Bank für Währungsverluste haftbar machen
Die Tücken einer Fremdwährungsfinanzierung wurden überdeutlich sichtbar als die Schweizer Notenbank die Bindung des Schweizer Franken an den Euro im Januar 2015 ohne Vorwarnung auflöste.
Anleger und Schuldner suchen nun gleichermaßen nach Wegen, ihre Banken für die entstandenen Währungsverluste haftbar zu machen. Dabei sind zwei grundlegende Fälle zu unterscheiden:
Währungsverluste für Anleger, die in geschlossene Immobilienfonds investiert haben
Geschlossene Immobilienfonds waren lange Jahre bei deutschen Anlegern beliebt – trotz hoher Weichkosten und langer Laufzeit. Diese Beliebtheit dürfte einen Dämpfer bekommen haben. Denn die Analysten von Scrope Ratings haben ermittelt, dass die Aufwertung des Schweizer Franken die bereits bestehenden Probleme vieler Immobilienfonds deutlich verschärft hat (1).
Laut Erhebung von Scope Ratings haben sich rund zehn Prozent der 600 untersuchten Fonds anteilig über Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken finanziert. Nachdem seit Januar 2015 der Kurs des Schweizer Franken gegenüber dem Euro spürbar gestiegen ist, kann es passieren, dass der Wert des Darlehens in Euro höher ist als der Beleihungswert der Immobilie.
Im Regelfall verlangt die finanzierende Bank in diesem Fall zusätzliche Sicherheiten. Diese können auch in den Liquiditätsüberschüssen oder der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft bestehen.
Unangenehmer Nebeneffekt für Anleger: so lange Liquiditätsüberschüsse und Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft an die Bank verpfändet sind, kann keine Ausschüttung erfolgen. Darüber hinaus kann es passieren, dass die Bank die Umwandlung des Darlehens von Schweizer Franken in Euro als Bedingung für eine Anschlussfinanzierung fordert.
Wenn Sie mehr zu den Themen Fremdwährungsdarlehen und Anschlussfinanzierugnen wissen wollen, empfehelen wir Ihnen gerne die verlinkten Ratgeber.
Wer Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds hat und bei deren Kauf von einer Bank beraten wurde, kann Schadenersatzansprüche gegen selbige geltend machen. Voraussetzung: es wurde nicht oder nur unzureichend auf das Wechselkursrisiko hingewiesen.
Unser Tipp: Sollten Sie Anteile an geschlossenen Immobilienfonds halten, die von der Aufwertung des Schweizer Frankens betroffen sind, können Sie Schadenersatzansprüche von einem Fachanwalt abklären lassen. Die Erstberatung, in der dieser Chancen und Risiken aufzeigt, kostet maximal 200 Euro – zuzüglich Mehrwertsteuer – und kann auch im Voraus erfragt werden.
Währungsverluste für Bauherren, die einen Kredit in Schweizer Franken abgeschlossen haben
Haben Sie als Bauherr einen Kredit in Schweizer Franken abgeschlossen, so können Sie unter Umständen den Vertrag widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
Unsere Redaktion hat einen ausführlichen Fachratgeber zum Thema Baufinanzierung widerrufen online gestellt .
Unser Tipp: Lassen Sie die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehens auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung überprüfen und schützen Sie sich so vor einem Währungsverlust aufgrund des teureren Schweizer Frankens.
Bei der Prüfung hilft Ihnen ein Fachanwalt wie der in unserem Ratgeber befragte Dr. Jochen Strohmeyer der Kanzlei mzs aus Düsseldorf (2). Auch die Verbraucherzentralen geben Schützenhilfe bei der Prüfung Ihres Kreditvertrages auf eventuelle Formfehler in der Widerrufsbelehrung.
Hinweis: Die Möglichkeit, einen laufenden Kreditvertrag bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch noch Jahre später zu widerrufen und die inzwischen deutlich niedrigeren Zinsen eines neuen Vertrages zu nutzen, gibt es natürlich auch bei Ratenkrediten. Wenn Sie einen Kredit ablösen wollen, hilft Ihnen unser Kreditvergleich beim Auffinden der günstigsten Angebote für Ihr neues Darlehen (3).
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Procontra-online.de – Die jüngste Aufwertung des Schweizer Franken verschärft Probleme vieler Immobilienfonds deutlich
(2) mzs Rechtsanwälte Düsseldorf – Zum Profil von Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer
(3) Kreditvergleich.net – Ratgeber zum Thema Kredit ablösen