Wohn-Riester liefert Zuschüsse zur Baufinanzierung
Dass Hausbesitzer keine Revolutionen anzetteln, war bereits Konrad Adenauer, dem ersten Kanzler der Nachkriegszeit, bewusst. Das Wissen um die Bedeutung von Immobilieneigentum für die Gesellschaft hat bis heute Bestand und Eigentümer – bzw. solche, die es werden wollen – können sich über attraktive staatliche Förderungen freuen.
Nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage ist die im Jahr 2008 eingeführte Eigenheimrente die attraktivste staatliche Unterstützung. Das auch als „Wohn-Riester“ bezeichnete Modell sieht die Möglichkeit vor, Guthaben aus staatlich geförderten (Riester-) Altersvorsorgeverträgen zur Finanzierung selbstgenutzten Immobilieneigentums zu verwenden.
Dabei können bestehende Guthaben ebenso entnommen werden wie die laufenden Einzahlungen.
Eine andere Alternative, attraktive staatliche Förderungen abzufassen, bieten Bausparverträge. Gerade für jüngere Menschen und Personen mit niedrigeren Einkommen stellen diese Verträge einen interessante Option zum Erwerb einer Immobilie dar, die einen wesentlichen Grundstock der Altersvorsorge darstellen kann.
Rahmenbedingungen für Riester-Verträge
Wie bei der gewöhnlichen Riester-Vorsorge setzt sich die staatliche Förderung aus Zuschüssen und steuerlichen Entlastungen zusammen. Jeder Vertragsinhaber, der vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt, erhält die Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich gutgeschrieben.
Eltern erhalten darüber hinaus für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro im Jahr, wenn es vor 2008 geborden wurde, 300 wenn der Nachwuchs nach 2008 geboren wurde und einmalig 200 Euro, wenn bei Vertragsabschluss das 25ste Lebensjahr noch nicht vollendet wurde (1).
Die Einzahlungen in den Wohn-Riester-Vertrag können in voller Höhe als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden – bis zu maximal 2.100 Euro im Jahr (abzüglich der ausbezahlten Zulagen). Die Steuervorteile lohnen sich so insbesondere bei einem hohen Einkommen.
Familien mit Kindern und guten Auskommen können im Verlauf von 20 oder 25 Jahren durchaus Vorteile im Umfang von 50.000 Euro realisieren.
„Wohn-Riester“ ist ein interessantes Modell der Baufinanzierung und kann besonders junge Familien auf dem Weg in die eigenen vier Wände entlasten!
Verwendung der Riester-Verträge
Eine doppelte Dividende allerdings gibt es auch bei der Eigenheimrente nicht. Wer die Vertragsguthaben direkt zur Tilgung einer Hypothek einsetzt, baut kein Vertragsguthaben aus, mit dem später eine Rente finanziert werden kann. Wer anderweitig nicht über eine finanzielle Absicherung verfügt, sollte dies in seinen Planungen berücksichtigen.
Darüber hinaus kann es zu einer Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt kommen, wenn die entnommenen Guthaben nicht bis zum Beginn der Rentenphase wieder in den Riester-Vertrag einbezahlt werden.
Der Vertrag wird während der Baufinanzierung auf einem so genannten Wohnförderkonto hypothetisch weitergeführt und die (in Wahrheit nicht) einbezahlten Guthaben werden mit 2,0 Prozent im Jahr verzinst. In der Auszahlungsphase unterliegt dann womöglich eine rein hypothetische Rentenzahlung der Steuerpflicht in voller Höhe.
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Verbraucherzentrale – Wohn-Riester: Immobilienfinanzierung mit staatlicher Förderung