Bremen: Zinsloser Kredit als Überbrückung bis zur Elterngeldzahlung
Die Elterngeldstelle des Landes Bremen hat alle Hände voll zu tun. Die Bearbeitung eines Elterngeldantrags dauert mittlerweile bis zu zwölf Wochen anstelle der geplanten vier Wochen. Für die Eltern Neugeborener hat diese Entwicklung massive finanzielle Einschnitte zur Folge.
Beispielsweise war die Geburtsurkunde zwingend für den Antrag auf Elterngeld notwendig. Allein diese Formalität noch vor dem Elterngeldantrag an sich zog sich über mehrere Wochen und verlängerte die Wartezeit der Eltern entsprechend. Daher hat das Land Bremen jetzt eine wegweisende Lösung etabliert, die zumindest vorübergehend Abhilfe schaffen soll.
Zinsloses Darlehen soll Abhilfe bei Finanzengpässen schaffen
Dieser finanzielle Durchhänger bedeutet für manche Familien eine ernsthafte finanzielle Strapaze. Die Bremer Ressorts für Finanzen und Soziales, der Bund und die landeseigene Bremer Aufbaubank (BAB) entwickelten nun eine Lösung für die Betroffenen. Vier Wochen nach dem Stellen des Elterngeldantrags können die jungen Eltern jetzt einen Antrag bei der BAB auf ein zinsloses Überbrückungsdarlehen stellen und ersparen es sich so, unter Umständen einen Kredit bei ihrer Bank aufnehmen zu müssen.
Die Geburtsurkunde ist dazu nicht mehr zwingend notwendig, es genügt auch eine Bescheinigung des Krankenhauses über die Entbindung. Die Geburtsurkunde muss allerdings spätestens sechs Monate nach Antragstellung vorgelegt werden.
Voraussetzung ist, dass die Unterlagen für den Antrag auf Elterngeld vollständig bei der Elterngeldstelle vorliegen. Zusammen mit dem Antrag auf Elterngeld muss noch die Abtretungserklärung unterzeichnet und eingereicht werden. Als dauerhafte Lösung sei dies jedoch nicht anzusehen, so der Sprecher der Sozialbehörde, Bernd Schneider.
Wie läuft die beschleunigte Beantragung ab?
Das Überbrückungsgeld, das die Eltern vorzeitig von der BAB ausbezahlt bekommen, wird im Nachhinein durch das Elterngeld durch die Elterngeldstelle zurückbezahlt. Dazu müssen die jungen Eltern ihre Ansprüche an die BAB abtreten. Im Einzelnen funktioniert das so:
- Die Eltern reichen alle erforderlichen Unterlagen bei der Elterngeldstelle ein (siehe Auflistung weiter unten).
- Sind vier Wochen verstrichen ohne dass die Elterngeldstelle auf das Konto der Eltern überwiesen hat, können die Eltern das Überbrückungsgeld beantragen.
- Die Eltern gehen nochmals zur Elterngeldstelle.
- Bei der Elterngeldstelle lassen sich die Eltern den Anspruch und die Höhe des Elterngelds bestätigen.
- Sie unterzeichnen vor Ort die Abtretungserklärung ihres Anspruchs zu Gunsten der BAB.
- Beide Unterlagen, Elterngeldbescheinigung und Abtretungserklärung reicht die Elterngeldstelle bei der BAB ein und vereinbart einen zeitnahen Termin für die Eltern.
- Bei der BAB legitimieren sich die Eltern und unterzeichnen den Kreditvertrag.
- Spätestens zwei Arbeitstage nach der Unterzeichnung haben die jungen Eltern das Geld auf ihrem Konto. Die BAB gibt daraufhin eine Rückmeldung an die Elterngeldstelle.
- Da die Eltern ihre Elterngeldansprüche an die BAB abgetreten haben, bezahlt die Elterngeldstelle diese Gelder direkt an die BAB und tilgt auf diese Weise das Darlehen. Die Eltern müssen sich um nichts weiter kümmern.
- Die Differenz zwischen Überbrückungsgeld und final errechnetem Anspruch auf Elterngeld wird von der Elterngeldstelle an die Eltern überwiesen.
Wie hoch ist das Überbrückungsgeld?
Die Elterngeldstelle ermittelt die vorläufige Höhe des Elterngeldanspruchs und prüft, wie lange die Bearbeitung bis zur Auszahlung etwa dauern wird. Der so ermittelte Betrag („Höhe des Elterngeldes“ mal „Anzahl der Monate bis zur fertigen Bearbeitung“) wird unter einem Abschlag von 10 Prozent in einem Betrag an die Eltern überwiesen.
(Elterngeld x Bearbeitungszeit) – 10% Abschlag = Überbrückungsgeld
Der Abschlag wird vorgenommen um einen Puffer für etwaige Berechnungsfehler zu schaffen. So laufen die Eltern nicht Gefahr, zu viel Geld zu erhalten, das sie dann zurückzahlen müssten.
Beispiel:
- Ein junges Elternpaar legt alle Unterlagen bei der Elterngeldstelle vor.
- Es vergehen vier Wochen, ohne dass eine Überweisung erfolgt.
- Die Eltern gehen wieder zur Elterngeldstelle und beantragen das Überbrückungsgeld. Es wird ermittelt, dass der Anspruch bei 1.600 Euro liegt. Die Bearbeitungszeit wird noch zwei Monate dauern. Daraus ergibt sich ein Anspruch von 3 x 1.600 Euro, den die Elterngeldstelle schuldig bleibt.
- Die Elterngeldstelle reicht alle relevanten Unterlagen an die BAB weiter und vereinbart zeitnah einen Termin für die Eltern.
- Bei der BAB unterschreiben die Eltern den Kreditvertrag über 4.320 Euro (3 * 1.600 abzüglich 10 Prozent).
- Zwei Arbeitstage später wird das Überbrückungsgeld in Höhe von 4.320 Euro überwiesen, das den Bedarf für die ersten drei Monate der Elternzeit decken soll.
- Die Zahlungen ab dem vierten Monat der Elternzeit übernimmt dann wieder die Elterngeldstelle, die bis dahin den ursprünglichen Antrag fertig bearbeitet hat und bereit ist zur Auszahlung der weiten Gelder.
Wer bezahlt die Kosten für das Überbrückungsgeld der BAB?
Der erste Impuls bei einer solchen Innovation mag vielleicht sein, nach den Kosten zu fragen. Klar ist, dass hier im Grunde zwei Dienstleistungen outgesourcet wurden: Ein Teil der Antragsbearbeitung und Genehmigung des Geldflusses sowie die Kreditvergabe an sich.
Wir haben die Frage nach den Kosten an die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH / Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) gerichtet:
„Der Überbrückungskredit wird zinslos gewährt. Auch für den Bremer Haushalt fallen keine Zinszahlungen an die BAB an“, so die Leiterin der Unternehmenskommunikation Juliane Scholz
Natürlich muss die BAB für ihren Aufwand in irgendeiner Form entschädigt werden. Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, erklärt, dass die BAB einen Beitrag aus dem Sozial-Etat bekommt, der nicht der Rede wert sei und lediglich den Verwaltungsaufwand der BAB abfängt.
Eine andere naheliegende Idee wäre es, die Kreditvergabe durch eine Vorschusszahlung zu ersetzen und so ebenfalls die Prozessdauern und die Belastung der jungen Eltern erheblich zu reduzieren. Doch das geht leider nicht,
„weil es sich beim Elterngeld um eine Leistung des Bundes handelt, für die Bremen keinen Vorschuss zahlen kann“, erklärt die Sozialsenatorin Anja Stahmann.
Gleiches gelte auch für die Jobcenter, die ebenfalls nicht einspringen könnten. Warum Bremen hier von Rechts wegen nicht als verlängerter Arm für den Bund agieren kann, bleibt ein Geheimnis der deutschen Bürokratie. Man sollte doch annehmen dürfen, dass die Beamten des Bundes derartige Auszahlungen durch die Elterngeldstellen anstandslos ersetzen und sich auf die Kollegen vor Ort verlassen könnten.
Damit die Darlehensvergabe nicht zur Dauerlösung wird, plant die Sozialbehörde eine Aufstockung um vier weitere Stellen. Die Ursache für die langen Bearbeitungszeiten liegt zum einen in den komplizierten Regelungen für das Elterngeld Plus, zum anderen darin, dass immer häufiger beide Elternteile Elterngeld beantragen.
Die neuen Kollegen werden dabei helfen, das gesetzte Ziel von einer vollständigen Abarbeitung eines Elterngeldantrags innerhalb von vier Wochen zu erreichen. Ab dann wird auch das Überbrückungsgeld obsolet.
Welche Unterlagen sind nötig für die Beantragung des Elterngeldes?
Ein besonderer Vorteil für Bremer Eltern ist, dass sie für die Beantragung des Elterngeldes keine Geburtsurkunde vorlegen müssen. Vielerorts ist genau das der Flaschenhals, an dem sich alles staut. Allem Anschein nach haben sehr viele Standesämter Probleme damit, Geburtsurkunden zügig auszustellen.
In Bremen reicht hingegen die Bescheinigung der Geburtsklinik, der Hebamme oder der Krankenkasse im ersten Schritt aus, um das Elterngeld zu beantragen. Die Geburtsurkunde können (und müssen) die Eltern dann in den folgenden sechs Monaten nachreichen.
Folgende Liste können Sie abhaken, wenn Sie einen Antrag auf Elterngeld in Bremen stellen möchten. Sie benötigen für die Elterngeldstelle folgende Unterlagen
( ) Ihren Ausweis oder Reisepass (in Kopie)
( ) Geburtsbescheinigung (vom Krankenhaus, Hebamme, Krankenkasse o.ä.)
( ) Beschäftigungsnachweis (Arbeitgeber bestätigt Inanspruchnahme von Elternzeit)
( ) Bescheinigung über Mutterschaftsbezüge (Abrechnung vom Arbeitgeber zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
( ) Gehaltsabrechnung
- Erklärung zum Einkommen
- Angestellte (Kopien reichen)
- Mutter: Bescheinigung über 14 Monate vor der Geburt
- Vater: Bescheinigung über 12 Monate vor Geburt
- Selbstständige
- Steuerbescheid aus Jahr vor der Geburt des Kindes. Bei Verdienstausfällen in dieser Zeit kann beantragt werden, auf das Vorjahr zurückzugreifen
- Nachweise über Beiträge zur Sozialversicherung
- Mischeinkommen (Einkünfte aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit)
- Gab es während der zwölf Monate vor der Geburt solche Verdienste, werden die Verdienste aus dem Vorjahr vor der Geburt betrachtet
( ) Haushaltsbescheinigung für Antrag auf Geschwisterbonus (wie viele Kinder leben im Haushalt?)
( ) Aufenthaltstitel (wenn notwendig)
( ) Sollten Sie umziehen, brauchen Sie eine Änderungsmitteilung
Die gesammelten Werke reichen die Bremer Eltern ein beim Amt für Soziale Dienste, Elterngeldstelle, Hans-Böckler-Straße9 in 28217 Bremen (Volkshaus). Alternativ stehen sehr begrenzte Sprechstunden zur Verfügung, um die Papiere persönlich abzugeben. Aktuell sind die Berater jeweils am Montag und Donnerstag zwischen 8 und 12 Uhr zu sprechen (Stand: 12.09.2016). Das Service-Portal Bremen hält eine Übersicht der Ansprechpartner bei der Elterngeldstelle vor.
Wer kann erfolgreich Elterngeld beantragen?
- Sie müssen Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen
- Sie dürfen pro Woche nicht mehr als 30 Stunden arbeiten gehen
- Sie müssen mit Ihrem Kind in derselben Wohnung leben
- Ihr ständiger Wohnsitz muss in Deutschland sein (es gibt Ausnahmeregelungen für Arbeitsverhältnisse im Ausland)
- Sie verdienen als Single weniger als 250.000 Euro, als Zusammenlebende weniger als 500.000 Euro brutto pro Jahr.
Höhe der Ansprüche
Die Berechnung der Ansprüche des Elterngeldes fällt relativ einfach aus und ist für Arbeitnehmer und Angestellte identisch. Es beträgt zwischen 65 Prozent und 100 Prozent des letzten Nettoeinkommens der vor der Entbindung zurückliegenden zwölf Monate. Es ist auf maximal 1.800 Euro monatlich begrenzt.
Alle folgenden Prozentwerte beziehen sich auf Nettoeinkommen, wenn nichts anderes angegeben ist. Im Einzelnen gliedert sich die Bezugshöhe wie folgt auf:
Verdienste über 1.200 Euro pro Monat
Vater Staat hat hier eine sehr interessante Staffelung eingeführt:
- 1.200 – 1.219 Euro: 67 Prozent
- 1.220 – 1.239 Euro: 66 Prozent
- 1.240 Euro und mehr: 65 Prozent
Verdienste zwischen 1.000 und 1.200 Euro
Ihnen stehen 67 Prozent Ihres bisherigen monatlichen Einkommens zu
Verdienste unter 1.000 Euro
Je nachdem wie hoch Ihre Bezüge waren, staffeln sich die prozentualen Bezüge auf bis zu 100 Prozent Ihres vorherigen Einkommens.
Keine Verdienste vor der Geburt
Waren sie vor der Geburt in der Schule oder Universität oder haben Sie den Haushalt geführt, stehen Ihnen 300 Euro pro Monat zu.
Geschwisterboni
Haben die Eltern noch ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder, die jünger als sechs Jahre alt sind, erhöht sich das Elterngeld noch um den Geschwisterbonus. Gibt es bereits andere kleine Kinder im Haushalt erhalten Sie zusätzlich zehn Prozent des Ihnen zustehenden Elterngeldes, mindesten aber 75 Euro.
Sollten Sie mehr als ein Kind erwarten, stehen Ihnen zusätzliche 300 Euro für jedes ebenfalls neu geborene Kind zu
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt auf seiner Homepage einen Elterngeldrechner zur Verfügung. Unser Schwesterportal Finanzrechner.org stellt ebenfalls einen solchen Rechner zur Verfügung.
Aktuelle Bearbeitungszeiten in Deutschland beim Thema Elterngeld (Sept. 2016)
Wir haben bei den zuständigen Stellen angefragt und herausgefunden, dass die Bearbeitungszeiten für die Elterngeldanträge nicht nur bundesweit sehr unterschiedlich ausfallen, sondern auch regional erhebliche Differenzen aufweisen.
Folgende Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Stellen, die das Elterngeld bearbeiten. Dazu benötigen sie alle erforderlichen Unterlagen, wozu normalerweise auch die Geburtsurkunde gehört. Die Zeit die es braucht, diese Urkunde auszustellen, müssen Eltern daher hinzurechnen. In Leipzig beispielsweise sind das in der Regel drei bis vier Wochen (Stand: Sept. 2016).
Das Bundesministerium stellt eine Übersicht der Elterngeldstellen zur Verfügung. Sie können auch bequem über die Links unter den Namen der Bundesländer in folgender Tabelle direkt zur entsprechenden Übersicht des jeweiligen Landes und den direkten Kontaktinformationen kommen. Bewegen Sie den Mauszeiger über die verschiedenen Länder, um zu erfahren, wohin der Link Sie führt:
Bundesland | Dauer der Bearbeitung |
---|---|
Baden-Württemberg | Antragsbearbeitung dauert: 2-3 Wochen |
Bayern | Wenige Tage bis vier Wochen |
Berlin | Antragsbearbeitung dauert: 2-15 Wochen, je nach Bezirk sehr unterschiedlich |
Brandenburg | 19 Elterngeldstellen. Keine Information über durchschnittliche Bearbeitungsdauer |
Bremen | Bis zu 12 Wochen, Möglichkeit eines zinsfreien Darlehens durch Aufbaubank |
Hamburg | Je nach Bezirksamt zwischen 21 und 44 Tagen, im Schnitt 32 Tage |
Hessen | Antwort steht noch aus |
Mecklenburg-Vorpommern | Durchschnittlich 3 Wochen |
Niedersachsen | 87 Elterngeldstellen. Keine Information über durchschnittliche Bearbeitungsdauer |
Nordrhein-Westfalen | Erhebliche Bandbreite bei Bearbeitungsdauern. Im Schnitt etwa 30 Tage |
Rheinland-Pfalz | 41 Elterngeldstellen. Keine Information über durchschnittliche Bearbeitungsdauer |
Saarland | Durchschnittlich 5-6 Wochen |
Sachsen | Im Durchschnitt 44 Tage |
Sachsen-Anhalt | 14 Elterngeldstellen. Keine Information über durchschnittliche Bearbeitungsdauer an zentraler Stelle |
Schleswig-Holstein | Durchschnittlich 24 Tage (Statistik vom Juli 2016) |
Thüringen | Durchschnittlich 5-6 Wochen |
Quelle: Eigene Recherchen bei den zuständigen Stellen
Bundesweit einmaliges Projekt
Die Idee aus Bremen ist bislang bundesweit einmalig und dürfte die schnellste Lösung darstellen. Es gibt allerdings keine fundierten Statistiken darüber, wie lange es in den anderen Bundesländern von der Beantragung des Elterngeldes bis zu zur Bewilligung und Auszahlung dauert.
Unsere Angaben in obenstehender Tabelle sind Auskünfte der Behörden. Umfragen bei betroffenen Eltern könnten zu wesentlich granulareren Ergebnissen führen.
Regionale Unterschiede zeigen sich bereits in Berlin. Während in Spandau die Bearbeitungsdauer mit vier bis sechs Wochen recht kurz ausfällt, müssen sich Eltern in Friedrichshain-Kreuzberg auf 15 Wochen Wartezeit einstellen (1).
Ein wesentliches Novum in Bremen ist der Verzicht auf die Geburtsurkunde für den Beantragungsprozess. Allein diese Formalität liefert sonst einige Wochen Wartezeit für die Eltern, noch bevor sie den Antrag auf Elterngeld überhaupt stellen können.
Das Bremer Beispiel zeigt, dass der Abbau von Bürokratie Prozesse erheblich verschlanken und beschleunigen kann. Ein Ansatz, der bundesweit und bereichsübergreifend Schule machen sollte.
Fazit zum Bremer Elterngeld-Modell
Der Abbau von Bürokratie und die Kooperation der beteiligten Stellen brachte eine Lösung hervor, die den Eltern in Bremen gut in die Karten spielt. Diese Lösung soll so lange angeboten werden, bis zusätzliches Personal die Elterngeldstelle verstärkt, die Bearbeitungszeiten beschleunigt sind und das Überbrückungsgeld nicht mehr gebraucht wird.
Im Ergebnis hat Bremen ein Modell auf die Beine gestellt, das sich in Deutschland hoffentlich schnell herumspricht und an anderen Stellen nicht an Zuständigkeitsgeplänkel scheitert. Schnell, pragmatisch und lösungsorientiert präsentieren sich die Bremer Behörden. Genau so sollten Probleme angegangen werden, speziell, wenn Menschen in besonderen oder schwierigen Lagen betroffen sind.
Bei allem Lob für den Bremer Weg finden wir auch einen Punkt für Verbesserung. Die persönliche Erreichbarkeit der Mitarbeiter ist enorm limitiert und auf wenige Stunden pro Woche begrenzt. Dieser Umstand ist sicherlich dem Druck des Bearbeitungsstandes noch offener Anträge geschuldet.
Ein vielleicht typisch bremischer Ansatz könnte sein, Mitarbeiter aus anderen Bereichen übergangsweise zu rekrutieren, in Sachen Elterngeld zu schulen und sie für die ersten, häufig gleich gelagerten Anfragen fit zu machen. Spezialfragen können dann gesammelt per Rückruf in den wenigen Stunden pro Woche geklärt werden, in denen die Profis zur Verfügung stehen.
Zusatzinformationen zum Elterngeld
Wie funktioniert das EltergeldPlus?
Dank einer Reform des Elterngeldes ist es möglich, die Bezugszeit der staatlichen Unterstützung deutlich auszubauen. Wie das genau funktioniert, zeigen folgende Videos:
Zusätzliche Förderungen vom Staat – Das Kindergeld
Das Kindergeld hängt bekanntermaßen von der Zahl der Kinder ab und ist wie folgt gestaffelt:
Autoren:
Uwe Rabolt
Marc Opitz
Quellen und weiterführende Informationen
Pressemitteilung der Bremer Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport – Sozialsenatorin stockt Elterngeldstelle um vier Stellen auf
Der Tagesspiegel – So lange warten Berliner in den Bezirken auf Elterngeld
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Das Elterngeld
Service Portal Bremen – Elterngeld beantragen
Familien-Wegweiser.de – Wichtige Rechner für Familien inkl. Elterngeldrechner
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit