Fahranfänger günstig ausstatten
Die Kosten für einen Führerschein haben heute die Dimension einer kleinen Kapitalanlage. Die Autoversicherung für Fahranfänger ist der nächste Kostenblock, der auf den Führerscheinneuling beziehungsweise seine Familie zu kommt. Es stellt sich daher die Frage, wie man diese Kosten im Rahmen halten kann.
Der fahrbare Untersatz – Rostlaube oder Familienkutsche?
Wenn der junge Fahranfänger den Führerschein in den Händen hält, winkt die ganz große Freiheit. Ein Auto verspricht Mobilität und Dazugehörigkeit zum Kreis der Erwachsenen. Die neuerworbene Fähigkeit will und soll ausprobiert werden.
Fahrpraxis anzuhäufen macht nicht nur Spaß, sondern es ist auch die größte Hilfe, wenn es zu gefährlichen Situationen kommt.
Für die Eltern stellt sich nun die Frage, ob es das Familienauto herhalten muss oder ob es ein Zweitwagen sein soll. Viele Punkte sprechen sowohl für die eine, als auch für die andere Alternative. Sicherlich kommt es immer auf die individuellen Umstände an.
Kostentechnisch steht der Anschaffung eines Gebrauchtwagens der Kostenfaktor für Schrammen, Kratzer oder neue Kotflügel gegenüber. Sollte das Familienfahrzeug ein Leasingwagen sein, wird es bei der Rückgabe fast zwangsläufig zum Streit mit dem Leasinggeber kommen, denn ihm entgeht in aller Regel auch nicht die kleinste Delle.
Die Kosten für einen Zweitwagen halten sich in aller Regel in Grenzen. Es macht schließlich wenig Sinn, viel Geld in ein solches Fahrzeug zu stecken. Sicher muss es sein und ohne Bedenken noch ein zweites Mal durch den TÜV kommen.
Um der Sicherheit willen darf also nicht zu sehr geknausert werden. Bei der Finanzierung des neuen Gebrauchten helfen günstige Autokredite. Einen tagesaktuellen Vergleich von Autokrediten finden Sie auf der verlinkten Seite.
Führerschein mit 17 – der clevere Kostenkiller
Die Versicherer fragen im Antrag zur Autoversicherung zunächst danach, ob einer der Fahrer des Fahrzeuges zwischen 18 und 23 Jahre alt ist. Wird diese Frage beantwortet folgt als Nächstes die Auskunft, oder der Fahrer oder die Fahrerin den Führerschein mit 17 absolvierte, also am „begleiteten Fahren“ teilgenommen hat.
Der Grund liegt darin, dass die Gruppe der Fahrer zwischen 18 und 23 Jahren die höchste Unfallhäufigkeit aufweist. Diese Zahl wird allerdings wieder dadurch relativiert, dass das Unfallrisiko deutlich sinkt, wenn die Führerscheinprüfung bereits mit 17 Jahren absolviert wurde.
Betrachtet man die Zahlen hinsichtlich Unfallhäufigkeit und Verkehrsverstößen, zeigte sich das begleitete Fahren als voller Erfolg (1).
Die Versicherungsbeiträge können sich bei Fahrern zwischen 18 und 23 Jahren verdoppeln. Dies gilt nicht nur für eine eigenständige Versicherung für den Führerscheinneuling, sondern auch, wenn er als Nutzer des Fahrzeugs der Eltern eingetragen wird.
Bei manchen Versicherungsgesellschaften wirkt sich der Führerschein mit 17 jedoch kaum auf die Versicherungsprämie aus. Soll der Nachwuchs das Fahrzeug der Eltern mitbenutzen, ist auf jeden Fall ein Tarifvergleich angeraten.
Grundsätzlich sind die Eltern dazu verpflichtet, den Versicherer über die künftige Nutzung des Autos durch das Kind zu informieren. Es handelt sich bei der Nutzung um eine Gefahrenerhöhung, die anzeigepflichtig ist.
Wie kann man die Zweitwagenregelung nutzen?
Wann immer es geht, sollten Fahranfänger vermeiden, selbst als Versicherungsnehmer aufzutreten. Fahranfänger werden in der sehr teuren Schadensfreiheitsklasse SF 0 eingestuft. Deutlich günstiger ist es, wenn die Eltern das Fahrzeug als Zweitwagen auf sich anmelden.
In diesem Fall greift die Klasse SF 2, welche nur 85 Prozent des Beitrages in der SF 0 ausmacht. Einige Versicherer stufen den Zweitwagen sogar in der gleichen SF-Klasse ein, wie das Erstfahrzeug. Allerdings gelten hier von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedliche Restriktionen, um die Einstufung zu ermöglichen.
Der Schadensfreiheitsrabatt kann dann zu einem späteren Zeitpunkt auf das Kind übertragen werden. Allerdings darf die Zahl der schadenfreien Jahre nicht höher ausfallen, als die tatsächliche Dauer des Führerscheinbesitzes.
Beispiel: Wurde der SF-Rabatt vom Großvater mit einer Einstufung in Höhe von SF 25 vorgenommen, macht dies keinen Sinn, da die 25 Jahre nicht angerechnet werden dürfen. Ein einmal vorgenommener Übertrag des Schadensfreiheitsrabattes kann darüber hinaus nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Was bringt das Mofa als Bonus?
Es gibt allerdings noch mehr Möglichkeiten, die Versicherungsprämie für einen Fahranfänger zu senken. Eine davon ist das Mofa. Einige Versicherungsgesellschaften rechnen die Zeit an, in der das Mofa vor Erwerb des Führerscheins für das Auto bei ihnen versichert war. Es macht also Sinn, schon vor Beginn der Führerscheinausbildung zu schauen, welcher Versicherer solche Angebote unterbreitet.
Wann ist der beste Beginn der Versicherung?
Zeichnet es sich ab, dass der Führerschein im Juli oder August eines Jahres erworben wird, spart die Anmeldung des Autos vor dem 1. Juli auch Prämie. Die Einstufung in die nächstgünstigere SF-Klasse zum 1. Januar des Folgejahres ist möglich, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Juli versichert war. Erfolgt der Versicherungsbeginn zum 1. Juli oder später, findet die Neueinstufung erst zum 1. Januar des übernächsten Jahres statt.
Wann lohnt ein Fahrsicherheitstraining?
Absolviert der Führerscheinneuling ein Fahrsicherheitstraining, beispielsweise beim ADAC, wirkt sich dies bei einigen Versicherern ebenfalls mindernd auf die Prämie aus. Ganz abgesehen vom finanziellen Aspekt ist ein Fahrsicherheitstraining grundsätzlich eine sinnvolle Investition und mitunter auch ein sehr gern genommenes Geburtstagsgeschenk.
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Fazit
Die Möglichkeiten, die Versicherungsprämie für das Auto bei Fahranfängern zu senken:
- Zweitwagenregelung über die Eltern
- Mofa im Vorfeld versichern
- Führerschein mit 17
- Fahrsicherheitstraining
- Auto eventuell auch schon ohne Führerschein versichern
- Grundsätzlich einen Versicherungsvergleich nutzen, da Fahranfänger unterschiedlich behandelt werden
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Verkehrswacht – Führerschein mit 17 reduziert die Unfallzahlen.