Kredite für Arbeitslose
Die Arbeitslosigkeit stellt für viele Menschen einen harten Einschnitt im Leben dar – vor allem, wenn zuvor ein langes Beschäftigungsverhältnis bestand und ein gewisser Lebensstardard erarbeitet wurde. Finanzielle Belastungen und erwartete Ausgaben schmerzen vor dem Hintergrund des ausbleibenden Einkommens nun doppelt.
Ein Kredit wäre in solchen Situationen oftmals die Rettung, um die Löcher in der eigenen Haushaltskasse zu stopfen. Doch die Banken vergeben keine Kredite an Arbeitslose. Darüber hinaus befinden sich unter den wenigen Anbietern für Kredite für Arbeitslose viele schwarze Schafe.
Was also können Betroffene tun bei dringendem Geldbedarf und ohne einträglichem Job? Unser Ratgeber zeigt mögliche Wege aus der finanziellen Krise und verrät, von welchen Angeboten lieber die Finger gelassen werden sollten.
Arbeitslosengeld I und II
Um einen Kredit zu erhalten, ist ein regelmäßiges Einkommen Voraussetzung. Im Falle der Arbeitslosigkeit wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, auch wenn das deutsche Sozialgesetzbuch die Zahlung von Arbeitslosengeld vorsieht. Das Arbeitslosengeld zählt nicht als regelmäßige Einnahme, um einen Kredit zu bedienen. Wie hoch die Auszahlung der sozialen Unterstützung ist, richtet sich beispielsweise nach dem früheren Verdienst, der Dauer der Arbeitslosigkeit und danach, ob und wie lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde.
ALG I
Angestellte zahlen gesetzlich einen kleinen Teil des Einkommens in die Arbeitslosenversicherung ein, während Selbständige die Wahl haben, privat vorzusorgen. Wurde während der letzten zwei Jahre vor dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, besteht ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld I.
In diesem Falle beträgt die Bezugsdauer sechs Monate. Wurden mindestens 24 Monate in die Arbeitlosenversicherung eingezahlt, beträgt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld I zwölf Monate. Die Auszahlung des ALG I ist allerdings nur auf eine bestimmte Zeit begrenzt, die sich nach der persönlichen Situation des Betroffenen richtet. Beispielweise die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme, gefördert durch die Bundesagentur für Arbeit, kann diese Dauer verlängern.
Damit der Sturz in die Arbeitlosigkeit zumindest finanziell abgefedert wird, richtet sich die Höhe des Arbeitslosengelds I nach der Höhe des letzten Gehalts bzw. Lohns. Betroffene erhalten 60 Prozent des durchschnittlichen Netto-Monatseinkommens des letzten halben Jahres. Leben Kinder mit einem Kindergeldanspruch im Haushalt, liegt das ALG I bei 67 Prozent.
Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld
Die Anspruchsdauer ist abhängig davon, wie lange man in der um drei Jahre verlängerten Rahmenfrist, d.h. in den letzten fünf Jahren, bei der Bundesagentur für Arbeit versicherungspflichtig war. Eine verlängerte Rahmenfrist bedeutet, dass die übliche Rahmenfrist von zwei Jahren (Regelungen siehe § 142 SGB III) auf bis zu fünf Jahre verlängert werden kann, wenn ein Rehabilitationsträger Übergangsgeld zahlt. Gerechnet wird ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung. Ein Rehabilitationsträger ist eine Institution, die Maßnahmen zur beruflichen, sozialen und medizinischen Rehabilitation durchführt. Ein Übergangsgeld zahlen die gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen, aber auch das Arbeitsamt.
Anspruchsdauer:
Dauer eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses von insg. mind. … Monaten* | nach Vollendung des … Lebensjahres | … Monate/ Kalendertage |
---|---|---|
12 | (alle Altersgruppen) | 6/180 |
16 | (alle Altersgruppen) | 8/240 |
20 | (alle Altersgruppen) | 10/300 |
24 | (alle Altersgruppen) | 12/360 |
30 | 50* | 15/450 |
36 | 55* | 18/540 |
48 | 58* | 24/720 |
Beispiel zur Erklärung: Innerhalb der verlängerten Rahmenfrist (zwei bis max. fünf Jahre) wurden 16 Monate gearbeitet. Es besteht ein Anspruch auf acht Monate Arbeitslosengeld.
* Innerhalb der Rahmenfrist. Es wird aber nicht weiter zurückgerechnet als bis zur Entstehung eines früheren Arbeitslosengeldanspruchs.
** Wenn Sie bei Beginn Ihres Arbeitslosengeldanspruchs bald eines dieser Lebensjahre vollenden, empfiehlt es sich, dass Sie sich von Ihrer Agentur für Arbeit über Ihren Anspruch beraten lassen. Dies muss unbedingt vor der Bewilligung Ihres Arbeitslosengeldes sein.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2017
ALG II
Gelingt es nicht in der Zeit, in der das Arbeitslosengeld I bezogen wird, einen neuen Job zu finden, müssen Betroffene nach der Bezugsdauer für ALG I mit dem Arbeitlosengeld II auskommen – besser bekannt unter dem Namen Hartz IV. Dieses Geld dient lediglich dazu, den Leistungsempfängern ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Für eine erwachsene alleinstehende Person beträgt der ALG II-Satz derzeit 409 Euro monatlich. Zusätzlich werden dem Betroffenen eine dem Bedarf angemessene Wohnung und die Heizkosten bezahlt. Dennoch ist klar, dass von diesem Einkommen neben den notwendigen Ausgaben für Nahrung, Kleidung und Strom nur schwerlich noch eine Rate zur Begleichung eines Kredits bezahlt werden kann.
Die Höhe der Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts ab dem 01.01.2017
Der Regelbedarf deckt laufende und in unregelmäßigen bzw. in großen Abständen anfallende Bedarfe pauschal ab (z. B. Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens etc.).
Erwachsene | Kinder |
---|---|
409 € Alleinstehende, Alleinerziehende, Volljährige mit minderjährigen Partnern |
311 € Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14–17 Jahre), minderjährige Partner (14–17 Jahre) |
368 € Leistungsberechtigter Partner in einer Bedarfsgemeinschaft* |
291 € Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6–13 Jahre) |
327 € Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebens jahres (18–24 Jahre), Personen unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18–24 Jahre) |
237 € Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0–5 Jahre) |
*gemeinsamer Haushalt zweier Personen, wobei nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (nach § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2017
Schwierigkeiten bei der Kreditsuche
Es gibt viele Gründe, auch als Arbeitsloser ungeplant hohen finanziellen Bedarf zu haben. So können jederzeit gleichermaßen notwendige wie teure Reparaturen an den eigenen vier Wänden oder am fahrbaren Untersatz anstehen. Oder das Kind ist aus den alten Klamotten gewachsen und benötigt dringend neue. Vielleicht ist auch eine Weiterbildung notwendig, die nicht von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden kann, um die künftigen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Wenn das Ersparte für solche Situationen nicht ausreicht, wird typischerweise ein Kredit benötigt. Doch es sollte sich darauf eingestellt werden, dass die Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. Schließlich wollen die Kreditgeber Gewissheit, dass der Kredit zurückgezahlt werden kann. Ohne regelmäßiges Gehalt fehlen ihnen die Sicherheiten als Grundlage zur Kreditbereitstellung.
Wie viele deutsche Bürger Probleme bei der Kreditaufnahme aufgrund eines fehlenden regelmäßigen Einkommens haben, verdeutlicht die nachstehende Statistik. Sie zeigt den prozentualen Bevölkerungsanteil aller Leistungsberechtigten nach SGB II in Deutschland 2015 im Verhältnis zum Alter. Dabei ist der blaugefärbte Anteil zu vernachlässigen, denn er bildet Kinder und Jugendliche ab. Ein Beispiel soll die anderen Einfärbungen erklären: 8,9 Prozent der männlichen, 30-jährigen deutschen Bevölkerung war im Jahr 2015 leistungsberechtigt. Davon waren
- 4,8 Prozent arbeitslos (rot)
- 2,8 Prozent nicht arbeitslos, aber arbeitssuchend (grün)
- 1,3 Prozent nicht erwerbsfähig oder hatten einen anderen Status (lila).
Zeitauswahl: Dezember 2015, Region Deutschland
Leistungsberechtigte nach SGB II sind Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
-
erwerbsfähig sind,
-
hilfebedürftig sind und
-
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
Weitere Angaben sind unter § 7 SGB II definiert.
Trotz aller Schwierigkeiten sollten die Finger von sogenannten „Payday Loans“ und „Expresskrediten“ gelassen werden. Mit diesen können kleinere Beträge für einen oder zwei Monate geliehen werden. Jedoch liegen nicht nur die Zinsen weit über Marktdurchschnitt, sondern es werden für eigentlich selbstverständliche Leistungen hohe Gebühren verlangt. Die Gefahr ist groß, schnell in einer Schuldenspirale zu landen und dieser nicht mehr zu entkommen.
Mitantragsteller, Bürgschaften und Sicherheiten
Da ein regelmäßiger Lohn- oder Gehaltseingang als Kreditsicherheit weggefallen ist und das Arbeitslosengeld nicht als pfändbares Einkommen zählt, müssen die Sicherheiten auf anderen Wegen hinterlegen werden. Als mögliche Sicherheit könnte eine Lebensversicherung dienen, die mittels eines Policendarlehens beliehen wird. Der Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung dient dem Darlehensgeber als Sicherheit, weswegen auf eine SCHUFA-Abfrage und Bonitätsprüfung in vielen Fällen verzichtet werden kann.
Mehr zum Thema „Lebensversicherung beleihen“ und die besten Angebote gibt es in unserem Vergleich der Anbieter von Policendarlehen.
Wenn keine Lebensversicherung oder (eine) vergleichbar(e) Sicherheit(en) hinterlegt werden kann, wird in der Regel ein Bürge oder Mitantragsteller benötigt, um einen Kredit zu erhalten. Wichtig: Dieser muss über ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen verfügen, um die Fortzahlung der Kreditraten zu garantieren. Darüber hinaus fallen bei den meisten Banken weitere, strenge Voraussetzungen an, zum Beispiel:
- ein unbefristeter Arbeitsvertrag des Mitantragstellers
- der Mitantragsteller muss die Probezeit erfolgreich bestanden haben
- gegen den Mitantragsteller darf kein Inkasso-Verfahren laufen
- das monatliche Nettoeinkommen des Mitantragstellers darf eine Mindestgrenze nicht unterschreiten
Ein Bürge oder Mitantragsteller, der ebenfalls arbeitslos ist, steigert die Chancen nicht, einen Kredit zu erhalten. Bürgt jedoch jemand mit ausgezeichneter Bonität oder kann ein Mitantragsteller mit hohem Einkommen gewonnen werden, stehen die Chancen gut, einen Kredit von der Bank zu erhalten.
Bevor also auf eigene Faust versucht wird, einen Kredit zu bekommen und man dabei eventuell an unseriöse Anbieter gerät, sollten zunächst Familie oder Freunde nach einer Bürgschaft oder einem Mitantrag gefragt werden. Dann gewähren auch seriöse Kreditbanken ein Darlehen zu annehmbaren Konditionen.
Überzeugungskraft statt Einkommensnachweis: P2P-Kredite für Arbeitslose
Anders als bei den Banken und ihren strengen Regularien sieht es bei sogenannten P2P-Krediten (Kredite von Privat für Privat) aus.
Hier trifft kein System die Kreditentscheidung, sondern private Anleger. So können Arbeitslose ihren Kreditwunsch auf den P2P-Plattformen öffentlich machen. Der Kreditsuchende erklärt, was mit dem Kredit finanziert werden und wie die Summe zurückgezahlt werden soll. Die Anleger können dann in das Kreditprojekt investieren. Erst wenn die vollständige Kreditsumme zusammengekommen ist, wird der Betrag ausgezahlt. Die Anleger erhalten eine Rendite in Form von Zinsen.
Der Vorteil: Die eigene Situation und der Kreditwunsch wird echten Menschen vorgestellt. Anstatt bloß nach der aktuellen finanziellen Situation bewertet zu werden, besteht die Chance, die privaten Anleger auch emotional vom Kreditprojekt zu überzeugen.
Kredite von Privat für Privat: Mehr zu P2P-Krediten sowie einen Vergleich der Anbieter und der aktuellen Konditionen ist hier zusammengefasst.
Der Nachteil: Bevor der Kreditwunsch auf der P2P-Plattform geteilt werden kann, wird die eigene Bonität geprüft und es erfolgt eine Einteilung in eine Risikoklasse. Als Arbeitsloser mit geringem Einkommen wird ein hohes Ausfallrisiko bewertet. Dies schlägt sich in den Zinsen nieder, die deutlich höher als bei handelsüblichen Krediten ausfallen werden.
Außerdem ist die eigene Risikoklasse für alle Anleger sichtbar. Ob trotzdem in den Kreditwunsch investiert wird, hängt also allein vom Mitgefühl und Gottvertrauen der privaten Anleger ab. Kommt die gewünschte Kreditsumme nicht zusammen, platzt der Traum vom Kredit.
Kredite und Leistungen vom Arbeitsamt
In besonderen, dringenden Fällen kann ein Kredit über die Bundesagentur für Arbeit aufgenommen werden. Die Voraussetzungen dafür sind im Sozialgesetzbuch II festgeschrieben. Beispielsweise können Arbeitslose Chancen auf solch einen Kredit haben, die sich verselbständigen möchten und für diesen Zweck eine erste Finanzierungshilfe benötigen. Auch Leistungsempfänger einer Grundsicherung haben Anspruch auf ein Darlehen, die beispielsweise Reparaturen am selbst bewohnten Haus bewerkstelligen müssen.
Unsicherheiten über die Möglichkeit einer Kreditaufnahme über das Arbeitsamt klären Blicke auf verschiedene Stellen im SGB II. Für die eben genannten Beispiele helfen zum Beispiel die Paragraphen 22 (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) und 24 (Abweichende Erbringung von Leistungen) weiter.
Hat man Chance auf ein solches Darlehen, wird von sehr fairen Konditionen profitiert. Auf Zinszahlungen verzichtet die Bundesagentur für Arbeit und die monatlichen Raten werden an die Zahlungsfähigkeit des Arbeitslosen angepasst.
Neben der finanziellen Unterstützung in Form eines Kredites besteht auch die Möglichkeit weiterer Hilfen von der Bundesagentur für Arbeit, die der Paragraph 24 SGB II vorschreibt, zum Beispiel:
-
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
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Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
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Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
Fazit
Es ist durchaus möglich, auch als Arbeitsloser einen Kredit zu erhalten. Einige Wege stehen dafür offen. Doch nicht jeder ist empfehlenswert. Auf manchen Wegen tummeln sich unseriöse Anbieter, auf anderen muss mit hohen Zinsen gelebt werden, wenn ein Kredit zwingend abgeschlossen werden soll.
Klar ist: Große Sprünge sind als Arbeitsloser nicht drin. Je höher der Kreditbetrag, desto höher auch die Zinsbelastung und die Gefahr, in einer Kostenfalle zu landen. Finanziert werden sollte nur, was wirklich finanziert werden muss! Nachfolgend tragen wir noch einmal unsere Hinweise zusammen, die auf der Suche nach einem Kredit für Arbeitslose beachtet werden sollten.
- Alternativen prüfen: Den Kredit nur aufnehmen, wenn es nicht anders geht
- Kreditbedarf festlegen – je weniger, desto besser
- Familie und Freunde ins Boot holen: Mit Bürgen und Mitantragstellern steigen die Chancen auf einen Kredit und günstige Konditionen
- Sicherheiten nutzen: Mit der Beleihung der Lebensversicherung kann der Geldbedarf auch ohne Bonitätsprüfung gedeckt werden
- Hohe Beträge und lange Laufzeiten wählen: Das Ende der Arbeitslosigkeit ist meist ungewiss (Schuldenfalle droht!)
- Auf eigene Faust agieren: Lieber Freunde und Familie fragen und sich von der Hausbank beraten lassen
- Payday Loans: Stattdessen seriöse, preiswerter Alternativen nutzen
- Günstige Lockangebote: Zinsen für Kredite für Arbeitslose können aufgrund des Ausfallrisikos nicht niedrig sein
- Kostenpflichtige und verbindliche Angebote: Seriöse Anbieter erstellen kostenfreie und unverbindliche Angebote
Brauchen Arbeitslose wirklich einen Kredit?
Ein klares: Kommt drauf an! Natürlich sollten Betroffene ihre Ansprüche an Luxus zurückschreiben. Eine neue, schicke Uhr während der Arbeitslosigkeit zu finanzieren, geht völlig am Bedarf vorbei und verbietet sich daher. Dennoch sind Arbeitslose nicht vor unerwarteten Ausgaben wie beispielsweise fälligen Reparaturen geschützt. Reicht das Ersparte nicht aus, hilft nur noch Unterstützung in Form von Fremdkapital.
Das Gleiche gilt für Weiterbildungsmaßnahmen, die nicht vom Arbeitsamt bezahlt werden, die für die berufliche Zukunft aber von entscheidender Bedeutung sind. Leben Kinder im Haushalt, steigen die monatlichen Kosten beträchtlich – Kindergeld und Sozialhilfe können das oft nicht vollständig auffangen. Also ja, auch Arbeitslose benötigen unter Umständen wirklich einen Kredit.
Da Banken Arbeitslose von der Kreditvergabe ausschließen, sollten zunächst alle Alternativen geprüft werden. Können Vertraute Hilfe anbieten? Welche finanziellen Sicherheiten können eingesetzt werden? Finden sich Kreditgeber im P2P-Geschäft? Findet sich keine derartige Lösung, sollte der Kreditmarkt kritisch betrachtet werden. Seriöse Anbieter müssen herausgefiltert und der Kreditbedarf sollte so knapp wie möglich kalkuliert werden. Je schneller alle Verbindlichkeiten wieder abbezahlt sind, umso besser.
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz – Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende
(2) Bundesagentur für Arbeit – Merkblatt 1 – Merkblatt für Arbeitslose – Ihre Rechte, Ihre Pflichten