Zuteilung Bausparvertrag
Wenn ein Bausparvertrag die Zuteilungsreife erreicht hat, hält die Bausparkasse die Bausparsumme (Guthaben plus Darlehen) zur Auszahlung bereit. Eine Zuteilung des Bausparvertrages erfolgt allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Mindestguthaben
Das Bausparguthaben (Sparleistungen, Zinsen, evtl. staatliche Förderungen) muss einen vertraglich festgelegten Prozentsatz der Bausparsumme erreicht haben. Beim Standardtarif beträgt das Mindestsparguthaben 40 Prozent, bei anderen Tarifen werden sogar 50 Prozent verlangt.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestsparzeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und frühestmöglichem Zuteilungstermin. In der Regel beträgt sie 18 Monate, kann aber bei besonderen Tarifen variieren.
Zielbewertungszahl
Die Bewertungszahl drückt aus, wie lange und welche Summe der Bausparer im Verhältnis zur Bausparsumme (Geld-mal-Zeit-Prinzip) gespart hat (1). Um diese zu ermitteln, wird an mehreren Stichtagen im Jahr – in der Regel am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember – die Ansparleistung geprüft.
Je höher die Sparbeiträge im Verhältnis zur Bausparsumme und je länger die Ansparzeit, desto höher ist die Bewertungszahl.
Anhand der Bewertungszahl werden die zuteilungsreifen Bausparverträge geordnet. Erster bei der Zuteilung ist der Vertrag mit der höchsten Bewertungszahl. Diese Reihenfolge bleibt während der Zuteilungsperiode (3 Monate) bestehen. Die Ermittlungsmethoden sind von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich.
Mit der Zuteilung kann der Bausparer sofort über sein Bausparguthaben und nach Stellung ausreichender Sicherheiten auch über sein Bauspardarlehen verfügen. Mittlerweile gibt es auch Bausparverträge mit Wahlzuteilung, bei denen der Kunden den Auszahlungszeitpunkt flexibel wählen kann.
Das Erreichen des Sparziels kann beschleunigt werden, indem Einmalzahlungen und Sonderzahlungen auf das Bausparkonto geleistet werden.
Immobilienkauf mit Bausparvertrag
Wer mithilfe des Bausparvertrags eine Immobilie kaufen möchte – ganz gleich, ob Haus oder Wohnung, Eigenbedarf oder Vermietung – dem empfiehlt sich ein gründlicher Vergleich der Angebote auf dem Markt. Unsere Übersicht zu den Anbietern beziehungsweise Online-Plattformen für einen Immobilienkauf hilft Ihnen dabei.
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Anbieter | Kosten | Beschreibung |
Engel & Völkers | Bei Kauf ggf. ortsübliche Maklercourtage | Immobilien über das Suchportal finden und kaufen. Engel & Völkers steht von der individuellen Erstberatung bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss unterstützend zur Seite. Beratung auch vor Ort bei einem Immobilienberater in mehr als 270 Wohnimmobilien-Shops in Deutschland möglich. Beim Kauf wird ggf. eine Vermittlungsprovision fällig, sofern sie vom Verkäufer an den Käufer weitergegeben wird. |
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Bei Kauf ortsübliche Maklercourtage | Häuser, Eigentumswohnungen oder Mietshäuser über das Suchportal finden und kaufen. Außerdem stehen weitere Angebote zur Verfügung, wie Zusendung kostenloser Angebote, Finanzierungsberechnung, Umzugsservice. |
Immonet | Bei Kauf ortsübliche Maklercourtage | Auf der Plattform stehen Immobilien für den privaten und gewerblichen Gebrauch zum Kauf. immonet.de ist ein Partnerportal von immowelt.de. |
Immowelt | Bei Kauf ortsübliche Maklercourtage | Immobilien finden oder als regisitrierter Interessent (für 14,90 € pro Suchanzeige) entsprechend der eigenen Ansprüche gefunden werden. |
McMakler | Bei Kauf ortsübliche Maklercourtage | Kaufinteressenten können kostenlos und unverbindlich ihr Suchprofil bei McMakler hinterlegen. Sobald eine passende Immobilie gefunden wurde, erhalt der Interessent eine Mitteilung. Infrage kommen Immobilien zum Wohnen oder als Kapitalanlage. |
Ohne-Makler.net | Bei Kauf ortsübliche Maklercourtage | Auf der Plattform stehen Immobilien für den privaten und gewerblichen Gebrauch zum Kauf. |
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Quellen und weiterführende Informationen
(1) Kreditvergleich.net – Ratgeber über die Bewertungszahl bei Bausparverträgen