Ratenkredite
Was ist ein Ratenkredit?
Ein Ratenkredit ist eine gängige Form zur Finanzierung von Gebrauchsgütern (z. B. Mobiliar, Fahrzeuge) und Verbrauchsgütern (Studium, Reisen) sowie zur Umschuldung von Überziehungskrediten.
Privatkredite werden vom Kreditgeber in einer Summe ausgezahlt und vom Kreditnehmer in festen, monatlichen Raten zurückgezahlt. In diesen Raten sind Zins und Tilgung gleichermaßen enthalten.
Üblich sind bei einem Ratenkredit Laufzeiten zwischen zwölf und 120 Monaten – bei einzelnen Anbietern sind auch längere Laufzeiten möglich. Die Kreditbeträge bewegen sich in der Regel zwischen wenigen 100 Euro und einem Volumen von bis zu 100.000 Euro.
Informieren Sie sich über verschiedene Spezialformen von Ratenkrediten und weitere Kreditarten auf unserer Übersicht der Spezialkredite.
Die Merkmale von Ratenkrediten
Konsumentenkredite in Form von Verbraucherkrediten werden, je nach Anbieter, in Größenordnungen von wenigen 100 Euro bis zu einem Volumen von 100.000 Euro bereitgestellt. Klassische Anbieter sind die Banken. Allerdings ist es schon seit vielen Jahren möglich, auch am „Point of Sale“, also dem Möbelhaus, dem Autohändler oder dem Elektromarkt, einen Kredit aufzunehmen. Bei den kleineren Finanzierungen sind insbesondere die Elektrogroßmärkte unterwegs. Banken steigen für gewöhnlich erst bei Größenordnungen von 2.000 Euro oder 3.000 Euro ein. Bei den Krediten im Einzelhandel wird direkt das erworbene Gut finanziert, eine andere Mittelverwendung ist nicht möglich.
Dem Ratenkredit liegt grundsätzlich ein Kreditvertrag zugrunde, der alle wesentlichen Daten des Kredits formuliert. Dazu zählen neben den Daten der Vertragspartner
- der gebundene Sollzins
- der effektive Jahreszins
- die Laufzeit
- die Höhe der monatlichen Raten, gegebenenfalls der Schlussrate
- die Höhe der Gesamtkosten
- die zu stellende Sicherheit
In den meisten Fällen greifen die Kreditinstitute bezüglich der Sicherheiten auf eine Gehaltsabtretung des Darlehensnehmers zurück. Bei einem Konsumentenkredit von einer Bank hängt die Kreditvergabe auch vom Alter des Kreditnehmers ab. Einige Banken setzen für die Darlehensaufnahme eine Höchstaltersgrenze fest.
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Zinsen bei Ratenkrediten
Wichtige Begriffe beim Ratenkredit
Kreditgeber – also Banken, Kreditvermittler und P2P-Plattformen – sind dazu verpflichtet, den Verbraucher in verständlicher Weise über alle wesentlichen Bedingungen des Kredits zu informieren.
Der Kreditnehmer muss in der Lage sein, aufgrund der gemachten Angaben die Kreditangebote verschiedener Kreditgeber miteinander zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
An dieser Stelle geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Vertragsinhalte und Begrifflichkeiten aus den Kreditangeboten und erläutern diese kurz.
Nettokreditbetrag
Die Summe, die Ihnen beim Abschluss des Kreditvertrages ausgezahlt wird. Die Kreditgeber legen individuell Mindest- und Höchstbeträge fest, die bei ihnen beantragt werden können. In der Regel müssen Verbraucher mindestens 1.000 Euro und können maximal 60.000 Euro beantragen.
Laufzeit
Die vertraglich vereinbarte Zeit, in welcher der Kredit zurückgezahlt werden muss. Da ein Ratenkredit in festen, monatlichen Raten zurückgezahlt wird, ist die Laufzeit oftmals gleichbedeutend mit der Anzahl der Raten.
Die Laufzeit kann bei den meisten Kreditgebern in jährlichen oder habjährlichen Intervallen festgelegt werden. Bei manchen Anbietern ist auch eine monatsgenaue Festlegung der Laufzeit möglich. In der Regel liegt die Laufzeit bei einem Privatkredit zwischen zwölf bis 120 Monaten, in Einzelfällen auch darüber.
Zinssatz
Der effektive Jahreszins beinhaltet alle Kosten des Kredits und ist daher ein entscheidendes Kriterium bei der Auswahl des passenden Kreditangebots. Typischerweise ist der Zinssatz über die gesamte Laufzeit festgeschrieben, um dem Kreditgeber die Kostenkalkulation zu erleichtern.
Wie die Höhe des Zinses bestimmt wird und wie hoch dieser letztlich ausfällt, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Der Zinssatz kann abhängig von der Bonität des Kreditnehmers (je besser die Bonität desto niedriger der Zins) oder der Laufzeit des Kredits (je länger die Laufzeit desto höher der Zins).
Allerdings bieten einige Kreditgeber auch Kredite mit bonitäts- und laufzeitunabhängigen Zinsen an. Das heißt, jeder Kreditinteressent mit ausreichender Bonität erhält für alle Laufzeit denselben Zinssatz.
Monatsrate
Aus Kreditbetrag, Laufzeit und Zinssatz ergibt sich die monatlich zu entrichtende Rate. In der Regel ändert sich die Rate über die gesamte Kreditlaufzeit nicht, lediglich die Schlussrate kann abweichen.
Gesamtrückzahlungsbetrag
Aus der Summe aller Monatsraten ergibt sich der Gesamtrückzahlungsbetrag. Dieser liegt aufgrund der Zinskosten natürlich ein gutes Stück über dem Nettokreditbetrag.
Verwendungszweck
Der Verwendungszweck für einen Ratenkredit ist zumeist frei. Das heißt, Verbraucher können mit dem Kredit finanzieren, was sie möchten.
Es gibt jedoch auch Verbraucherkredite, die für einen bestimmten Zweck konzipiert wurden und daher zweckgebunden sind, wie z. B. Autokredite oder Modernisierungskredite.
Die Zinsen für einen solchen Spezialkredit sind oft niedriger als bei einem Ratenkredit ohne Zweckbindung. Das liegt an den zusätzlichen Sicherheiten (z. B. den KfZ-Brief bei einem Autokredit), die vom Verbraucher hinterlegt werden müssen, um den Kredit zu erhalten.
Sondertilgungen
Viele Kreditgeber bieten die Möglichkeit einer Sondertilgung oder der vorzeitigen Ablösung des Kredits an. Für den Verbraucher hat das den Vorfall, dass sich durch die zusätzliche Zahlung die Laufzeit des Kredits verkürzt und somit Zinskosten gespart werden.
Jedoch dürfen vom Kreditgeber Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt werden. Diese liegen bei maximal einem Prozent des abgelösten Saldos (bzw. maximal 0,5 Prozent bei einer Restlaufzeit unter zwölf Monaten). Manche Kreditgeber verzichten jedoch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung und bieten kostenlose Sondertilgungen oder gar eine kostenlose vorzeitige Kreditablösung an.
Restschuldversicherung
Verbraucher können auf zumeist freiwilliger Basis eine kostenpflichtige Restschuldversicherung abschließen. Ist der Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtend, sind die Kosten im effektiven Jahreszins enthalten. Wird die Restschuldversicherung freiwillig abgeschlossen, müssen die Kosten dafür auf den Gesamtrückzahlungsbetrag addiert werden.
Mit dieser Versicherung wird die Fortzahlung der Raten im Ünglücksfall abgesichert. Bei den meisten Anbietern können Restschuldversicherungen für unverschuldete Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und den Todesfall abgeschlossen werden.
Widerrufsrecht
Verbrauchern steht beim Abschluss eines Kreditvertrags eines gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Einzelne Kreditgeber gewähren auch ein verlängertes Widerrufsrecht von vier oder gar acht Wochen.
Innerhalb dieser Zeit muss der Kreditnehmer seinen Widerruf in schriftlicher Form bei der Bank einreichen. Danach muss der Kreditbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Absenden des Widerrufs vollständig zurückgezahlt werden.
Wie wird ein Ratenkredit beantragt?
Ein Ratenkredit kann klassisch in der Filiale des Kreditgebers, am Telefon oder auf modernem – und dem heute bevorzugten – Wege über die Homepage des Kreditgebers beantragt werden. Der Verbraucher wählt die gewünschte Laufzeit und den gewünschten Kreditbetrag. Mit dem Kreditantrag willigt er der Einholung einer Schufa-Auskunft ein.
Selbstauskunft
Um den Konsumentenkredit zu erhalten, muss der Verbraucher Angaben über seine persönlichen und witschaftlichen Verhältnisse machen. Zu den in der Regel abfragten Daten gehören:
- Name, Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand, Kinder
- Beruf, Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Einkommen
- Vermögensverhältnisse, Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten
Anhand dieser Angaben wird die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers beurteilt. Bei Angebot mit bonitätsunabhängigem Zinssatz geht es lediglich um die Frage, ob der Verbraucher den Kredit erhält oder nicht. Bietet der Kreditgeber bonitätsabhängige Zinsen an, haben diese Daten Auswirkungen auf die Höhe des Zinssatzes.
Auch die Abfrage der Schufa-Daten des Verbrauchers hat Auswirkungen auf die Kreditentscheidung. Die Schufa ist die größte Auskunftei Deutschlands und speichert vornehmlich Daten über das Rückzahlungsverhalten des Verbrauchers. Ein negativer Eintrag in der Schufa bedeutet oft die Ablehnung des Kreditwunsches.
Vertragsabschluss und Auszahlung
Wird der Verbraucher als kreditwürdig eingeschätzt, kann ihm der gewünschte Kredit gewährt werden. Der Kreditgeber übersendet dafür den Kreditvertrag. Dieser muss vom Verbraucher mitsamt der geforderten Nachweise (Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, ggf. zusätzliche Sicherheiten wie der KfZ-Brief) unterschrieben zurückgeschickt werden.
Außerdem muss sich der Verbraucher legitimieren. Dies kann er entweder in der Filiale des Kreditgebers oder via PostIdent bzw. VideoIdent tun. Nach Eingang und (erfolgreicher) Prüfung aller notwendigen Unterlagen zahlt der Kreditgeber den Kreditbetrag aus.
Die Auszahlung kann auf das Konto des Kreditnehmers, das Konto eines Verkäufers zur Begleichung einer Rechnung (z. B. beim Autokauf) oder das Konto eines anderes Kreditgebers (bei einer Umschuldung) erfolgen.
Rückzahlung
Nach der Auszahlung muss ein Ratenkredit natürlich zurückgezahlt werden. Dies geschieht wie bereits erwähnt in monatlichen Raten. Kreditgeber lassen den Kreditnehmer meist wählen, ob er die monatliche Rate anfangs (am 1.) oder mitte (am 15.) des Monats begleichen möchte.
Ist der Verbraucher mit einer Zahlung im Rückstand, werden zumeist Mahngebühren erhoben. Manche Kreditgeber bieten aber auch sogenannte Ratenpausen an. Der Verbraucher kann bei unerwarteten anderen Ausgaben die Zahlung einer oder zwei Raten aussetzen. Durch die ausgesetzten Raten verlängert sich die Laufzeit um die Anzahl der betroffenen Raten.
Ist der Kredit vollständig zurückgezahlt, werden die eingereichten Sicherheiten natürlich wieder freigegeben. Der Verbraucher ist nun schuldenfrei – die Geschäftsbeziehung zum Kreditgeber ist beendet.
Vorteile und Nachteile von Ratenkrediten
Vorteile
Ratenkredite sind dank des festen Zinses und der leicht ausrechenbaren Raten gut kalkulierbar und verständlich für jedermann. In Zeiten des Internets und Direktbankings setzen viele Anbieter zudem auf eine schnelle Beantragung und flexible Abwicklung.
Zudem sind Privatkredite deutlich günstiger als Dispositionskredite und Teilzahlungsfunktionen von Kreditkarten. Bearbeitungsgebühren sind seit einiger Zeit höchstrichterlich verboten worden und die Rechte der Verbraucher damit gestärkt worden.
Nachteile
Bei früher vorzeitiger Kündigung können vergleichsweise hohe Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen. Wird der Ratenkredit in einer Hochzinsphase aufgenommen, können Kreditnehmer aufgrund des Festzinses nur schwer von künftig sinkenden Zinsen profitieren. Außerdem liegen die Zinsen höher als bei besicherten Krediten, wie etwa Autokrediten oder Baufinanzierungen.
Für wen und wofür eignet sich ein Ratenkredit?
Ein Ratenkredit ist immer dann sinnvoll, wenn Finanzierungsbedarf besteht und sich dieser nicht durch eigene Ersparnisse abdecken lässt. Auch im Rahmen einer Finanzoptimierung (z. B. über eine Umschuldung) können Verbraucherkredite eingesetzt werden.
Privatkredite eignen sich für jeden, der über ein festes Einkommen und eine ausreichende Bonität verfügt. Nahezu alle Banken vergeben Ratenkredite an Beamte und Angestellte sowie Rentner. Auch Selbständige und Freiberufler können Kredite aufnehmen, wenn auch nicht bei allen Banken.
Für Finanzierungen, die mindestens zwölf Monate in Anspruch nehmen, können Verbraucherkredite in Anspruch genommen werden. Es kann sich dabei um die Finanzierung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern oder von notwendigen Reparaturen am Eigentum handeln. Ebenso ist die Ablösung und Umschuldung bestehender (in der Regel teurerer) Kredite möglich.
So ermitteln Banken den Kreditrahmen
Unabhängig, wofür Verbraucher einen Ratenkredit benötigen, die Ratenhöhe muss tragbar sein. Der Kreditrahmen muss also an die Haushaltssituation angepasst werden. Es geht im Grunde um die Frage: Wie viele Schulden kann sich der Kunde leisten?
Im Gegensatz zur Ermittlung des Finanzierungsspielraumes für eine Baufinanzierung fällt dieses Vorgehen bei einem klassischen Konsumentenkredit deutlich einfacher aus.
Die Haushaltsrechnung
Die Grundlage für die Berechnung des Rahmens für einen Privatkredit bildet die Gegenüberstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Diese können Sie übrigens ganz einfach mit unserem Haushaltsrechner erstellen (1).
Die Kreditinstitute gehen dabei zweistufig vor. Zunächst wird zur Ermittlung der Ratenhöhe das notwendige freie Einkommen mithilfe einer Faustformel geschätzt:
Nettoeinkommen ./. Lebenshaltungskostenpauschale 600 Euro je Erwachsenem ./. 300 Euro je Kind.
Der verbleibende Betrag entspricht der möglichen monatlichen Rate. Über die Laufzeit lässt sich jetzt ermitteln, wie hoch der mögliche Kreditrahmen sein kann.
Je länger die Laufzeit, desto niedriger fällt der Tilgungsanteil innerhalb der Rate aus und umso niedriger wird die monatliche Belastung. Über diese Stellschraube lässt sich folglich der Kreditrahmen anpassen.
Dazu ein Beispiel:
Der Kredit soll 10.000 Euro betragen, es stehen monatlich 200 Euro für die Rückführung zur Verfügung.
Bei einem effektiven Zinssatz von 1,89 Prozent und 24 Monaten Laufzeit fallen im Monat 424,90 Euro für die Rückführung des Darlehens an, zu viel.
Bei gleichem Zinssatz und einer Laufzeit von 60 Monaten beträgt die monatliche Rate nur noch 174,80 Euro – die Finanzierung ist machbar. (Daten: Barclaycard, Stand 5.4.2017).
Laufzeit 24 Monate | Laufzeit 60 Monate | |
---|---|---|
Darlehensbetrag | 10.000,00 Euro | 10.000,00 Euro |
1,89 Prozent Zinsen | 196,33 Euro | 483,36 Euro |
Monatlicher Aufwand | 424,90 Euro | 174,80 Euro |
Während Sie bei einer Baufinanzierung auch einen möglichen Anstieg der Zinsen nach Ablauf der Zinsbindung berücksichtigen müssen, entfällt dies bei einem Privatkredit. Die Zinsen sind für die gesamte Darlehensdauer gebunden.
Die detaillierte Ermittlung
Passen die Rahmenbedingungen soweit, erfolgt seitens der Bank die detaillierte Kalkulation. Grundlage ist dabei die Überprüfung der Ein- und Ausgaben der letzten drei Monate anhand Ihrer Kontoauszüge.
Neben dem Nettoeinkommen werden auch sonstige Einkünfte, beispielsweise das Kindergeld berücksichtigt. Die Zahlungsdauer des Kindergeldes darf jedoch nicht während der Kreditlaufzeit enden. Andernfalls kann keine Anrechnung erfolgen.
Selbstständige müssen in dieser Phase des Kreditantrages gewöhnlich die Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre vorlegen.
Wie finden Verbraucher den besten Ratenkredit?
Das wichtigste Vergleichskriterium bei Privatkrediten ist und bleibt die Höhe des effektive Jahreszins. In diesem sind gemäß Preisangabenverordnung alle Kosten des Kredits (mit Ausnahme der freiwillig abgeschlossenen Restschuldversicherung) enthalten – daher gilt: je niedriger der Zins, desto günstiger der Kredit.
Nicht immer können sich Verbraucher auf vermeintlich günstige Zinsen verlassen. Banken mit bonitätsabhängigen Zinsen werben zumeist mit dem bestmöglichen Zinssatz, der jedoch nur für Verbraucher mit top Bonität erhältlich ist. Anbieter mit einem scheinbar etwas höheren, aber dafür bonitätsunabhängigen Zinssatz können die bessere Alternative sein.
Dennoch ist der effektive Jahreszins nicht das einzige Kriterium. Verbraucher sollten darauf achten, ob Sondertilgungen und die vorzeitige Ablösung des Kredits mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden sind. Diese Gebühren können den Kredit teurer machen als nötig – erst recht, wenn der Verbraucher zusätzliche Liquidität eigentlich in die Verkürzung der Laufzeit und damit dem Sparen von Zinskosten investieren will.
Welche Kreditgeber die günstigsten Zinsen für Ratenkredite anbieten, bei welchem Anbieter kostenlose Sondertilgungen möglich sind und bei welcher Bank Verbraucher einen bonitätsunabhängigen Zinssatz erhalten, zeigt unser Kreditvergleich.
Ratenkredit, Privatkredit, Verbraucherkredit, Konsumentenkredit – Was ist was?
Viele Namen, doch am Ende handelt es sich nur um eine einzige Kreditart. All diese Namen werden synonym verwendet, bezeichnen aber allesamt die selbe Produktart. Auch wenn die Definitionen jeweils unterschiedlich ausfallen können, so funktioneren diese Kredite doch immer auf die gleiche Weise.
Die Definition zum Konsumentenkredit lautet beispielsweise nach Gablers Wirtschaftslexikon wie folgt:
„Kredit an private Haushalte, der der Finanzierung des Güterverbrauchs dient. Der Konsumentenkredit wird entweder als Verbraucherkredit über Darlehenskonten oder als Dispositionskredit über Kontokorrent bereitgestellt. Die gesetzliche Grundlage bilden die Vorschriften zum Verbraucherdarlehen gem. § 492 ff BGB.“ (2)
Der Verbraucherkredit kann in seine wörtlichen Bestandteile zerlegt werden, um die originäre Bedeutung abzuleiten – ein Kredit für Verbraucher. Ein Verbraucher ist laut Gesetz jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder der gewerblichen Tätigkeit dieser Person noch ihrer selbstständigen Berufsausübung zugerechnet werden kann. Der Kredit muss nicht zwingend von einer Bank stammen, um damit Güter oder Dienstleistungen zu bezahlen. Im ursprünglichen Sinn kann damit auch der Kredit gemeint sein, den man beispielsweise direkt über das Möbel- oder Autohaus erhält, um seine privaten Einkaufswaren zu finanzieren. Genauso gut kann man so einen Kredit aber auch Ratenkredit etc. nennen.
Kreditalternativen
Dispositionskredit
Die vielleicht einfachste Variante, ein Konsumgut oder eine Dienstleistung zu finanzieren, wenn kein Guthaben vorhanden ist, stellt der Dispositionskredit dar. Im Gegensatz zu einem Ratenkredit fällt die Vergabe des Dispos „ungezwungener“ aus, allerdings sind hierbei in der Regel nur geringere Kreditsummen möglich. Folgende Merkmale weist der Dispositionskredit auf:
- kein expliziter Kreditvertrag
- variabler Zinssatz
- keine Laufzeitvereinbarung
- keine monatliche Rückzahlungsvereinbarung
- häufig ohne expliziten Kreditvertrag
- Kredithöhe hängt von der Bonität des Antragstellers ab
- Rückzahlung kann völlig willkürlich erfolgen
- Zinsen fallen nur auf die Höhe des in Anspruch genommenen Betrags an
Ein absolut negatives Merkmal des Dispos sind die überdurchschnittlich hohen Zinsen. Nicht selten bewegen sie sich im zweistelligen Bereich. Der Dispo birgt außerdem das Risiko der Kreditspirale. Da es keine Rückzahlungsvereinbarung gibt, verleitet der Dispo oftmals dazu, den Sollsaldo vor sich herzuschieben und gegebenenfalls weiter auszuweiten. Am Ende ist jede Liquidität aufgebraucht und es bedarf einer Umschuldung.
Rahmenkredit
Von den Banken nur selten beworben, stellt der Rahmenkredit eine klassische Variante der Konsumfinanzierung dar. Es handelt sich dabei sozusagen um eine Mischung aus Ratenkredit und Dispo.
Dem Kunden wird auf einem Unterkonto ein Kreditrahmen eingeräumt. Diesen kann er, ähnlich einem Dispo, bei Bedarf in Anspruch nehmen. Es gibt allerdings Abgrenzungen zu einem Dispo.
Zunächst einmal greift bei einem Rahmenkredit ein Darlehensvertrag. Die Zinsen können allerdings variabel gestaltet werden.
Der Rahmenkredit sieht darüber hinaus eine monatliche Rückführung eines Teilbetrages der in Anspruch genommenen Kreditlinie vor. Zinsen fallen, analog zum Dispositionskredit, nur für den monatlich in Anspruch genommenen Betrag an. Beläuft sich der Kreditrahmen auf 5.000 Euro und der Kontoinhaber nutzt 1.000 Euro, zahlt er nur auf 1.000 Euro Zinsen. Weshalb Banken den Rahmenkredit nur ungern anbieten, zeigt die folgende Grafik. Die gebundenen Ab-Zinsen der Rahmenkredite liegen deutlich unter denen der Dispos.
Schriftform und Bestandteile des Kreditvertrages
In § 492 BGB ist geregelt, welche Angaben im Vertrag zu machen sind und dass Verbraucherkreditverträge der Schriftform unterliegen (7). Es genügt allerdings, wenn Antrag und Annahme durch die Vertragsparteien jeweils getrennt schriftlich erklärt werden. Die vom Kreditnehmer zu unterzeichnende Ausfertigung des Kreditvertrages muss folgende Angaben beinhalten:
- Den Nettodarlehensbetrag bzw. die Höchstgrenze des Darlehens,
- Bei Verträgen, bei denen veränderliche Bedingungen vereinbart wurden, ist die Gesamtbelastung auf Basis der beim Abschluss des Vertrages geltenden Darlehensbedingungen anzugeben.
- Bei Verträgen, bei denen veränderliche Bedingungen vereinbart wurden, ist die Gesamtbelastung auf Basis der beim Abschluss des Vertrages geltenden Darlehensbedingungen anzugeben.
- Die Rückzahlungsmodalitäten, insbesondere die Höhe der Monatsraten und deren Rückzahlungstermine. Ist hierüber keine Vereinbarung getroffen, sind die Regelungen der Vertragsbeendigung anzugeben.
- Den Zinssatz sowie sämtliche Kosten des Darlehens, dazu gehören auch eventuell anfallende und vom Darlehensnehmer zu tragende Vermittlungskosten, die etwa durch eine private Kreditvermittlung ausgelöst werden können.
- Den effektiven Jahreszins, sofern dieser über die gesamte Laufzeit fest vereinbart ist. Wird der Zinssatz variabel gestaltet, ist der anfängliche effektive Jahreszins anzugeben sowie sämtliche Faktoren, die zu einer Veränderung des Zinssatzes führen können.
- Wird mit einem Kredit eine Restschuld- oder eine andere Versicherung abgeschlossen, sind diese Kosten getrennt auszuweisen.
- Für die Vergabe des Kredites durch den Kreditnehmer zu bestellende Sicherheiten.
Dem Kreditnehmer ist eine Kopie des Kreditvertrages auszuhändigen. Der Kreditnehmer hat die Möglichkeit, seinen Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach dem eigentlichen Abschluss frei zu widerrufen.
Für Überziehungskredite bei Girokonten, so genannte „Dispositionskredite“, sind die Bestimmungen der § 504, 504a und 505 anzuwenden.
Zahlen und Fakten zu Ratenkrediten
Volumen ausstehender Privatkredite auf Rekordhoch
Das Volumen der ausstehenden Ratenkredite in Deutschland steigt seit 2013 Jahr für Jahr und erreicht inzwischen neue Rekordstände:
Beliebtheit von Ratenkrediten
Die Studie „Konsum- und Kfz-Finanzierung″ der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) zeigt deutlich, wie beliebt Ratenkredite bei deutschen Verbrauchern sind. Laut der Studie nutzt etwa jeder dritte Haushalt in Deutschland Privatkredite:
Passend dazu zeigen weitere Zahlen der GfK, dass die Nachfrage nach Krediten in den unterschiedlichsten Bereichen auch für 2020/ 2021 steigen oder zumindest konstant bleiben wird:
Folgende Zahlen einer GfK-Studie belegen, dass bei der Nutzung von Ratenkrediten weder der Familienstand noch das Einkommen eine Rolle spielen.
Nutzung von Ratenkrediten nach:
Familienstand
- 35 Prozent der Kreditnehmer sind Familien ohne Kinder
- 38 Prozent der Kreditnehmer sind Singles
- 27 Prozent der Kreditnehmer sind Familien mit Kindern
Einkommen
- 44 Prozent der Kreditnehmer haben ein Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 2.500 Euro/Monat
- 19 Prozent der Kreditnehmer haben ein Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 3.500 Euro/Monat
- 21 Prozent der Kreditnehmer haben ein Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1.500 Euro/Monat
Abschluss von Ratenkrediten
Die Studie „Konsum- und Kfz-Finanzierung 2016″ der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) gibt ebenfalls Antwort auf die Frage, wo Ratenkredite abgeschlossen werden. Ungefähr die Hälfte aller Vebraucherkredite werden in Deutschland bei einer Bank abgeschlossen. Zueinem Viertel werden Ratenkredite beim Autohändler, zu einem Fünftel beim Einzel- und Versandhandel abgeschlossen:
Verwendung von Privatkrediten
Fast 60 Prozent der Ratenkredite werden für den Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens verwendet. Dritthäufigster Verwendungszweck ist die Finanzierung von Möbeln und Küchen, direkt gefolgt vom Kauf von Unterhaltungselektronik und Computern.
Immerhin 12 Prozent der Verbraucher nutzen einen Privatkredit im Übrigen zur Umschuldung, also zur Ablösung bestehender Kredite, und ebenso viele zum Ausgleich eines in Anspruch genommenen Dispositionskredits:
Gesetzliche Vorschriften
Verbraucherkredite weisen im Vergleich zu Baufinanzierungen relativ geringe Darlehenssummen auf. Das Verbraucherdarlehen unterliegt zum Schutz des Verbrauchers vor mangelnder Information und unangemessener Benachteiligung besonderen gesetzlichen Vorschriften, die in den §§ 491 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wiedergegeben werden (3).
Dieser Gesetzestext definiert ein Verbraucherdarlehensverträge als Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge. Die Regelungen sind für alle Kredite anwendbar, außer für
- Darlehen, bei denen die Auszahlungssumme 200 Euro nicht übersteigt,
- Darlehen, die ein Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer zu Zinsen abschließt, die die marktüblichen Sätze unterschreiten,
- Darlehen, die als Wertpapierkredit vergeben werden,
- Darlehensverträge, „…die in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes gerichtliches Protokoll aufgenommen oder notariell beurkundet sind, wenn das Protokoll oder die notarielle Urkunde den Jahreszins, die bei Abschluss des Vertrags in Rechnung gestellten Kosten des Darlehens sowie die Voraussetzungen enthält, unter denen der Jahreszins oder die Kosten geändert werden können…“
Gemäß § 492 BGB unterliegen Verbraucherkreditverträge immer der Schriftform. Sämtliche Daten, die der Kreditvertrag beinhalten muss, sind ebenfalls im Gesetz unter § 492 BGB verankert. Wird die vorgeschriebene Schriftform nicht eingehalten oder fehlen wesentliche Angaben, so ist der Verbraucherdarlehensvertrag unwirksam (4).
Die §§ 495 und 355 BGB sehen für den Verbraucher ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss vor. Das trifft nciht nur für online abgeschlossene KRedite zu, sondern gilt auch für die Finanzierungen, die vor Ort in einer Bank oder Sparkasse abgeschlossen wurden.
Ein Hauptgrund für die Kreditaufnahme ist unsere Mobilität. Jeder zweite Wagen wird bereits finanziert. Kein Wunder im Niedrigzinsumfeld, wo sparen keinen Sinn mehr macht. Folgender Surftipp führt Sie zu einem Ratgeber, der sich mit Rabatten für Barzahler beim Autokauf auseinandersetzt:
Kleinstkredite bis 200 Euro sind keine Verbraucherkredite
Keine Anwendung finden die Regelungen zum Verbraucherkredit unter anderem bei Darlehen, bei denen der Auszahlungsbetrag 200 Euro nicht übersteigt, bei Arbeitgeberdarlehen, die zu Zinsen abgeschlossen werden, die unter marktüblichen Sätzen liegen, sowie bei Darlehen, die als Wertpapierkredit vergeben werden.
Kleinkredite und Studienkredite sind Verbraucherkredite
Beim Kleinkredit handelt es sich um ein Darlehen mit einer eher geringen Summe. In der Regel starten diese Finanzierungen zwischen 500 und 1.000 Euro. Verbraucher nutzten diese Form der Geldleihe in aller Regel um spontane Ausgaben zu decken.
Zu diesen meist ungeplanten Kosten zählen insbesondere Reperaturen (z.B. von großen Elektrogeräten oder dem Auto) und Sonderangebote bzw. spontane Schnäppchen. Ein weiterer guter Grund für einen Kleinkredit ist die Vermeidung der teuren Dispozinsen, wenn es Richtung Monatsende finanziell eng wird.
Aber auch ein Studienkredit unterliegt den gesetzlichen Vorschriften eines Verbraucherkredits. Der Studentenkredit ist genau auf die Bedürfnisse von Studenten ausgerichtet. Dieser wird von den Banken sehr preisgünstig angeboten und kann unter anderem zur Finanzierung des kompletten Studiums oder nur einem Teil davon genutzt werden.
Keine Gebühren für Verbraucherkredite – Urteil des BGH vom Mai 2014
Gute Neuigkeiten gab es im Mai 2014 vom Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 405/12): AGB-Klauseln über Gebühren für Privatkredite sind unwirksam (5). Kunden, die bereits einen Kreditvertrag haben, können Bearbeitungsgebühren von ihrer Bank zurückfordern.
Das funktioniert auch rückwirkend und zwar bis zu drei Jahren. Dann gelten solche Ansprüche als Verjährt. Wir haben dazu einen umfangreichen Ratgeber mit vielen weiterführenden Informationen online gestellt (6).
Privatkredit
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Kreditvergleich.net – Haushaltsrechner
(2) Gablers Wirtschaftslexikon – Konsumentenkredit
(3) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
(4) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 492 Schriftform, Vertragsinhalt
(5) Bundesgerichtshof – Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite unwirksam
(6) Kreditvergleich.net – Kreditgebühren für Privatkredite zurückfordern
(7) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 492 Schriftform, Vertragsinhalt