Der Pfandtausch in der Baufinanzierung
Die Möglichkeit des Pfandtauschs ist vielen Immobilienbesitzern unbekannt. In den meisten Fällen stellt der Kauf einer Immobilie eine einmalige Entscheidung bei vielen Bundesbürgern dar. Es gibt aber auch Ausnahmen.
Die Eigentumswohnung wird zu klein oder der Wunsch vom Haus im Grünen soll realisiert werden. Übernimmt der Käufer der bisherigen Immobilie die noch laufende Finanzierung nicht, wird diese in der Regel abgelöst. Dabei fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese können Eigentümer bei Verkauf und Kauf einer neuen Immobilie jedoch umgehen.
Pfandtausch – was ist das?
Eine Baufinanzierung wird durch ein Grundpfandrecht besichert. Als Pfandsache wird das zu finanzierende Objekt herangezogen. Der Begriff Pfandtausch legt folglich nahe, dass ein Objekt gegen das andere im Rahmen der laufenden Finanzierung gewechselt wird. Wie genau funktioniert der Pfandtausch und was sind die Voraussetzungen?
Zunächst einmal muss der Beleihungsauslauf der neuen Immobilie in etwa dem Restwert der laufenden Finanzierung entsprechen. Baufinanzierungszinsen richten sich nicht nur nach der Bonität des Antragstellers und der Laufzeit, sondern auch nach dem Beleihungsauslauf.
Der Beleihungsauslauf gibt das Verhältnis zwischen Beleihungswert der Immobilie und dem Finanzierungsanteil wieder. Angenommen, das Objekt hat einen Beleihungswert von 100.000 Euro und der Käufer benötigt 60.000 Euro Fremdmittel, liegt der Beleihungsauslauf bei 60 Prozent.
Die Staffelung sieht für die Finanzierung als Obergrenze in der Regel folgende Werte vor:
- 40 – 50 Prozent für Versicherer
- Bis 60 Prozent für Hypothekenbanken
- Bis 80 Prozent für Geschäftsbanken, Bausparkassen und Sparkassen
- Über 80 Prozent als 1b-Hypothek mit 0,5 Prozent Zinsaufschlag vor.
Daneben gibt es bei manchen Kreditinstituten und Kreditvermittlern auch Finanzierungsangebote mit einem wesentlich höheren Beleihungsauslauf. Finanzierungen von 100 Prozent oder sogar 110 Prozent sind möglich. Die erste Variante wird gewählt, wenn das Eigenkapital nur die Kaufnebenkosten abfängt. Die Zweite deckt sämtliche Kosten ab und ist daher auch am teuersten.