haushaltsrechner an, die schnell und übersichtlich die Einnahmen-Ausgaben Situation durchleuchten und ausgeben, was am Ende des Monats übrigbleibt.
Plant ein junger Mensch beispielsweise die erste Wohnungseinrichtung komplett neu und selbstfinanziert zu organisieren, wird er im ersten Schritt überlegen, wie viel Geld er ausgeben möchte, vielleicht 15.000 Euro.
Damit wäre die Bausparsumme vordefiniert. Geht man von einer 40/60 Tarifgestaltung aus, müsste er 40 Prozent oder 6.000 Euro ansparen und nähme nach der Zuteilung im zweiten Schritt dann 9.000 Euro als Bauspardarlehen auf.
Ein Beispiel soll erklären, wie ein Bausparvertrag funktioniert und ab wann es zur Auszahlung kommen kann:
Ein Kunde schließt bei seiner Bausparkasse einen Vertrag über 25.000 Euro ab. Dieses Geld soll in Zukunft dabei helfen, die Anschaffung der eigenen vier Wände mitzubezahlen.
Der Vertrag sieht vor, dass zunächst 40 Prozent der Bausparsumme angespart werden. Das entspricht 10.000 Euro. Spart er 120 Euro im Monat dauert das etwa sieben Jahre, wenn man einen Guthabenzins von 1,5 Prozent unterstellt.
Ist das geschafft und wird danach eine gewisse Zeitperiode gewartet (in aller Regel etwa ein Jahr), hat der Kunde seine (Mindest-)Bewertungszahl erreicht und kann die Auszahlung seines Guthabens in Kombination mit dem Bauspardarlehen verlangen.
In unserem Beispiel wären das 25.000 Euro in Summe. 10.000 Euro waren angespart, die restlichen 15.000 Euro sind das Bauspardarlehen, das zurückbezahlt werden muss.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Auszahlung, auf welche wir nachfolgend eingehen wollen:
Auszahlung nach Zuteilung
Bei der Auszahlung des Bausparvertrages kann der Bausparer grundsätzlich zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
Zum einen kann das Guthaben zusammen mit dem zinsgünstigen Darlehen ausgezahlt werden. Die maximale Darlehenssumme ergibt sich aus der Differenz zwischen Bausparguthaben und Bausparsumme.
Zum anderen kann der, der kein zinsgünstiges Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte, sich sein Bausparguthaben auch einfach auszahlen lassen.
Vollständige Auszahlung des Bausparvertrags
Um sich den ursprünglichen Wunsch zu erfüllen lassen sich Bausparer den vollständigen Vertragswert (d.h. die komplette Bausparsumme) auszahlen. Das dazugehörige Darlehen wird allerdings nur gewährt, wenn
- es zur Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen dient,
- ausreichend persönliche Sicherheiten vorhanden sind und
- die Zuteilungsreife des Bausparvertrages gegeben ist.
Teil-Auszahlung des Bausparvertrags
Es könnte könnten sein, dass der ursprüngliche Finanzierungswunsch anderweitig finanziert wird oder auch dass die Lebenssituation sich so gewandelt hat, dass es keinen Grund mehr für eine Finanzierung gibt.
Bausparer haben dann die Möglichkeit sich nur einen Teil des Bausparvertrags auszahlen zu lassen. Der auszuzahlende Betrag besteht dann aus
- dem angesparten Guthaben,
- den aufgelaufenen Zinsen sowie
- eventuell einem Bonuszins.
Der gesamte Betrag steht zur freien Verfügung und ist nicht an bestimmte Zwecke gebunden. Sollten allerdings staatliche Zuschüsse gewährt worden sein, wären die dann an den Fiskus zurückzubezahlen.
Auszahlung vor Zuteilung
Drohen finanzielle Engpässe oder müssen die sogar überwunden werden, mag es sein, dass ein Pausieren des Bausparvertrages nicht möglich ist oder keinen Sinn macht und er aufgelöst werden soll.
Eine Auszahlung des Bausparvertrages vor Erreichen der Zuteilungsreife ist nur im Wege einer Kündigung möglich. Der bereits angesparte Betrag wird dann unter Einhaltung einer mehrmonatigen Frist und unter Abzug von Zinsen und Bearbeitungsgebühren ausgezahlt.
Ebenfalls gehen die staatlichen Fördermaßnahmen verloren. Sind die bereits ausbezahlt worden, muss der Kunde sie an den Staat zurückzahlen. Nähere Informationen dazu halten die Finanzämter bereit.
Um schnell und unkompliziert eine Finanzierungslücke zu schließen, könnte ein Privatkredit die Ideallösung sein. Speziell, wenn der Bausparvertrag nicht aufgelöst werden soll. Pausieren Sie die Zahlungen und überbrücken Sie den Engpass mit einem Onlinekredit:
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Auszahlung der staatlichen Förderungen
Falls der Bausparer staatliche Förderungen (Wohnungsbauprämie, Arbeitgebersparzulage, Vermögenswirksame Leistungen) in Anspruch genommen hat, werden auch diese bei Zuteilung mit ausgezahlt. Allerdings gilt das nur für den Fall, dass die so genannte Bindungsfrist eingehalten wurde.
Diese beträgt sieben Jahre und beginnt mit Unterzeichnung des Bausparvertrages. Wird das Bausparguthaben vor der siebenjährigen Bindungsfrist abgerufen, müssen auch die staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden.
Das Bausparguthaben inklusive Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulagen muss nicht zurückgezahlt werden, wenn das Guthaben nach dem Ende der siebenjährigen Bindungsfrist zu „nicht-wohnwirtschaftlichen“ Zwecken genutzt werden soll.
Bausparverträge in der Niedrigzinsphase
Wenn Sie Ihren Bausparvertrag ordentlich gekündigt haben und ihr Projekt umsetzen, denken Sie daran, dass in Zukunft neue Kosten entstehen werden. Leider hält nämlich nichts für die Ewigkeit.
Im Gegensatz zu einem Forward-Darlehen bietet Ihnen ein Bausparvertrag die Möglichkeit, das aktuelle Zinsniveau durchschnittlich 17 Jahre lang zu sichern. Ein Forward-Darlehen greift maximal bis zu fünf Jahre in die Zukunft.
Der nächste Vorteil ist, Sie können das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, müssen Sie aber nicht. Ein Forward-Darlehen muss abgerufen werden, vollkommen losgelöst von sich vielleicht verändernden Lebensumständen.
Werfen Sie darum schon heute einen Blick in die aktuellen Konditionen der deutschen Bausparkassen und sichern Sie sich so einen Top-Zins für irgendwann in der Zukunft:
Falls nicht voreingestellt: Wählen Sie im Dropdown über dem Vergleich die Option „Bauspardarlehen soll in Anspruch genommen werden“, um die Tarife mit den günstigsten Darlehenszinsen angezeit zu bekommen.
Immobilienkauf mit Bausparvertrag
Wer vorhat, mithilfe des Bausparvertrags eine Immobilie zu erwerben – ganz gleich, ob Haus oder Wohnung, Eigenbedarf oder Vermietung – der sollte gründlichst die verschiedenen Angebote vergleichen. Unsere Übersicht zu den Anbietern beziehungsweise Online-Plattformen für einen Immobilienkauf auf dem Markt hilft Ihnen dabei.
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Anbieter | Kosten | Beschreibung |
Engel & Völkers | Bei Kauf ggf. ortsübliche Maklercourtage | Immobilien über das Suchportal finden und kaufen. Engel & Völkers steht von der individuellen Erstberatung bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss unterstützend zur Seite. Beratung auch vor Ort bei einem Immobilienberater in mehr als 270 Wohnimmobilien-Shops in Deutschland möglich. Beim Kauf wird ggf. eine Vermittlungsprovision fällig, sofern sie vom Verkäufer an den Käufer weitergegeben wird. |
Immobilien |
Bei Kauf ortsübliche Maklercourtage | Häuser, Eigentumswohnungen oder Mietshäuser über das Suchportal finden und kaufen. Außerdem stehen weitere Angebote zur Verfügung, wie Zusendung kostenloser Angebote, Finanzierungsberechnung, Umzugsservice. |
Immonet | Bei Kauf ortsübliche Maklercourtage | Auf der Plattform stehen Immobilien für den privaten und gewerblichen Gebrauch zum Kauf. immonet.de ist ein Partnerportal von immowelt.de. |
Immowelt | Bei Kauf ortsübliche Maklercourtage | Immobilien finden oder als regisitrierter Interessent (für 14,90 € pro Suchanzeige) entsprechend der eigenen Ansprüche gefunden werden. |
McMakler | Bei Kauf ortsübliche Maklercourtage | Kaufinteressenten können kostenlos und unverbindlich ihr Suchprofil bei McMakler hinterlegen. Sobald eine passende Immobilie gefunden wurde, erhalt der Interessent eine Mitteilung. Infrage kommen Immobilien zum Wohnen oder als Kapitalanlage. |
Ohne-Makler.net | Bei Kauf ortsübliche Maklercourtage | Auf der Plattform stehen Immobilien für den privaten und gewerblichen Gebrauch zum Kauf. |
realbest | Bei Kauf ortsübliche Maklercourtage | Nur bei erfolgreichem Kaufabschluss entstehen Kosten in Form einer Provision, die für den Verkäufer und/oder Käufer fällig wird. realbest wird an der Provision beteiligt, die der Immobilienmakler erhält. Die Anmeldung auf realbest.de ist für den Kaufinteressenten kostenlos und unverbindlich. Mehr Infos zur Provision: https://www.realbest.de/immobilienverkauf/maklerprovision/. |
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Wichtige Begriffe zum Bausparvertrag plus kurzer Erklärung
- Bausparsumme – Das Geld, das am Ende für sog. wohnwirtschaftliche Zwecke zur Verfügung stehen soll. Sie setzt sich aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen zusammen.
- Wohnwirtschaftliche Zwecke – Anschaffungen, die unmittelbar mit der Wohnsituation zu tun haben. Das kann eine neue Küche sein, ein Teil des Kaufpreises der Immobilie, Umbaumaßnahmen, Renovierungsprojekte, etc. Nicht darunter fallen Dinge wie Hausboote oder Wohnmobile etc. Als Eselsbrücke dient hier vielleicht das Wort Immobilie – Der Zweck darf sich nicht bewegen lassen. Im Einzelfall entscheidet die Bausparkasse. Also immer im Vorfeld über die Finanzierungsabsicht sprechen und sich gegebenenfalls schriftlich bestätigen lassen, dass der Bausparvertrag dafür verwendet werden darf.
- Bausparguthaben – Die Summe aller Sparraten inklusive Guthabenverzinsung, Zinseszins und staatlichen Förderungen.
- Bauspardarlehen – Die Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben. Dieser Teil wird verzinst an die Bausparkasse zurückbezahlt. Die Darlehenszinsen werden bereits bei Vertragsabschluss festgeschrieben und sind nicht veränderbar.
- Bewertungszahl – Bausparkassen vergeben nach eigenen Systemen Punkte für die Pünktlichkeit der Sparraten und für die verstrichene Zeit. Je nach Situation der Bausparkasse wird eine Punktezahl festgesetzt, die erreicht werden muss, bis der Vertrag zuteilungsreif wird und der Bausparer die volle Summe abrufen kann. Sind beispielsweise viele Verträge gleichzeitig an der Reihe, würde die Liquidität der Bausparkasse leiden. Daher steuert sie dem entgegen und setzt die Bewertungszahl ein wenig herauf. Für die Kunden bedeutet das, dass sie ein wenig länger auf die Zuteilung warten müssen. Hintergrund für dieses Verhalten ist das Solidaritätsprinzip.
- Solidarprinzip – Bausparkassen geben Sparguthaben und Kredite an Personen, die schon länger dabei sind. Diese Gelder stammen auch aus den Einzahlungen der neuen Kunden. Kreiert eine Bausparkasse keine neuen Einzahler mehr, läuft sich das System tot.
- Wartezeit/Ruhezeit – Wenn der Kunde seine Sparbeiträge geleistet hat und das Zielsparguthaben erreicht wurde muss er in aller Regel noch eine Weile warten, bis die Zuteilungsreife erreicht ist. In dieser Zeit muss er nicht mehr einzahlen, darf das aber. Wichtig ist, dass der zeitliche Aspekt der Bewertungszahl erreicht wird.
- Zuteilungsreife – Der Kunde hat genug angespart und lange genug gewartet. Damit hat er die Bewertungszahl erreicht und der Vertrag wird zuteilungsreif. Das bedeutet, der Kunde kann sich die Bausparsumme (Guthaben + Darlehen) auszahlen lassen.