Hilfen und Tipps in der Coronakrise
Die Coronakrise erfordert zahlreiche Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität von Unternehmen und Verbrauchern. Auf dieser Seite sind daher verschiedene Hilfen und Tipps zusammengetragen, um auf die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus reagieren zu können. Nachdem die Antragsfrist für viele Bundes- und Ländermittel abgelaufen ist, finden Sie hier beispielsweise weitere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung in Unternehmen. Was Privathaushalte und Studenten wissen müssen, erfahren Sie ebenfalls hier!
- Nach den finanziellen Hilfen von Bund und Ländern bieten sich für Unternehmen und Selbstständigen verschiedenste Möglichkeiten an, selbst für Liquidität zu sorgen. Ein Firmenkredit oder Factoring sind nur zwei Beispiele.
- Nutzen Sie unsere Corona-Checkliste zur Sicherung Ihres Geschäftsbetriebs!
- Unternehmen können sich mit Home-Office und Schichtarbeitssystemen vor Ansteckung der Mitarbeiter untereinander schützen.
- Unverschuldet in finanzielle Not geratene Verbraucher können Darlehensverträge bei ihrer Bank stunden, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden und zwischen dem 1. April 2020 und 31.03.2021 fällig werden würden. Außerdem haben viele Verbraucher bei zwischen 2010 und 2016 abgeschlossenen Fahrzeug- oder Immobilienfinazierungen laut EuGH Anspruch auf einen Widerrufsjoker.
- Verbraucher könnten jetzt von noch günstigeren Baufinanzierungen profitieren.
Liquidität im Unternehmen sichern
Mietkautionskonto
Eine Sache, bei der unnötig viel Liquidität des Unternehmens gebunden wird, ist ein Mietkautionskonto. Unternehmer sind häufig mit der Problematik belastet, dass die Mietkaution zum einen mehr als drei Kaltmieten bei Gewerbevermietung betragen kann, zum anderen durch die meist höhere Miete für größere Flächen richtig teuer wird. Das Mietkautionskonto bindet somit schnell einen fünfstelligen Betrag. Eine Alternative, um hier mehr Liquidität zu sichern, kann eine Mietkautionsbürgschaft sein.
Kreditvergleich.net empfiehlt folgende Anbieter für Mietkautionsbürgschaft:
Mietkautionsbürgschaft oder Mietkautionsversicherung schaffen finanziellen Freiraum
Veränderte Bedingungen, wie die Welt sie aufgrund einer Pandemie erlebt, machen auch verändertes Denken im Kleinen notwendig. Umsatzeinbußen sind dieser Tage aufgrund von Corona ein allgegenwärtiges Thema, die Liquidität leidet.
Einer der ersten Wege, kurzfristig Liquidität zu schaffen, ist der Tausch des Mietkautionskontos gegen eine Mietkautionsversicherung oder eine Mietbürgschaft. Diese sind zwar mit geringen laufenden Kosten verbunden, ermöglichen aber einen erneuten finanziellen Spielraum.
Die Mietkautionsbürgschaft
Bei der Mietkautionsbürgschaft handelt es sich um ein sogenanntes Mietaval. Die Bank räumt ihrem Kunden gegenüber die Zahlungsverpflichtung ein, für den Fall, dass aus dem Mietverhältnis offene Kosten bei dem Vermieter zurückbleiben. Das Aval gilt als eine Kreditvariante. Damit bedarf es der gleichen Bonitätsprüfung wie ein klassischer Kredit.
Mithilfe einer Mietkaution können mehrere Tausend Euro Liquidität freigesetzt werden. Der Nachteil des Avals liegt darin, dass es auf den gesamten möglichen Kreditrahmen des Unternehmens angerechnet wird und diesen für Betriebsmittelkredite folglich kürzt. Prüfen Sie über den nachstehenden Rechner, wie hoch die Ersparnis für Sie sein kann!
Mietkautionsrechner
growney
Mietkautionsdepot
- Kosten 1.Jahr
- 63,75 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 34,00 €
- Gesamtkosten
- 199,75 €
- Kosten 1.Jahr
- 150,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 150,00 €
- Gesamtkosten
- 750,00 €
plusForta GmbH
heysafe
- Kosten 1.Jahr
- 195,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 195,00 €
- Gesamtkosten
- 975,00 €
depositdirect Finance B.V.
depositdirect
- Kosten 1.Jahr
- 210,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 210,00 €
- Gesamtkosten
- 1.050,00 €
- Kosten 1.Jahr
- 235,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 235,00 €
- Gesamtkosten
- 1.175,00 €
- Kosten 1.Jahr
- 250,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 250,00 €
- Gesamtkosten
- 1.250,00 €
- Kosten 1.Jahr
- 350,00 €
- Kosten ab 2.Jahr
- 350,00 €
- Gesamtkosten
- 1.750,00 €
Die Mietkautionsversicherung
Hilfreicher, weil Kreditrahmen-neutral, ist die Mietkautionsversicherung. Im Grunde unterscheidet sie sich nicht von einer Mietkautionsbürgschaft. Der Versicherer bestätigt dem Vermieter, dass er für den Mieter eintritt, wenn dieser nach Beendigung des Mietverhältnisses noch Miet-, Umlagen- oder Renovierungsschulden hat.
Der Vermieter muss seine Ansprüche gegenüber der Gesellschaft nachweisen. Diese räumt ihrem Versicherungsnehmer dann eine Frist ein, die Forderungen zu begleichen. Kommt der Versicherungsnehmer dem nicht nach, leistet die Versicherung gegenüber dem Vermieter und nimmt den Mieter im Nachgang in den Regress.
Auch diese Variante ist zwar gegenüber dem Mietkautionskonto kostenpflichtig, schafft aber deutliche Liquiditätsvorteile. Bei einer Kautionshöhe von 8.000 Euro belaufen sich die Kosten pro Jahr auf durchschnittlich 450 Euro.
Factoring
Factoring bietet die einfachste und schnellste Möglichkeit, den Zeitraum zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang zu überbrücken. Es ist somit ein hilfreiches Mittel für die Liquiditätssicherung in Unternehmen.
Factoring in der einfachsten Variante bedeutet nichts anderes, als eine offene Rechnung gegen einen kleinen Abschlag an ein Factoringunternehmen zu verkaufen. Der Factorer überweist den Rechnungsbetrag sofort auf das Konto des Zahlungsempfängers und kassiert selbst den Rechnungsbetrag vom Zahlungspflichtigen.
Kreditvergleich.net empfiehlt folgende Anbieter für Factoring:
Die Wirtschaftslage droht aufgrund des Coronavirus nach unten zu rutschen. Einige Unternehmen spüren die Auswirkungen schon jetzt. Die Folge sind nicht nur Umsatzrückgänge, sondern auch schleppendere Zahlungen. Diese wiederum beeinträchtigen die Liquidität des Unternehmens. Mit Factoring lässt sich zumindest das Problem offener Rechnungen lösen.
Die Kosten dafür variieren von Anbieter zu Anbieter. Sie orientieren sich teilweise an den Volumina, die vorfinanziert werden sollen. Nutzer von Factoring sollten sich an Größenordnungen zwischen 0,5 Prozent und 2,0 Prozent orientieren.
Factoring war früher ein Mittel, um größere Geldbeträge vorzufinanzieren. Inzwischen haben aber auch einige Anbieter erkannt, dass dieses Thema für Kleinunternehmer und Soloselbstständige ebenfalls interessant ist. Factoring ist inzwischen auch für Beträge unter 100 Euro möglich.
Angenommen, ein kleines Unternehmen erwartet einen Rechnungseingang über 5.000 Euro. Da es Liquidität benötigt, muss es den Kontokorrentkredit in Anspruch nehmen. Dieser verzinst mit 8,0 Prozent pro Jahr. Der Schuldner lässt die gesetzliche Zahlungsfrist verstreichen, es folgt die erste und zweite Mahnung bis zur Begleichung der Rechnung. Bis zum Zahlungseingang vergehen zehn Wochen, die Zinsen für den Kontokorrentkredit belaufen sich auf 77,77 Euro.
Nutzt der Unternehmer dagegen Factoring, zahlt er bei einem Prozent Kosten einmalig 50 Euro. Das Geld steht in kürzester Zeit zur Verfügung. Das gesamte Mahnverfahren liegt bei dem Factoringunternehmen. Der Gläubiger spart damit auch noch Zeit.
Kontokorrentkredit
Als dritte Option, Liquidität zu schaffen, bleibt der Kontokorrentkredit. Dabei handelt es sich um einen Dispo für das Girokonto. Allerdings muss das Unternehmen damit rechnen, dass die Bank, im Gegensatz zum privaten Dispo, für den Kontokorrentkredit Sicherheiten wünscht.
Der Nachteil dieses Überziehungsdarlehens liegt in den vergleichsweise hohen Zinsen. Kontokorrentkredite sollten vor diesem Hintergrund nur für kurzfristige Liquiditätsschöpfung genutzt werden.
Verschiedene Finanzierungslösungen für Unternehmen finden Sie aus einer Hand bei Compeon, dem Finanzportal für den Mittelstand:
Policendarlehen und Policenverkauf
Insbeondere interessant für Solo-Selbstständige könnten die Themen Policendarlehen und Policenverkauf zur Liquiditätssicherung sein.
Beim Policendarlehen wird eine Lebensversicherung beliehen. Das heißt, dass die Lebensversicherung dem Besitzer samt Versicherungsschutz erhalten bleibt, aber einem Kredit als Sicherheit dient. Aus diesem Grund sind gute Kreditkonditionen möglich. Das Darlehen kann in der Regel maximal in der Höhe des Rückkaufswerts beliehen werden. Auf Kreditvergleich.net führen wir eine Anzahl geprüfter Anbieter im Vergleich, wie z.B. das Policendarlehen LV-Kredit.de der Volksbank Weschnitztal.
Hingegen bleibt beim Policenverkauf die Lebensversicherung nicht mehr im Besitz des Verkäufers. Sie wird an den Verkäufer übergeben, der Versicherungsschutz bleibt aber mitunter dennoch eine gewisse Zeit erhalten. Der Vorteil beim Verkauf gegenüber einer Kündigung der Lebensversicherung ist, dass Sie mehr Geld erhalten. Der ausgezahlte Betrag liegt im Gegensatz zur Kündigung über dem Rückkaufswert. Meist sind das drei bis fünf Prozent mehr, die zusätzlich auf Ihr Konto gehen. Ein Ankäufer mit langjähriger Erfahrung ist zum Beispiel die Winninger AG.
Weitere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung
Weitere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung in Unternehmen haben wir Ihnen in der folgenden Tabelle inklusive Kontakte zusammengefasst.
Maßnahmen zur Liquiditätssicherung in Unternehmen | ||
---|---|---|
Maßnahme | Erklärung | Kontakt |
Bank: Tilgungsaussetzung oder Erhöhung von Kreditlinien | Viele Banken ermöglichen Tilgungsaussetzungen für bis zu 6 Monate und schnelle Ausweitungen der Kreditlinien (bspw. Creditplus Bank beschließt 90 Tage Tilgungsaussetzung in der Händlereinkaufsfinanzierung) | Ihre Bank oder Sparkasse |
Beratungsförderung | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die bestehende Rahmenrichtlinie zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ um ein Modul für von der „Corona-Krise“ betroffene Unternehmen und Freiberufler im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt. Danach gelten folgende Fördermöglichkeiten für von der „Corona-Krise“ betroffene Unternehmen: Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen der „Corona-Krise“ leiden. Die betroffenen Unternehmen erhalten für einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung). |
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
Bürgschaft |
Unternehmen, die Bürgschaften für Kredite in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, sich an die Bürgschaftsbanken der Länder zu wenden.
|
Bürgschaftsbanken der Länder |
Export |
Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) über Bund. Dies wird flankiert durch gut ausgestattetes KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften. Bei etwaigem zusätzlichem Bedarf für Exportdeckung und Refinanzierung lässt sich Ermächtigungsrahmen schnell erhöhen.
|
KfW |
Förderung Homeoffice-Arbeitsplätze |
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Förderprogramm go-digital (Digitalisierte Geschäftsprozesse und IT-Sicherheit) erweitert. Zusätzlich wird ab sofort die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen im Zuge der Beratungsleistungen mit gefördert. Hierzu zählen der Aufbau sowie das Einrichten der zugehörigen Hardware. Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht, ist ebenfalls förderfähig. Gefördert werden Beratungsleistungen sowie bspw. auch die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf eine maximale Beratungsleistung von 33.000 Euro.
|
BMWi |
Grundsicherung |
Selbständige erhalten einen leichteren Zugang zur Grundsicherung. Damit sollen Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden – ebenso bspw. der Verbleib in der eigenen Wohnung. Antragstellerinnen und Antragsteller auf Grundsicherung müssen in den nächsten Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten.
|
Bundesagentur für Arbeit |
Länderspezifische Soforthilfen | ./. | Alle Infos in unseren Tabellen „Finanzielle Hilfen aller Bundesländer“ und „Finanzielle Leistungen und Ansprechpartner“ |
KfW-Kredite und andere Förderkredite |
Wesentliche KfW-Kreditprogramme: KfW-Sonderprogramm (855): KfW-Schnellkredit (ab 15.04.2020 beantragbar): |
Ihre Bank oder Sparkasse |
Kredite |
Der Staat ermöglicht weitere Kreditausreichungen durch erhöhte Bürgschaften. Eine erleichterte Darlehensgewährung wird über eine Haftungsübernahme des Staats für die neu ausgereichten Kredite der Hausbank ermöglicht. Entscheidungen sollen durch die Bürgschaftsbanken bei Beträgen bis 250.000 € innerhalb von drei Tagen getroffen werden. Einige Hausbanken bieten darüber hinaus Liquiditäts- oder Umschuldungsdarlehen an. Dürfen für laufenden Kapitaldienst verwendet werden, nicht aber für Umschuldungen. |
Antragstellung über Hausbank mehr Infos in unserer Tabelle „Finanzielle Leistungen und Ansprechpartner“ |
Kurzarbeitergeld |
Soll Betriebe finanziell entlasten und Personalabbau vermeiden; laut Bescheiden der Bundesagentur für Arbeit wird Kurzarbeitergeld allerdings nicht gezahlt, wenn Betriebsschließungsversicherung vorliegt – Die Erleichterungen sind bis zum 31.12.2020 (Update: bis zum 31.12.2021) befristet. |
Antrag über Agentur für Arbeit stellen, Tel.: 0800 / 4555520 weitere Infos auch über Ihren Steuerberater |
Quarantäne-Entschädigung | Selbstständige, die unter Quarantäne gestellt und deshalb nicht in der Lage sind ihrer üblichen Tätigkeit nachzukommen, können dank des Infektionsschutzgesetzes Entschädigungszahlungen erhalten. | Zuständiges Gesundheitsamt |
Sozialversicherungskassen: Ratenzahlung oder Stundung | Stellen die Belastungen eine besondere Härte gem. Sozialgesetzbuch, besteht Recht auf Schonregelung mit Ratenzahlung oder Stunden der Arbeitgeberbeiträge. Sozialbeiträge können nach Angaben der Sozialversicherungsträger auf Antrag des Arbeitgebers für März bis Mai 2020 bis zum 26. Juni 2020 einzeln bei den Krankenkassen gestundet werden. |
Antrag |
Steuererleichterungen | Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, auf Antrag Steuerschulden zu stunden bzw. Vorauszahlungen herabzusetzen. Wichtig: Es handelt sich dabei um Ertragssteuern und bspw. nicht um Umsatzsteuer. | Antrag beim zuständigen Finanzamt, weitere Infos in unserer Tabelle „Finanzielle Hilfen aller Bundesländer“ |
Wie erhalten Unternehmen finanzielle Hilfe?
Lassen wir die Lufthansa, die bereits Gespräche mit dem Bund führt, einmal außen vor. Für viele Mittelständler und Selbstständige kann die Frage nach finanzieller Hilfe in Form des Schutzschilds von existenzieller Bedeutung sein.
Die Ausführungen in der Mitteilung des Bundes machen deutlich, dass auch der Onlineshop-Betreiber, der italienische Keramik verkauft, geschützt sein soll, wenn die Lieferkette reißt und die Umsätze auf Null gehen. Gleiches gilt für den Souvenirverkäufer am Frankfurter Römerberg, dessen Umsätze um 90 Prozent eingebrochen sind (9).
Wichtig für die Betroffenen ist außerdem, schnellstmöglich Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter zu beantragen, sofern notwendig. Steuerstundungen zu beantragen bildet den nächsten Schritt. In der Mitteilung der Bundesregierung weist das Bundeswirtschaftsministerium auf die speziell eingerichtete Hotline 030-18 615 1515 hin, bei der sich Unternehmen informieren können.
Im Zusammenhang mit der Mitteilung des Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministers hat das Bundeswirtschaftsministerium einen umfassenden Katalog vorgelegt, der über Finanzierungshilfen informiert (10). Da die Ausführungen vollumfänglich und daher sehr umfassend sind, finden Sie diese direkt unter Punkt 10 unserer „Quellen und weiterführenden Links“ am Ende dieser Seite. Wir empfehlen die Lektüre dieser Ausführungen.
Hinsichtlich der Kredite zur Liquiditätssicherung sind die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und die Aufbaubanken der Länder erste Ansprechpartner.
Informationen vor Ort erhalten betroffene Unternehmen auch bei der lokalen Industrie- und Handelskammer ihrer Region.
An dieser Stelle eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung zu stellen, macht wenig Sinn. Betroffene Unternehmen sollten zunächst entsprechend der Situation, die geklärt werden muss,
- mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen, wenn Steuervorauszahlungen die Liquidität massiv gefährden.
- mit der Agentur für Arbeit in Bezug auf Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter sprechen.
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Corona-Checkliste für Unternehmen
Bisher haben wir in diesem Text verschiedene Maßnahmen aufgeführt, die Unternehmen während der Coronakrise zur Sicherung des Geschäftsbetriebs berücksichtigen sollten. Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Corona-Checkliste für Unternehmen zur Verfügung, damit Sie neben der Liquiditätssicherung und Steuerstundung an alle weiteren wichtigen Punkte denken.
Download Corona-Checkliste: Hier haben Sie die Möglichkeit, sich kostenfrei eine Corona-Checkliste herunterzuladen, um daraus ein Grobkonzept für das weitere Vorgehen in Ihrem Unternehmen abzuleiten.
Schutz in Unternehmen vor Ansteckung
Neben den klassischen Banken trifft das Virus aber noch eine andere Gruppe in ähnlichem Maße, nämlich die FinTechs. Dieses noch recht junge Segment der Finanzbranche zählt hauptsächlich immer noch viele Startups. Bekanntermaßen dauert es einige Jahre, bis Startups in die Gewinnzone rutschen. Das Thema Liquidität spielt bei diesen Firmen also eine wesentliche Rolle. Es ist daher anzunehmen, dass eine Rezession auch den Markt der FinTechs bereinigen wird.
Allerdings liegt ein Vorteil der FinTechs darin, dass sie schneller agieren und reagieren können, als Unternehmen der „old economy“. Ein Beispiel dafür zeigt der schnellere Umstieg von persönlichen Meetings zu Videokonferenzen, wie Ramin Niroumand, CEO des größten deutschen FinTechs Finleap, zur Frage der Auswirkungen von Corona auf die Branche ausführte (2).
Was mit Home-Office in der „new economy“ schon lange verbreitet ist, beschleunigt sich seit einigen Tagen auch andernorts. Unternehmen, die dem bislang kritisch gegenüberstanden, sehen darin jetzt die Chance, den Krankenstand in der Firma möglichst gering zu halten. Zumindest bei Berufsfeldern, für die sich Home-Office überhaupt anbietet, gab es also durch das Coronavirus auch einen Schritt in Richtung Modernität.
Infektionsschutzgesetz: Finanzielle Hilfe für Selbstständige
Wenig Berücksichtigung in der allgemeinen Diskussion um Stützung der Unternehmen findet bislang das Infektionsrisiko der Selbstständigen und Freiberufler. Eigentümer mittelständischer Unternehmen können bei eigener Viruserkrankung die Geschäftsleitung zumindest vor Ort delegieren. Erkrankte Selbstständige oder Geschäftsführer kleiner Unternehmen können nicht immer so flexibel handeln und sehen sich daher mitunter einem höheren Insolvenzrisiko gegenübergestellt.
Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) bietet daher insbesondere Soloselbstständigen den Rahmen für einen finanziellen Ausgleich bei eigener Erkrankung. Paragraf 56 sieht eine klare Regelung für eine Entschädigung in Geld vor (11).
Start-Ups in der Coronakrise
Die Bundesregierung hat sich bislang viele Gedanken zu finanziellen Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler gemacht. Doch eine Gruppe fiel bislang weitestgehend durchs Raster: Die der Gründer und Start-ups. Zwei Milliarden Euro sollen daher vom Bund für Betroffenen bereitgestellt werden. Doch wie wird sichergestellt, dass die Richtigen davon profitieren? Das gilt es vorerst noch zu klären.
Das Problem vieler junger Unternehmen ist, dass sie schon zu groß für staatliche Soforthilfen sind, sich gleichzeitig aber auch nicht für die Hilfskredite des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) eignen. In einer Umfrage des Bundesverbands Deutsche Startups gaben mehr als 80 Prozent der befragten Unternehmen an, dass ihre Existenz durch die Pandemie bedroht sei. Knapp 70 Prozent der Teilnehmer müssen sich sogar ernsthaft um den Fortbestand in den nächsten sechs Monaten sorgen. Dass Start-ups ganz besonders in Liquiditätskrisen, wie der aktuellen Coronakrise, leiden, bestätigt auch der Verbandspräsident des Bundesverbands Deutsche Startups, Christian Miele. Im Gegensatz zu Unternehmen, die schon länger am Markt bestehen, fehlen ihnen nämlich die jetzt so notwendigen Rücklagen. Viele Start-ups finanzieren sich darüber hinaus noch anders als ältere Unternehmen, was zur Folge hat, dass sie oft nicht kreditwürdig sind. Die Zukunft der jungen Unternehmen untersteht einer größeren Ungewissheit. Geld zu leihen, bedeutet für jeden Investor, ganz gleich ob Bank oder Unternehmensbeteiligung, ein hohes Risiko.
Da KfW-Kredite über die Hausbank abgewickelt werden, entfällt für viele Start-ups auch diese Option, denn nicht wenige haben noch keine Hausbank. Und von dem schon genannten WSF können nur große Unternehmen mit einer Bewertung von über 50 Millionen Euro profitieren.
Nachdem dem Fonds für Start-ups zgestimmt wurde, sind also die Details zur Verteilung zu klären. Denn es soll defintiv nicht das Ziel sein, neue Unternehmen am Markt mit geringen Zukunftschancen künstlich am Leben zu halten. Was hart klingt, ist nur fair: Nicht alle junge Unternehmen überlegen die Start-up-Phase. Auch muss sichergestellt sein, dass nicht diejenigen Gelder einstreichen, deren Existenz gar nicht davon abhängt.
Für eine faire Verteilung der finanziellen Mittel schlägt der Branchenverband daher ein sogenanntes Matching vor. Demnach solle der Staat nur die Start-ups bezuschussen, die gleichzeitig einen privaten Investor an ihrer Seite haben. Durch den Investor soll ein Mindestmaß an Zuversicht in Bezug auf den zukünftig Erfolg des Unternehmens sichergestellt sein. (23)
Möglichkeiten zur Leistungsverweigerung
Für Privatpersonen und Gewerbetreibende plant die Bundesregierung Möglichkeiten zur Leistungsverweigerung, die bis zum 30.09.2020 anwendbar sein sollen. Gegebenenfalls wird diese Frist noch verlängert. Davon betroffen wären Mietverträge, Leasingverträge, Dauerschuldverhältnisse und ähnliches (Update 03.12.2020: Für Kredite und Darlehen wurde die Frist durch die EBA bis zum 31.03.2021 verlängert. Demnach können Banken Ratenpausen genehmigen, ohne dass sie entsprechende Risikorückstellungen bilden müssen.). Dafür müssten allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Verträge wurden vor dem 8. März 2020 abgeschlossen
- Umstände sind auf die Ausbreitung der Infektionen mit dem Coronavirus zurückzuführen
- Leistungserbringung wäre unzumutbar
In diesem Zusammenhang sollen private und gewerbliche Mietverhältnisse einen Kündigungsschutz im Zeitraum 01.04.2020 bis 30.09.2020 bei Nichterfüllung der Mietzahlung erhalten.
Der Gesetzentwurf für das Darlehensrecht sieht außerdem vor: „Für Darlehensverträge, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden, gilt, dass Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. September 2020 fällig werden, mit Eintritt der Fälligkeit für die Dauer von sechs Monaten gestundet werden, wenn der Darlehensnehmer aufgrund der durch die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat, die dazu führen, dass ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist“.
Wichtig hierbei zu beachten: Es handelt sich bei den Maßnahmen lediglich um Stundungen der Zahlungen. Wird von einer Leistungsverweigerung Gebrauch gemacht, müssen die Zahlungen defintiv zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. (24)
Sozialschutz-Paket
Das Bundeskabinett hat am 23. März 2020 den Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) beschlossen. Der Entwurf wird durch die Koalitionsfraktionen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und soll am 29. März 2020 in Kraft treten. Mithilfe des Sozialschutz-Pakets wird eine vorübergehende Erleichterung des Zugangs in die Grundsicherungssysteme erzielt. Die Maßnahmen sollen insbesondere Familien mit geringem Einkommen und Selbstständigen ohne oder mit nur wenigen Angestellten zugute kommen. Folgende Punkte enthält der Entwurf unter anderem (17):
- Vorübergehende Anpassung der Bemessung des Kinderzuschlags
- Arbeitsrechtliche Ausnahmeregelungen beim Arbeitszeitgesetz, um öffensichtliche Sicherheit, Ordnung und Versorgung sicherzustellen
- Hinzuverdienstgrenze in der Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte wird gelockert
- Finanzielle Unterstützung für Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge
- Schnelle Zugänglichmachung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, um den Lebensunterhalt zu sichern
- Finanzielle Hilfe für ältere und zeitlich befristet oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen
- Vorübergehender Verzicht auf Anrechnung beim Kurzarbeitergeld von in systemrelevanten Bereichen Tätigen
- Zeitgrenzen für geringfügige Beschäftigung (z.B. Saisonarbeit) soll in Form der kurzfristigen Beschäftigung befristet auf eine Höchstdauer von fünf Monaten oder 115 Tagen ausgeweitet werden
- Erleichterung bei Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Rentenein – Personen, die mit ihrer Arbeitskraft Unterstützung leisten wollen, können statt wie bisher 6.300 Euro in 2020 44.590 Euro hinzuverdienen, ohne dass Altersrente gekürzt wird
- Die Möglichkeit der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger zur schriftlichen Abstimmung wird erweitert
- Aufnahme eines Entschädigungsanspruchs für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas zur Eindämmung der gegenwärtigen Pandemie in das Infektionsschutzgesetz
Banken helfen in Coronakrise
Wie lange sind die Banken in der Lage, zu erwartende Kreditausfälle bei bestehenden Darlehen zu verkraften? Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA ist für die Prüfung der Notfallpläne der Banken zuständig. Im Fokus steht auch die Fähigkeit der Kreditinstitute, das Geschäft geordnet weiterzuführen. Laut der Ratingagentur Moody’s ist eine Verschlechterung der Kreditqualität in den ersten Monaten der Virusepidemie zu erwarten. Die europäischen Banken können diese aber zunächst abfedern (1).
Trotz allem sind die Banken in Europa angehalten, betroffene Unternehmen und Selbstständige finanziell aktiv zu unterstützen. Italiens Banken beispielsweise räumten ihren gewerblichen Kreditnehmer zeitnah Zahlungsaufschübe von zwölf Monaten ein, um deren Liquidität weitestgehend sicherzustellen. Auch deutsche Banken zogen nach und sind angehalten, Firmen mit Krediten zu versorgen und die Option zur Tilgungsaussetzung anzubieten. Sollten Sie betroffen sein, erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank nach Hilfsmöglichkeiten.
Dazu hat die KfW am 18.03.2020 Banken und Sparkassen mit umfassenden Informationen zu einem volumenstarken Kredit-Notfallprogramm gegen die Folgen der Coronakrise versorgt. Im Gegensatz zum sonst üblichen Vorgehen sollen sich während der Krise Staats- und Hausbank das Ausfallrisiko nicht teilen, sondern die KfW übernahm bei eventuellen Ausfällen 80 Prozent der Verluste, mittlerweile sogar 90 Prozent. Zur Diskussion steht, ob es sogar auf 100 Prozent ausgeweitet werden soll. Für gewöhnlich handelt es sich bei den Programmen sonst um reine Investitionskredite. Betroffene können die Gelder ab sofort aber auch für Liquiditätszwecke verwenden, also als Betriebsmittel-Kredite. (12), (20)
Für die Notfallkredite sind bereits am ersten möglichen Tag der Antragstellung zahlreiche Anfragen bei der KfW und den Hausbanken eingegangen. Wie ein KfW-Sprecher mitteilte, sind bereits Anträge mit einem Gesamtvolumen von 1,985 Milliarden Euro gestellt worden. Etwa ein Drittel dieser Antragsteller erfüllt nach Angaben des Sprechers die Kriterien für das KfW-Programm. Die ersten Antragssteller können noch in der gleichen Woche mit einer Auszahlung rechnen. (15)
Damit den Banken die finanzielle Hilfe auch leichter fällt, senken das Bundesfinanzministerium, die Deutsche Bundesbank sowie die BaFin die Eigenkapital-Vorgaben für deutsche Banken um aggregiert ca. fünf Milliarden Euro. Möglich wird dies, indem vom 1. April 2020 an auf den sogenannten antizyklischen Kapitalpuffer verzichtet wird.
Am 19.03.2020 hat die EZB des Weiteren ein riesiges Anleihe-Kaufprogramm angekündigt, das sogenannte „Pandemic Emergency Purchase Programme“ (PEPP). Es soll 750 Mrd. Euro umfassen und bis Ende 2020 laufen. Gekauft werden nach wie vor Vermögenswerte für Unternehmens- und Staatsanleihen. (13) In der Nacht vom 25. zum 26. März wurde die dafür notwendige Streichung der selbstgesteckten Kaufobergrenze für Staatsanleihen beschlossen. Somit ist es nun möglich, auch mehr als ein Drittel der ausstehenden Anleihen eines Landes zu halten. Darüber hinaus sind ab sofort Käufe von Anleihen mit einer kurzen Laufzeit von 70 Tagen möglich, wohingegen die Laufzeit zuvor mindestens ein Jahr betragen musste. Alle Anleihekäufe in diesem Jahr erreichen somit zusammen mit bereits laufenden und schon geplanten Käufen von Staatsanleihen, Firmenanleihen und anderen Titeln ein Gesamtvolumen von 1,1 Billionen Euro. (18) Aufgrund der weiter andauernden Coronokrise plante die EZB im November 2020 weitere Lockerung der EZB-Geldpolitik, wozu auch eine Ausweitung des PEPP gehören soll. Mehr Anleihekäufe sollen also möglich sein. (38)
Das Coronavirus sorgt noch für weitere Überraschungen: Innerhalb nur weniger Tage haben die Volksbanken in Deutschland einen digitalen Sofort-Kredit auf den Weg gebracht, der zur Bewältigung des Kunden-Ansturms auf die KfW-Nothilfen beitragen soll. Am 27. März soll diese Lösung gelauncht werden. Wenn die Pläne aufgehen, kann jede zweite Volksbank ab KW 14 diesen Sofortkredit anbieten. Später sollen weitere Institute folgen. Der digitale Sofortkredit heißt „VR Smart Flexibel Förderkredit“ und funktioniert für Kreditanträge bis zu 100.000 Euro. Möglich war die schnelle Umsetzung nur, da es sich im Prinzip um ein bereits bestehendes Produkt handelt. Der ältere Unternehmenskredit namens „VR Smart Flexibel“ der Volksbanktochter VR Smart Finanz diente als Vorlage und wurde kurzerhand zu einem Förderkredit umgebaut. Aufgrund des automatisierten Antragsprozesses soll eine schnelle Auszahlung gewährleistet werden, die KfW wird dennoch zwischengeschaltet. (19)
Damit Banken künftig noch leichter Kredite an Bürger und Unternehmen vergeben können, hat die EU-Kommission am 28. April 2020 ein Bankenpaket vorgelegt. Es beinhaltet zum Beispiel den Vorschlag, bestimmte Regeln für Kreditinstitute vorübergehend zu lockern. Bei einer vollständigen Umsetzung des Paketentwurfs könnten somit bis zu 450 Milliarden Euro zusätzlicher Kredite vergeben werden. Kommissions-Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte dazu, dass die Bankenbranche viel dazu beitragen könne, die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus zu bewältigen. Die Banken benötigen dazu aber die Hilfe der EU, indem beispielsweise gemäß des Bankenpakets eine „Interpretation“ zu den EU-Regeln für Buchhaltung und Vorsorge sowie eine vorübergehende Ergänzung der EU-Bankenregeln vorgenommen wird. (33)
Exkurs: So viel verdienen Banken mit KfW-Schnellkrediten
Mit dem KfW-Sonderprogramm, das extra für Corona-betroffene Unternehmen bereitgestellt wurde, sollen über die jeweiligen Hausbanken schnellstmöglich so viele Unternehmen wie möglich gefördert werden. Allerdings ziehen die Hausbanken dabei nicht so stark mit, wie erhofft, denn es verbleibt immer noch ein Risiko bei ihnen: Bei einem Kreditausfall haften sie mit 10 bis 20 Prozent.
Aufgrund dieser Tatsache hat die KfW ein weiteres Kreditprogramm für die Coronakrise ermöglicht, sogenannte KfW-Schnellkredite. Sie sind seit dem 15. April über die Hausbanken beantragbar. Hiermit liegt nun das komplette Risiko bei der Förderbank. Als weiteren Anreiz erhalten die Hausbanken pro Kredit 1.000 Euro einmalige Bearbeitungsgebühr sowie 0,2 Prozent jährliche Marge auf die Kreditsumme. Im Gegenzug verpflichten sich die Banken lediglich dazu, im Falle eines Kreditausfalls möglichst viel der Kreditschuld für die KfW wieder einzutreiben. Aber auch dafür erhalten sie einen finanziellen Ausgleich, nämlich neun Prozent des Verwertungserlöses. (26)
Mit ein paar Annahmen möchten wir daher gern aufzeigen, was Banken an den KfW-Schnellkrediten verdienen können. Dazu erst noch einmal die wichtigsten Rahmendaten zu diesen Förderkrediten im Überblick (27):
- maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern bis einschließlich 50 Mitarbeitern
- maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit mehr 50 als Mitarbeitern
- maximal 10 Jahre Laufzeit
- geschätzte Zusagequote bei 90 Prozent (26)
Nun stellt sich die Frage, wie viele Unternehmen es denn überhaupt in Deutschland gibt, die für die KfW-Schnellkredite infrage kommen. Das Statistische Bundesamt stellt Zahlen bereit und definiert die Unternehmensgruppen folgendermaßen (28):
- Kleinstunternehmen: Bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz
- Kleine Unternehmen: Bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen
- Mittlere Unternehmen: Bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen
- Großunternehmen: Über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz
Für die folgenden Annahmen übernehmen wir der Einfachheit halber die Anzahl für „Kleine Unternehmen“ für die Kreditgruppe bis 500.000 Euro Förderdarlehen und für „Mittlere Unternehmen“ sowie „Großunternehmen“ für die Kreditgruppe bis 800.000 Euro.
Mit den Zahlen des Statistischen Bundesamts lassen sich für 2018 für die erste Kreditgruppe etwa 399.727 Unternehmen ermitteln und für die zweite Kreditgruppe etwa 93.127 Unternehmen (29).
Ferner gehen wir für unsere beispielhafte Rechnung davon aus, dass 50 Prozent aller deutschen Unternehmen eine Förderung erhalten. Denn nicht jedes Unternehmen wird einen Antrag stellen, darüber hinaus liegt die geschätzte Zusagequote bei unter 100 Prozent. Außerdem rechnen wir mit maximalen Förderzuschüssen, heißt, volle Darlehenshöhe bei voller Laufzeit. Somit ergeben sich folgende Erträge für die Banken, die sich an der Vergabe von KfW-Schnellkrediten beteiligen:
Kleine Unternehmen:
199.863 Unternehmen * (1.000 € Bearbeitungsentgeld + (500.000 € Darlehen * 0,2 % Marge * 10 Jahre Laufzeit))
= 2.198.493.000 €
Mittlere und Großunternehmen:
46.563 Unternehmen * (1.000 € Bearbeitungsentgeld + (800.000 € Darlehen * 0,2 % Marge * 10 Jahre Laufzeit))
= 791.571.000 €
Insgesamt ergeben sich bei dieser Annahme risikolose Erträge von 2.990.064.000 Euro, also knapp drei Milliarden Euro. Und hierbei ist noch nicht einmal der Verwertungserlös nach Kreditausfällen inbegriffen. Wenn das mal kein Anreiz ist.
Folgen und Hilfe für private Haushalte
Die Zukunft des Arbeitsmarktes und der privaten Haushalte ist abhängig von der Entwicklung der Wirtschaft. Kommt es zu einer Rezession und wenn ja, in welchem Umfang? Damit befände sich Deutschland in der Spirale, dass weniger Arbeitsplätze auch weniger Nachfrage und damit wiederum weniger Produktionsbedarf bedeuten. Es bleibt auch die Frage, wie sich das Coronavirus am Ende auf den Handelskrieg zwischen den USA und China auswirkt, ein Faktor, der völlig in Vergessenheit geraten scheint.
Am 26. März 2020 entschied der Deutsche Bundestag die Möglichkeit zur Stundung von Verbraucherdarlehen. Demnach können Verbaucher, die durch die Coronakrise unverschuldet in finanzielle Notlagen geraten sind und ihre Kredite nicht oder nur schwer bedienen können, diese bei ihrem Darlehensgeber stunden. Das gilt für Verträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden und zwischen dem 01. April und 30. Juni fällig werden würden. Betroffenen empfiehlt sich, schnellstmöglich den Kontakt zur ihrer Bank oder Sparkasse aufzusuchen. (18)
Unabhängig davon urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) über einen neuen Widerrufsjoker von Verbraucherdarlehen. Einer Prüfung zufolge sei die Widerrufsbeleherung vieler zwischen 2010 und 2016 abgeschlossenen Kreditverträge zu intransparent für Verbraucher. Dies bezieht sich auf Darlehensverträge für den Kauf einer Immobilie oder im Fahrzeugleasing. Hier haben sich Banken ofmals lediglich mit einem Verweis auf eine nationale Vorschrift beholfen. Das sei aber nicht ausreichend gewesen, denn dem Verbraucher müsse aus der Widerrufsbelehrung in eindeutiger Form hervorgehen, wie die Widerrufsfrist ermittelt wird. Betroffene Verbraucher haben nun somit wieder Anspruch auf einen Widerrufsjoker. (21)
Hilfspaket für Studierende
Nicht nur Unternehmen und Angestellte können finanziell unter der Coronakrise leiden, sondern auch Studierende. Daher hat sich die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek für finanzielle Unterstützung für Studenten eingesetzt und am 30. April 2020 angekündigt, „dass auch für Studierende, die durch Corona in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und keinen Anspruch auf BAföG haben, eine unbürokratische, bundeseinheitliche Lösung gefunden wird“. Die Maßnahmen umfassen 100 Millionen Euro, die vom Bund für die Studierendenwerke in Deutschland bereitgestellt werden.
Darüber hinaus soll ein zusätzliches Darlehens-Programm des Bundes aufgelegt werden. Ab dem 8. Mai 2020 sollen Studierende bei der KfW zinslose Kredite bis je 650 Euro online und unbürokratisch beantragen können. Ingesamt stehen dafür bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung.
Konkret haben all die Studenten Chance auf die Hilfen vom Bund, die nicht BAföG-förderfähig sind und keine anderen Förder-Einkünfte, wie beispielsweise aus einem Stipendium oder einer Erasmus-Förderung, erhalten. Auch Studenten ausländischer Herkunft finden Berücksichtigung.
Bisher hatten schon Studentenwerke einiger Städte eigene Lösungen in Rücksprache mit den jeweiligen Wirtschaftsministerien bereitgestellt. Beispielsweise wurden aus eigenen Mitteln unbürokratisch Darlehen und Zuschüsse an Studierende in Notsituationen ausgereicht. Nun gilt zu klären, wie die Mittel aus dem Hilfpaket unter den insgesamt 57 Studentenwerken in Deutschland aufgeteilt werden sollen. Auch beim BAföG und für Stipendien wurden bereits Änderungen für einen erleichterten Zugang vorgenommen. (34)
Kommt der Minuszins beim Baugeld?
Im Zusammenhang mit dem Coronavirus kommt in den Medien immer wieder das Thema Immobilienfinanzierung auf. Wird es bald Minuszinsen auf Baugeld geben? Fakt ist, dass sich die Entwicklung der Bauzinsen an der Entwicklung der Pfandbriefrendite orientiert, wie nachfolgende Statistik zeigt. Ein sinkender Trend ist auf beiden Seiten schon lange erkennbar und dürfte durch die Corona-Krise noch verstärkt werden.
Werte von
Im Spätsommer 2019 wäre das Eis fast gebrochen. Die Zinsen für Baugeld lagen knapp über der Nullprozent-Marke und das Umfeld für ein Durchbrechen war gegeben. Doch die Bankenwirtschaft konnte erfolgreich dagegenhalten.
Vor einer ähnlichen Situation steht Deutschland ein halbes Jahr später wieder. Die Refinanzierung durch Pfandbriefe bietet den Geldhäusern Minuszinsen. Allerdings dürfte die Risikobeurteilung der einzelnen Kredite virusbedingt etwas schlechter ausfallen, als noch vor einem Jahr.
Die EZB hat in ihrer letzten Sitzung nicht an der Zinsschraube gedreht, von dort kam also kein Impuls. Es bleibt zu warten, ob nicht die ein oder andere Bank im Konkurrenzkampf am Ende doch ausschert.
Autoren: Uwe Rabolt, Tina Reisewitz
Letztes Update am 03.12.2020
Quellen und weiterführende Links
(1) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-47
(2) Finanz-Szene – Corona-Krise: Finleap-CEO befürchtet Fintech-Sterben
(3) Spiegel – Italiens Regierung stemmt sich gegen den wirtschaftlichen Absturz
(4) BPP – Selbstständigkeit
(5) LN Online – Coronavirus: Firmen bereiten sich auf Wirtschaftskrise vor
(6) Euro FundResearch – Rekord-Tief: Coronavirus schickt Bauzinsen auf Talfahrt
(7) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-50
(8) Die Bundesregierung – Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
(9) Frankfurter Rundschau – Coronavirus: Viele Sorgen, wenig Umsatz für Geschäfte in Frankfurt
(10) BMWI – Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen
(11) Infektionsschutzgesetz (IfSG) – § 56 Entschädigung
(12) Finanz-Szene – 19/03/20: EZB, Finiata, Wirecard, Cum-Ex, Kreditech, MM Warburg
(13) EZB – ECB announces €750 billion Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP)
(14) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-56
(15) Reuters – Firmen rennen Banken die Bude ein – Hohe Nachfrage nach KfW-Krediten
(16) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020 – 58
(17) BMAS – Ein starker Sozialstaat in Zeiten der Krise – Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe zum Sozialschutz-Paket
(18) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-59
(19) Finanz-Szene – Geheimprojekt: DZ Bank baut Sofort-Kredit für KfW-Hilfen
(20) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020 – 60
(21) FAZ – Europäischer Gerichtshof bestätigt Widerruf von Darlehen
(22) BMWI – Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“
(23) Welt – So will der Staat verhindern, dass die falschen Start-ups scheitern
(24) ECOVIS – Corona-Pandemie: Aktuelle und vorgesehene Unterstützungsmaßnahmen
(25) Handelsblatt – Instrumente des Bundes: Finanzhilfen über den WSF
(26) Handelsblatt – EU gibt grünes Licht für KfW-Schnellkredit
(27) KfW – KfW-Schnellkredit 2020
(28) Statista – Anzahl der Unternehmen in Deutschland nach Unternehmensgröße* im Jahr 2017
(29) Statista – Anzahl der Unternehmen* in Deutschland von 2002 bis 2018
(30) AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. – Aktuelle Corona-Förderinformationen: Mit Links für die Antragstellung für jedes Bundesland
(31) Industrie Magazin – So sieht das Corona-Hilfspaket der EU aus
(32) BR24 – EU-Staaten beschließen Corona-Hilfspaket über 540 Milliarden Euro
(33) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020 – 80
(34) Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt – Pressemitteilung Nr. 37 / 2020 vom 30.04.2020
(35) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-90
(36) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-99
(37) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
(38) Börsen-Zeitung – Lagarde avisiert Lockerung Wirtschaftsweise warnen