Kunden können Individualbeitrag von der Targobank zurückfordern
Bundesgerichtshof / LG Mönchengladbach – Az. XI ZR 450/15
Anders als erwartet und von Verbraucherschützern erhofft, konnte der Bundesgerichtshof (BGH) nicht über die Rechtmäßigkeit des von der Targobank erhobenen „Individualbeitrags“ urteilen. Die für den 22. November 2016 angesetzte Verhandlung wurde abgesagt, da die Targobank ihre Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach zurückzog (1).
In diesem Urteil wurde das Düsseldorfer Kreditinstitut zur Zurückzahlung des sogenannten „Individualbeitrags“ verpflichtet. Einem Kunden waren für den Abschluss des hauseigenen „Individualkredits“ 1.900 Euro „laufzeitunabhängiger Individualbeitrag“ berechnet worden. Durch das Zurücknehmen der Revision ist das Urteil des LG Mönchengladbachs rechtskräftig, der Kunde erhält den gezahlten Beitrag zurück.
Es geht natürlich auch ohne diese Extrakosten, die die Targobank durch zusätzliche Leistungen rechtfertigte. In unserem Kreditvergleich finden Sie eine Übersicht günstiger Privatkredite, garantiert ohne Bearbeitungsgebühren:
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Individualbeitrag könnte dennoch ein Fall für den BGH werden
Dennoch verschwindet der Individualbeitrag der Targobank nicht von der gerichtlichen Bildfläche. Die Revision der Bank gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I-6 U 152/15) bleibt zunächst bestehen (2).
In diesem Fall hatte die Verbraucherzentrale gegen das generelle Erheben des „Individualbeitrags“ Klage erhoben und vom OLG Düsseldorf Recht bekommen. Da die Targobank in Revision ging, wird sich in naher Zukunft der BGH doch noch mit der Thematik auseinander setzen.
Die Erfolgschancen der Targobank stehen schlecht. 2014 verbot der Bundesgerichtshof den Banken Bearbeitungsgebühren bei Krediten zu erheben. Zuletzt wurde diese Regelung auch auf Bauspardarlehen ausgeweitet.
Targobank benennt Bearbeitungsgebühr einfach um
Nach Ansicht der Verbraucherschützer stellt der „Individualbeitrag“ der Targobank nichts weiteres als umbenannte Bearbeitungsgebühren dar. Für normale Ratenkredite strich die Targobank sämtliche Bearbeitungsgebühren, bot mit dem „Individualkredit“ jedoch einen Kredit an, der für den Kunden ein Mehr an Service und Flexilität bringen sollte.
Dieses „Mehr“ wollte sich das Kreditunternehmen mit dem „Individualbeitrag“ bezahlen lassen. Zu Unrecht, meint auch Rechtsanwältin Stefanie Sommermeyer von der Kanzlei mzs Rechtsanwälte: „Es ist auch nicht ansatzweise ersichtlich, wofür die Targobank ihren Individualbeitrag berechnet hat.“
Da der BGH wohl der Meinung der Landgerichte und Oberlandesgerichte folgen und den Individualbeitrag verbieten wird, sollten Betroffene schnell reagieren und den Beitrag zurückfordern. Ungerechtfertigt kassierte Gebühren können nämlich nur bis zu drei Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Quellen und weiterführende Links
(1) Bundesgerichtshof – Pressemitteilung zur Verhandlung über den Individualbeitrag (vor Rücknahme der Revision)
(2) Justizministerium Nordrhein-Westfalen – Urteil des OLG Düsseldorf zum Verbot des Individualbeitrags