Kreditversicherung
Eine Kreditversicherung (auch „Delkredere-Versicherung“ genannt) springt dann ein, wenn ein Kunde seine Rechnungen nicht mehr begleicht. Der Forderungsausfall wird dann schnell und unbürokratisch entschädigt, Ertragseinbrüche und Liquiditätsengpässe werden vermieden.
In einer Kreditversicherung enthalten sind Lieferantenforderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen. Der Vertragsinhalt wird individuell vereinbart, angepasst an die Strukturen, Risiken und Absicherungswünsche des zu versichernden Unternehmens.
Der Schwerpunkt von Kreditversicherern liegt darin, die Zahlungsfähigkeit der bestehenden und neuen Kunden intensiv zu überwachen, um Kunden rechtzeitig vor einem möglichen Zahlungsausfall zu warnen und ggf. vor einer Folgeinsolvenz und dem damit verbundenen Ruin zu schützen.
Kredit für Selbstständige und Firmen
Neben der Schadenverhütung steht aber auch die Schadenminderung im Vordergrund. Diese erfolgt durch entsprechende Hinweise und Beratung zu den Leistungen des Kreditversicherers.
Die Kreditversicherung hält dem Unternehmen den Rücken frei, damit dieses sich auf seine ureigenste Aufgabe konzentrieren kann, nämlich die Erbringung von Leistungen, die durch Qualität und Professionalität überzeugen und dem Kunden zufriedenstellende Erträge bringen.
Gerade mittelständische Unternehmen scheuen allerdings den Abschluss einer solchen Kreditversicherung wegen der zusätzlichen Kostenbelastung. Firmen, die keine Kreditversicherung abgeschlossen haben, müssen ihr Ausfallrisiko selbst kompensieren.
Alternativen zur Kreditversicherung
Der Eigentumsvorbehalt bietet dafür nur einen geringen Schutz und ist zudem im Ausland meist nur schwer durchsetzbar. Nachfolgend sind Alternativen zur Kreditversicherung aufgelistet und erörtert:
Vorkasse
Unternehmen, die ihre Kunden zur Vorkasse bitten, erhalten zwar sofortige Liquidität mit maximaler Sicherheit, allerdings kommt diese Vorgehensweise bei den Kunden nicht immer gut an. Die Gefahr ist somit sehr groß, dass sich Kunden neue Bezugsquellen suchen.
Einzugsermächtigung
Die Einzugsermächtigung sollte nur bei langfristigen Geschäftsverbindungen eingesetzt werden. Die Kosten sind zwar gering, allerdings kann die Abbuchung vom Kunden rückgängig gemacht werden.
Bürgschaft
Bei umfangreicheren Aufträgen ist es sinnvoll, zur Sicherheit auf eine Bürgschaft der Hausbank des Kunden zu drängen (1). Allerdings ist das mit einem großen Aufwand verbunden, zusätzlich muss die Sicherheit und Bonität des Bürgen überprüft werden.
Factoring
Schnelle Liquidität bei geringem Aufwand bietet das Factoring. Unternehmen können ihre Außenstände an einen Factoring-Dienstleister verkaufen und erhalten sofort zwischen 80 und 90 Prozent des Rechnungsbetrages. Um die Eintreibung der Rechnungen muss sich der dann natürlich Factoring-Dienstleister selbst kümmern.
Allerdings sind auch diese bei der Auswahl kritischer geworden. Bei Rechnungen aus Problembranchen oder von Kunden mit schlechter Bonität muss das Unternehmen damit rechnen, dass es schlechtere Konditionen bekommt bzw. es erst gar nicht zum Ankauf kommt.
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Kreditvergleich.net – Zum Ratgeber über Bürgschaften