Liquiditätshilfen für Unternehmen in der Coronakrise
Was als vermeintliche neue Grippe im fernen China begann, legte ein viertel Jahr später große Teile der Weltwirtschaft lahm und hatte die Rezession zur Folge. Börsen befinden sich auf allen Kontinenten auf einer Talfahrt. Aus einer Lungenkrankheit wuchs eine weltweite Wirtschaftskrise heran. Nach der ersten Lockdown-Phase im Frühjahr 2020 folgte der Lockdown light ab Herbst. Unternehmen, von großen Firmen bis zu Solo-Selbstständigen, stellen sich die Frage, wie Dienstausfälle kompensiert werden können. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen die Bundesrepublik Deutschland zum wirtschaftlichen Schutz gegen das Coronavirus ergreift und wie Sie für Ihr Unternehmen finanzielle Hilfe erhalten können.
- Steuererleichterungen für Unternehmen sind über die Finanzämter und Kredithilfen der KfW über Ihre Hausbank beantragbar.
- Maßnahmen zur Steuererleichterung werden zum Teil von den Bundesländern individuell entschieden und sind über das jeweilige Finanzamt zu beantragen.
- Neben dem Bund sorgen auch die Länder für Finanzhilfen.
- Auch Solo-Selbstständige und Freiberufler haben Anspruch auf bestimmte Mittel.
- Regelungen für Kurzarbeitergeld wurden deutlich vereinfacht und später verlängert.
- Seit dem 10. Juli 2020 stehen Überbrückungshilfen von Bund und Ländern in einem Gesamtvolumen von knapp 25 Milliarden Euro für KMU, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen bereit, um Umsatzrückgänge abzumildern. Eine zweite Phase gilt für Überbrückungshilfen von September bis Dezember 2020 (Antragsbeginn: 21. Oktober 2020).
Finanzhilfen von Bund und Ländern
Am 15. März 2020 stellten Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) den „Schutzschild“ vor. Im Vorfeld war bereits die Rede davon, dass der Bund in dieser Situation „nicht kleckern, sondern klotzen“ müsse und die finanziellen Mittel vorhanden seien.
Was darunter zu verstehen ist, erläuterten die beiden Minister. Zunächst waren Gelder in Höhe von 500 Milliarden Euro geplant, die aber bei Bedarf unbegrenzt nach oben ausgeweitet werden können. Mittlerweile wurde der Schutzschild schon auf 600 Milliarden Euro angehoben (16).
Der Schutzschild umfasst vier Positionen (8):
- Flexiblere Handhabung des Kurzarbeitergeldes, Zahlung auch für Leiharbeiter. Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.
- Steuer- und ähnliche Stundungen werden erleichtert. Keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020. Voraussetzungen sind coronabedingte Geschäftseinbußen.
- Liquiditätshilfen für Unternehmen, deren rückläufige Umsätze aufgrund der Pandemie zu einer Schieflage bei der Liquidität führen. Für diese Gelder gibt es in der Summe keine Obergrenze.
- Stärkung europäischer Aktivitäten zur Bekämpfung möglicher konjunktureller Einbrüche.
Der Corona-Schutzschild des Bundes ist als Ergänzung der bereits bestehenden Länderprogramme vorgesehen, in einigen Bundesländern kann die Soforthilfe vom Bund auch parallel zum Länderprogramm beantragt werden. Unterstützt werden betroffene kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe.
Die Einmalzahlungen sind rückerstattungsfrei und gestalten sich in folgender Höhe:
- 9.000 Euro für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), bzw.
- 15.000 Euro für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Die Antragstellung war bis 31.05.2020 möglich.
Bis zum 23. März 2020 erarbeitete das Bundeskabinett ein Hilfspaket sowie einen Nachtragshaushalt mit einer Neuverschuldung in Höhe von rund 156 Milliarden Euro, den „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (WSF). Der Fonds wird also mit 600 Milliarden Euro ausgestattet, wovon 400 Euro auf Kreditgarantien entfallen, damit Unternehmen in der Krise weiterhin Zugang zu Kapital bekommen. Maximal 100 Milliarden Euro könnten an Unternehmen direkt gezahlt werden und die verbleibenden 100 Milliarden Euro sollen als Kredite bereitgestellt werden. (14) Der Bundestag hat dem geplanten Nachtragshaushalt am 25. März 2020 zugestimmt. Er soll komplett über neue Schulden finanziert werden, ein Bezug aus den Rücklagen des Bundes sei nicht möglich. Aus diesem Grund muss von der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse abgewichen werden, um die gewaltige Summe in dieser Ausnahmesitutation bereitstellen zu können. Scholz‘ ursprüngliches Ziel der schwarzen Null ist damit dahin. (16)
Am 27. März 2020 stimmte der Bundesrat dem Hilfprogramm gegen die Coronakrise in Höhe von insgesamt circa 750 Milliarden Euro zu. Damit sind nun Maßnahmen zur Rettung von Arbeitsplätzen und Unternehmen, zur Unterstützung von Krankenhäusern sowie zur Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnungen der Bürger beschlossen. (20)
Der WSF richtet sich an Unternehmen mit
- mehr als 249 Beschäftigten
- Umsatzerlösen von 50 Millionen Euro
- einer Bilanzsumme von 43 Millionen Euro.
Auch Startups können von den finanziellen Hilfen profitieren, sofern sie systemrelevant sind und einen Unternehmenswert von mindestens 50 Millionen Euro nachweisen können.
Dieser Rettungsschirm des Bundes besteht konkret aus zwei Instrumenten – Garantien und Beteiligungen. Mit Garantien deckt der WSF Risiken für aufgenommene Kredite der Unternehmen ab. Die Unternehmen müssen für die Übernahme von Garantien nichts bezahlen oder zurückzahlen. Sie können für Kredite aufgenommen werden, die vom Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 aufgenommen werden. Die Garantie- und Kreditlaufzeit kann maximal 60 Monate betragen. Bei Beteiligungen des Staats können Firmen teilverstaatlicht werden, um so finanzielle Hilfe zu erhalten. Hier gibt es keine monetären Obergrenzen. Nach spätestens zehn Jahren müsste sich das Unternehmen die Anteile zurückkaufen oder sie werden für Dritte freigegeben, wie Investoren.
Um die genannten Unterstützungen aus dem WSF zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Unternehmen müssen eine Gewähr für eine solide und umsichtige Geschäftspolitik bieten und einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und Sicherung von Arbeitsplätzen leisten.
- Unternehmen dürfen keine anderweitigen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen.
- Durch die Stabilisierungsmaßnahme besteht eine klare, eigenständige Fortführungsperspektive nach der Corona-Pandemie.
- Das Unternehmen war bis Ende 2019 nicht bereits in finanziellen Schwierigkeiten und konnte Verluste aus eigenen Mitteln auffangen.
- Beteiligungen ab 500 Millionen Euro müssen im Haushaltsausschuss des Bundestages beraten werden.
So wie bei anderen Bundeshilfen auch der Fall, lassen sie sich in der Regel nicht mit anderen Programmen kombinieren, ganz gleich, ob von Bund oder Ländern. Parallel können aber Überbrückungskredite der KfW aufgenommen werden. Ansprechpartner zur den Maßnahmen aus dem WSF ist das Bundeswirtschaftsministerium. (25)
Nachdem zahlreichen Unternehmen eine Auszahlung von Soforthilfen über die jeweiligen Bundesländer seit April 2020 ermöglicht wurde, ist es einigen Branchen auch Monate später immer noch nicht möglich, den Geschäftsbetrieb wieder (vollständig) aufzunehmen. Einzelhandel, Kultur- und Kreativwirtschaft, Tourismuswirtschaft, Veranstaltungswirtschaft und Teile des Verarbeitenden Gewerbes leiden nach wie vor unter Umsatzeinbußen. Aus diesem Grund bietet der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern seit dem 10. Juli 2020 Überbrückungshilfen an. Das sind finanzielle Unterstützungen für KMUs, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen. Umsatzrückgänge während der Coronakrise sollen damit abgemildert werden. Das branchenübergreifende Zuschussprogramm umfasst ein Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro. Aufgeteilt ist das Programm bislang in zwei Phasen. Die erste Phase galt für die Monate Juni bis August mit der Antragsfrist 09. Oktober 2020. Die zweite Phase gilt für die Monate September bis Dezember, der Antragsbeginn ist der 21. Oktober 2020. (37)
Hilfspaket für Solo-Selbstständige und Kleinstfirmen
Von den bisherigen Maßnahmen profitieren Kleinstfirmen und Solo-Selbstständige, also Selbstständige ohne Angestellte, wie Fotografen, Heilpraktiker und Dolmetscher, allerdings kaum. Daher stellt die Bundesregierung ein Hilfspaket extra für diese Personengruppe bereit.
Es handelt sich dabei um einen Fonds in Form eines Sondervermögens des Bundes, das selbstständig preiswerte Kredite aufnehmen kann, weil es über die Bonität des Bundes verfügt. Daher können die günstigen Konditionen an die Betroffenen weitergegeben werden. Insgesamt soll das Hilfspaket für Solo-Selbstständige und Kleinstfirmen bis zu 50 Milliarden Euro umfassen. Doch nicht nur preisgünstige Darlehen sollen darüber finanziert werden, sondern auch direkte Zuschüsse. Von den 50 Milliarden Euro aus dem Hilfspaket wird der Hauptanteil für Darlehen reserviert und der Rest für Zuschüsse.
Am 23.03.2020 wurde vom Kabinett beschlossen, dass Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu fünf Beschäftigten eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro erhalten können. Für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu zehn Beschäftigten stehen Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro zur Verfügung. Die Einmalzahlungen werden jeweils maximal drei Monate lang an die Betroffenen gezahlt und müssen nicht an den Bund zurückgezahlt werden. (22)
Die Beantragung erfolgt über die KfW (Tel.: 0800 5 39 90 00). Die Antragsstellung sollte nach Möglichkeit elektronisch erfolgen und ihr ist eine eidesstattliche Erklärung beizulegen, dass das eigene Unternehmen wegen der Coronakrise existenzgefährdet ist oder sich in Liquiditätsengpässen befindet.
Einige Bundesländer haben sich darüber hinaus für eigenständige Hilfen ausgesprochen. Berlins Bürgermeister Müller beispielsweise teilte mit, dass Solo-Selbstständige, die durch das Raster der Bundeshilfen fallen, mit finaziellen Hilfen vom Stadtstaat unterstützt werden. An Betroffene können einmalig 15.000 Euro gezahlt werden, wozu insbesondere Selbstständige der Kreativwirtschaft zählen. Die Abwicklung der Zahlung ist noch zu klären. Die Senatskanzlei geht allerdings davon aus, dass 20.000 Anträge gestellt werden, was ein Volumen der finanziellen Hilfen von insgesamt 300 Millionen Euro bedeuten würde.
Sofern Betroffene grundsätzlich Anspruch auf zweierlei Hilfsmaßnahmen hätten – vom Bund und vom Bundesland – ist davon auszugehen, dass nur eine Maßnahme gezahlt wird und dabei die des Bundes Vorrang hat.
Die Bundesregierung hat schon vor einiger Zeit bekannt gegeben, dass Unternehmen und Selbstständige aufgrund coronabedingter wirtschaftlicher Schäden mit steuerlichen Hilfen untersützt werden. Am 19. März 2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Schreiben „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)“. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben demgemäß konkrete Vorgaben in Bezug auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie für die Anpassung von Vorauszahlungen für Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, erarbeitet.
Nochfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Auszüge daraus vor. Wichtig zu beachten ist, dass die Maßnahmen nur für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtige gelten.
- Anträge sind bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegeung der wirtschaftlicen Verhältnisse einzureichen.
- Die Anträge gelten für Steuerstundungen der bis zu diesem Zeitpunkt (19. März 2020) bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer.
- Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden.
- Anträge für Stundungen oder Vorauszahlungsanpassungen für nach dem 31. Dezember 2020 bedürfen einer besonderen Begründung.
- Von Vollstreckungsmaßnahmen sind bei erheblich betroffenen Vollstreckungsschuldnern bis zum 31. Dezember 2020 abzusehen.
Nähere Informationen zu diesem Schreiben finden Sie über nachfolgenden Button:
Wie das Niedersächische Finanzministerium in einem Schreiben vom 19. März 2020 mitteilte, sollten sich Betroffene darüber hinaus rechtzeitig wegen einer in Betracht kommenden Stundung oder eines eventuellen Erlasses der Grund- oder der Gewerbesteuer an die Gemeinden wenden.
Steuererleichterungen & Finanzhilfen für Unternehmen
Steuerpflichtige Betroffene können einen Antrag auf Steuerstundung stellen. Dem Antrag ist eine Begründung beizulegen, z.B. darüber, zu einer gebeutelten Branche wie Gastronomie oder Tourismus zu zählen. Wichtig zu beachten:
- Ggf. Unterstützung beim Steuerberater für die Antragstellung holen.
- Ist vorauszusehen, dass Einkünfte wahrscheinlich geringer ausfallen werden, können Steuervorauszahlungen leichter herabgesetzt werden.
- Bei unmittelbar Betroffenen wird auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet.
Während der Coronakrise können Unternehmen grundsätzlich folgende Steuern stunden:
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
Ob auch Lohnsteuerzahlungen gestundet werden können, ist derzeit noch unklar.
Für jede Studnung muss ein separater Antrag gestellt werden, der von der Behörde genehmigt werden muss. Anträge werden schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht, eine E-Mail genügt. Der DIHK hält für Anträge eine Vorlage bereit. (30)
Viele Unternehmer, gleich ob Mittelstand oder Solo-Selbstständige, sind von der Coronakrise betroffen. Der Bund und die Länder haben zwar das größte Hilfsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik angestoßen. Es bleibt aber für viele Betroffene die Frage, an wen sie sich in welchem Fall wenden können.
In den folgenden Tabellen finden Sie Informationen zu Leistungen, Ansprechpartnern und Vorgehensweisen, geordnet nach Bundesländern. Die erste Tabelle zeigt die Informationen der jeweiligen Finanzministerien.
Finanzielle Hilfen aller Bundesländer für corona-betroffene Unternehmen | |
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Bundesland | Angaben der jeweiligen Finanzministerien |
Allgemein | Milliarden-Hilfsprogramm und Schutzschild des Bundesministeriums der Finanzen Unternehmern, die durch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, können sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wenden. Informationen finden Sie hier. Außerdem stellt das Bundesfinanzministerium FAQs zum Corona-Hilsprogramm sowie Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen bereit. Im Rahmen eines 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpakets soll bspw. allgemein gültig zwischen Juli und Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt werden (ermäßigt von sieben Prozent auf fünf Prozent). Sozialversicherungsbeiträge sollen bis Ende 2021 auf maximal 40 Prozent des Bruttoeinkommens gedeckelt werden. |
Baden-Württemberg | Steuerliche Maßnahmen für Unternehmen, z.B. über Antrag auf Steuerstundung beim zuständigen Finanzamt |
Bayern | Staatliche finanzielle Hilfen bei Katastrophen, inkl. Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“, Umsetzung der Bundesmaßnahmen zur vereinfachten Stundung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Herabsetzung von Vorauszahlungen der Gewerbesteuer, Rückzahlung der Umsatzsteuersondervorauszahlungen für 2020. Auf Antrag können Umsatzsteuersondervorauszahlung für 2020 wieder zurückerstattet werden. |
Berlin | Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld werden vereinfacht sowie Unternehmen durch die erleichterten Steuerstundungen, angepasste Steuervorauszahlungen und dem Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen entlastet. Für stark betroffene Branchen steht Liquiditätsfonds der IBB zu Verfügung. |
Brandenburg | Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, z.B. über Antrag auf Steuerstundung beim zuständigen Finanzamt. Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta) wird entsprechend des aktuellen Bedarfs angepasst und für nahezu alle Branchen geöffnet und aufgestockt. |
Bremen | Vom Senator für Finanzen veröffentlichte Infos und Kontakdaten; Steuerliche Maßnahmen zur Entlastung, wie Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag, zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen, Erlass von Säumniszuschlägen und der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen; Task Force der Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) |
Hamburg | Steuerliche Hilfsangebote für Unternehmen über die jeweiligen Finanzämter; Firmenhilfe-Hotline: 040/432 1694 |
Hessen | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen verweist auf die Hessische Landesregierung und die WiBank |
Mecklenburg-Vorpommern | Allgemeine Informationen zu Hilfsmaßnahmen |
Niedersachsen |
Maßnahmenpaket der Landesregierung |
Nordrhein-Westfalen | Allgemeine Informationen der Finanzverwaltung mit Verweis auf Förderprogramme der NRW.BANK, Corona-Hilfen der KfW, NRW‐Rettungsschirm Steuerhilfen: Antrag auf Steuererleichterung, Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen werden auf Null gesetzt |
Rheinland-Pfalz | Infos zum Hilfspaket mit Verweis auf Unterstützungen von KMU durch die ISB. Betroffene Unternehmen können Anpassung der Vorauszahlungen, Stundung von Ertragsteuern und Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Finanzämter sind angewiesen, ihr Ermessen großzügig anzuwenden. Weitere Informationen zu steuerlichen Maßnahmen in Rheinland-Pfalz. Unternehmen können außerdem Fragen an die Stabsstelle „Unternehmenshilfe Corona“ im Wirtschaftsministerium richten – Tel.: 06131/16-5110, E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de |
Saarland | Informationen für die saarländische Wirtschaft, bei erheblicher Härte können Finanzämter Steuern stunden, Verzicht auf Stundungszinsen und Anpassung der Steuervorauszahlung möglich, keine Vollstreckungsmaßnahmen und keine Säumniszuschläge bei Betroffenen, mehr Infos und Anträge beim jeweiligen Finanzamt |
Sachsen | Informationen zu steuerlichen Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten Außerdem Mitteilung der Pressestelle des Staatsministeriums der Finanzen Sachsen: „Als Finanzministerium sind wir für den Bereich Steuern zuständig. Derzeit kann jeder dazu formlos einen Antrag bei seinem zuständigen Finanzamt stellen bzw. sollte er sich vorher telefonisch melden, um den Einzelfall zu besprechen. Der Erlass dazu befindet sich aktuell [KW 12] noch in Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern und wird in den nächsten Tagen erwartet. Für Hilfen für die Unternehmen ist das Wirtschaftsministerium federführend. Informationen für Sachsen finden Sie hier. Der Bund hat hier Informationen zusammengestellt. Dort ist auch die Nummer der Hotline für Unternehmen zu finden.“ Darüber hinaus bietet der Freistaat Sachsen an, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 nachträglich bis auf Null herabzusetzen. Demnach können dann bereits gezahlte Beträge erstattet oder mit anderen Zahllasten verrechnet werden. Steuererleichterungen auf Antrag über das zuständige Finanzamt |
Sachsen-Anhalt | Allgemeine Informationen des Ministeriums der Finanzen Sachsen-Anhalt mit Verweis auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt Auf Antrag werden laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herab- oder ausgesetzt, Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, Säumniszuschläge erlassen und auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Jahresende verzichtet. Antrag über zuständiges Finanzamt. |
Schleswig-Holstein | Informationen für die Wirtschaft Schleswig-Holsteins Außerdem Mitteilung der Pressestelle des Finanzministeriums Schleswig Holstein: „Details des Unterstützungsprogramms stehen noch nicht fest. Die Landesregierung arbeitet an dem Regelkatalog. Die Informationen werden dort so schnell wie möglich eingestellt.“ (Stand 18.03.2020) |
Thüringen | Informationen zu finanziellen Hilfen für Thüringer Wirtschaft mit Verweis auf Handlungsempfehlungen für betroffene Unternehmen, z.B. zum Antrag auf Steuerstundung Antrag auf Steuererleichterung über jeweiliges Finanzamt |
Quelle: Eigene Recherchen auf den Webseiten der jeweiligen Finanzministerien, ggf. Antworten der jeweiligen Pressestellen; letztes Update: 07.05.2020 |
In der folgenden Übersicht sind weitere Ansprechpartner für finanzielle Hilfen bei Corona-bedingten Umsatzausfällen zusammengetragen. Wichtig zu beachten ist, dass die KfW mit Förderprogrammen überregional zur Verfügung steht. In den meisten Fällen ist der erste Ansprechpartner die Hausbank, die dann den Antrag an die jeweilige Förderbank weiterleitet. Darüber hinaus bestehen folgende Besonderheiten:
Solo-Selbstständige und Freiberufler: Für diesen Personenkreis stehen aktuell nicht überall Förderprogramme zur Verfügung. In diesem Fall bietet sich der ERP Gründerkredit als Lösung.
Kurzarbeitergeld: Für die Zahlung von Kurzarbeitergeld sind die regionalen Agenturen für Arbeit zuständig.
Freelancer: Unterstützung durch Künstlersozialkasse und Kultusministerien. Bei eigenem Arbeitsausfall Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz.
Exkurs: Steuerfreier Bonus für Arbeitnehmer
Das Bundesfinanzministerium hat eine Möglichkeit für Arbeitgeber ausgearbeitet, die ihre Mitarbeiter in der Zeit der Coronakrise für Mehrarbeit oder die Arbeit unter erschwerten Bedingungen belohnen oder einfach nur während der schweren Zeit unterstützen möchten. Die Neuregelung sieht vor, dass ein Bonus in Höhe von maximal 1.500 Euro pro Mitarbeiter steuer- und sozialabgabefrei vergeben werden kann.
Dabei ist irrelevant, ob es sich bei dem Bonus um einen Geld- oder Sachwert handelt oder ob er in Teilbeträgen ausgezahlt wird. Auch gibt es keine Beschränkungen für bestimmte Branchen oder Arbeitnehmergruppen. Selbst Teilzeit-Arbeitnehmer, Minijobber oder kurzfristig Beschäftigte können davon profitieren. Voraussetzung ist hingegen, dass die Zahlung zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezemeber 2020 erfolgen muss und dass es sich dabei nicht um einen Bonus handelt, der ohnehin schon fix zugesagt wurde.
Die Vorteile für den Arbeitnehmer liegen auf der Hand. Der Arbeitgeber spart immerhin die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Kredite, Bürgschaften und Soforthilfen aller Bundesländer
Nachfolgend finden Sie finanzielle Leistungen wie Kredite, Bürgschaften und nicht rückzahlbare Soforthilfen der jeweiligen Bundesländer Deutschlands aufgelistet. Bei Einmalzahlungen, die nicht zurückgeführt werden müssen, ist darauf zu achten, dass sie in der Regel nur dann gezahlt werden, wenn die Betroffenen keinen Anspruch auf staatliche Hilfsmaßnahmen haben. Eine Doppelzahlung von Leistungen ist für gewöhnlich nicht vorgesehen.
Finanzielle Leistungen und Ansprechpartner für Unternehmen & Selbstständige in der Coronakrise | ||
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Baden-Württemberg | ||
Betroffene | Umfang | Ansprechpartner |
Kredite | ||
Freiberufler und gewerbliche Unternehmen (mit in der Regel max. 500 Mitarbeitenden) |
verschiedene Finanzierungsmaßnahmen: Liquiditätskredit, Wachstumsfinanzierung, Gründungsfinanzierung, Innovationsfinanzierung, Weiterbildungskredit Liquiditätskredit z.B.: |
Landeskreditbank (L-Bank) Tel.: 0711/122-2345 |
Bürgschaften | ||
KMU, freie Berufe | L-Bank nimmt im Einzelfall bis zu 80% des Risikos ab und übernimmt Bürgschaften von 2,5 bis 5 Mio. Euro. Die Landesbürgschaft (Bürgschaften über 5 Mio. Euro) wird durch die L-Bank abgewickelt. | Landeskreditbank (L-Bank) Tel.: 0711/122-2999 |
KMU, freie Berufe |
Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (bisher 1,25 Millionen Euro), Erhöhung der Bürgschaftsquote für Betriebsmittel auf 80 Prozent, Erhöhung der Rückbürgschaft des Bundes um 10 Prozent-Punkte |
Bürgschaftsbank Tel.: 0711/1645-6 |
Soforthilfen (rückerstattungsfrei) |
||
gewerbliche und Sozialunternehmen, Solo-Selbstständige, Angehörige der Freien Berufe, einschließlich Künstler, mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente); Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten müssen mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten |
9.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten, Bei Überkompensation muss die Differenz zurückgezahlt werden |
Antrag für Soforthilfe beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (Antragsfrist endete zum 31. Mai 2020) |
Härtefallfonds |
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Selbstständige und mittelständische Unternehmen mit bis 50 Beschäftigten |
Selbständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten: max. 9.000 €, |
(endete am 31.05.2020) |
Beteiligungsfonds |
||
KMU, die eine wirtschaftliche Schlüsselfunktion innehaben |
1 Mrd. Euro, zur Stärkung des Eigenkapitals von KMU |
Landeskreditbank (L-Bank) Tel.: 0711/122-2999 |
Mietstundungen für Landesliegenschaften | ||
Landesliegenschaften |
das Land Baden-Württemberg stundet zinslos Mieten und Pachten für landeseigene Liegenschaften, wenn Unternehmen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten, |
Land Baden-Württemberg |
Bayern | ||
Betroffene | Umfang | Ansprechpartner |
Sofortkredit (rückerstattungsfrei) |
||
Selbstständige, freie Berufe und KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern, |
bis zu 5 Erwerbstätige: 9.000 Euro |
Bayerisches Wirtschaftsministerium, PDF-Antrag (endete am 30.06.2020) |
bis zu 10 Erwerbstätige: 15.500 Euro | ||
bis zu 50 Erwerbstätige: 30.000 Euro | ||
bis zu 250 Erwerbstätige: 50.000 Euro | ||
Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden | ||
Bürgschaft | ||
Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und/oder Landschaftsbau, Betriebsstätte in Bayern | bis zu 1,25 Millionen Euro | Bürgschaftsbank Bayern, Tel.: 089 545857-0 |
mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler, Betriebsstätte in Bayern | bis zu 5 Millionen Euro | LfA Förderbank, Tel.: 089 2124-1000 |
Kredite (z.B.“Bayernfonds“) |
||
Unternehmen mit einem grundsätzlich tragfähigen Geschäftsmodell – gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) |
verschiedene Kreditmodelle, auch Schnellkredite; allgemeiner Betriebsmittelbedarf oder die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten, auch als Eigenkapitalbeteiligung an den Unternehmen denkbar Akutkredit bis 2 Mio. Euro für KMU (Konsolidierungsanlass durch Zustimmung der Hausbank genügt, kein Konsolidierungskonzept nötig) |
LfA Förderbank, Hausbank |
Berlin | ||
Betroffene | Umfang | Ansprechpartner |
Kredite | ||
KMUs bis 250 Mitarbeitern und Freie Berufe älter als drei Jahre aus sehr stark betroffene Branchen wie z.B. produzierendes Gewerbe, Tourismus,Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung, konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs) | zinslose Überbrückungskredite mit einem Volumen von insg. bis zu 100 Mio. Euro in erster Tranche und bis zu 200 Millionen Euro in zweiter Tranche; Förderhöchstgrenze 500.000 Euro, Laufzeit bis zwei Jahre (in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro mit Zinssatz 4,0 % p.a.) |
Investitionsbank Berlin (IBB) (Antragsfrist ruht derzeit) |
Solo-Selbstständige (in Planung) | 15.000 Euro Einmalzahlung, die nicht zurück gezahlt werden braucht | ./. |
Bürgschaften | ||
alle betroffenen Unternehmen |
Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt, |
Investitionsbank Berlin (IBB) Tel: 030/ 2125-4747 |
Soforthilfen (rückerstattungsfrei) |
||
Klein- und Kleinstunternehmen mit max. 10 Beschäftigten, Freiberufler, Soloselbständige |
Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können 5.000 Euro (aus Landesmitteln) sowie bis zu 9.000 Euro (aus Bundesmitteln) pro Antrag stellen, dies bedeutet eine Förderung zwischen 5.000 Euro und bis zu 14.000 Euro. |
Investitionsbank Berlin (IBB) Senatsverwaltung für Wirtschaft Berlin-Partner-Hotline, (Antragsfrist endete am 31.05.2020) |
Kultur- und Medienunternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten |
I.d.R. 25.000 EUR je Unternehmen |
Investitionsbank Berlin (IBB) (Antragsverfahren ruht derzeit, soll im Herbst noch einmal mit angepassten Fördervoraussetzungen aufgenommen werden.) |
KMU mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten |
Bis 25.000 EUR oder bis zu 20%-iger Tilgungszuschuss |
Investitionsbank Berlin (IBB) (Programm läuft bis 31.12.2020) |
Brandenburg | ||
Betroffene | Umfang | Ansprechpartner |
Soforthilfeprogramm (rückerstattungsfreier Zuschuss) |
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Selbstständige, Freiberufler, KMU bis zu 100 Erwerbstätige | bis zu 5 Erwerbstätige – bis zu 9.000,- EUR |
Investitionsbank Brandenburg, (nicht mehr beantragbar) |
bis zu 15 Erwerbstätige – bis zu 15.000,- EUR | ||
bis zu 50 Erwerbstätige – bis zu 30.000,- EUR | ||
bis zu 100 Erwerbstätige – bis zu 60.000,- EUR | ||
Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden. | ||
ILB-Mikrokredit | ||
KMU |
Kredit für Betriebsmittel, bis 25.000 Euro ohne erforderliche Sicherheiten; |
Investitionsbank Brandenburg, Tel.: 0331 660-2211 |
Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta) | ||
KMU sowie alle kleineren staatlichen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die vor mehr als drei Jahren gegründet wurden | Umstrukturierungsdarlehen, Rettungsbeihilfe-Darlehen, Massedarlehen zur Finanzierung von Betriebsmitteln | Investitionsbank Brandenburg, Tel.: 0331 660-2211 |
Bürgschaften | ||
alle betroffenen Unternehmen |
Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt, |
Bürgschaftsbank Brandenburg, Tel.: +49 331 64963-0 |
Bremen | ||
Betroffene | Umfang | Ansprechpartner |
Sonderfonds mit 10 Mio. Euro Volumen | ||
(Kleinst-)Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz, Freiberufler*innen sowie Künstler*innen | rückerstattungsfreie Soforthilfen mit bis zu 5.000 Euro, in begründeten Einzelfällen bis zu max. 20.000 Euro; außerdem Kredite und Bürgschaften |
Bremer Aufbaubank BAB, Tel.: 0421 9600–420 und –437 Antrag |
Betriebsmittelkredit | ||
natürliche Personen, freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen; für Liquiditätsbedarfe, die von der jeweiligen Hausbank nicht finanziert werden |
für Betriebsmittel, die als vorübergehende Maßnahme zur Bewältigung der Corona-Krise verwendet werden (z.B. Personalkosten, Miete, offene Rechnungen für Material und Waren) | Bremer Aufbaubank BAB, Tel.: 0421 9600–420 und –437 |
Bürgschaften | ||
alle betroffenen Unternehmen |
erhöhte Bürgschaftsobergrenze 2,5 Mio. Euro, |
Bürgschaftsbank Bremen, Tel.: 0421 – 33 52 33 |
Soforthilfen (rückerstattungsfrei) |
||
Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler in Bremen und Bremerhaven erhalten die Soforthilfe des Bundes, |
bis 10 Beschäftigte max. 15.000 Euro (je nach Mitarbeiteranzahl), Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden. |
Bremer Aufbaubank BAB, (endete am 30.06.2020) |
Hamburg | ||
Betroffene | Umfang | Ansprechpartner |
Kredite |
||
KMU |
verschiedene Förderkredite, z.B. „HamburgKredit-Liquidität (HKL)“: Kreditvolumen von je bis zu 250.000 Euro, Zins- und Tilgungsbedingungen sind derzeit nicht öffentlich bekannt |
IFB Hamburg, Tel.: 040 42828-1500 |
Soforthilfen („Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)“ – rückerstattungsfrei) |
||
KMU, Freiberufler, (Solo-)Selbstständige |
2.500 Euro (Solo-Selbständige), Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden. |
(endete am 31.05.2020) |
Förderprogramme | ||
betroffene Unternehmen, KMU, Selbstständige | verschiedene darlehensbasierte Förderprogramme für Unternehmensfinanzierungen, z.B. zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen; Förderprogramme „Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge“ und „Hamburg-Kredit Wachstum“ für KMU | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) Tel.: 040/248 46-533 |
Bürgschaften | ||
betroffene Unternehmen, KMU, Selbstständige |
in Zusammenarbeit mit dem FHH, |
Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg Tel.: 040/611 700 100 |
Landesbürgschaften | ||
betroffene Unternehmen, KMU, Selbstständige | in Kooperation mit der Hausbank | IFB Hamburg Tel.: 040/248 46-570 |
Hessen | ||
Betroffene | Umfang | Ansprechpartner |
Kredite | ||
Junge Unternehmen | Mikrodarlehen (MicroCrowd) | WI-Bank, Tel.: 0611 774-7333 |
KMU / MidCaps | 100.000 bis 7,5 Mio. Euro | s.o. |
Kapital Für Kleinunternehmen (KfK): bis zu 25 Mitarbeiter und 5 Mio. Euro Jahresumsatz, auch für Freiberufler | Kurzfristige Darlehen zw. 25.000 und 150.000 Euro. Diese werden von der Hausbank noch einmal um mindestens die Hälfte des Betrages aufgestockt. Dafür sind keinerlei Sicherheiten notwendig. | s.o. |
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW): KMU mit bis zu 250 Mitarbeiter und 50 Mio. Euro Umsatz | Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro über die Hausbank | s.o. |
Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen | Nachrangdarlehen zwischen 5.000 Euro und 200.000 Euro je nach Unternehmensgröße und Beschäftigtenzahl, die von der Hausbank um mindestens 20 Prozent aufgestockt werden. | WI-Bank (Antrag) |
Bürgschaften | ||
alle betroffenen Unternehmen |
GuW Hessen Gründung und GuW Hessen Wachstum (für Existenzgründung, Festigung, Arbeitsplatzschaffung und Betriebsmittel – max. 1 Mio. Euro) Bürgschaftsvolumen soll auf 5 Mrd. Euro erhöht werden. Bisher werden Ausfallbürgschaften bis zu 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von 80 Prozent gewährt. Zudem gibt es bereits Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro (Bürgschaftsquote bis 60 Prozent). |
s.o. |
Bürgschaften ohne Bank | ||
Unternehmen bis Alter von drei Jahren | 50.000 – 450.000 Euro, bei Nachfolge 50.000 – 650.000 Euro | s.o. |
etablierte Unternehmen | 50.000 – 650.000 Euro, davon Betriebsmittel max. 300.000 Euro | s.o. |
Landesbürgschaften | ||
./. | 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent | Bürgschaftsbank Hessen über WI-Bank Tel.: 0611 774-7333 |
Soforthilfen (rückerstattungsfrei) | ||
Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige |
0 bis 5 Arbeitnehmer: 10.000 Euro, Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden. |
WIBank, Tel.: 0611 774-7333 |
Mecklenburg-Vorpommern | ||
Betroffene | Umfang | Ansprechpartner |
Kredite | ||
Freiberufler, KMU | für Kleinstbetriebe und Freiberufler bis 20.000 Euro, für KMU mit max. 250 Beschäftigten bis 200.000 Euro, Laufzeit 5 Jahre, Darlehen bis zu 200.000 Euro im 1. Jahr zinsfrei, danach 3,69 % p. a., 1. Jahr tilgungsfrei, eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist, die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden, Antragsformulare voraussichtlich ab dem 1. April 2020, Antragsvormerkung bereits möglich |
Bürgschaftsbank M-V, Tel.: 0385 395550 |
Großunternehmen mit Beschäftigten ab 101 bis 249 Beschäftigten | individuellen Unterstützung: hier wird nach Einzelfallprüfung durch ein Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ entschieden, Unterstützung kann bspw. durch einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss, ein Darlehen oder Kredit erfolgen | Bürgschaftsbank M-V, Tel.: 0385 395550 |
Bürgschaften | ||
allgemein Aufstockung von Krediten von bis zu 1,25 Mio. Euro | neue Bürgschaften grundsätzlich in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren bis 500.000 Euro erhältlich, coronabedingt können Kredite bis 1,25 Mio € Volumen sogar mit einer Bürgschaft auf bis 2,5 Mio. Euro aufgestockt werden, Bürgschaftsquote erhöht sich auch bei Betriebsmittelkrediten auf 80 Prozent; Express-Liquidität bis 625 TEUR |
Bürgschaftsbank M-V, Tel.: 0385 395550 |
Soforthilfen (rückerstattungsfrei) | ||
im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffende mit bis zu 49 Beschäftigten, die durch die Coronapandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und in Liquiditätsengpässe geraten sind | Höhe der Soforthilfe gestaffelt nach Zahl der Beschäftigten:
Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden. |
Wirtschaftsministerium, (endete am 31.05.2020) |
Niedersachsen | ||
Betroffene | Umfang | Ansprechpartner |
Kredite | ||
Kleinstunternehmen, KMUs mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro | Kredit-Programm (bis 50.000 Euro) für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe und größerer Liquiditätskredits (über 50.000 Euro); für Kleinstunternehmen und Familienbetriebe sechsmonatiges Landesprogramm mit voraussichtlicher Förderhöhe von 20.000 Euro je Unternehmen als einmaliger Zuschuss; alle Maßnahmen befinden sich noch in der Planung (Stand 23.03.2020) | NBank, Tel.: 0511 30031-333 |
Bürgschaften | ||
Wirtschaft generell | bis 2,5 Mio. Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage | Niedersächsische Bürgschaftsbank, Tel.: 0511 33 70 5 – 0 |
Soforthilfen |
||
Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten, freiberuflich Tätige und Solo-Selbständige (auch Künstler und Kulturschaffende), Start-ups jünger als 5 Jahre |
bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesprogramm), |
NBank, (endete am 31.05.2020) |
Nordrhein-Westfalen | ||
Betroffene | Umfang | Ansprechpartner |
Kredite | ||
Alle Unternehmen mit dem NRW.BANK Universalkredit | Erhöhung des Ausfallrisikos bis 80% (statt bisher 50%) ab dem 1. Euro | NRW.Bank, Tel.: 0211-91741 4800 BB NRW, |
Bürgschaften | ||
Bürgschaft bis 2,5 Mio. Euro, darüber hinaus Landesbürgschaft | Erhöhung des Rahmens von Landesbürgschaften von 900 Mio. Euro auf 5 Mrd. Euro |
NRW.Bank, BB NRW, |
Erhöhung des Gewährleistungs‐ und Rückbürgschaftsrahmens von 100 Mio. EUR auf 1 Mrd. EUR, Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. EUR. | ||
Erhöhung der Verbürgungsquote von 80% auf 90% | ||
Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet. | ||
Rückbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft | bis 2,5 Millionen Euro | BB NRW, Tel.: 02131 5107 200 |
Soforthilfen (rückerstattungsfrei) |
||
KMU, Solo-Selbstständige, Freiberufler |
bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro (Bundesleistung), |
(endete am 31.05.2020) |
freischaffende Künstler | existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro |
Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Bezirksregierung (Programm ist ausgeschöpft, an Folgelösung wird gearbeitet) |
Sondervermögen | ||
Unterstützung für Gründer und Mittelstand | Unterstützung der Gründerszene, indem privaten Investoren, die Startups weiteres Geld geben, ein Finanzierungsangebot der NRW.BANK bereitsgestellt wird („Matching Fund“). | NRW.Bank, Tel.: 0211-91741 4800 |
Verlängerung des Gründerstipendiums NRW geplant. | ||
Entschädigungen für Quarantäne-Maßnahmen | ||
Betriebe, bei denen Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen wurde |
./. |
|
Beteiligungskapital für Kleinunternehmen | ||
kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit) |
„Mikromezzaninfonds Deutschland“ des Landes NRW kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro) |
Bürgschaftsbank NRW, |
Rheinland-Pfalz | ||
Betroffene | Umfang | Ansprechpartner |
Kredite | ||
alle betroffenen Unternehmen und Solo-Selbstständigen |
bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro), die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis 31.03.2022 zins- und tilgungsfrei bei bestehenden Krediten bis zum 31. Dezember 2020 gelockerte Aussetzung der Tilgung möglich |
Investititions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, (Programm zum Bundeszuschuss endete am 31.05.2020) |
Unternehmerkredit RLP für Unternehmen älter als fünf Jahre | 5 Mio. Euro | Investititions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, Tel.: 06131-61720 |
Gründerkredit RLP | 2 Mio. Euro | s.o. |
Betriebsmittelkredit | 5 Mio. Euro | s.o. |
Bürgschaften | ||
Auf Anfrage |
Bürgschaftshöchstbetrag bei 2,5 Mio. Euro, |
Bürgschaftsbank Rheinland Pfalz, Tel.: 06131 62915-65 |
Saarland | ||
Betroffene | Umfang | Ansprechpartner |
Kredite | ||
alle betroffenen Unternehmen | Engagements der Hausbanken mithilfe von Krediten der SIKB zur Liquiditätssicherung, Landesregierung stockt dafür das bereits angekündigte Kreditprogramm von zehn Mio. Euro auf 25 Mio Euro auf
Kreditprogramm zur Überbrückung von Ausfällen durch unterbrochene Lieferketten (für Betriebsmittel), Stundungsraten für Unternehmen möglich |
Ihre Hausbank Saarländische Investitionskreditbank (SIKB), |
Bürgschaften |
||
alle betroffenen Unternehmen |
Bürgschaftshöchstbetrag bei 2,5 Mio. Euro, |
Notrufportal Wirtschaft Covid-19, Tel.: (0681) 501-4433 |
Soforthilfen (rückerstattungsfrei) |
||
KMU mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern und max. 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme im Jahr, Kleinunternehmer, Selbstständige, Künstler, Kulturschaffende (auch freiberuflich) | 3.000 bis 10.000 Euro |
Notrufportal Wirtschaft Covid-19, (Programm beendet) |
10-Punkte-Plan | ||
alle betroffenen Unternehmen | Dazu zählen Informations- und Beratungsangebote für saarländische Unternehmen ebenso wie schnell verfügbare Liquiditätshilfen und Bürgschaften für Unternehmen mit kurzfristigen corona-bedingten Schwierigkeiten. | Wirtschaftsministerium, Tel.: 0385/588-5588 |
Sachsen | ||
Betroffene | Umfang | Ansprechpartner |
Kredite | ||
kleine Unternehmen, landwirtschaftliche Unternehmen in der Verarbeitung, Solo-Selbstständige, Freiberufler – mit bis zu 5 Beschäftigten, Jahresumsatz max. 1 Mio. Euro | zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen (Soforthilfe-Darlehen) zwischen 5.000 und 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu acht oder zehn Jahren, welches für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt wird. | Sächsische Aufbaubank SAB, Tel.: 0351 4910-1100 Antrag |
KMU der Landwirtschaft, der Fischerei und Aquakultur und der Forstwirtschaft sowie KMU der Verarbeitung und Vermarktung von Produkten | Sofortprogramm für Land- und Forstwirtschaft (Liquiditätshilfedarlehen), gefördert wird der Liquiditätsbedarf der nächsten 4 Monate, zinsvergünstigtes Darlehen (0,4 %), Darlehenshöhe beträgt mind. 5.000 EUR bis max. 100.000 Euro, Laufzeit beträgt 6 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei, Antragstellung bis 31. August 2020 |
|
Zuschuss | ||
Kredit-Berechtigte s.o. |
Option der Wandlung der Liquiditätshilfedarlehen aus dem Programm „Sachsen hilft sofort“ in einen Zuschuss: |
Sächsische Aufbaubank SAB, Tel.: 0351 4910-1100 Antrag |
Soforthilfe (Bundesprogramm) |
||
Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten |
bis zu 5 Erwerbstätige: 9.000 Euro, Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden. |
Sächsische Aufbaubank SAB, (endete am 31.05.2020) |
Bürgschaften | ||
alle betroffenen Unternehmen |
Der bisherige Bürgschaftshöchstbetrag wird von 2,0 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro erhöht, damit erhöht sich das mögliche zu verbürgende Kreditvolumen auf über 3,0 Mio. Euro; Bürgschaften von bis zu 500.000 Euro innerhalb eines Bankarbeitstages zugesagt; Bürgschaftsquote erhöht sich auch bei Betriebsmittelkrediten auf 90 Prozent |
Bürgschaftsbank Sachsen, Tel.: 0351-4409-0 |
andere Darlehen & Bürgschaften | ||
alle betroffenen Unternehmen | Weitere Fördermöglichkeiten wie zinssubventionierte Liquiditätshilfe-Darlehen, staatliche Bürgschaften und mehr, um Liquiditätsschwierigkeiten zu überbrücken.Verbürgung von bis zu 80% der Kredithöhe statt bisher 60% und Halbierung der Bearbeitungsgebühr bei Aufnahme von Bertriebsmittelkrediten. | Sächsische Aufbaubank SAB, Tel.: 0351 4910-1100 |
Entschädigungszahlung (Infektionsschutzgesetz) | ||
sächsische Betriebe, Selbstständige und Freiberufler, die aufgrund des Corona-Virus offiziell unter Quarantäne gestellt werden, einem Tätigkeitsverbot unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden | Soforthilfen in Form von Entschädigungszahlungen | Landesdirektion Sachsen, Tel.: 0351 825 – 0 |
Sachsen-Anhalt | ||
Betroffene | Umfang | Ansprechpartner |
Kredite | ||
alle betroffenen Unternehmen | verschiedene Kreditprogramme, z.B. können über Hilfsprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten günstige Kredite für Kapitalbedarf bis 800.000 Euro oder bis 5 Mio. Euro beantragen | |
KMU innerhalb eines Insolvenzverfahrens | Gewährung von Darlehen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes innerhalb eines Insolvenzverfahrens sowie zur Vorfinanzierung von Insolvenzausfallgeld | Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
Bürgschaften | ||
alle betroffenen Unternehmen |
Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt, |
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt, Tel.: (0391) 7 37 52-0 |
Soforthilfe (rückerstattungsfrei) |
||
KünstlerInnen und SchriftstellerInnen | nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 400 Euro pro Person und Monat zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten |
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (mit Antrag), |
Solo-Selbständige, Freiberufler, Unternehmen mit bis zu 50 Erwerbstätigen |
bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 Euro, Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden. |
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (mit Antrag), (endete am 31.05.2020) |
Stundungen | ||
alle betroffenen Unternehmen |
Gewährung von sofortigen zinsfreien Stundungen von Tilgungs- und/oder Zinszahlungen, |
Ihre Hausbank Investitionsbank Sachsen-Anhalt Corona-Beratungsstelle Wirtschaftsministerium, |
Tilgungsaussetzungen | ||
alle betroffenen Unternehmen |
Entfall der Tilgungen für eine bestimmte Zeit (Tilgung wird laufzeitverlängernd angehängt), |
Ihre Hausbank Investitionsbank Sachsen-Anhalt Corona-Beratungsstelle Wirtschaftsministerium, |
Kündigungsverzicht für Kredite | ||
alle betroffenen Unternehmen |
Verzicht auf Kredit-Kündigungen aufgrund von Problemen bei der Bedienung von Krediten für zunächst 3 Monate bis Juni 2020 (Option auf Verlängerung bis Jahresende 2020), |
Ihre Hausbank |
Schleswig-Holstein | ||
Betroffene | Umfang | Ansprechpartner |
Kredite | ||
alle betroffenen Unternehmen |
Die Förderprogramme „Mittelstandsdarlehen“ und „Mikrokredit“ der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) soll aufgestockt werden. Das Darlehen wird für das Haushaltsjahr 2020 auf die maximale Summe von zehn Millionen Euro verdoppelt. Außerdem allg. Unterstützung beim Finanzierungszugang mit bis zu 2.000 TEuro Fördervolumen (bei bis zu 750 TEuro erfolgt die Antragsprüfung im Expressverfahren) zinsfreie Stundungen |
Investitionsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, |
Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes | der ursprünglich für den „Mittelstandssicherungsfonds“ vorgesehene Förderbetrag in Höhe von 300 Mio. Euro soll nun für besonders günstige Darlehen mit langer Laufzeit zur Verfügung stehen, zinslose, tilgungsfreie Darlehen bis 750.000 Euro möglich, Erhöhung des Mittelstandskredits auf 10 Mio. Euro |
Investitionsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, |
Bürgschaften | ||
alle betroffenen Unternehmen |
Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt, |
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, |
Soforthilfen (rückerstattungsfrei) |
||
Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage, wenn für sie ohne nähere Beschreibung in Höhe der Soforthilfe keine Ansprüche auf Bundeshilfen bestehen |
Es wird kein eigenes Zuschussprogramm bereitgestellt. Es werden Zuschusshilfen des Bundes durch Landesmittel ergänzt. Hierzu sollen 100 Mio. Euro dafür eingesetzt werden, Förderlücken dort zu schließen, wo keine Ansprüche auf eine Förderung mit den Bundesmitteln bestehen |
IB.SH (endete am 31.05.2020) |
Thüringen | ||
Betroffene | Umfang | Ansprechpartner |
Soforthilfen/ Zuschuss (rückerstattungsfrei) |
||
gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten einschließlich Einzelunternehmen, wirtschaftsnahe freie Berufe, Kreativwirtschaft (also auch Solo-Selbständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen), Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, wenn die über keine Gewerbeanmeldung verfügen), bei bis zu 10 Beschäftigten auch Landwirtschaft- und Gartenbaubranche sowie Forst und Fischerei |
bis zu 9.000 Euro bei bis 5 Beschäftigten (aus Bundesmitteln), Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden. |
Thüringer Aufbaubank, (endete am 31.05.2020) |
„Corona Spezial“-Fonds sowie Erweiterung des Konsolidierungsfonds | ||
KMU der gesamten gewerblichen Wirtschaft (inkl. Gastgewerbe, Messebau, freie Berufe) |
Zinslose Darlehen bis zu 50.000 Euro („Corona Spezial“), |
Thüringer Aufbaubank, Tel.: 0800-534 567 und 0361-74470 Antrag |
Bürgschaften |
||
alle betroffenen Unternehmen |
Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt, |
Bürgschaftsbank Thüringen, Tel.: (03 61) 21 35 0 |
Sofortmaßnahmen (zu Kredittilgung und -stundung) |
||
Kreditnehmer von Unternehmenskrediten |
Tilgungen für laufende Unternehmenskredite können zum 31. März vorübergehend ausgesetzt werden, |
Ihre Hausbank Thüringer Aufbaubank, |
Quelle: Eigene Recherchen, letztes Update: 23.07.2020 |
Kontakte für finanzielle Hilfen für Unternehmen und Verbraucher
Die nachfolgende Auflistung hält die verschiedensten Kontakte und Infoseiten für Sie als Verbraucher oder für Ihr Unternehmen bereit.
Finanzielle Hilfen aller Bundesländer für corona-betroffene Unternehmen und Verbraucher | ||||
---|---|---|---|---|
Themen | Zuständigkeit | Info | ||
I. | Steuerzahlungen und Sozialversicherung | |||
1 | Steuerstundung | Finanzamt (FA) | BMF und hier | |
2 | Gewerbesteuerstundung | Finanzamt, Gemeinde | BMF, BMWi, eigenes FA | |
3 | Anpassung Steuervorauszahlungen | Finanzamt, Gemeinde | BMF, eigenes FA | |
4 | Umsatzsteuer-Stundung | Finanzamt | BZSt, eigenes FA | |
5 | Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen bis 31.12.2020 | Finanzamt | BMF, eigenes FA | |
6 | Stundung Sozialversicherungsbeiträge in Härtefällen | Rentenversicherung | DRV | |
II. | Fristen | |||
1 | Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen | Finanzamt | BMF (bzw. Anfrage an eigenes FA) | |
2 | Verlängerung Insolvenzantragspflicht auf den 30.09.2020 | BMJV | BMJV | |
III. | Finanzielle Hilfen | |||
1 | Kurzarbeitergeld | Agentur für Arbeit | ||
2 | Selbstständige: Infektionsschutzgesetz Verdienstausfall,
bei Existenzgefährdung Kostenersatz |
Länderweise
unterschiedlich |
Kassenärztliche Bundesvereinigung | |
3 | Arbeitnehmer: Infektionsschutzgesetz Verdienstausfall | Länderweise unterschiedlich | Kassenärztliche Bundesvereinigung | |
4 | Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung | Vertragspartner | BMAS | |
IV. | Liquiditätshilfen | |||
1 | KfW-Kredite | |||
1.1 | KfW Unternehmerkredite, z.B. KfW 037, KfW 290 | Banken+Sparkassen | KfW | |
1.2 | ERP Gründerkredit KfW073 | Banken+Sparkassen | KfW | |
1.3 | KfW Sonderprogramme (Vorbehalt EU) | Banken+Sparkassen | KfW | |
2 | Bürgschaften | |||
2.1 | Bürgschaftsbanken (2.5 Mio., vereinfacht bis T€ 250) | Länder | vdb | |
Länder | Bürgschaftsbanken | |||
Länder | NRW | |||
Länder | RLP | |||
Länder | Saarland | |||
2.2 | Hermesbürgschaften vereinfacht (Exportgarantieen) | Hermes | Hermes | |
V. | Grundsätzliche übergreifende Links | Bundesregierung | ||
Auswirkungen Corona: Info+ Unterstützung für Unternehmen | BMF, BMWI | |||
Fragen und Antworten zum Milliardenschutzschild | BMF | |||
Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus | BMG | |||
Informationen der Länder | BMWI | |||
Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten („Familie“) | BMFSFJ | |||
VI. | Grundsätzliche Links der Länder | |||
1 | Informationen der Länder (Linksammlung sortiert nach Bundesland) | Länder | BMWI | |
2 | Corona-Infos der jeweiligen Länder | ./. | Rheinland-Pfalz | |
Saarland | ||||
Bayern und hier | ||||
Berlin und hier | ||||
Niedersachsen | ||||
Bremen | ||||
Sachsen | ||||
Sachsen-Anhalt | ||||
Nordrhein- Westfalen und weitere Infos: 1) 2) |
||||
Baden-Württemberg | ||||
Hessen | ||||
Schleswig-Holstein | ||||
Hamburg | ||||
Thüringen | ||||
Brandenburg | ||||
Mecklenburg-Vorpommern | ||||
Quelle: Corona-Liste (angelehnt an PNHR-Liste von www.pnhr.de); Disclaimer: Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich die Seiteninhaber (siehe Quellenlink) verantwortlich. Die Liste soll als erster Hinweis bzw. Impuls dienen. |
Corona-Hilfspaket der EU
Nach wochenlangen Verhandlungen wurde am 23. April 2020 ein gemeinsames Corona-Hilfspaket der EU gebilligt. Neben 540 Milliarden Euro Soforthilfe soll es auch einen Wiederaufbaufonds für die Zeit nach der Coronakrise umfassen. Die Klärung der Details zu Letzerem wurde zwar noch vertagt, etwa die Art der Finanzierung des Fonds, folgende Einzelheiten des Hilfspakets sind aber schon bekannt:
Aus dem Europäischen Rettungsfonds ESM sollen vorsorgliche Kreditlinien von bis zu 240 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Jedes Euroland kann damit auf zinsgünstige Darlehen bis max. zwei Prozent seiner Wirtschaftsleistung zurückgreifen. Als Voraussetzung gilt, dass die Gelder nur für die „Finanzierung der direkten und indirekten Kosten für Gesundheitsversorgung, Heilung und Prävention“ im Zusammenhang mit der Pandemie eingesetzt werden.
Wie auch die KfW in Deutschland soll die Europäische Investitionsbank (EIB) im Euro-Währungsraum Firmen während der Coronakrise mit zusätzlichen Krediten von bis zu 200 Milliarden Euro unterstützen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen gefördert werden. Aufgrund des Top-Ratings der EIB kann sie preiswert Geld beschaffen und als zinsgünstige Kredite weitergeben. Damit die EIB die Gelder an den Finazemärkten aufnehmen kann, sind allerdings Garantien der Mitgliedstaaten in einem Umfang von 25 Milliarden Euro notwendig.
Ein neues EU-Programm namens „Sure“ soll darüber hinaus mit bis zu 100 Milliarden Euro Kurzarbeit unterstützen und Selbstständigen helfen. Zur Finazierung des Programms will die EU-Kommission selbst Geld an den Finanzmärkten aufnehmen, um diese als zinsgünstige Kredite weitergeben zu können. Auch hierfür sind Garantien der Mitgliedstaaten notwendig.
Die finanzielle Unterstützung aus dem Corona-Hilfspaket der EU soll ab Juni 2020 zur Verfügung stehen. Nachdem die Soforthilfen gebilligt wurden, wird anschließend der konkrete Bedarf an den Finanzhilfen analysiert. Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnte eine gemeinsame Verschuldung aller Euroländer ab. (31, 32)
Trotz aller geplanten Maßnahmen werden die finanziellen Hilfen jedoch bei Weitem nicht ausreichen, es klafft eine große Lücke zwischen den bereitzustellenden und den tatsächlich benötigten Geldern. Nach Schätzungen der EU-Kommission werden im Jahr 2020 Finanz- und Kapitalspritzen in einer Höhe von 720 Milliarden Euro benötigt, um verlorenes Eigenkapital zu kompensieren. Kommt es zu einer weiteren Pandemiewelle, würde der Betrag entsprechend ansteigend. Daher stellte die EU-Kommission Ende Mai das „Solvency Support Instrument“ vor, mit dem die EU zusammen mit privaten Investoren weitere 300 Milliarden Euro für Unternehmen in der EU bereitstellen wolle. 31 Milliarden Euro sollen dabei als Garantien direkt von der EU kommen, der Rest von den Privatinvestoren. Verteilt werden die Mittel über die EIB. Es sollen vor allem die Länder von dem Instrmument profitieren, die am stärksten von der Coronakrise betroffen sind und gleichzeitig nur sehr schwer selbst Mittel für die eigenen Unternehmen aufbringen können. Einen Schlüssel zur fairen Verteilung wird nicht gegen. Stattdessen sollen die privaten Investoren diejenigen Unternehmen identifizieren, die ausschließlich aufgrund der Coronakrise bedroht sind und ihre Existenz andernfalls nicht hätten befürchten müssen. Außerdem sollen nur die Unternehmen EU-Garantien nutzen können, die auch eigenes Geld investieren können. So soll sichergestellt werden, dass keine schwachen Unternehmen künstlich am Leben gehalten werden. Darüber hinaus werden bei der Mittelvergabe Obergrenzen für die einzelnen Länder festgelegt. (36)
Wirtschaftliche Folgen der Coronakrise
Eine Wirtschaftskrise bleibt nie ohne Folgen, das trifft auch auf die Coronakrise zu. Auch wenn ein Ende noch nicht in Sicht ist, können bereits negative Effekte erkannt oder erahnt werden. In erster Linie natürlich bei den betroffenen Unternehmen, bei denen von Anträgen auf Staatshilfen bis hin zu Betriebsschließungen alles möglich ist. Der Staat selbst wiederrum hat aufgrund seiner Hilfspakete hohe Ausgaben und muss sich stark verschulden.
Gleichzeittig fehlen dem Staat die Einnahmen durch Steuergelder. Nicht nur der Bund, auch die Länder und Kommunen sind betroffen und mussten ersmals seit der Finanzkrise 2008/ 2009 ihre Steuereinnahmen senken. Schätzungen zufolge werden die Steuereinnahmen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um rund 82 Milliarden Euro sinken. Das bedeutet ein Minus von mehr als zehn Prozent.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz versicherte zwar, dass die Regierung dank einer soliden Haushaltspolitik mit der Situation umgehen könne. Doch noch bis 2024 werden dem Staat geschätzt circa 316 Milliarden weniger zur Verfügung stehen, als noch im Herbst 2019 angenommen. Prognosen nach wird die Wirtschaftsleistung um 6,3 Prozent abstürzen. Die Bundesregierung erwartet aufgrund der Coronakrise die schwerste Rezession seit der Nachkriegszeit. Die Bundesregierung will daher Anfang Juni ein Konjunkturprogramm vorlegen. (35)
Der Bund hat mit dem „Schutzschild“ ein in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaliges Hilfspaket aufgelegt. Theoretisch sollte die deutsche Wirtschaft vor dem Hintergrund der staatlichen finanziellen Unterstützung diese Krise überstehen. Einschnitte wird es geben, die Zahl möglicher Insolvenzen sollte aber deutlich eingegrenzt werden. Wir können Sie nur auffordern, die vom BMWI genannten Anlaufstellen zu kontaktieren.
Autoren: Uwe Rabolt, Tina Reisewitz
veröffentlicht am 16.03.2020, letztes Update am 29.07.2020
Quellen und weiterführende Links
(1) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-47
(2) Finanz-Szene – Corona-Krise: Finleap-CEO befürchtet Fintech-Sterben
(3) Spiegel – Italiens Regierung stemmt sich gegen den wirtschaftlichen Absturz
(4) BPP – Selbstständigkeit
(5) LN Online – Coronavirus: Firmen bereiten sich auf Wirtschaftskrise vor
(6) Euro FundResearch – Rekord-Tief: Coronavirus schickt Bauzinsen auf Talfahrt
(7) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-50
(8) Die Bundesregierung – Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
(9) Frankfurter Rundschau – Coronavirus: Viele Sorgen, wenig Umsatz für Geschäfte in Frankfurt
(10) BMWI – Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen
(11) Infektionsschutzgesetz (IfSG) – § 56 Entschädigung
(12) Finanz-Szene – 19/03/20: EZB, Finiata, Wirecard, Cum-Ex, Kreditech, MM Warburg
(13) EZB – ECB announces €750 billion Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP)
(14) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-56
(15) Reuters – Firmen rennen Banken die Bude ein – Hohe Nachfrage nach KfW-Krediten
(16) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020 – 58
(17) BMAS – Ein starker Sozialstaat in Zeiten der Krise – Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe zum Sozialschutz-Paket
(18) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-59
(19) Finanz-Szene – Geheimprojekt: DZ Bank baut Sofort-Kredit für KfW-Hilfen
(20) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020 – 60
(21) FAZ – Europäischer Gerichtshof bestätigt Widerruf von Darlehen
(22) BMWI – Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“
(23) Welt – So will der Staat verhindern, dass die falschen Start-ups scheitern
(24) ECOVIS – Corona-Pandemie: Aktuelle und vorgesehene Unterstützungsmaßnahmen
(25) Handelsblatt – Instrumente des Bundes: Finanzhilfen über den WSF
(26) Handelsblatt – EU gibt grünes Licht für KfW-Schnellkredit
(27) KfW – KfW-Schnellkredit 2020
(28) Statista – Anzahl der Unternehmen in Deutschland nach Unternehmensgröße* im Jahr 2017
(29) Statista – Anzahl der Unternehmen* in Deutschland von 2002 bis 2018
(30) AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. – Aktuelle Corona-Förderinformationen: Mit Links für die Antragstellung für jedes Bundesland
(31) Industrie Magazin – So sieht das Corona-Hilfspaket der EU aus
(32) BR24 – EU-Staaten beschließen Corona-Hilfspaket über 540 Milliarden Euro
(33) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020 – 80
(34) Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt – Pressemitteilung Nr. 37 / 2020 vom 30.04.2020
(35) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-90
(36) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-99
(37) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen