So funktioniert die Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Förderung des privaten Wohnungsbaus. Bausparer erhalten einmal pro Jahr vom Staat eine Prämie, die dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben wird.
Diese Prämie beträgt 8,8 Prozent, und zwar bei Ledigen höchstens für 512 Euro Sparbeiträge, bei Ehepaaren für 1.024 Euro pro Jahr. Die maximale Förderung bei der Wohnungsbauprämie beträgt damit 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro jedes Jahr.
Wohnungsbauprämie schon ab dem 16. Lebensjahr
Jeder Sparer ab 16 Jahren, der mindestens 50 Euro jährlich für seinen Bausparvertrag spart, hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Allerdings darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 bei Ledigen oder 51.200 bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Hinweis: Das zu versteuernde Einkommen nicht identisch mit dem Bruttoeinkommen. Um das zu versteuernde Jahreseinkommen zu ermitteln, müssen sämtliche Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Dabei hilft ein Blick in den jüngsten Steuerbescheid, das Finanzamt berechnet automatisch das zu versteuernde Einkommen.
Neue Regelungen seit dem 1. Januar 2009
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es für die Wohnungsbauprämie und ihre Verwendung eine neue Regelung. Die Wohnungsbauprämie wird nämlich nur noch dann gezahlt, wenn das Geld auch für wohnwirtschaftliche Zwecke wie Bau, Kauf, Modernisierung oder Renovierung von Wohnraum verwendet wird.
Sollte der Sparer das Bausparguthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke einer selbst genutzten Wohnimmobilie verwenden, muss er die Prämie zurückzahlen.
Ausnahme: Wer bei Abschluss seines Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann nach sieben Jahren frei über den gesamten Guthabenbetrag verfügen. Außerdem macht der Staat auch weiterhin eine Ausnahme bei sozialen Härtefällen wie Tod, Erwerbsunfähigkeit und Dauerarbeitslosigkeit.
Wichtig: Für alle vor dem 31. Dezember 2008 abgeschlossenen Verträge, für die bis Ende 2008 mindestens ein Beitrag in Höhe der Regelsparrate entrichtet wurde, gelten die alten Regelungen.
Antrag rechtzeitig stellen!
Der Antrag auf die Wohnungsbauprämie muss bei der jeweiligen Bausparkasse für das vergangene Jahr eingereicht werden, und zwar spätestens innerhalb von zwei Jahren (z. B. die Wohnungsbauprämie für das Jahr 2008 kann bis zum 31.12.2010 beantragt werden).
Zur eigentlichen Auszahlung kommt es allerdings erst bei Zuteilung des Vertrages (für welche das Erreichen einer vorgegebenen Bewertungszahl (1) erforderlich ist), einer prämienunschädlichen Kündigung (Härtefälle) oder nach Ablauf der Bindungsfrist von in der Regel sieben Jahren.
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Kreditvergleich.net – Ratgeber zur Bewertungszahl beim Bausparvertrag