Die gesetzlichen Grundlagen beim Privatkredit
Einem Privatkredit liegen verschiedene rechtliche Bedingungen zugrunde. Sowohl das BGB als auch die Preisangabenverordnung (PAngV) und zahlreiche Gerichtsurteile bilden den juristischen Rahmen.
Paragraf 488 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
Im Paragraf 488 BGB findet sich die Definition eines Kredites. In Kurzform:
Der Darlehensgeber verpflichtet sich, dem Darlehensnehmer einen vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zur Rückzahlung des Betrages einschließlich eventuell vereinbarter Zinsen.
Wurde der Vertrag zeitlich unbefristet geschlossen, so ist bei einer Zinsschuld eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zur Beendigung notwendig. Zahlt der Darlehensnehmer keine Zinsen, kann er den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden und die offene Restschuld begleichen (3).
Die vorvertragliche Anzeigepflicht
Paragraf 491a BGB regelt die vorvertragliche Anzeigepflicht. Diese besagt, dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer bei einem „Verbraucherdarlehen“ im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung alle notwendigen Informationen und Belehrungen zum Kredit zur Verfügung stellen muss. Der Darlehensnehmer kann die Informationen auch einfordern, allerdings erst, wenn der Darlehensgeber zur Kreditvergabe bereit ist (4).
Artikel 241 des Ergänzungsgesetzes des BGB (EGBGB), definiert präziser, welche Informationen die Bank dem Kunden vor Antragsunterzeichnung zur Verfügung stellen muss. Dabei handelt es sich unter anderem um
- Den Namen und die Anschrift des Darlehensgebers,
- Die Art des Darlehens,
- Den effektiven Jahreszins,
- Den Nettodarlehensbetrag,
- Den Sollzinssatz,
- Die Vertragslaufzeit,
- Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen,
- Den Gesamtbetrag,
- Die Auszahlungsbedingungen,
- Alle sonstigen Kosten, insbesondere in Zusammenhang mit der Auszahlung oder der Verwendung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments, mit dem sowohl Zahlungsvorgänge als auch Abhebungen getätigt werden können, sowie die Bedingungen, unter denen die Kosten angepasst werden können,
- Den Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner etwaigen Anpassung sowie gegebenenfalls anfallende Verzugskosten,
- Einen Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender Zahlungen,
- Das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts,
- Das Recht des Darlehensnehmers, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen,
- Die sich aus § 491a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergebenden Rechte,
- Die sich aus § 29 Abs. 7 des Bundesdatenschutzgesetzes ergebenden Rechte. (5)
Die Preisangabenverordnung
Zwingender Bestandteil für jede Art von Werbung für einen Ratenkredit sind bestimmte Angaben gemäß der Preisangabenverordnung (§6a, PAngV). Ziel der PAngV ist es, Kosten, in diesem Fall Zinsen, vergleichbar zu machen (6). Der gebundene Sollzins ist faktisch der Nettozins. Fließen noch andere Kosten in den Kredit ein, müssen diese dem gebundenen Sollzins zugerechnet werden. Das Ergebnis ist der effektive Jahreszins.
Bis zum juristischen Verbot der Kreditabschlussgebühr veränderte diese die Abweichung der beiden Zinssätze erheblich. Heute hat nur noch die Tilgungsverrechnung Einfluss auf die Höhe des effektiven Jahreszinses. In der Regel erfolgt die Tilgungsverrechnung erst am 31.12. eines Jahres.
Die unterjährigen Raten des Kunden beinhalten zwar einen Tilgungsanteil, der aber noch nicht berücksichtigt wird. Faktisch zahlt der Kreditnehmer im Dezember den gleichen Zinsanteil auf die Restschuld, wie im Januar. Die Tilgungsverrechnung und damit die Reduzierung der Restschuld greift erst am Jahresende für das Folgejahr.
Zinsen für Verbraucherdarlehen bewegen sich in der Regel in einer Bandbreite. Die Höhe hängt meistens von der Bonität des Antragstellers ab, in einigen Fällen auch von der Darlehenslaufzeit. Die Preisangabenverordnung verlangt, dass die Bank in ihrer Werbung den Zinssatz angibt, den mindestens zwei Drittel der Kreditnehmer entrichten müssen, den sogenannten Zwei-Drittel-Zins.
Hier ein Beispiel für die Angaben nach Paragraf 6a PAngV:
Wie erfolgt die Antragstellung für einen Privatkredit?
Erfreulicherweise hat das Internet dazu beigetragen, die Monopole der Banken vor Ort zu brechen und den Markt transparenter zu machen. Darlehensnehmer müssen heute nicht mehr in eine Bank- oder Sparkassenfiliale gehen und sich den Zinssatz diktieren lassen.
Kreditvergleiche im Internet zeigen, welcher Anbieter welchen Zins und welche besonderen Vertragsbedingungen aufweist. Der Kreditvergabeprozess wurde durch die Digitalisierung industrialisiert. Dies gilt auch für die Banken und Sparkassen in der Fläche.
Ein Privatkredit ist kein beratungsintensives Produkt, eher vergleichsintensiv. Natürlich kann ein Kreditnehmer in eine Bankfiliale gehen und dort einen Kredit beantragen. Dass er dabei einen höheren Zinssatz bezahlt, als über einen Onlinevergleich, liegt fast auf der Hand. Selbst die Banken in der Fläche berechnen für einen online abgeschlossenen Kredit einen niedrigeren Zins, als für ein Darlehen, welches in einer Filiale ausgehandelt wird.
Ein Onlinekreditvergleich ist vor diesem Hintergrund die sinnvollere Lösung, als mehrere Banken aufzusuchen und sich in einem Verkaufsgespräch dem subtilen Druck der Mitarbeiter zur Unterschrift auszusetzen.
Die Bonitätsprüfung
Grundlage für jede Darlehensentscheidung ist die Selbstauskunft. Hier macht der Darlehensnehmer Angaben zur Person, zu den familiären Verhältnissen und zum Arbeitgeber. Er legt seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen, muss Informationen zu Einnahmen, Ausgaben und besonders zu anderweitigen finanziellen Verpflichtungen machen.
Die finanziellen Angaben werden durch Kontoauszüge und Gehaltsbescheinigungen, respektive Steuerbescheiden unterlegt. Die Bank führt parallel dazu eine Schufa-Anfrage durch.
Die Entscheidung, ob der Kredit genehmigt wird, und wenn ja, zu welchem Zinssatz, basiert auf einem bankinternen Scoring. In dieses Scoring fließen neben dem Schufa-Scoring und den finanziellen Daten auch die sogenannten sozio-ökonomischen Daten ein. Dazu zählen
- Postleitzahl oder detaillierte Anschrift
- Familienstand
- Arbeitgeber
- Branche
Eine Bank geht grundsätzlich davon aus, dass ein Kredit nicht ordnungsgemäß zurückgeführt wird. Anhand des Scorings ermittelt sie die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Fall eintritt. Die Postleitzahl oder Anschrift gibt darüber Auskunft, wie viele Darlehen in diesem Gebiet notleidend wurden. Der Antragsteller fällt faktisch unter eine Sippenhaft.
Dazu ein Beispiel: Ein Familienvater mit zwei kleinen Kindern, beschäftigt bei einem Start-up, Antialkoholiker, spielt noch nicht mal Lotto, bekommt ein schlechteres Scoring als ein alleine stehender, spielsüchtiger und alkoholabhängiger Beamter. Warum?
Ehepaare können geschieden werden, ein Risiko für die Darlehensrückführung. Kinder bedeuten in diesem Zusammenhang ein zusätzliches Unterhaltsrisiko. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Start-up in die Insolvenz geht, bedeutet eine potenzielle Arbeitslosigkeit. Ein Beamter ist unkündbar und als Single nicht scheidungsgefährdet. Andere Kriterien sind irrelevant oder kommen nicht zur Sprache.
Die Bonitätsbewertung bei verschiedenen Banken
Nun gewichten die Banken die sozio-ökonomischen Daten unterschiedlich. Es kann also sein, dass bei einem Vergleich der Anbieter und anschließender individuellen Darlehensanfragen der Anbieter an erster Stelle im Ranking plötzlich nicht mehr die günstigsten Konditionen bereithält, sonder eine Bank, die dahinter rangiert.
Es macht immer Sinn, Darlehensanfragen bei mehreren Banken vorzunehmen. Der Zeitaufwand im Rahmen eines Kreditvergleichs ist ausgesprochen übersichtlich, zahlt sich aber in barer Münze aus.
Auf der Grundlage der Selbstauskunft prüft die Bank die Kapitaldienstfähigkeit, sprich, ob die Differenz zwischen Einkommen und Ausgaben ausreicht, um die monatliche Rate zu tragen. Dazu muss der Darlehensnehmer in der Regel die Kontoauszüge der letzten ein bis drei Monate, je nach Bank, vorlegen.
Der industrialisierte Kreditprozess sieht in der Regel keine Prüfung von Sicherheiten vor. Dreh- und Angelpunkt ist die Gehaltsabtretung des Kreditnehmers. Vor diesem Hintergrund wird auch ersichtlich, weshalb viele Banken ungern Privatkredite an Selbstständige vergeben.
Kommen doch sonstige Sicherheiten ins Spiel, handelt es sich dabei in der Regel um Abtretungen von
- Spareinlagen
- Wertpapieren
- Lebens- oder Rentenversicherungen
- Kfz-Briefen
Die Bereitstellung einer Grundschuld fällt vergleichsweise aufwendig und teuer aus.
Der Kreditvertrag
Wer sich für die Auswahl eines Darlehens über einen Kreditvergleich entschieden hat, wird auch den nächsten Schritt gehen, und das Darlehen online beantragen. In den meisten Fällen erhält der Antragsteller sofort eine Kreditzusage und einen, bis zur endgültigen Bonitätsprüfung, vorläufigen Zinssatz genannt. Wer Spaßes halber einmal einen Kreditantrag online durchspielt, stellt fest, dass es die zeitsparendere und unkompliziertere Variante gegenüber dem Weg zur Bank ist.
Der Antragsteller kann sich die Unterlagen sofort ausdrucken, und erhält auch den Hinweis, welche Unterlagen er einreichen muss. Das BGB regelt im Paragraf 492, dass ein Verbraucherkreditvertrag nur in schriftlicher Form gültig ist, und welche Bestandteile erfüllt sein müssen (7).
Kreditinstitute müssen bei ihren Kunden eine Identitätsprüfung durchführen. Für eine Direktbank ein schwieriges Unterfangen. Die meisten Banken greifen auf das PostIdent-Verfahren zurück. Der Kunde legitimiert sich bei Rücksendung der Antragsunterlagen auf der Postfiliale.
Einige Institute ermöglichen das VideoIdent-Verfahren. Hier erfolgt die Legitimation im Rahmen eines Videochats zwischen Mitarbeiter und Kunde. Der Antragsteller kann die Unterlagen nun so in jeden Briefkasten stecken. Künftig wird auch dieser Schritt flächendeckend überflüssig und eine völlig papierlose Kreditbeantragung wird zum Standard werden.
Einige Institute sind so weit und bieten ihren Kunden sowohl das VideoIdent-Verfahren als auch die digitale Übermittlung der Unterlagen an. Damit entfällt der Weg auch zum Briefkasten, wenn dann noch die elektronische Unterschrift möglich ist. Entfällt diese, muss der Kunde zumindest nur noch den eigentlichen Antrag mit der Post versenden und kein Päckchen mit Kontoauszügen.
Was hat es mit der Restschuldversicherung auf sich?
Restschuldversicherungen bringen der vermittelnden Bank eine schöne Provision und verteuern den Kredit unnötig (8). Der Beitrag wird als einmalige Summe auf den Kredit aufgeschlagen und mitfinanziert. Die Kosten fließen jedoch nicht in den effektiven Jahreszins mit ein.
Wer seine Angehörigen für den Fall des Todes schützen möchte, ist mit einer Risikolebensversicherung mit fallender Todesfallleistung besser bedient. Die Deckungserweiterungen der Ratenübernahme im Fall von Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit sind so verklausuliert, dass sie kaum zum Tragen kommen.
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Kreditvergleich.net – Ratgeber zum Thema Dispokredit umschulden
(2) Kreditvergleich.net – Ratgeber zum Thema Ballonfinanzierung
(3) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
(4) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 491a Vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen
(5) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Artikel 241 EGBGB, § 3 Inhalt der vorvertraglichen Information bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen
(6) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Preisangabenverordnung (PAngV), § 6a Werbung für Verbraucherdarlehen
(7) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 492 Schriftform, Vertragsinhalt
(8) Kreditvergleich.net – Ratgeber zum Thema Restschuldversicherung
(9) Verbraucherzentrale Hamburg – Zwei Gerichtsurteile aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen: LG Berlin und OLG Hamm
(10) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Art 246a, Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen