Vermögenswirksame Leistungen
Die Vermögenswirksame Leistung (VL oder VWL) ist eine arbeitsvertraglich oder per Tarifvertrag vereinbarte Geldleistung des Arbeitgebers. Viele Arbeitnehmer erhalten so die Chance, sich beim Vermögensaufbau auch durch den Staat unterstützen zu lassen.
Seit dem 1. Januar 1999 ist der Sparer an bestimmte Anlageprodukte gebunden. In Betracht kommen hierbei Vermögensbeteiligungen oder Bausparpläne.
Bei der letzteren Variante werden Zahlungen durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer auf seinen Wunsch hin direkt an die Bausparkasse gezahlt. Im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen kann ein Arbeitnehmer von 6,65 Euro bis 40 Euro monatlich entsprechend dem VL-Vertrag durch die Vermögenswirksamen Leistungen sparen.
Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses liegt in dessen Ermessen oder ist in einem Tarifvertrag festgelegt.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Bausparer, die sich von ihrem Arbeitgeber die Vermögenswirksamen Leistungen oder jährlich bis zu 470 Euro ihres Gehaltes direkt auf das Bausparkonto überweisen lassen, erhalten vom Staat 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulagen (ANSpZ) dazu. Das entspricht bis zu 43 Euro im Jahr für Alleinstehende, bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag.
Die staatliche Förderung bei Vermögenswirksamen Leistungen bekommt jeder, der unter der Einkommensgrenze liegt. Alleinstehende dürfen bis zu 17.900 Euro im Jahr verdienen und Ehepaare bis zu 35.800 Euro.
Die Einkommensgrenzen werden am zu versteuernden Einkommen gemessen, dieses ist allerdings nicht identisch mit dem Bruttoeinkommen. Ein Blick in den aktuellen Steuerbescheid hilft, denn das Finanzamt berechnet automatisch das zu versteuernde Einkommen.
In erster Linie werden Bausparbeiträge, die vermögenswirksame Leistungen sind, durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Wer aufgrund der Überschreitung der Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, kann auf diese Sparleistungen die Wohnungsbauprämie erhalten.
Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass er die zugrunde liegenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Formen der Arbeitnehmersparzulage | ||
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Bausparen | Fondssparplan | |
Einkommensgrenzen | 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro |
20.000 Euro bzw. 40.000 Euro |
Geförderte Sparleistung p.a. | 470 Euro | 400 Euro |
Höhe der Förderung | 9 Prozent | 20 Prozent |
Max. staatlicher Zuschuss p.a. | 43 Euro | 80 Euro |
Wie wird die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt und ausgezahlt?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage muss jährlich mit der Einkommenssteuererklärung beantragt werden. Dazu wird die Anlage VL ausgefüllt und der Einkommenssteuererklärung beigefügt. Sollte die Anlage VL erst nach Abgabe der Steuererklärung zugegangen sind, kann die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage bis zu 4 Jahre nach Ausstellung der Anlage VL beantragt werden.
Das Finanzamt setzt die Sparzulage fest und zahlt sie nach Ablauf der Sperrfrist auf das Bausparkonto aus.
Steuerlicher Aspekt
Die Arbeitnehmer-Sparzulage gilt weder als steuerpflichtige Einnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen, Verdienst oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und des Arbeitsförderungsgesetzes noch arbeitsrechtlich als Bestandteil des Lohns oder Gehalts § 13 VermBG.
Kumulierungsverbot
Wenn bereits eine Arbeitnehmersparzulage beantragt wurde, ist die Inanspruchnahme der Förderung durch die Wohnungsbauprämie nicht möglich (1). Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Kreditvergleich.net – So funktioniert die Wohnungsbauprämie