Sind Individualbeiträge für bestimmte Verbraucherkredite rechtens?
Urteil des Landgerichts Stuttgart – Az. 13 S 45/15
Über die sogenannten Bearbeitungsgebühren für den Abschluss von Krediten wurden innerhalb der letzten Jahre zahlreiche Gerichtsprozesse geführt. In den meisten Fällen wurde diesbezüglich entschieden, dass Banken keine solche Bearbeitungsgebühr – zumindest nicht in pauschaler Form – berechnen dürfen.
Doch es gibt Ausnahmen, bei denen die Auferlegung einer solchen Gebühr durchaus rechtens ist, wie ein vom Landgericht Stuttgart gesprochenes Urteil unterstreicht (1). Hier der genaue Sachverhalt:
Kunde und Verbraucherschützer klagen gegen Individualbeitrag
Dem Kunden einer Bank wurde ein sogenannter Individualkredit angeboten. Für diesen Kredit verlangte die Bank eine pauschale Bearbeitungsgebühr, die in den AGB als „Individualbeitrag“ bezeichnet wurde.
Gleich mehrere Verbraucherschutzverbände störten sich an dieser Praxis und verklagten schließlich das Kreditinstitut, da ihrer Meinung nach in diesem Individualbeitrag kein Unterschied zu der durch den Bundesgerichtshof untersagten Bearbeitungsgebühr für Kredite bestehe.
Der Fall wurde schließlich vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt. Hier kamen die Richter zu der Ansicht, dass sich die Individualbeiträge der beklagten Bank durchaus von der üblichen Bearbeitungsgebühr für Kredite unterscheiden. Somit sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hier nicht ohne weiteres übertragbar.
Besondere Gebühr für besondere Dienstleistung ist rechtens
Der Kunde habe im hier vorliegenden Kreditangebot zunächst die Wahl zwischen einem Basiskredit und einem Individualkredit. Letzterer beinhaltet spezielle Rechte und individuell auf den Kunden abgestimmte Modalitäten, zum Beispiel hinsichtlich der Tilgungszeitpunkte und des Zeitraums der Zinszahlungen.
Somit erhalte der Kunde, anders als bei dem ebenfalls hier genannten Basiskredit, eine echte Gegenleistung in Form individueller Leistungen, die auch seine persönlichen Voraussetzungen und Wünsche integrieren.
Daher sei eine solche Bearbeitungsgebühr durchaus zulässig. Die Gebühr stelle eine Preishauptabrede dar, welche nicht der gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliege. Die Klage der Verbraucherverbände wurde daher abgewiesen, so dass Banken auch weiterhin die Gebühr für den Abschluss eines Individualkredites berechnen dürfen.
Nicht alle Gerichte teilen Stuttgarter Meinung
Zu dem hier dargestellten Urteil sei allerdings angemerkt, dass andere Gerichte den Sachverhalt durchaus abweichend beurteilen. So vertraten die Richter am Landgericht Düsseldorf beispielsweise die Meinung, der Individualbeitrag verletze ebenfalls das vom BGH ausgesprochene Verbot zur Berechnung von Bearbeitungsgebühren für Kredite.
Bereits in mehreren Fällen hatte das Landgericht Düsseldorf daher den Individualbeitrag als unwirksam abgelehnt (2), was vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt wurde (3).
Eine Entscheidung des BGH liegt zur Zeit noch nicht vor oder ist der Redaktion nciht bekannt (Stand: März 2017)
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg – Urteil des Landgerichts Stuttgart zur Wirksamkeit von Individualbeiträgen in Kreditverträgen
(2) Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen – Urteil des Landesgericht Düsseldorf zu Individualgebühren in Kreditverträgen
(3) Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen – Bestätigung des Urteils des Düsseldorfer Landgerichts durch das Oberlandesgericht Düsseldorf