Bundesverfassungsgericht segnet europäische Bankenunion ab
Das Bundesverfassungsgericht kam in einer Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der europäischen Bankunion zu der Sicht, dass diese mit der deutschen Verfassung konform sei (1).
- Bundesverfassungsgericht sieht keinen verfassungsrechtlichen Verstoß durch die europäische Bankenunion.
- Die Vorgaben zur Union müssen jedoch sehr eng ausgelegt werden.
- Wesentliche Befugnisse verbleiben bei den nationalen Notenbanken.
- Urteil zur Rechtmäßigkeit der Anleiheaufkäufe durch die EZB steht noch aus (Stand Juli 2019).
Die Ausgangslage
Eine Gruppierung namens „Europolis“, unter anderem durch den CSU-Politiker Peter Gauweiler und den AfD-Gründer Bernd Lucke vertreten, hatte gegen die Umsetzung der europäischen Bankenunion geklagt. Diese berge für die einzelnen Nationalstaaten zu große Risiken, falls eine Bank in einem Mitgliedsland in Schieflage geraten würde, beschneide die nationalen Kompetenzen der jeweiligen Notenbanken und würde die Steuerzahler in eine ungerechtfertigte Pflicht nehmen. Die Bundesregierung und der Bundestag hätten mit ihrer Zustimmung zur Bankenunion ihre Kompetenzen überschritten.
Was ist die europäische Bankenunion?
Die Bankenunion ist ein Resultat der Finanzkrise und dient dazu, dass die Europäische Zentralbank (EZB) Banken direkt, ohne Einbindung der nationalen Notenbanken, kontrollieren kann. Aktuell werden 114 Banken direkt kontrolliert, davon 19 in Deutschland. Immerhin 1.400 Banken in Deutschland unterstehen weiterhin der Aufsicht von Bundesbank und BaFin ohne unmittelbares Zutun der EZB (2).
Wesentlicher Bestandteil der europäischen Bankenunion ist der Notfallfonds. Dieser Fonds soll bis 2024 über ein Volumen in Höhe von 55 Milliarden Euro verfügen und der Sicherung von Banken in Schieflage dienen. Geldgeber sind nicht die Staaten, sondern die in der Europäischen Union ansässigen Banken.
Die Sichtweise des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vertrat im Gegensatz zu den Klägern die Auffassung, dass trotz der europäischen Regelungen die nationalen Notenbanken immer noch über genügend Einfluss verfügen, um ihrerseits aktiv werden zu können. Eine Beschneidung der Kompetenzen und einen vollständigen Übertrag derer, beispielsweise bei der Deutschen Bundesbank, liegen nicht vor.
Die Verfassungsrichter mahnten aber gleichzeitig an, dass die Regularien sehr eng auszulegen sind und eine Aufweichung der Aufgaben der nationalen Aufsichtsbehörden nicht stattfinden dürfe.
Reaktion der Betroffenen
Sowohl Vertreter der deutschen Banken als auch der Deutschen Bundesbank begrüßten das Urteil, da es ein einheitliches Vorgehen innerhalb der EU stärke und der Finanzmarkt innerhalb der EU stabilisiert werde.
Urteil zu Anleiheaufkäufen seitens der EZB steht noch aus
Das Bundesverfassungsgericht muss sich noch mit einem weiteren „europäischen“ Fall beschäftigen, nämlich der Legitimität der Anleiheaufkäufe durch die EZB (Stand Juli 2019). Es hatte den Fall bereits im Jahr 2018 an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet, der keine Bedenken gegen die Aufkäufe äußerte.
Hintergrund dieser Verfassungsbeschwerde ist die Ansicht der Kläger, dass die EZB über ihre Befugnisse hinaus nicht nur Finanz-, sondern auch Wirtschaftspolitik betreibe und darüber hinaus gesetzeswidrig Staatsfinanzierung. Das Urteil aus Karlsruhe wird jedoch erst im Herbst 2019 erwartet.
Quellen und weiterführende Links
- Bundesverfassungsgericht – Urteil vom 30.07.2019
- Spiegel online – Verfassungsgericht hält europäische Bankenunion für rechtens