Die Kraftfahrzeugsteuer – wozu sie dient und was sie kostet
Die Kraftfahrzeugsteuer gehört wohl zu den am meisten in der Politik diskutierten Steuern. Immer wieder kam der Vorschlag auf, sie abzuschaffen und als verbrauchsabhängige Steuer neu zu gestalten. Hintergrund war die Überlegung, dass derjenige, der mehr fährt, stärker belastet wird als ein Wenigfahrer.
Als eine Alternative stand im Raum, die Mineralölsteuer zu erhöhen. Mit Einführung der Pkw-Maut kommt dem Thema KFZ-Steuer wieder eine besondere Bedeutung hinsichtlich der finanziellen Belastung der Autofahrer zu.
Die Bandbreite der Steuersätze zeigt die unten aufgeführte Tabelle. Die erste KFZ-Steuer wurde in Hessen-Darmstadt bereist im Jahr 1899 in Form einer Luxussteuer auf motorbetriebene Fahrzeuge erhoben.
Seit dem Jahr 2009 handelt es sich um eine Bundessteuer und seit dem 1. Juli 2014 sind die Zollbehörden als Teil der Bundesfinanzverwaltung für die Erhebung zuständig.
Viele Autofahrer stellen sich die Frage, wofür die KFZ-Steuer verwendet wird, sprich, ob die Erhebung zweckgebunden erfolgt, oder das Geld in der großen Steuerkasse des Bundesfinanzministeriums landet.
Was passiert mit der KFZ-Steuer?
Der ADAC hat im Jahr 2013 einmal nachgerechnet. Wie die Autozeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 20.08.2013 schreibt, sollten die Steuereinnahmen aus KFZ-Nutzung, KFZ-Steuer und Mineralölsteuer, eigentlich in die Verkehrsinfrastruktur fließen – tun sie aber nicht.
Bis zum Stichtag 23.8.2013 flossen alle KFZ-gebundenen Einnahmen, also KFZ-Steuer und Mineralölsteuer, in den normalen Bundeshaushalt ein und finanzierten alles, nur nicht explizit den Straßenverkehr.
Die Rede ist von immerhin 53 Milliarden Euro, von denen nur 19 Milliarden Euro den Weg zurück in den Straßenbau fanden.
- Der Löwenanteil resultiert mit rund 40 Milliarden Euro aus den Einnahmen an den Zapfsäulen.
- Nur etwas über acht Milliarden Euro sind tatsächliche KFZ-Steuereinnahmen.
- Dazu kommen noch 4,5 Milliarden Euro aus der Lkw-Maut.
Nach der Reform der KFZ-Steuer im Jahr 2009 stellt sich natürlich die Frage, wie sich die Steuerlast für die Autofahrer entwickelt hat – ist sie gesunken oder ist sie gestiegen? Die nachfolgende Tabelle (Quelle: Bund der Steuerzahler) über die Steuereinnahmen in der Zeit von 2006 bis 2012 gibt dazu Auskunft:
Die genauen Zahlenwerte der Infografik:
Jahr | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € | 8.937 | 8.898 | 8.842 | 8.201 | 8.488 | 8.422 | 8.400 |
Grundsätzlich lässt sich anhand dieser Zahlen festhalten, dass es für die Autofahrer eine leichte Entlastung bei der KFZ-Steuer gab. Insgesamt mussten die Bundesbürger von 2006 bis 2012 immerhin 500 Millionen Euro weniger für diese steuerliche Belastung aufbringen.
Der sehr deutliche Abfall der Steuereinnahmen von 2008 auf 2009 kann mindestens zum Teil auf die Abwrackprämie oder Verschrottungsprämie zurückgeführt werden. Zwischen dem 14. Januar und dem 2. September 2009 belohnte der Staat den, der ein altes Auto gegen ein neues tauschte.
Immerhin wurden 2.500 Euro für jeden Autobesitzer für diese Optimierung zur Verfügung gestellt. Weitere Gründe für die Entwicklung der Steuereinnahmen liegen zwar nicht auf der Hand, werden aber auch nicht ausgeschlossen.
Da sich die KFZ Steuer seit 2009 an den Abgasemissionen orientiert, liegt es nahe, dass der Tausch von viele alten und dreckigen Systemen hin zu neuen Motoren und Abgasfiltern eine erhebliche CO2 Einsparung mit sich brachte. Damit einher geht dann in der Konsequenz auch eine reduzierte Steuereinnahme.
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Wie kann ich Kfz-Steuer sparen?
Bei älteren Fahrzeugen ist es häufig möglich, durch Nachrüstung in eine bessere Schadstoffklasse eingestuft zu werden. Vor allem bei Fahrzeugen der Euro-1-Norm gilt dies als empfehlenswert. Häufig kann die Euro-2- oder D3-Norm auf diese Weise erreicht werden.
Die Steuerersparnis kann so bedeutend sein, dass sich die Ausgaben schnell amortisieren. Kaltlaufregler für den Ottomotor oder der Austausch eines Katalysators können die Steuer erheblich senken.
Wie berechnet sich die Kfz-Steuer?
Die Kfz-Steuer hängt bei Krafträdern und Pkw von den folgenden Merkmalen ab (1):
- Hubraum, falls das Fahrzeug durch Hubkolbenmotoren angetrieben wird.
- Bei PKW zudem auch von Schadstoffemissionen und CO2-Ausstoß je gefahrenen Kilometer.
- Zeitpunkt der Erstzulassung. Für neuere Fahrzeuge gelten strengere Auflagen.
Für die Berechnung der Steuer werden also folgende Daten benötigt, die Sie im Fahrzeugschein finden können:
- Fahrzeugart: Im Fahrzeugschein unter B zu finden.
- CO2-Ausstoß: Unter 7 findet sich die Angabe in g/km.
- Motorart: Unter dem Punkt 3 im Fahrzeugschein.
- Hubraum: Diese Angabe ist im Fahrzeugschein unter 1 vermerkt.
- Anmeldezeitraum: nur relevant bei Fahrzeugen mit Saison-Kennzeichen.
Berechnung für Fahrzeuge, die nach 2009 zugelassen worden sind:
Der CO2-Ausstoß wird unabhängig von der Motorart besteuert und richtet sich auch nach dem Datum der Erstzulassung. Steuern werden nämlich erst nach einem bestimmten Freibetrag fällig:
- Erstzulassung vor 2012: 120 g/km
- Erstzulassung zwischen 2012-2014: 110 g/km
- Erstzulassung nach 2014: 95 g/km
Emissionen, die den Freibetrag übersteigen, werden mit 2 Euro veranschlagt.
Beispielrechnung für ein Fahrzeug, das 2012 zugelassen worden ist und über einen Emissionswert von 145 g/km verfügt:
145 g/km – 110 g/km (Freibetrag) = 35 g/km. Dies ergibt den Emissionswert, der versteuert werden muss. Mit 2 Euro multipliziert, ergibt sich eine Steuer von 70 Euro.
Die Steuer für den Hubraum hängt von der Motorart ab. Pro angefangene 100 ccm werden für einen Ottomotor 2 Euro, für einen Dieselmotor 9,50 Euro fällig. Das bedeutet, dass sich dieser Teil der Steuer für ein Diesel-Fahrzeug mit 1472 ccm folgendermaßen berechnen würde:
Die Kosten für den Dieselmotor von 9,50 Euro müssen mit 15 multipliziert werden, was 142,50 Euro ergibt. Gemeinsam würde sich also eine Kfz-Steuer von 212,50 Euro ergeben.
Der Online Rechner des Bundesfinanziminsteriums macht es sehr einfach, die persönliche Kfz-Steuer zu berechnen. Es sind lediglich vier Angaben nötig, die alle im Fahrzeugschein stehen und schon wird das Ergebnis präsentiert (2).
Kfz-Steuertabelle – wer muss die Kfz-Steuer bezahlen?
Die Kfz-Steuer wurde im Jahr 2009 umstrukturiert. Zuvor waren bei der Besteuerung lediglich Hubraum und Verbrennungsart entscheidend. Da diese Form nicht mehr zeitgemäß war und vor allem die ökologischen Konsequenzen vom Kraftstoffverbrauch und Emissionsausstoß völlig vernachlässigte, war eine Reform längst überfällig.
Die Kraftfahrzeugsteuer wird für das Halten von inländischen Fahrzeugen fällig. Auch ausländische Fahrzeuge werden besteuert, solange sich diese im Inland befinden. Die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen oder rote Kennzeichen wird ebenfalls besteuert.
Als Ausnahme gelten hier lediglich rote Kennzeichen für Prüfungsfahrten. Wer Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen ohne die vorgeschriebene Zulassung benutzt, muss dafür die Kraftfahrzeugsteuer ebenfalls entrichten.
Wenn Sie wissen möchten, wie hoch dieser Ausstoß bei Ihrem Auto ist, finden Sie die Zahl im Feld V.7 der Zulassungspapiere ihres Fahrzeugs. Der Schlüsselwert für die Emissionsklasse ist im Feld 14.1 hinterlegt, der Klartext für die nationale Emissionsklasse im Feld 14 im Teil 1 der Zulassungsbescheinigung.
Abgasnorm | Motor | Steuersatz | Steuersatz | Freigrenze bis zu der der CO2-Ausstoß unberücksichtigt bleibt |
---|---|---|---|---|
(je 100 cm³ Hubraum) bei Erstzulassung bis 30. Juni 2009 | bei Erstzulassung ab 1.Juli 2009 | (Datum der Erstzulassung) | ||
Euro 3 und besser | Otto | 6,75 € | 2,00 € je 100 cm³ | 1.Juli 2009 – 31. Dezember 2011: 120 g/km |
D3 und besser | Otto | 6,75 € | + CO2 Zuschlag (2,00 € je g/km oberhalb der Freigrenze) | 1. Januar2012 – 31. Dezember 2013: 110 g/km |
D3 und besser | Diesel | 15,44 € | 9,50 € je 100 cm³ | seit 1. Januar 2014: 95g/km |
+ CO2 Zuschlag (2,00 € je g/km oberhalb der Freigrenze) | ||||
Euro 2 | Otto | 7,36 € | ||
Diesel | 16,05 € | |||
Euro 1 | Otto | 15,13 € | ||
Diesel | 27,35 € | |||
nicht schadstoffarm | Otto | 21,07 € | ||
(Fahren bei Ozonalarm erlaubt) | Diesel | 33,29 € | ||
nicht schadstoffarm | Otto | 25,36 € | ||
(Fahren bei Ozonalarm verboten) | Diesel | 37,58 € | ||
übrige | Otto | 25,36 € | ||
Diesel | 37,58 € |
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Autor: Uwe Rabolt
Redaktion: Marc Opitz
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Kraftfahrzeugsteuergesetz, § 9 Steuersatz
(2) Bundesministerium der Finanzen – Kfz-Steuerrechner