Checkliste Leasingverträge
Leasing nimmt im Rahmen der KFZ-Finanzierung auch bei Privatpersonen inzwischen einen recht hohen Stellenwert ein. Dabei zeigt sich jedoch, dass die anfänglich so günstig erscheinende Finanzierungsvariante gegenüber einem klassischen Autokredit zahlreiche Fallen aufweist, die sich jedoch erst am Ende des Leasingvertrages herauskristallisieren.
Rund zwei Drittel der neu zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland sind finanziert. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass diese Zahl nicht zwischen den Autos von Privatpersonen und Firmenfahrzeugen unterscheidet.
Nutzen Sie unsere Checkliste wenn Sie Ihr Auto leasen wollen. Wichtige Stichpunkte helfen Ihnen dabei, später nicht von hohen Forderungen überrascht zu werden.
Jetzt DownloadenWer sich mit dem Gedanken beschäftigt, ein neues Fahrzeug zu erwerben, wird als Alternative zur Barzahlung auch die Finanzierung in Betracht ziehen. Dabei spielt natürlich auch der Gedanke eine Rolle, auf Leasing zurückzugreifen.
Wenige Autofahrer sind sich jedoch der Konsequenzen aus einem Leasingvertrag gegenüber einem Autokredit im Klaren. Wir wollen hier die wichtigsten Unterschiede aufzeigen.
Checkliste: Vermeiden Sie unliebsame Überraschungen beim Leasing
Darauf sollten Sie bei Abschluss eines Leasingvertrages auf jeden Fall achten:
Check | Stichpunkte |
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Achten Sie grundsätzlich auf eine absolut detaillierte Beschreibung des zu leasenden Autos. Klauseln wie „oder ähnlich wie beschrieben“ sind ein Fallstrick. | |
Leasingverträge sind nicht brancheneinheitlich. Das führt dazu, dass die Bestimmung des Restwertes nach wie vor nicht anhand eines klar definierten Leistungskataloges erfolgt, sondern auch willkürlicher Betrachtung ausgesetzt ist. | |
Die Kalkulation des Restwertes muss realistisch sein. Je höher der Restwert zum Laufzeitende des Leasingvertrages angesetzt wird, umso niedriger fallen natürlich die monatlichen Raten aus. | |
Liegt der tatsächliche Restwert jedoch unter dem ursprünglich vereinbarten, wird eine Sonderzahlung zum Vertragsende fällig. | |
Eine höhere Kilometerleistung als vereinbart führt zur Minderung des Restwertes. | |
Bei einer niedrigeren als der vereinbarten Kilometerleistung müsste der Leasinggeber theoretisch die Schlusszahlung reduzieren oder eine Rückgewährung auf die gezahlten Raten leisten. Aber: Leasinggeber suchen gezielt nach vorgeblichen Wertminderungen. | |
Flecken im Polster oder Gebrauchsspuren an Lenkrad oder Türgriffen werden als überdurchschnittliche „Wertminderer“ angegeben. | |
Leasinggeber argumentieren gerne über den Zustand der Lackierung, wenn es darum geht, über den zu hohen Verschleiß des Fahrzeugs eine Sonderzahlung zum Laufzeitende zu erzielen. | |
Bestehen Sie im Vertrag darauf, dass ein von Ihnen gewählter Gutachter den Restwert feststellt. | |
Legen Sie den Restwert bei Vertragsschluss lieber höher als niedriger fest, auch wenn dadurch die monatliche Rate höher ausfällt. Sie reduzieren damit das Risiko einer zu hohen Nachzahlung. | |
Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Teil- oder Vollamortisierungsvertrag? | |
Erhalten Sie eine Beteiligung, wenn der Verkaufserlös höher als erwartet ausfällt? | |
Steht die Schlusszahlung bereits bei Vertragsabschluss fest? | |
Wenn überhaupt, zu welchen Bedingungen kann der Vertrag vorzeitig beendet werden? | |
Prüfen Sie, zu welchen Reparaturen oder Ausbesserungen Sie im Vertrag verpflichtet werden. | |
Auch wenn es sich bei Leasing um eine Miete handelt, ist in Bezug auf die Kosten von Zinsen die Rede. Aus diesem Grund muss der Leasingvertrag einen effektiven Jahreszins ausweisen. | |
Schreibt der Leasinggeber eine Vertragswerkstatt vor oder können Sie zu einer Werkstatt Ihrer Wahl gehen? | |
Beinhaltet der Leasingvertrag bereits eine KFZ-Versicherung? Wenn ja, fällt diese günstiger aus als ein Vertrag bei einem Unternehmen Ihrer Wahl? | |
Schließt die Versicherung auch die GAP-Deckung mit ein (Schutz vor finanziellen Folgen eines Totalschadens oder Diebstahls)? | |
Können Sie im Zweifelsfall eine eigene Versicherung wählen? | |
Dürfen Sie gegebenenfalls Veränderungen am Fahrzeug vornehmen, beispielsweise die Montage eines Fahrradhalters oder eines Dachgepäckträgers? | |
Notizen |
Die Liste ist nicht eben kurz. Das Leasing-Geschäft bietet eben Vor- und Nachteile. Nur wer sich wirklich mit der Materie beschäftigt, findet den für sich optimalen Weg zum neuen Traumauto. Dazu gehört auch der Vergleich zwischen Leasing und Finanzierung. Unsere Maske liefert einen Überblick über die tagesaktuellen Konditionen zu Ihrem Finanzierungsbedarf:
Autokredit
Worauf müssen Sie bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs achten?
Sie haben ein Auto geleast und müssen es jetzt wieder abgeben. Doch was ist mit den Blessuren wie kleine Kratzer oder Beulen, die das Auto in der Zeit erhalten hat? Keine Sorge, wie die Rechtsexpertin beim ADAC Frau Silvia Schattenkirchner erklärt. „Laufzeit- und altersangemessene, normale Gebrauchsspuren sind bereits von den Leasingraten gedeckt“.
Das Landesgericht München (DAR 98, 19) urteilte, dass leichte Einbeulungen an drei Türen typische Gebrauchsspuren beim Einsatz von Fahrzeugen im dichten Verkehr und bei knappen Parkmöglichkeiten sind.
Die Leasinggeber schauen sich zwar das Fahrzeug bei der Rückgabe äußerst penibel an, doch in einem neuwertigen Zustand muss es sich nicht mehr befinden. Jedoch sollten vom Hersteller vorgeschriebene Inspektionen eingehalten werden, sonst müsste man diese am Ende aus der eigenen Tasche bezahlen.
Noch teurer wird es, wenn das Auto sehr stark verschlissen und somit übermäßig abgenutzt zurückgegeben wird. „Dann muss der Leasingnehmer für sämtliche Schäden aufkommen, die über den normalen Alltagsverschleiß hinausgehen“, so die Fachfrau vom ADAC. Der Leasingnehmer muss in diesem Fall nur den Minderwert des Fahrzeuges bezahlen, aber keinesfalls die nötigen Reparaturen.
Doch gerade die Beurteilung des Minderwertes auf Grund der übermäßigen Beanspruchung des Fahrzeugs ist ein Streitpunkt. Denn objektive Bewertungskriterien gibt es hier für nicht. So wurden zum Beispiel Kratzer am Dach, an der Motorhaube und am Kofferraumdeckel durch das Landesgericht München (DAR 98, 19) nicht beanstandet.
Auch verbogene Stoßfänger vorn, einen innen verkratzen Kofferraum und Türen, die rechtes und links leicht eingebeult waren, wertete das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) als normale Gebrauchsspuren.
Da verschiedene Kfz-Sachverständige in der Praxis auch zu verschiedenen Bewertungen des Schadens kommen, werden außergerichtliche Sachverständige als „parteienbehauptend“ eingestuft und ganz bewusst bei der Urteilsfindung ausgeklammert.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind oft Schiedsgutachten, die zu Gunsten der Leasinggesellschaften handeln, unwirksam. Die ADAC-Rechtsexpertin erklärt dies so: „Sie scheiden den Leasingnehmer jegliche Möglichkeit des Gegenbeweises ab“.
Diese Punkte sollten Sie bei der Rückgabe beachten:
- Wer Streitereien mit dem Leasingnehmer befürchtet, sollte bei einer Gebrauchtwagenprüfstelle vorfahren.
- Bei der Fahrzeugübergabe persönlich mit einem Zeugen auftreten.
- Inspektionen und Wartungsarbeiten müssen nachgezahlt werden.
- Gebrauchsspuren, die dem Alter und Laufzeit entsprechen, wurden mit der Rate abgedeckt.
- Der Leasinggeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für übermäßige Abnutzung.
- Schlechte Pflege und starker Verschleiß mindern den Wert des Autos und erhöhen so die Zuzahlungspflicht.
- Alle Schäden müssen im Rückgabeprotokoll vermerkt und korrekt bezeichnet werden.
- Sollte der Kunde mit beanstandeten Schäden oder mit der Höhe der Nachzahlung nicht einverstanden sein, so müssen diese Differenzen im Rückgabeprotokoll vermerkt werden.
- Müssen die Reifen am Ende ersetzt werden, so hat der Leasingnehmer Anspruch auf einen Abzug „alt gegen neu“. Das Auto muss auch nicht mit Winterreifen zurückgegeben werden, obwohl er es mit Sommerreifen erhalten hat und umgekehrt.
- Das Rücknahmeprotokoll sollte niemals blanko unterschrieben werden.
- Der Kunde muss klären, ob er bei Vertragsende verpflichtet ist, das Auto abzumelden.
Wo liegt der Unterschied zwischen Leasen und Mieten?
Auf den ersten Blick sind beide Modelle sehr ähnlich: Der Kunde bekommt ein Fahrzeug gegen eine festgesetzte Gebühr zur Verfügung gestellt. Am Ende einer ebenfalls festgesetzten Laufzeit gibt er das Auto wieder zurück.
Der Unterschied steckt im Detail und kann kniffelig sein:
Die klassische Automiete
Ist etwas mit der Mietsache, wie beispielweise ein technischer Defekt oder eine fällige Inspektion, müssen Sie sich nicht darum kümmern. Auch Winterreifen werden vom Vermieter aufgezogen. Wasser, Öl und Luft sollten auch vom Vermieter gecheckt werden.
Nehmen Sie sich allerdings einen Mietwagen für eine lange Zeit, dann ist es eher an Ihnen, auch mal nach Wasser, Öl und Luft zu schauen. Schäden die auf einen mangelhaften Umgang mit dem Mietwagen zurückzuführen sind, werden im Anschluss hart diskutiert.
Haben Sie einen Schaden oder einen Defekt nicht zu vertreten, geben Sie den Wagen einfach an den Vermieter zurück und bekommen dafür ein Ersatzfahrzeug.
In aller Regel handelt es sich bei der Automiete um eine eher kurzfristige Angelegenheit. Klassische Beispiele sind Urlaub, Geschäftsreisen und Ersatzwagen, wenn der eigne in der Werkstatt steht.
Durch diese kurzen Laufzeiten ist es auf den Tag herunter gebrochen in so gut wie allen Fällen deutlich teurer ein Auto zu mieten.
Der Mieter hat nur einen Gesprächs- und Vertragspartner. Das mag ein Autohaus oder eine Autovermietung sein. Durch diese einfache Vertragsstruktur ist es schnell klar, was in wessen Verantwortungsbereich fällt. Beim Leasing ist das nicht immer ganz eindeutig.
Das Leasing eines Autos
Leasen Sie sich ein Auto, so gehen Sie in aller Regel eine längerfristige Vertragsverpflichtung ein. Ab einem Jahr aufwärts betragen die Regellaufzeiten der Leasingverträge am Markt.
Ihre Vertragspartner sind dann der Leasinggeber (Finanzinstitut) und ein Verkäufer (Autohaus). Die Verträge sind zwar standardisiert und Leasing ist längst kein neues Phänomen mehr auf dem Markt. Dennoch kann es kompliziert werden, wenn beispielsweise am Auto ein technischer Defekt vorliegt.
Wer ist dann für dessen Behebung zuständig? Behebt ihn das Autohaus oder muss die Bank die Reparatur veranlassen? Gute Fragen, die am Anfang eines Leasingvertrages geklärt werden wollen, damit Sie von Anfang an wissen, an wen Sie sich wenden müssen und nicht von Pontius zu Pilatus geschickt werden.
Sollte es sich um Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Autohersteller handeln, so müssen Sie diese selbst durchsetzen. Der Leasinggeber ist in diesen Fällen außen vor.
Beim Leasing werden Sie Quasi-Eigentümer. Das bedeutet, Sie bezahlen Reparaturen, Serviceleistungen und Wartungsarbeiten sowie Ersatzteile am Auto selbst. Es obliegt Ihnen allein, wie Sie mit dem Auto umgehen, die Abrechnung wird am Ende der Leasinglaufzeit gemacht.
Da Sie an diesem Ende die Möglichkeit eingeräumt bekommen, das Fahrzeug zu kaufen, wird das Leasen eines Wagens auch als Mietkauf bezeichnet.
Da der Wagen über die Zeit und durch die Nutzung an Wert verliert, der Leasingnehmer einen entsprechenden monatlichen Betrag bezahlt und am Laufzeitende eine Kaufoption eingeräumt bekommt, kann das Leasing als Finanzierung verstanden werden.
Interessant wird in diesem Zuge die Rechnung mit einem anzunehmenden Restwert des Wagens am Laufzeitende des Leasingvertrages. Wie hoch wäre dann der Preis für den Leasingnehmer, wenn er den Wagen kaufen möchte? Wäre eine Finanzierung mit einem Autokredit von Anfang an nicht günstiger?
Der 1. Haken beim Leasing: Laufende Kosten
Die monatliche Rate sieht auf den ersten Blick sehr gut und günstig aus. Sie hat auch nur den Zweck, den Kunden zum Abschluss des Leasingvertrages zu verleiten. Was nicht ganz so groß beworben wird, ist die Anfangszahlung.
Die muss auf die Laufzeit aufgeteilt werden und der monatlichen Leasingrate zugerechnet werden. So ergibt sich dann ein realistischer Preis, den der Kunde für die Nutzung zu bezahlen hat. Natürlich kommen noch Steuern, Versicherung und Sprit hinzu.
Unter dem Strich ist Leasing also nicht ganz so günstig, wie es am Anfang aussieht.
Der 2. Haken beim Leasing: Kosten zu Beginn und am Ende
Immer wieder ein neues Fahrzeug vor der Tür zu haben ist aufregend und macht Spaß. Die monatliche Belastung ist gering, geringer als bei der Miete und mitunter auch geringer als eine Finanzierung mittels Kredit. Zumindest in Zeiten durchschnittlicher Zinsniveaus. In der aktuellen Niedrigzinsphase (Stand: März 2017) mag das anders aussehen.
Sie vereinbaren mit dem Leasinggeber und dem Autohaus, dass Sie den Wagen für eine bestimmte Zeit nutzen, nicht mehr als eine definierte Kilometerleistung abspulen und den Wagen außen und innen in tadellosem Zustand zurückbringen.
Unter diesen Voraussetzungen lässt sich der Restwert des Autos am Ende der Leasinglaufzeit berechnen.
Leider finden sich in speziellen Lichttunneln, in denen das Auto betrachtet wird, kleine Dellen und leichte Kratzer im Lack. Das Lenkrad ist ein wenig abgegriffen und auch den Polstern ist anzusehen, dass sie benutzt wurden. Außerdem haben Sie die Laufleistung um einige hundert Kilometer überschritten. Diese Liste ist endlos, aber der Gedanke dabei wird klar.
Beispielsweise war vereinbart, dass Sie am Ende der Laufzeit einen Wagen mit einem errechneten Restwert von 10.000 Euro zurückgeben. Obig angeführte Mängel werden festgestellt, beziffert und Ihnen wird die Abrechnung präsentiert. Der Wagen hat nur noch einen Restwert von 7.850 Euro.
Der Differenzbetrag von 2.150 Euro ist dann von Ihnen zu bezahlen. Und Sie geben das Auto zurück. Wollen Sie ein Neues haben, steht wieder die erste Sonderzahlung an und das summiert sich zu einer sehr spürbaren finanziellen Belastung
Leasing – das psychologische Momentum
Stellen Sie sich vor, Sie möchten einen Neuwagen kaufen. Ein Kaufpreis von 35.000 Euro oder mehr ist bei einem Neufahrzeug keine Seltenheit. Das Tagesgeldkonto gibt leider gerade keine 35.000 Euro her. Folglich informieren Sie sich beim Händler über die Finanzierungsvarianten.
Zur Auswahl steht das Leasing oder der Autokredit. Der Autokredit bedeutet eine finanzielle Verpflichtung in Höhe von 35.000 Euro. Das Leasing bedeutet lediglich eine monatliche Zahlung von 250 Euro. Menschen fürchten sich häufig vor großen Zahlen.
Der Verbindlichkeit in fünfstelliger Höhe mit Ratenzahlung steht „nur“ die monatliche Miete gegenüber. Bietet das Leasing einem privaten Käufer aber noch weitere Vorteile?
Die Fakten
- Im Gegensatz zur Rate für einen Autokredit ist die Leasingrate mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt, was die Kosten verteuert.
- Als Leasingnehmer gehört Ihnen das Auto nicht. Individuelle Veränderungen sind in den seltensten Fällen zulässig.
- Der Leasinggeber kann Ihnen vorschreiben, wie das Auto zu versichern ist und welche Werkstatt Sie aufzusuchen haben.
- Die Leasingrate basiert auf dem Restwert des Wagens. Kaum ein Leasingnehmer hat mit dem Händler am Ende der Laufzeit keine Diskussionen über die Differenz zwischen prognostiziertem und in den Augen des Händlers tatsächlichem Restwert. Nachzahlungen sind aufgrund vermeintlichen Lackverschleißes, überdurchschnittlich abgenutzter Sitze oder zu hoher Kilometerleistung die Folge.
- Einen bestehenden Leasingvertrag vorzeitig aufzulösen, ist fast ein Ding der Unmöglichkeit. Einen Nachfolger zu finden, der in einen bestehenden Leasingvertrag einsteigt, ist ebenso schwierig.
Der Autokredit ist meist die bessere Variante
Ein Autokredit bedeutet ebenso wie das Leasing eine finanzielle Verpflichtung. Im Gegensatz zur Leasingrate, die nur eine Mietzahlung darstellt, steht der Kreditrate jedoch ein Sachwert, das Auto, gegenüber.
Während beim Leasing das Fahrzeug über den vollen Zeitraum in voller Höhe immer Eigentum des Leasinggebers ist, erwerben Sie bei einem Autokredit das Fahrzeug. Es ist Ihr Eigentum und Sie können damit verfahren, wie Sie es wünschen.
Ganz ähnlich ist das auch der Fall, wenn Sie den KFZ-Brief dem Kreditgeber gegeben haben. Das Auto dient dann als Pfand. Es ist sicherungsübereignet, wie es im Fachjargon heißt. Die entsprechende Regelung findet sich im BGB, §930 (1).
Damit ist gegenüber Dritten die Bank Eigentümer des Autos, aber Sie darf ihr Eigentum nur verwerten, wenn der Sicherungszweck eintritt. Dieser Sicherungsfall tritt ein, wenn die Kreditraten nicht mehr bezahlt werden.
Das Fahrzeug ist darüber hinaus von Anfang an auf Sie zugelassen, Sie sind der Eigentümer wenn Sie den KFZ-Brief nicht abgegeben haben. Sie können mit dem Auto, salopp formuliert, machen, was Sie wollen. Entscheiden Sie sich während der Kreditlaufzeit für ein anderes Fahrzeug, verkaufen Sie den Wagen und lösen das Darlehen ab.
Die Ratenhöhe legen Sie individuell durch die Laufzeit fest, nicht durch Beschränkungen in der Laufleistung oder die Höhe einer Anzahlung. Der Zustand des Wagens, die Pflege, liegt in Ihrem Interesse und wird nicht durch den Leasinggeber vorgeschrieben. Was den Kaufpreis betrifft, hängt dieser von Ihrem Verhandlungsgeschick ab.
Mit einem Autokredit treten Sie beim Händler als Barzahler auf – das wichtigste Argument für einen Preisnachlass. Rechnen Sie selbst, ob Leasing wirklich die bessere Alternative bei der Autofinanzierung darstellt.
Kauf auf Kredit als Alternative
Am Ende ist es natürlich immer eine individuelle Rechnung, die entscheidet, was sich mehr lohnt – das Autoleasing oder ein Autokauf auf Kredit. Über das nachfolgende Formular haben Sie die Möglichkeit, bequem, kostenfrei und unverbindlich sofort Angebote für Ihren individuellen Autokredit einzuholen. Geben Sie dazu einfach die abgefragten Daten ein und erfahren Sie am Ende, welche Bank Ihnen die günstigsten Zinsen anbieten kann. Vergleichen spart bares Geld! Alternativ können Sie direkt unseren übersichtlichen Autokredit-Vergleich nutzen.
Unser Fazit
Nicht unbedingt fällt die monatliche Rate für einen Autokredit höher aus, als eine Leasingrate. Dafür sind Sie Eigentümer des Fahrzeuges und ersparen sich am Ende des Leasings sehr viel Ärger. „Beim Kfz-Leasing gibt es eigentlich nur Probleme“, so der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Kay Nehm (t-online, 27.01.2011, 12:22 Uhr | dapd).
Autor: Uwe Rabolt
Redaktion: Marc Opitz
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 930 Besitzkonstitut